Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Uwe Witt, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14550 – Verfahren bei den Sozialgerichten und die Kampagne „Wir sind Rechtsstaat“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Sozialgerichte sind in den Angelegenheiten des Sozialrechts tätig. Ein großer Teil der Verfahren entfällt auf die Klagen zu Angelegenheiten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – (Hartz-IV-Klagen). Besondere Bedeutung haben aus Sicht der Betroffenen die Rentenverfahren, in denen es um die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente (§ 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI) geht, und auch die Schwerbehindertenverfahren , welche den Betroffenen ggf. über den Schwerbehindertenstatus auch die Möglichkeit zum Bezug einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen eröffnet. Das Statistische Bundesamt, Destatis, veröffentlicht jährlich die Statistik „Rechtspflege Sozialgerichte“ (Sozialgerichte – Fachserie 10, Reihe 2.7, 2018, www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_in halt.html#sprg235918), welche nach Ansicht der Fragesteller jedoch noch Detailfragen , etwa zur Dauer von bestimmten Verfahren, offen lässt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 20. September 2019 eine Kampagne mit dem Titel „Wir sind Rechtsstaat“ (www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/092019_WirSind Rechtsstaat.html) gestartet. Nach der Eigenbeschreibung auf der Internetseite des BMJV sollen damit unter anderem die Vorteile und Errungenschaften des Rechtsstaats anschaulich dargestellt werden. Die Kampagne „Wir sind Rechtsstaat “ hat einen eigenen Internetauftritt (www.bmjv.de/WebS/WSR/DE/Ho me/home_node.html) auf dem auch das etwa einminütige Video „Wir sind Rechtsstaat“ abrufbar ist.  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der neu eingehenden und der erledigten Verfahren bei den Sozialgerichten erster Instanz in der Zeit von 2005 bis 2018 und die durchschnittliche Verfahrensdauer entwickelt (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer und ein Ranking zur Verfahrensdauer nach den Bundesländern)? Die erbetenen Angaben ergeben sich aus der Tabelle in der Anlage 1. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15108 19. Wahlperiode 13.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass nach der Rechtspflegestatistik Destatis 2018 (Fachserie 10, Reihe 2.7, Seite 24 – Vor dem Sozialgericht 2018 erledigte Klageverfahren) die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten in Bayern 10,6 Monate beträgt, bei den Sozialgerichten in Brandenburg jedoch 24,7 Monate und der Anteil der Verfahren mit einer Verfahrensdauer von mehr als 24 Monaten bei den Sozialgerichten in Bayern 9,7 Prozent beträgt, bei den Sozialgerichten in Brandenburg dagegen 42,9 Prozent? Die unterschiedliche Verfahrensdauer in den Bundesländern kann verschiedene Ursachen haben, die sich aufgrund der Zuständigkeit der Länder für die Justizverwaltung in den Ländern der Bewertung der Bundesregierung entziehen.  3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der neu eingehenden und der erledigten Rentenverfahren (Sachgebiet Rentenversicherung und Verfahren zu Zusatz- und Sonderversorgungen der neuen Länder) bei den Sozialgerichten erster Instanz in der Zeit von 2005 bis 2018 und die durchschnittliche Verfahrensdauer entwickelt (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer )? Die erbetenen Angaben ergeben sich aus der Tabelle in der Anlage 2. Für die Jahre vor 2007 liegen keine Daten vor.  4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der neu eingehenden und der erledigten Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bei den Sozialgerichten , erste Instanz, in der Zeit von 2005 bis 2018 und die durchschnittliche Verfahrensdauer entwickelt (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer)? Die erbetenen Angaben ergeben sich aus der Tabelle in der Anlage 2. Für die Jahre vor 2007 liegen keine Daten vor.  5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der erhobenen Verzögerungsrügen (§ 198 Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes – www.gesetze-im-internet.de/gvg/__198.html) wegen überlanger Gerichtsverfahren bei den Sozialgerichten und Landessozialgerichten in der Zeit von 2012 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer und unter Angabe einer geeigneten Bezugsbasis wie die Anzahl der anhängigen Verfahren )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  6. