Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz, Joana Cotar und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14568 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Vorteile mobiler Anwendungen erschließen und Marktzugänge für gute digitale Anwendungen im Gesundheitswesen erleichtern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 ( w w w . e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitaleagenda -ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/15113 19. Wahlperiode 13.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.htm). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Vorteile mobiler Anwendungen erschließen und Marktzugänge für gute digitale Anwendungen im Gesundheitswesen erleichtern“ wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten “ ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1) unter anderem folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 112): Bis 2019: Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs guter mobiler Gesundheitstechnologien zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Umsetzungsstrategie ist das strategische Dach aller wichtigen digitalpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zuletzt wurde eine aktualisierte Fassung dem Kabinettausschuss Digitalisierung am 9. Oktober 2019 vorgelegt. Zu jedem Handlungsfeld werden die Schwerpunkte und Prioritäten einleitend beschrieben. Die einzelnen Vorhaben werden jeweils einem der Schwerpunkte zugeordnet. In der Umsetzungsstrategie ist auch der Stand der jeweiligen Maßnahmen enthalten. Die aktualisierte Umsetzungsstrategie ist unter folgendem Link öffentlich zugänglich: www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1605036/61c3db982d81 ec0b4698548fd19e52f1/digitalisierung-gestalten-download-bpa-data.pdf? download=1. Wurden bereits Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs guter mobiler Gesundheitstechnologien zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ergriffen ? Das am 7. November 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation sieht eine Reihe von Maßnahmen für einen leichteren Zugang guter mobiler Gesundheitstechnologien zur gesetzlichen Krankenversicherung vor. Insbesondere enthält das Gesetz Regelungen, um digitale Gesundheitsanwendungen zügig in die Versorgung zu bringen. Es wird ein eigener Leistungsanspruch der Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen und ein Verfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte etabliert, in dem über die Leistungserbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden wird. Zudem sollen Krankenkassen künftig Verträge über die besondere Versorgung ihrer Versicherten mit digitalen Versorgungsangeboten leichter abschließen und ihre Versicherten auf elektronischem Wege über innovative Versorgungsangebote informieren können. Darüber hinaus soll die Förderung Drucksache 19/15113 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. digitaler Innovationen durch Krankenkassen ermöglicht werden: Krankenkassen sollen künftig die Entwicklung digitaler Innovationen fördern und dazu im Rahmen des Erwerbs von Investmentvermögen bis zu zwei Prozent ihrer Finanzreserven einsetzen können. Darüber hinaus wird mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 646) die Integration digitaler medizinischer Anwendungen in strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gefördert. Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft danach die Aufnahme geeigneter digitaler medizinischer Anwendungen in die maßgeblichen Richtlinien. Krankenkassen können zudem den Einsatz digitaler Anwendungen in strukturierten Behandlungsprogrammen vorsehen. Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) hat sich der GKV- Spitzenverband verpflichtet, die Weiterentwicklung der Nutzenkriterien im Sinne von § 40 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) unter Berücksichtigung der Besonderheiten digitaler Anwendungen zu prüfen. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen die am Markt verfügbaren Produkte besser bewertet und das Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnis sowie die Erläuterungen im Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen angepasst werden. Darüber hinaus wurden in der KAP zahlreiche Maßnahmen im Bereich Digitalisierung in der Pflege beschlossen. So wird das Bundesministerium für Gesundheit eine Studie in Auftrag geben, mit der Good-Practice-Lösungen identifiziert und Handlungsfelder für Telepflege weiterentwickelt werden (z. B. auch sektorenübergreifend). Auf dieser Grundlage wird das Bundesministerium für Gesundheit entscheiden, ob, wie und in welcher Ausgestaltung Telepflege gesetzlich verankert werden kann und welche flankierenden Maßnahmen (z. B. Verankerung in den Weiterbildungsordnungen) darüber hinaus getroffen werden müssen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15113 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.