Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14234 – Erhaltungszustand des Wolfes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der europäischen Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie wird der günstige Erhaltungszustand einer Art definiert. Maßgeblich sind langfristige Einflüsse, die die Verbreitung und Größe einer Population betreffen. Zur Bewertung dieser Einflüsse werden wildbiologische Erkenntnisse herangezogen. Dazu wurde ein Leitfaden erarbeitet, den die „Large Carnivore Initiative for Europe“ im Auftrag der EU erarbeitet hat. Demnach reichen bereits 1.000 Wölfe einer isolierten Population für einen „günstigen Erhaltungszustand“ aus. Bereits 250 Wölfe reichen für die deutsch-polnische Population aus, die sich über Ländergrenzen hinweg genetisch austauscht. Über 200 adulte Wölfe werden von dem Bundesamt für Naturschutz derzeit gezählt. Zu dieser Population gehören aber auch Wölfe, die in Polen vorkommen (www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/ 2018/Dokumente/Pressehintergrund_Wolf_2018_final.pdf, dort Seite 1 am Ende). Es stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, ob die Zahl der Wölfe in Polen und Deutschland, die vermutlich einer Population angehören, bereits die Grenze von 250 Wölfen überschritten hat. Alle sechs Jahre sind die EU- Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Bericht vorzulegen, der über die Entwicklung der Tiere und Pflanzen in ihren Lebensräumen informiert. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Wolf ist in den Anhängen II und IV der europäischen FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) gelistet und stellt gemäß Art. 1 Buchst. h der Richtlinie eine prioritäre Art dar, für deren Erhaltung allen Staaten der Europäischen Gemeinschaft eine besondere Verantwortung zukommt. Der Erhaltungszustand des Wolfes ist alle sechs Jahre im Rahmen der für die europäischen Naturschutzrichtlinien an die EU zu erstellenden Berichte zu ermitteln. Der Erhaltungszustand ist nach der FFH-Richtlinie (Art. 1 Buchst. i) definiert und seine Einstufung bemisst sich europaweit an einheitlichen Kriterien. Dies sind neben der Population die Merkmale Verbreitung, Größe und Qualität des Habitats sowie Zukunftsaussichten. Die Angabe einer schematischen Populationsgröße ist Deutscher Bundestag Drucksache 19/15101 19. Wahlperiode 13.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 8. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. damit für die Einstufung des Erhaltungszustands nach fachlichen Kriterien nicht ausreichend. Eine Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Wölfe kann nicht seriös angegeben werden, da das Monitoring der Länder auf den Nachweis von Rudeln, Paaren und territorialen Einzeltieren ausgerichtet ist. Da zudem die Rudelgrößen stark variieren, kann eine Schätzung eines Gesamtbestands von Wölfen in Deutschland nur mit einer großen Unsicherheit erfolgen. Ursache für diese Variation in Größe sowie Zusammensetzung einzelner Rudel sind etwa die Geburt von Welpen, Abwanderung der älteren Nachkommen oder Sterblichkeit, insbesondere bei Welpen und Jungtieren. 1. Wie viele Wölfe in absoluten Zahlen leben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland? a) Welche Zahl an in Deutschland lebenden Wölfen wurde im Rahmen der Berichterstattung nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie für den Berichtszeitraum 2013 bis 2018 an die EU berichtet? b) Wie kommen die unterschiedlichen Zahlen zum Bestand an Wölfen in Deutschland zustande, und hält die Bundesregierung die Zahl von mehr als tausend Wölfen für zutreffend (www.stern.de/news/neuerstreit -in-der-koalition-ueber-umgang-mit-woelfen-8918726.html)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage „Wolfsmonitoring und Wolfsrisse in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/9541 verwiesen. a) Im vierten Nationalen Bericht (Berichtsperiode 2013 bis 2018) gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie wurden für den Parameter Population die Daten aus dem Monitoringjahr 2016/2017 