Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13971 – Beziehungen der SETA-Stiftung zur türkischen Regierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der letzten Zeit geriet die „Stiftung für politische, wirtschaftliche und gesellschaftlich Forschung“ (SETA) aus Ankara in den Fokus öffentlicher Kritik. Hintergrund ist ein von SETA veröffentlichter Bericht unter dem Titel „Der verlängerte Arm internationaler Medienorganisationen in der Türkei“, in dem ausländische Journalistinnen und Journalisten, die sich der türkischen Regierungspartei AKP und dem türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan gegenüber kritisch geäußert hatten, gelistet wurden. Die „Tagesschau“ stellte hierzu fest, es gehe offensichtlich darum, „türkische Mitarbeiter internationaler Medienhäuser, wie BBC, Deutsche Welle, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung oder Voice of America an den Pranger zu stellen“ (www.tages schau.de/ausland/tuerkei-thinktank-101.html). Der Journalistenverband in der Türkei (GDA) stellte Anzeige gegen SETA. In einer Erklärung dazu hieß es: „Dieser Bericht wird als Seite eines dunklen Kapitels in die Geschichte eingehen . Er stellt einen diskriminierenden Angriff auf die Pressefreiheit dar. In dem Bericht werden 143 Journalist*innen zum Angriffsziel gemacht. Wir klagen SETA und die Regierung an, deren Beziehungen zu SETA offen liegen“ (www.anfdeutsch.com/pressefreiheit/journalistinnen-und-journalisten-zeigenakp -thinktank-seta-an-12519). Dass SETA, die eine Repräsentanz in Berlin unterhält, auch in Europa aktiv ist, zeigt der im März 2019 veröffentlichte, 666 Seiten umfassende Bericht „Die Struktur der PKK in Europa“. In dem Bericht werden europäische Politiker , Menschenrechtsaktivisten, Wissenschaftler, Künstler und Publizisten namentlich als PKK-Unterstützer gebrandmarkt. Teilweise erfolgt die Charakterisierung der Publikationen und Personen direkt in Verbindung mit Vorwürfen wie „Mitgliedschaft“ oder „Propaganda für eine Terrororganisation“ (www.se tav.org/assets/uploads/2019/06/kitap-avrupada-pkk-yapilanmasi.pdf – vgl. beispielsweise S. 69 und 74). Während sich SETA in ihrer Präsentation unabhängig gibt, machen sowohl der Duktus als auch die Art der Recherche nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller einen engen Zusammenhang zur türkischen Regierung deutlich. Eine besorgniserregende Dimension besteht einerseits darin, dass die Berichte von SETA nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller als Listen für Festnahmen bei der Einreise in die Türkei dienen können und andererseits für den türkischen Geheimdienst und für mit ihm verbundene Gruppen „Abschusslisten“ darstellen könnten. Eine Deutscher Bundestag Drucksache 19/15099 19. Wahlperiode 13.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 11. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nähe zur türkischen Regierung zeigt sich nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bereits im Leitungspersonal der Stiftung. SETA wurde von Ibrahim Kalin, einem Sprecher und Berater des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, gegründet, der zwischen 2005 und 2009 die Stiftung auch geleitet hatte. (www.setav.org/en/yazar/ibrahim-kalin/). Der Kommunikationsminister des Präsidialamtes, Fahrettin Altun, war vor seiner Ernennung der Generalkoordinator von SETA Istanbul und stellvertretender Generalkoordinator der Gesamtorganisation (www.setav.org/yazar/fahrettin-altun/) und das Mitglied des Sicherheits- und Außenpolitischen Ausschusses des Präsidialamtes , Burhanettin Duran, ist gegenwärtiger Generalkoordinator von SETA. (www.setav.org/yazar/burhanettin-duran/). Auch der spätere türkische Außenminister und Bundesministerpräsident Ahmet Davutoğlu war zuvor Vorsitzender von SETA gewesen ( w w w . b u n d e s t a g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 478774/228c8e0a00707e9ffc7656e3ce052157/WD-1-024-16-pdf-data.pdf). So können sich die Fragestellerinnen und Fragesteller nur der Sichtweise kritischer Journalisten anschließen, wonach der SETA-Bericht „der verlängerte Arm internationaler Medienorganisationen in der Türkei“ ein „Denunziationspapier “ sei, das von einer Stiftung vorbereitet wurde, in der sich der höchste Stab des Staates befindet und „ daher die Qualität eines ‚Memorandums‘ der Regierung hat.