Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14559 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Schutz vor elektromagnetischen Feldern bei der Digitalisierung, insbesondere Mobilfunk V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 ( w w w . e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitaleagenda -ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/15111 19. Wahlperiode 13.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 11. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Schutz vor elektromagnetischen Feldern bei der Digitalisierung , insbesondere Mobilfunk“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resour ce/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umset zungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 39): Verhandlungen mit Mobilfunknetzbetreibern über eine Erweiterung der bestehenden Selbstverpflichtung auf die Gewährleistung des für Basisstationen etablierten Schutzstandards bei der Begrenzung elektromagnetischer Felder auch für Kleinzellen; soweit erforderlich, Anpassung von Verordnungen und Hinwirkung auf Anpassung von EU-Recht, hinwirken auf Berücksichtigung des Schutzes vor elektromagnetischen Feldern als Rahmenbedingung bei der Entwicklung und Standardisierung neuer Technologien; Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Unsicherheiten in der Risikobewertung sowie im Bereich der Exposition und ihrer Minderung; wissenschaftliche Bewertung der biologischen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen; Information der Bürgerinnen und Bürger über die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder und mögliche gesundheitliche Wirkungen , eingebettet in die Kommunikation über Nutzen und Risiken neuer Technologien. • • • • • • V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Umsetzungsstrategie ist das strategische Dach aller wichtigen digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zuletzt wurde eine aktualisierte Fassung dem Kabinettausschuss Digitalisierung am 9. Oktober 2019 vorgelegt. Zu jedem Handlungsfeld werden die Schwerpunkte und Prioritäten einleitend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden jeweils einem der Schwerpunkte zugeordnet. In der Umsetzungsstrategie ist auch der Stand der jeweiligen Maßnahmen enthalten. Die aktualisierte Umsetzungsstrategie ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 992814/1605036/61c3db982d81ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung -gestalten-download-bpa-data.pdf?download=1.“ Drucksache 19/15111 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wurden bereits Verhandlungen mit Mobilfunknetzbetreibern über eine Erweiterung der bestehenden Selbstverpflichtung auf die Gewährleistung des für Basisstationen etablierten Schutzstandards bei der Begrenzung elektromagnetischer Felder auch für Kleinzellen durchgeführt? Die aktualisierte Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) sieht vor, dass die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zur Änderung der Verordnung über elektromagnetische Felder erarbeitet werden. Ziel ist es, den für Basisstationen etablierten Schutzstandard bei der Begrenzung elektromagnetischer Felder auch für Kleinzellen zu gewährleisten. Nach der Strategie ist die Maßnahme in Planung. 2. Sind die ggf. erforderlichen rechtlichen Anpassungen erfolgt? Die aktualisierte Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) sieht vor, soweit erforderlich, eine weitere Anpassung von Verordnungen vorzunehmen und auf die Anpassung von EU-Recht hinzuwirken. Die Maßnahme ist als in Planung befindlich ausgewiesen . Eine „weitere“ Anpassung von Verordnungen kann erst geprüft werden , wenn die in der Antwort zu Frage 1 genannte Maßnahme abgeschlossen ist. 3. Konnte bereits eine Berücksichtigung des Schutzes vor elektromagnetischen Feldern bei der Entwicklung und Standardisierung neuer Technologien erwirkt werden? Die aktualisierte Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) weist die Maßnahme als ausstehend aus. 4. Fand bereits eine weitere Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Unsicherheiten in der Risikobewertung sowie im Bereich der Exposition und ihrer Minderung statt? Die aktualisierte Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) weist die Maßnahme als laufend aus. Auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf BT-Bundestagsdrucksache 19/10524 wird ergänzend verwiesen. 5. Fand bereits eine wissenschaftliche Bewertung der biologischen Wirkungen von elektromagnetischen Feldern auf den Menschen statt? Die aktualisierte Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) weist die Maßnahme als laufend aus. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/10524 wird ergänzend verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15111 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Wurden die Bürger bereits über die Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder und mögliche gesundheitliche Wirkungen informiert, und waren diese Informationen eingebettet in die Kommunikation über Nutzen und Risiken neuer Technologien? Die aktualisierte Umsetzungsstrategie Digitalisierung der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung) weist die Maßnahme als laufend aus. Überdies sehen die am 30. Oktober 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte einer Mobilfunkstrategie der Bundesregierung vor, eine Kommunikationsoffensive zu starten. Ziel dieser Initiative ist es, transparent und neutral über die Entwicklungen im Mobilfunk zu informieren und in einen vertieften Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu treten. Dabei sollen die technischen Eigenschaften, die Anwendungsfelder und die Möglichkeiten der Technik ebenso im Fokus stehen wie gesellschaftliche Auswirkungen und mögliche gesundheitliche Aspekte. Drucksache 19/15111 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.