für den Wolf herangezogen. Für die kontinentale biogeografische Region wurde für die Populationsgröße ein Minimum von 125 und ein Maximum von 133 adulten Individuen angegeben (www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Be richt_2019/Arten/MAMohneFledermaeuse_KON_FFHBericht_2019.pdf). Für die atlantische biogeografische Region wurde für die Populationsgröße ein Minimum von 27 und ein Maximum von 33 adulten Individuen angegeben (www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Be richt_2019/Arten/MAMohneFledermaeuse_ATL_FFHBericht2019.pdf). b) Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4685 wird Bezug genommen.  2. Weshalb wird auf der Verbreitungskarte Wolf zum Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie (www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumen te/Nationaler_FFH_Bericht_2019/Verbreitungskarten/MAM_Kombinati on.pdf) für das Bundesland Nordrhein-Westfalen kein Vorkommen festgestellt , obwohl Ende 2018 und somit im Berichtszeitraum auch von offiziellen Stellen in Nordrhein-Westfalen mindestens zwei „Wolfsgebiete“ mit standorttreuen Wölfen definiert wurden (www.land.nrw/de/pressemit teilung/landesregierung-weist-der-senne-zweites-wolfsgebiet-nordrheinwestfalen -aus)? a) Weshalb weist die o. g. Verbreitungskarte einen Stand zum August 2019 aus? b) Nach welchen Kriterien wird ein Gebiet auf der Verbreitungskarte als Verbreitungsgebiet definiert, und nach welchen Kriterien wird die Markierung „Vorkommen der Art“ ausgewiesen? Drucksache 19/15101 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Sofern die Verbreitungskarte nicht den Berichtszeitraum widerspiegelt , weshalb wird dies nicht kenntlich gemacht, und weshalb wurde keine Karte für den Berichtszeitraum bis Jahresende 2018 erstellt? Die Fragen 2, bis 2c werden gemeinsam beantwortet. Grundlage für die Erstellung der kombinierten Vorkommens- und Verbreitungskarte für den Wolf sind im FFH-Bericht die Daten aus dem Wolfsmonitoring der Länder. Hierzu wurden die amtlichen Vorkommenskarten der beiden Monitoringjahre 2015/16 sowie 2016/17 aggregiert. Diese Datengrundlage ist im FFH-Bericht unter Punkt 2.2 (Datum für die Vorkommenskarte) aufgeführt (www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Be richt_2019/Arten/MAMohneFledermaeuse_KON_FFHBericht_2019.pdf und www.bfn.de/fileadmin/BfN/natura2000/Dokumente/Nationaler_FFH_Be richt_2019/Arten/MAMohneFledermaeuse_ATL_FFHBericht2019.pdf). Ein Vorkommen wird dann in der kombinierten Vorkommens- und Verbreitungskarte gewertet, wenn dieses in den beiden aufeinanderfolgenden Jahren nachgewiesen wurde oder in einem der beiden Jahre Reproduktion festgestellt werden konnte. Das Verbreitungsgebiet ergibt sich aus dem Minimum-Konvex- Polygon um das akkumulierte Vorkommensgebiet der letzten beiden Berichtsjahre und wird nach einem einheitlichen Verfahren erstellt (Europäische Kommission (2006): Assessment, monitoring and reporting underArticle 17 of the Habitats Directive: Explanatory notes and guidelines. Brüssel). Diese Vorgehensweise wurde in den gemeinsamen Monitoringstandards von Bund und Ländern festgelegt (Reinhardt, I., Kaczensky, P., Knauer, F., Rauer, G., Kluth, G., Wölfl, S., Huckschlag, D., Wotschikowsky, U. (2015): Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland. Bonn (Bundesamt für Naturschutz)). In den Monitoringjahren 2015/16 sowie 2016/17 konnten in Nordrhein- Westfalen nur vereinzelt Wolfshinweise von durchziehenden Tieren nachgewiesen werden. Im darauffolgenden Monitoringjahr 2017/2018 konnten ebenfalls keine residenten Wölfe in Nordrhein-Westfalen festgestellt werden. Das Monitoringjahr 2018/19 endete am 30.4.2019. Aufgrund des Ablaufs der Berichterstellung war es nicht möglich, Daten aus den Monitoringjahren 2017/18 sowie 2018/19 für die Erstellung der FFH-Erhaltungszustandsbewertung heranzuziehen (s. BfN-Homepage zur Methodik und Ablauf der Berichterstattung unter www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht/ methodik-ablauf.html). Auf den kombinierten Vorkommens- und Verbreitungskarten der Pflanzen- und Tierarten der FFH-Richtlinie ist das Erstelldatum, und nicht die Datengrundlage , vermerkt.  