Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14544 – Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12977) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation“ auf Bundestagsdrucksache 19/12977 ergibt sich aus der Sicht der Fragesteller weiterer Aufklärungsbedarf . Zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/12977: „Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer Gestaltung der Vorsorgeinformation, bei der sich anfänglich – unter Nutzung der angestrebten Plattform – auf die Renteninformationen der DRV beschränkt wird, und dann schrittweise weitere Vorsorgeinformationen eingespeist werden?“ lautet die Antwort der Bundesregierung : „Bereits heute besteht für Versicherte die Möglichkeit über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) die Renteninformation in elektronischer Form abzurufen. Auch wenn nach den Ergebnissen des o. g. Forschungsvorhabens die säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation nur stufenweise umgesetzt werden kann, würde eine anfängliche Begrenzung auf Informationen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) aus Sicht der Bundesregierung die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger eher mindern, weil dann zu Beginn auf den Mehrwert säulenübergreifender Informationen verzichtet würde.“ In dem Bericht der Facharbeitsgruppe der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG) zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation (www.gvg.org/wp-content/uploads/2019/06/GVG_Band-83_Traegerue bergreifende-Vorsorgeinformation-1.pdf) wird auf Seite 25 als Erkenntnis der Auswertung ausländischer Erfahrungen ausgeführt, dass in Schweden das Rentenportal nach und nach aufgebaut wurde und zu Beginn keine vollständig ausgereifte Lösung vorhanden war. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15105 19. Wahlperiode 13.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wie viele Bürger haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahr 2018 einen Personalausweis mit aktiver Online-Ausweisfunktion ausstellen lassen (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung)? Eine zentrale bzw. jährliche Erfassung der freigeschalteten eID-Funktionen (eID = electronic Identity) erfolgt nicht. Somit kann die Bundesregierung zur Beantwortung dieser Frage nur auf die für die Berichterstattung an den Bundesrechnungshof vorgenommenen Abschätzungen zurückgreifen. Demnach sind mit Stand Ende September 2019 rund 70 Millionen neue Personalausweise ausgegeben worden, welche prinzipiell freigeschaltet werden können. Es handelt sich dabei um 80 Prozent des Gesamtbestands. Die Zahl der Ausweisinhaber mit aktivierter Online-Ausweisfunktion wird auf 32 Millionen geschätzt. Seit Juli 2017 wird der Personalausweis stets mit bereits aktivierter Online- Ausweisfunktion ausgegeben. 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Deutschen Rentenversicherung die Anzahl der Nutzer für den Online-Dienst mit Registrierung bis zum Jahr 2018 entwickelt (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung)? Seit Oktober 2011 ermöglicht die Deutsche Rentenversicherung das Nutzen ihrer Online-Dienste mit dem Personalausweis und einer freigeschalteten Online- Ausweisfunktion. Die Statistik der Nutzerzahlen (registrierte Nutzerinnen und Nutzer) ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Jahr Anzahl registrierte Nutzerinnen und Nutzer Okt – Dez 2011 4.060 Jan – Dez 2012 6.390 Jan – Dez 2013 10.331 Jan – Dez 2014 14.762 Jan – Dez 2015 21.728 Jan – Dez 2016 30.256 Jan – Dez 2017 43.322 Jan – Dez 2018 66.239 Jan – Sep 2019 94.382 Im Jahr 2019 stiegen die Nutzerzahlen monatlich zwischen 2.500 und 4.000. Monat Anzahl registrierte Nutzerinnen und Nutzer Jan 2019 69.574 Feb 2019 72.782 Mrz 2019 76.156 Apr 2019 78.955 Mai 2019 81.887 Jun 2019 84.344 Jul 2019 87.572 Aug 2019 90.346 Sep 2019 94.382 Drucksache 19/15105 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich bei dem Online- Dienst mit Registrierung der Deutschen Rentenversicherung, mit welchem ein elektronischer Abruf von Renteninformationen möglich ist, unter der Verwendung a) eines Personalausweises mit aktiver Online-Ausweisfunktion, b) eines Kartenlesegerätes, c) der Nutzung der zu installierenden Software AusweisApp2 oder Open eCard d) und nach vorheriger Registrierung, um ein niedrigschwelliges Angebot handelt, welches perspektivisch eine große Verbreitung finden wird? Immer mehr Aktivitäten werden ins Internet verlagert. So ist es für eine Vielzahl von Versicherten schon zur Gewohnheit geworden, sich nicht nur Informationen im Netz einzuholen, sondern Dienstleistungen vollständig über das Internet abzuwickeln. Die Einsicht in das Rentenkonto ist der am häufigsten mit der Online-Ausweisfunktion genutzte Online-Dienst in Deutschland. Sie kann seit März 2017 nicht mehr nur mit einem Kartenlesegerät, sondern auch mit einem Android-Smartphone erfolgen, das den Kartenleser ersetzt. Seit September 2019 ist dies ebenfalls mit einem iPhone möglich. Diese Vereinfachung macht das Angebot der Deutschen Rentenversicherung einfacher nutzbar. Gleiches gilt für die verschiedenen nach den Gestaltungsregeln der Nutzerfreundlichkeit erstellten Apps, die für die Online-Ausweisfunktion verfügbar sind, zum Beispiel für die AusweisApp2 des Bundes. Die bereits heute verbreitete Online- Nutzung des Rentenkontos wird daher nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der nutzerfreundlichen Weiterentwicklung der Online-Ausweisfunktion sowie des Online-Angebots der Deutschen Rentenversicherung auch künftig zunehmen. Auch die Deutsche Rentenversicherung geht von steigenden Nutzerzahlen bei den Online-Diensten aus, die aufgrund der zunehmenden Anforderungen aktuell vollumfänglich modernisiert werden. Derzeit beinhaltet das Angebot im registrierten