“ Die dänische Regierung zog ernsthafte Konsequenzen aus dem SETA-Bericht zu angeblichen PKK-Strukturen in Europa. Der dänische Geheimdienst PET rief alle etwa 100 Personen aus Dänemark, die im SETA- Bericht „Die Struktur der PKK in Europa“ erwähnt wurden, einzeln an und warnte diese. Außerdem rief der dänische Außenminister Jeppe Kofod den türkischen Außenminister in der Sache an. Daraufhin sah sich SETA gezwungen , die Namen von 35 Personen aus dem Bericht zu streichen (www.anfturk ce.com/avrupa/seta-nin-danimarka-daki-kuertleri-fisleme-raporu-ters-tep ti-130275).  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die SETA-Stiftung? Bei der türkischen Stiftung für Politische, Wirtschafts- und Sozialforschung, im Folgenden SETA-Stiftung, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um eine nichtstaatliche Denkfabrik mit Sitz in Ankara und Büros unter anderem in Istanbul, Brüssel, Washington, D.C., Kairo und seit 2017 Berlin. Die SETA-Stiftung gilt als regierungsnah und wird maßgeblich von der Familie Albayrak finanziert.  2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeit der SETA- Stiftung in Europa und in der Türkei?  3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeit der SETA- Stiftung und ihrer Funktionäre in Deutschland? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Schwerpunkt der Tätigkeiten von SETA ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Veröffentlichung von Publikationen zu politischen Themen. So hat SETA in diesem Jahr eine Studie zu internationalen Medien in der Türkei, eine Studie zur Kurdischen Arbeiterpartei PKK in Europa und eine Studie zur Islamophobie in Europa veröffentlicht . Drucksache 19/15099 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) Bestand oder besteht ein Kontakt zwischen Vertretern der SETA- Stiftung und der Bundesregierung oder Bundesbehörden, und falls ja, in welchem Rahmen? Nach vorliegenden Erkenntnissen bestanden in der laufenden Legislaturperiode keine Kontakte im Sinne der Fragestellung. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Gesprächspartnern . Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche etwa im Rahmen von Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen wie auch Telefonate. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Veranstaltungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern besteht nicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern der SETA-Stiftung gekommen ist. b) Wurde und wird die SETA-Stiftung oder eines ihrer Projekte in irgendeiner Weise aus Bundesmitteln oder nach Kenntnissen der Bundesregierung aus Landesmitteln finanziert, und wenn ja, mit welchen Mitteln in welcher Höhe? In der laufenden Legislaturperiode bestehen keine Projekte im Sinne der Fragestellung . c) Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine Zusammenarbeit deutscher Hochschulen oder wissenschaftlicher Einrichtungen des Bundes oder der Länder mit der SETA-Stiftung? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Zusammenarbeit deutscher Hochschulen und wissenschaftlicher Einrichtungen vor. Die Zusammenarbeit der Hochschulen und anderer Forschungsorganisationen mit ausländischen Partnern liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Einrichtungen. Der Bundesregierung kommt hier keine Kontrollfunktion zu.  4. Ist die SETA-Stiftung bisher nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand polizeilicher oder generalstaatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gewesen , und falls ja, in welchem Rahmen, und falls nein, warum nicht? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  5. Inwieweit ist SETA Gegenstand von geheimdienstlichen Beobachtungen, bzw. wurde eine solche Beobachtung mit welchem Ergebnis geprüft? Ob oder welche Institutionen oder Personen konkret Gegenstand nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung sind, kann selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden, da dies Informationen sind, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interessen – wie das Staatswohl – begrenzt . Aufgrund der Detailtiefe der angefragten Inhalte birgt jedwede Art der Stellungnahme die konkrete Gefahr, dass durch staatliche und nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die nachrichtendienstliche Methodik und die besonders schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes gezogen werden könnten und somit das Staatswohl beeinträchtigt würde. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15099 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Dieser Gefahr kann auch nicht durch eine Hinterlegung als Verschlusssache begegnet werden. Für die Nachrichtendienste des Bundes würde jedwede Auskunftserteilung zu konkreten Aufklärungszielen als Konsequenz eine höchst folgenschwere Einschränkung der Informationsgewinnung bedeuten, wodurch sie ihren gesetzlichen Auftrag, die Sammlung und Auswertung von Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und die zur Spionageabwehr (BfV, BAMAD gemäß § 3 Absatz 1 BVerfSchG), sowie die Sammlung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind (BND gemäß § 1 Absatz 2 BNDG), nicht mehr sachgerecht erfüllen könnten. Die Gewinnung von Informationen ist jedoch im Hinblick auf die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland von höchster Bedeutung, so dass sich etwaige Informationslücken direkt auf die hiesige Sicherheitslage auswirken und mithin das Staatswohl empfindlich beeinträchtigen. Aus dem oben Gesagten ergibt sich, dass Anfragen nach konkreten Zielen nachrichtendienstlicher Informationsgewinnung grundsätzlich derart schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass hier das Staatswohl überwiegt .  6. Inwiefern sind Kontakte und Zusammenarbeit zwischen SETA und der, im Juli 2018, verbotenen türkisch-nationalistischen, rockerähnlichen Gruppierung Osmanen Germania bzw. ihren ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  7. Inwieweit sind der Bundesregierung Kontakte zur Union Europäisch- Türkischer Demokraten (UETD), dem türkischen Bundesministerium für Auslandstürken, der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (DITIB), dem deutsch-türkischen AKP-Abgeordneten Mustafa Yeneroğlu und der Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF) bekannt? Über öffentlich verfügbare Quellen hinaus hat die Bundesregierung folgende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung: Im Rahmen von Veranstaltungen, die öffentlich zugänglich waren, ließen sich in der Vergangenheit Kontakte zwischen Mitgliedern der Union Internationaler Demokraten (UID) (bis zum 20. Mai 2018 Union Europäisch-Türkischer Demokraten , UETD) und Angehörigen von SETA feststellen. Gegenwärtig liegen jedoch keine Hinweise auf eine institutionalisierte Zusammenarbeit der beiden Organisationen vor. Zum Schutz von Persönlichkeitsrechten kann die weitere Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen. Die Informationen werden als VS – Nur für den Dienstgebrauch eingestuft und separat übermittelt*. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/15099 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Inwieweit sind der Bundesregierung die Veröffentlichungen von SETA bekannt, und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus? a) Hat die Bundesregierung ermittelt, wie viele deutsche Staatsbürger von den Darstellungen mit Namen oder auch Bild durch SETA betroffen sind? Die Fragen 8 und 8a werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführten Veröffentlichungen bekannt. Sofern der Bundesregierung Hinweise vorliegen, die eine nachrichtendienstliche Verstrickung oder illegitime Einflussnahme der SETA-Stiftung vermuten lassen, wird das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen seiner gesetzlichen Vorgaben aktiv. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen . b) Wie schätzt die Bundesregierung das mögliche Gefährdungspotenzial für die in den SETA-Veröffentlichungen genannten deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ein, und was unternimmt sie gegebenenfalls zu deren Schutz? Wird die Gefährdung von Personen bekannt, werden die Sicherheitsbehörden des Bundes in enger Abstimmung mit den zuständigen Polizeibehörden gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag aktiv. Maßnahmen der Gefahrenabwehr, auch im Hinblick auf etwaige für erforderlich erachtete polizeiliche Schutzmaßnahmen, sind originäre Angelegenheit der Länder. c) Wurden die in den Berichten namentlich genannten deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Institutionen und Medien vonseiten der Bundesbehörden oder nach Kenntnis der Bundesregierung durch Landesbehörden über eine solche Nennung und die damit gegebenenfalls verbundenen Risiken in Kenntnis gesetzt? Auf die Antwort zu Frage 8b wird verwiesen.  9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Grundlage von Beschuldigungen vonseiten der SETA Ermittlungsverfahren durch deutsche Behörden gegen Betroffene eingeleitet, und falls ja, bitte ausführen? Derartige Ermittlungsverfahren sind der Bundesregierung nicht bekannt. 10. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Grundlage von Beschuldigungen vonseiten der SETA Ermittlungsverfahren durch türkische Behörden gegen Betroffene, insbesondere deutsche Staatsangehörige, eingeleitet , und falls ja, bitte ausführen? Zu Ermittlungsverfahren türkischer Behörden liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von SE- TA zur türkischen Regierung oder zum türkischen Geheimdienst? Der Bundesregierung sind personelle Verbindungen zwischen der SETA- Stiftung und der türkischen Regierung bekannt. So waren Regierungssprecher Fahrettin Altun und der Berater des Staatspräsidenten Ibrahim Kalın zuvor bei Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15099 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. der SETA-Stiftung tätig. Über Verbindungen von SETA zum türkischen Nachrichtendienst MIT liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Methoden der Informationsgewinnung durch SETA, und inwiefern fallen diese auch in den Bereich der Spionage? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Welche Informationen hat das Bundesamt für Verfassungsschutz zum Zwecke der Spionageabwehr und der Proliferationsabwehr über sicherheitsgefährdende und geheimdienstliche Tätigkeiten durch SETA gesammelt und ausgewertet? Auf Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 14. Waren SETA oder Veröffentlichungen von SETA Gegenstand von Gesprächen auf bilateraler oder multilateraler Ebene mit der Türkei? Zum Inhalt vertraulicher Gespräche äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 15. Inwiefern waren Veröffentlichungen von SETA, wonach Abgeordnete des Deutschen Bundestages direkt in Verbindung mit der PKK stehen (www.setav.org/assets/uploads/2019/06/kitap-avrupada-pkk-yapilanma si.pdf S. 74 bis 78), Teil von Gesprächen auf bilateraler oder multilateraler Ebene mit der Türkei, und inwiefern werden die darin genannten Abgeordneten geschützt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8b und 14 verwiesen. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang der dänischen Regierung bezüglich der SETA-Stiftung und ihrer Veröffentlichungen ? Zum Inhalt vertraulicher Gespräche Dritter äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. 17. Hat die Bundesregierung in Bezug auf die Berichte Kontakt mit türkischen Behörden oder türkischen Staatsvertretern aufgenommen oder plant sie dies, und falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Gesprächen ? Die Bundesregierung steht mit türkischen Behörden in regelmäßigem Kontakt und setzt sich auch weiterhin für die Achtung von Meinungsfreiheit und demokratischen Grundprinzipien in der Türkei und durch die Türkei ein. Drucksache 19/15099 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass die Arbeit von SETA vor allem dazu dient, Oppositionelle und regierungskritische Stimmen außerhalb der Türkei einzuschüchtern , und welche Implikationen sieht die Bundesregierung darin in Bezug auf das Recht auf freie Meinungsäußerung? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Inwieweit stützt sich die Bundesregierung auf Expertisen von SETA oder Mitarbeitern von SETA, insbesondere in Bezug auf die Lage im Mittleren Osten und der Türkei? In das Lagebild der Bundesregierung fließen eine Vielzahl von Gesprächen, Berichten und Meinungsäußerungen unterschiedlicher Organisationen ein. 20. Was weiß die Bundesregierung über finanzielle Förderungen durch die EU an die SETA-Stiftung (z. B. www.setav.org/en/european-islamopho bia-report-2018-eir2018/), und wie ist ihre Meinung dazu? Der Bundesregierung ist die in der Fragestellung genannte EU-Förderung im Rahmen der fünften Phase des zivilgesellschaftlichen Dialogs zwischen der EU und der Türkei bekannt. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme des EU- Instruments für Heranführungshilfe (IPA II). Die Vergabekriterien sind veröffentlicht auf der Website www.ab.gov.tr/call-for-proposal-for-the-fifth-phaseof -the-civil-society-dialogue-programme_50997_en.html Der Bundesregierung sind keine Zweifel an einem ordnungsgemäßen Vergabeverfahren bekannt. 21. Wird sie sich dafür einsetzen, dass keine weiteren Förderungen durch die EU an die SETA-Stiftung geleistet werden, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Vergabe von EU-Fördermitteln auch zukünftig auf Grundlage von transparenten und nachvollziehbaren Kriterien erfolgt. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, auf Einzelentscheidungen Einfluss zu nehmen, werden durch EU-interne Abstimmungsverfahren vorgegeben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15099 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.