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Statistik zu den Verzögerungsrügen auch die Verteilung auf die Sachgebiete (SGB II, Rentenversicherung , Feststellung der Behinderung usw.) erfasst, und wenn ja, wie verteilen sich die 2018 bei den Sozialgerichten in Mecklenburg- Vorpommern, Brandenburg, Berlin und Thüringen erhobenen Verzögerungsrügen auf die Sachgebiete (bitte tabellarische Darstellung)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/15108 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Entschädigungsklagen bei überlangen Sozialgerichtsverfahren in der Zeit von 2012 bis 2018 entwickelt, und wie hoch waren die Entschädigungssummen (bitte tabellarische Darstellung der Entwicklung für Deutschland und sämtliche Bundesländer)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  8. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Rentenverfahren für die Kläger den Umstand, dass nach der Rechtspflegestatistik Destatis 2018 (Fachserie 10, Reihe 2.7, Seite 30 – Vor dem Sozialgericht erledigte Klageverfahren) die Erledigungsart „instanzenbeendender Gerichtsbescheid“ – also ohne mündliche Verhandlung und ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter – bei den Rentenverfahren mit 5.588 Verfahren bei insgesamt 56.506 erledigten Rentenverfahren in Relation erheblich höher ist, als bei der Gesamtheit der erledigten Verfahren (25.319 Gerichtsbescheide bei insgesamt 347.759 erledigten Verfahren)? Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) lässt eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid zu, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist, der Sachverhalt geklärt ist und die Beteiligten vorher angehört wurden (§ 105 Absatz 1 SGG). Wird nach Zustellung des Gerichtsbescheids von einem der Beteiligten rechtzeitig eine mündliche Verhandlung beantragt, gilt der Gerichtsbescheid als nicht ergangen (§ 105 Absatz 3 SGG). Inwieweit die Sozialgerichte als Teil der unabhängigen Justiz von der Möglichkeit, ein Verfahren per Gerichtsbescheid abzuschließen, Gebrauch machen, unterliegt aufgrund der Gewaltenteilung nicht der Bewertung der Bundesregierung.  9. Wie viele Klageverfahren wurden 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung für die Sachgebiete Rentenversicherung, Zusatz- und Sonderversorgung der neuen Länder und Feststellung der Behinderung nach dem SGB IX erledigt, und wie viele wurden davon durch einen Gerichtsbescheid erledigt (bitte tabellarische Darstellung für sämtliche Bundesländer)? Die erbetenen Angaben ergeben sich aus der Tabelle in der Anlage 2. 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten der Kampagne „Wir sind Rechtsstaat“ über die gesamte Laufzeit der Kampagne ? Die Gesamtkosten der Kampagne „Wir sind Rechtsstaat“ betragen über die gesamte Laufzeit der Kampagne (2019 bis 2021) 5,35 Mio. Euro. 11. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die anteiligen Kosten für das etwa einminütige Video „Wir sind Rechtsstaat“? Die Kosten für den 60-sekündigen Spot, der im Rahmen der Kampagne „Wir sind Rechts-staat“ im Kino und Digital eingesetzt wird, belaufen sich auf 440.532,90 Euro. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15108 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch die Kampagne in der bisherigen Ausgestaltung und insbesondere durch das Video „Wir sind Rechtsstaat“ (siehe Vorbemerkung) den rechtsuchenden Bürgern vor den Sozialgerichten der Rechtsstaat verständlicher wird und ihr Vertrauen in den Rechtstaat gestärkt wird? Die Bundesregierung will mit der Kampagne die Bedeutung des Rechtsstaats stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung rücken und herausstellen, welche Vorteile der Rechtsstaat für jeden Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt bietet. Der abstrakte Begriff des Rechtsstaats soll durch eine emotionale Kampagne zugleich erfahrbar und erfassbar werden, auch indem die Funktionsweise des demokratischen Rechtsstaats erklärt und in der Folge Verständnis für die Komplexität des Rechtssystems vermittelt wird. Die Kampagne besteht aus mehreren Maßnahmen, neben Plakaten und Kinospot wurden ein Infoplakat über den Rechtsstaat sowie verschiedene Erklärformate für Soziale Medien produziert. Auf der Homepage: „www.wir-sind-rechtsstaat.de„ werden zudem verschiedene Informationen rund um den Rechtsstaat und die Kampagneninhalte zusammengeführt. Zu den Informationen gehört z. B. auch eine Erklärung zur unterschiedlichen Dauer von Gerichtsverfahren. Drucksache 19/15108 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15108 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15108 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15108 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15108 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15108 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15108 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15108 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15108 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15108 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.