Bereich den Abruf von Druckprodukten (als PDF verfügbar sind z. B. die Renteninformation, die Rentenauskunft sowie Rentenbezugsmitteilungen ), die elektronische Antragstellung (z. B. Antrag auf Altersrente) und allgemeine Services (z. B. Beantragung eines Sozialversicherungsausweises oder Änderung der Anschrift). Elektronische Anträge werden vollelektronisch an den zuständigen Rentenversicherungsträger gesandt und lösen das entsprechende Verwaltungsverfahren aus. Ein Nachsenden der Antragsformulare auf postalischem Wege ist nicht nötig . Eine Unterschrift ist aufgrund der Registrierung mit dem Personalausweis nicht notwendig. Fehlende Unterlagen können dem zuständigen Rentenversicherungsträger über das Menü der Online-Dienste mit dem ePostfach zugesandt werden. Das Anmeldeverfahren in den Online-Diensten wurde mit Anwendungsfunktionen auf Mobilgeräten (Smartphone und Tablets) deutlich vereinfacht. Dabei können Kundinnen und Kunden über die Online-Dienste die sie betreffenden Renteninformationen (Sozialdaten) ohne Einschaltung der Sachbearbeitung abrufen . Aufgrund der strengen Vorgaben zum Schutz der Sozialdaten ist für die Nutzung der Online-Dienste eine Authentifizierung notwendig, die die Identität von Kundinnen und Kunden eindeutig bestätigt. Aufgrund der rechtlichen und technischen Vorgaben ist hierfür derzeit eine Anmeldung mittels Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (Vertrauensniveau hoch) erforderlich (vgl. hierzu auch die technische Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik TR-03107-1). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15105 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Auf welche konkreten Erkenntnisse (Studien, Erhebungen, Untersuchungen usw.) stützt sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 8 in ihrer Annahme, dass es die „Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger eher mindern“ würde, „weil dann zu Beginn auf den Mehrwert säulenübergreifender Informationen verzichtet würde“? In dem im April 2019 veröffentlichten Abschlussbericht des Forschungsvorhabens , das das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Auftrag gegeben haben, werden auf S. 47 f. die Anforderungen der Verbraucherinnen und Verbraucher dargestellt. Demnach sei nach dem Stand der Forschung eine säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation nützlich, wenn sie den Nutzerinnen und Nutzern dabei helfe, alle Rentenansprüche auf einen Blick zu erkennen und dadurch einen Vergleich mit dem persönlichen Bedarf zu ermöglichen. Auf S. 162 des Abschlussberichts werden Kosten und Nutzen abgewogen. Die Einbindung nur einer Versorgungseinrichtung wird nicht als sinnvoller erster Schritt einer Umsetzung diskutiert. Auch im Bericht der Facharbeitsgruppe zur Trägerübergreifenden Vorsorgeinformation der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V. wird ausgeführt, dass ein möglichst vollständiger Überblick über die Anwartschaften in allen drei Säulen ein zentraler Mehrwert der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation sei. Auf S. 79 wird bezüglich der Einführung des Systems betont, dass die „Implementierung einer Ideallösung vom Tag 1 an […] unrealistisch “ sei. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass „die Umsetzung der ersten Schritte […] bereits einen konkreten Nutzen für die Bürger erzeugen“ sollte. Weiter wird ausgeführt, dass bezüglich der angebundenen Versorgungsträger eine kritische Masse für den konkreten Nutzen erreicht werden könnte, wenn „die Deutsche Rentenversicherung, größere Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und größere Lebensversicherer teilnehmen würden“. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die säulenübergreifende Altersvorsorgeinformation nur schrittweise eingeführt werden kann. Es sollten aber bereits von Beginn an zumindest einige Versorgungsträger aus allen drei Säulen eingebunden werden, um einen zusätzlichen Nutzen im Sinne der säulenübergreifenden Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. 5. Steht nach Auffassung der Bundesregierung die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage nicht im Widerspruch zu den Erfahrungen im Ausland, siehe dazu die Ausführungen im Bericht der GVG-Facharbeitsgruppe zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation, Seite 25, zu den Erkenntnissen in Schweden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? In Schweden startete der dortige Dienst mit den Werten der gesetzlichen Renten und wenigen Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Bericht der GVG- Facharbeitsgruppe zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation, wonach das Rentenportal in Schweden „nach und nach aufgebaut wurde“. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung in dem geplanten schrittweisen Vorgehen, das zu Beginn bereits die Einbindung zumindest einiger Versorgungsträger aus allen drei Säulen vorsehen soll, keinen Widerspruch zu den Erfahrungen in anderen Ländern, sondern vielmehr die Bestätigung für das geplante Vorgehen. Drucksache 19/15105 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr von jahrelangen Verzögerungen für den Start des Rentenportals, wenn für das sehr komplexe Alterssicherungssystem in Deutschland bereits von Beginn an eine umfassende und ausgereifte Lösung angestrebt wird? Der Abschlussbericht des Forschungsvorhabens von BMAS und BMF empfiehlt ein schrittweises Vorgehen bei der Einführung einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation, (vgl. S. 163 ff.) und keine umfassende Lösung von Beginn an. LS 2 Mi 7/11 ST’in/ST So 7/11RS 7/11 PST‘in S5: Sch 8/11NT 8.11. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15105 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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