Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14278 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – „Allgemeine Compliance-Standards für Telemedien entwickeln“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 ( w w w . e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und, nach Auffassung der Fragesteller, mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitaleagenda -ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/15102 19. Wahlperiode 13.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 12. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Allgemeine Compliance-Standards für Telemedien entwickeln “ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 62): Dialog mit Verbraucherorganisationen, Datenschutzbehörden, Anbietern/ Verbänden, Netzcommunity und anderen relevanten Stakeholdern mit themenspezifischen Diskussionen im Rahmen des Formats „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“, Klärung von technischen und rechtlichen Detailfragen, Entwicklung von Konzept-/Eckpunktepapieren zu Handlungsoptionen mit Blick auf Anreize für die Anbieterseite, gegebenenfalls auch zur Selbstregulierung , oder auf festgestellte Bedarfe zusätzlicher Regulierung (gegebenenfalls auch auf EU-Ebene). 1. Wurde bereits ein Dialog mit den relevanten Stakeholdern im Rahmen des Formats „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ geführt? • • • Am 28. September 2018 fand die Auftaktveranstaltung des Zukunftsdialogs Soziale Netzwerke im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) statt. Der Zukunftsdialog befasst sich breit mit dem Phänomen der Hassrede; die einzelnen Veranstaltungen widmen sich unterschiedlichen Schwerpunkten und spezifischen Teilbereichen der Bekämpfung von Hassrede. Am 14. März 2019 fand der zweite Zukunftsdialog zum Thema „Unterstützung für die Betroffenen von Hassrede“ statt, am 1. November 2019 der dritte Zukunftsdialog zum Thema „Kampf gegen organisierte Strukturen von Hasskriminalität in sozialen Netzwerken“. 2. Wurden bereits die technischen und rechtlichen Detailfragen im Rahmen des Formats „Zukunftsdialog Soziale Netzwerke“ geklärt? Technische und rechtliche Fragen werden in den Veranstaltungen des Zukunftsdialogs Soziale Netzwerke in eher allgemeiner Weise besprochen. Um die Detailfragen zu den Themen Stärkung der Nutzerrechte bei sozialen Netzwerken vor unberechtigten Löschungen und Sperrungen sowie Stärkung der Datenportabilität und Interoperabilität bei sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten zu klären, führt das BMJV u.a. Befragungen und Gespräche mit den relevanten Akteuren durch. Im März 2019 hat das BMJV eine schriftliche Konsultation ausgewählter Interessenvertreter zu Fragen der Interoperabilität und Datenpor- Drucksache 19/15102 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. tabilität bei Sozialen Netzwerken eingeleitet, deren Ergebnisse gegenwärtig noch ausgewertet werden. 3. Wurden bereits Konzeptpapiere bzw. Eckpunktepapiere zu Handlungsoptionen entwickelt? Der Austausch mit Interessenvertretern und die Prüfung der Handlungsoptionen sind noch nicht abgeschlossen; zudem müssen aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene in die Prüfung mit einbezogen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15102 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.