3. In wie vielen Fällen haben Wölfe in den Jahren 2017 bis 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung einen ordnungsgemäßen Herdenschutz überwunden oder vermutlich überwunden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 und 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12781 wird Bezug genommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15101 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Wie viele Einzelfallprüfungen zur Entnahme von Wölfen im Rahmen der Ausnahmebestimmungen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt? a) Für welche Regionen im Bundesgebiet wurden Einzelfallprüfungen zur Entnahme von Wölfen im Rahmen der Ausnahmebestimmungen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie beantragt? b) Wie lange dauert eine solche Einzelfallprüfung, und welche Kosten und Ressourcen sind damit verbunden? c) Wie viele Einzelfallprüfungen wurde bisher durchgeführt, und wie vielen Einzelfallprüfungen zur Entnahme von Wölfen wurde bisher zugestimmt? Die Fragen 4, bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine bundesweiten Daten vor.  5. Wann liegt aus Sicht der Bundesregierung ein klares und konkretes Artenschutzkonzept (www.umweltministerkonferenz.de/documents/ top_22_wolf_bericht_1545313707.pdf ) vor, welches einen flexibleren Umgang mit dem Wolf ermöglichen würde, und welche Eckpunkte sieht die Bundesregierung für dieses Konzept vor?  6. Wie viele und welche Länder haben bisher den Bund aufgefordert, ein klares und konkretes Artenschutzkonzept für den Wolf zu entwickeln? a) Welche Empfehlungen gibt die Bundesregierung innerhalb eines solchen Artenschutzkonzeptes an die Länder weiter? b) Inwieweit wurde seitens der Länder das Interesse an die Bundesregierung kommuniziert, entweder ein Artenschutzkonzept zu entwickeln oder einen flexibleren Umgang mit dem Wolf zu ermöglichen? Die Fragen 5 bis 6b werden gemeinsam beantwortet. Ein Artenschutzkonzept würde nicht per se einen flexibleren Umgang mit dem Wolf ermöglichen. Wie sich aus dem Schreiben der EU-Kommission vom 26. Juni 2018 ergibt, können Arten des Anhangs IV der FFH Richtlinie nur aufgrund von Einzelfallprüfungen im Rahmen der Ausnahmebestimmung des Anhangs IV der FFH-Richtlinie entnommen bzw. getötet werden. Wie im Leitfaden der EU-Kommission zum Artenschutz ausgeführt, sei lediglich der Spielraum des Mitgliedsstaats bei Erteilung von Ausnahmegenehmigungen dann größer, wenn eine Art sich bereits in einem günstigen Erhaltungszustand befinde (mit Bezug auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip). Eine in diesem Sinne flexiblere Handhabung könne aber nur im Rahmen von klaren und detaillierten Artenschutzkonzepten erfolgen, wobei eine Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustands unbedingt vermieden werden müsse. Ein Datum für das Vorliegen eines Artenschutzkonzepts kann noch nicht prognostiziert werden. Innerhalb der Länder gibt es hierzu unterschiedliche Ansichten . Drucksache 19/15101 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie hoch sind aus Sicht der Bundesregierung die Kosten im Verfahren zur Ermittlung des Erhaltungszustands des Wolfes zur Vorbereitung des FFH-Berichts nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie? a) Wie setzen sich die einzelnen Kostenpositionen für dieses Verfahren zusammen? b) Wie viele Mitarbeiter aus jeweils welchen Bundesministerien und sonstigen Bundesbehörden waren an der Erstellung des Berichts beteiligt ? Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet. Angaben aus den Ländern zu den Kosten des Verfahrens liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Das BfN hat mit rund 7,5 Vollzeitäquivalenten die Berichtsdaten der Länder zusammengefasst, aufbereitet und Bewertungsvorschläge für alle in Deutschland vorkommenden 93 Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und 195 Arten und vier Artengruppen der Anhänge II, IV und V erarbeitet. Diese Bewertungsvorschläge wurden auf drei Bewertungskonferenzen mit den Ländern diskutiert und abgestimmt. An den Bewertungskonferenzen zur Abstimmung des Berichtsentwurfs mit den Länderministerien und -fachbehörden waren – abgesehen von der Sitzungsleitung durch eine Person aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) – zeitweise zwei weitere Personen aus dem BMU und ein Vertreter aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beteiligt.  