Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 28. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1510 19. Wahlperiode 03.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Felser, Dietmar Friedhoff, Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1201 – Aktuelle Vorfälle im Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Medienberichten zufolge mussten im Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf einige Soldaten einen Marsch aufgrund von Erschöpfung abbrechen . Weiter geht aus der Berichterstattung hervor, dass hierfür der Ausbilder verantwortlich gemacht und versetzt wurde (www.spiegel.de/politik/deutschland/ bundeswehr-pfullendorf-kaserne-sol-dat-nach-marsch-im-krankenhaus-a- 1194346.html). 1. Im Rahmen welches Lehrgangs oder Ausbildungsabschnittes fand besagter Marsch statt? Im Rahmen des Kommandoanwärtermodells werden die Feldwebelanwärter in 36 Monaten zum Kommandofeldwebel und Fallschirmjägerfeldwebel ausgebildet . Hierzu gehören folgende Ausbildungsabschnitte sind: Feldwebelanwärter- / Unteroffizieranwärterlehrgang Modul 1 – 3 Truppenausbildung Dienstposten-/Vollausbildung Feldwebellehrgang Allgemeinmilitärischer Teil Grundlagenlehrgang Spezielle Operationen Feldwebel Spezielle Operationen Der Geländelauf am 9. Januar 2018 (vgl. auch Antwort zu Frage 2) wurde im Feldwebelanwärter-/Unteroffizieranwärterlehrgang Modul 1, das die Inhalte der Grundausbildung vermittelt, durchgeführt. 2. Welche Distanz hatte die Marschstrecke? Es handelte sich bei der Ausbildung nicht um einen Marsch, sondern um einen 15 km Geländelauf. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1510 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wurden die betroffenen Soldaten auf eine Führungsverwendung und/oder auf eine spezialisierte Verwendung (z. B. Fallschirmjäger, Kommando Spezialkräfte ) vorbereitet? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Welcher Anzug und welches Schuhwerk wurden getragen? Der Geländelauf wurde im Sportanzug und Sportschuhen (freie Schuhwahl) durchgeführt. 5. Haben die Soldaten, die den Marsch abbrechen mussten, bleibende Schäden davongetragen? Die Soldaten, die den Geländelauf abbrechen mussten, haben keine bleibenden Schäden davongetragen. 6. Handelte es sich um einen Marsch oder um einen Lauf? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. Verfügte der durchführende Ausbilder über den Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis „Übungsleiter Bundeswehr“? Der durchführende Ausbilder ist ausgebildeter Übungsleiter der Bundeswehr (Bw) und verfügt über die zuerkannte Qualifikation „Übungsleiter Bw“. 8. Gegen welche Vorschriften hat der Ausbilder nach Auffassung der Bundesregierung verstoßen? Eine rechtliche Bewertung obliegt dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten. Die entsprechenden Ermittlungen dauern an. 9. Müssen Soldaten, besonders solche, die für eine Verwendung in Eliteeinheiten ausgebildet werden, nach Meinung der Bundesregierung an ihre physischen und psychischen Grenzen gehen können? Soldatinnen und Soldaten der Spezialkräfte der Bundeswehr (SpezKrBw) können in Einsätzen Belastungen und Herausforderungen ausgesetzt sein, die im physischen und psychischen Grenzbereich liegen. Daher werden Soldatinnen und Soldaten , die für Verwendungen bei SpezKrBw ausgebildet werden, im Rahmen der Ausbildung kalkuliert an psychische und physische Grenzen herangeführt. Die rechtlichen Vorgaben nach körperlicher Unversehrtheit sind dabei bindend. 10. Drohen Ausbildern generell Strafen, wenn Ausbildungsteilnehmer vor Erschöpfung abbrechen müssen? Die rechtliche Bewertung, ob ein Dienstvergehen vorliegt, erfolgt jeweils im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung, unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren . 11. Wie hätte sich der Ausbilder nach Auffassung der Bundesregierung verhalten müssen, um regelkonform zu handeln? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1510 12. Welche Disziplinarmaßnahmen wurden gegen die beteiligten Ausbilder und Vorgesetzten bereits verhängt, und welche weiteren Maßnahmen wurden eingeleitet? Die Wehrdisziplinaranwaltschaft für den Bereich des Ausbildungskommandos Heer hat zunächst disziplinare Vorermittlungen gegen den die Ausbildung vor Ort durchführenden Ausbilder aufgenommen. Der beschuldigte Gruppenführer wurde aus der Führungsverwendung herausgelöst. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte verhängte gegen den verantwortlichen Zugführer eine Disziplinarbuße. Die umfangreichen Ermittlungen dauern an und richten sich auch gegen weitere Vorgesetzte. 13. Wurde die physische Verfassung der Soldaten zuvor speziell trainiert bzw. erhielten die Soldaten den Auftrag, sich selbst auf eine solche Belastung vorzubereiten ? Nein, die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer befanden sich erst in der zweiten Ausbildungswoche. Derartige Trainings fanden daher zuvor nicht statt. 14. Ging der Teilnahme an dem Lehrgang oder dem besagten Ausbildungsabschnitt eine Untersuchung der Gesundheit und/oder eine Feststellung der körperlichen Leistungsfähigkeit voraus? Der Teilnahme an dem Lehrgang bzw. dem besagten Ausbildungsabschnitt ging keine gesonderte Untersuchung der Gesundheit voraus. Die an diesem Lehrgang teilnehmenden Soldatinnen und Soldaten haben im Rahmen des Annahmeverfahrens eine Untersuchung gemäß der gültigen Vorschriftenlage bei den Karrierecentern durchlaufen. Bei der Einstellung erfolgten, soweit zwischen der Annahmeunter -suchung beim zuständigen Karrierecenter und der Einstellung weniger als ein Jahr lag, keine weiteren Untersuchungen. Für die Ausbildung bzw. den Lehrgang besteht nach aktueller Vorschriftenlage keine Notwendigkeit einer gesonderten Untersuchung auf Lehrgangstauglichkeit. 15. Soll nach Auffassung der Bundesregierung in Zukunft jede Ausbildung, die einzelne Soldaten abbrechen müssen, für alle Soldaten beendet werden? Bei der Ausbildung ist unter Beachtung aller wesentlichen Faktoren vor Ort im Einzelfall zu entscheiden, ob der Ausfall einzelner Soldatinnen oder Soldaten Anlass gibt, die Ausbildung insgesamt zu beenden, die Belastungsintensität bzw. Belastungsdauer zu reduzieren oder die Ausbildung unverändert fortzusetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333