8. Inwieweit erachtet die Bundesregierung die Parameter „aktueller Bestand “ und „Bestandstrend“ als valide (www.umweltministerkonfe renz.de/documents/top_22_wolf_bericht_1545313707.pdf), wenn es nur zu einer jährlichen überschlägigen Abschätzung des Erhaltungszustands in den biogeografischen Regionen Deutschlands kommt? Das derzeitige Konzept für eine „partielle Statusabschätzung in Anlehnung an die FFH-Reporting Guidelines“ sieht als Grundlage die jährlich erhobenen Monitoringdaten der Länder für die überschlägige Abschätzung der beiden Parameter Verbreitung sowie Population vor (www.umweltministerkonferenz.de/ d o c u m e n t s / t o p - 2 8 - w o l f _ b m u _ b e r i c h t t h e m a i d _ 3 1 2 8 _ b e richt_3121_1560321359.pdf). Diese beiden Parameter können jährlich aus den vorhandenen Länderdaten überschlägig abgeleitet werden. Bei beiden Parametern wird auch ein Trend abgeschätzt. Die Statusabschätzung ist partiell und vorläufig. Sie ist deutlich von der formalen Einschätzung des Erhaltungszustands einer Tierart für den Bericht nach Artikel 17 FFH-RL abzugrenzen.  9. Wann rechnet die Bundesregierung auf Grundlage des Parameters „Bestandstrend “ mit einer signifikanten Verbesserung des Erhaltungszustands ? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 13 und 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4685 sowie den schriftlichen Bericht des BMU für die 92. UMK unter TOP 28 (www.umweltministerkonferenz.de/ d o c u m e n t s / t o p - 2 8 - w o l f _ b m u _ b e r i c h t t h e m a i d _ 3 1 2 8 _ b e richt_3121_1560321359.pdf) wird Bezug genommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15101 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Nachbarland Polen hinsichtlich eines gemeinsamen Monitorings und Managements der grenzüberschreitenden Wolfspopulation , und plant die Bundesregierung überhaupt eine baldige Vereinheitlichung des Monitoringstandards mit Polen? Wenn nein, warum nicht? 11. Wie ist die deutsch-polnische Arbeitsgruppe zur gemeinsamen Bewertung des Erhaltungszustands der grenzüberschreitenden Wolfspopulation und zur gemeinsamen Berichterstattung nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie aufgestellt? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. Für eine gemeinsame Berichterstellung ist ein mit dem jeweiligen Nachbarstaat abgestimmtes und standardisiertes Vorgehen beim Monitoring und Management Voraussetzung. In einer Untersuchung im Auftrag des BMU von 2013 wurde das Management von Wölfen in Polen und Deutschland miteinander verglichen und Empfehlungen für eine Zusammenarbeit beim Management abgeleitet (Reinhardt, I., Kluth, G., Nowak, S., Myslajek, R. (2013): A review of wolf management in Poland and Germany with recommendations for future transboundary collaboration. Bonn (Deutschland / Bundesamt für Naturschutz )). Auch Vorarbeiten für gemeinsame Monitoringstandards mit Polen wurden in einer Arbeitsgruppe erarbeitet (Reinhardt, I., Kluth, G., Nowak, S., Myslajek, R. (2015): Standards for the monitoring of the Central European wolf population in Germany and Poland. BfN-Skripten 398). Deutschland und Polen arbeiten derzeit mit unterschiedlichen Monitoringstandards (vgl. den schriftlichen Bericht des BMU für die 92. UMK unter TOP 28 (www.umweltministerkonferenz.de/documents/top-28 wolf_bmu_berichtthe maid_3128_bericht_3121_1560321359.pdf)). BMU wird sich auf politischer Ebene weiter darum bemühen, zu einer gemeinsamen Berichterstattung mit Polen zu kommen. Drucksache 19/15101 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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