Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Volker Münz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14632 – ‘House of one’ als multireligiöses Symbol des Friedens V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Berlin soll Medienberichten zufolge ein „multireligiöses Symbol des Friedens “ entstehen. Ziel des ‚House of One‘ sei es, ein bisher „einzigartiges Gottes- und Begegnungshaus für Christen, Juden und Muslime“ zu schaffen (vgl. www.morgenpost.de/berlin/article227105369/Berlin-Gotteshaus-fuer- Christen-Juden-und-Muslime-entsteht.html?service=amp). Die Kosten des Sakralbaus sollen sich auf 43,5 Mio. Euro belaufen, weltweit seien rund 8,5 Mio. Euro Spenden eingegangen. Auch das Land Berlin und der Bund sollen sich an den Kosten beteiligen. (www.rbb24.de/kultur/bei trag/2019/01/berlin-mitte-petriplatz-house-of-one-grundsteinlegung-im- April-2020.html). Das Projekt wurde bereits stark kritisiert: So sei die christliche Seite nur durch die evangelische Kirche, nicht aber durch die römisch-katholische vertreten (www.domradio.de/themen/interreligiöser-dialog/2019-04-01/ersetzenprotestanten -katholische-kirche-beim-house-one). Außerdem wurden im Vorfeld mehrere Moscheegemeinden und muslimische Dachverbände in Berlin angesprochen, ebenfalls an dem Projekt teilzunehmen. Die Suche war jedoch nicht erfolgreich. Keine der Gemeinden und Verbände hatte zugesagt. Letztendlich stand nur das Forum für Interkulturellen Dialog, kurz FID, deren Ehrenvorsitzender der türkisch-amerikanische Fethullah Gülen ist, zur Verfügung (vgl. o. g. Bericht der Morgenpost). 1. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung das Projekt „House of One“, und in welcher Höhe soll das Projekt zukünftig gefördert werden (bitte die Haushaltstitel angeben)? Die Bundesregierung fördert Planungsleistungen für das in der Fragestellung genannte Projekt mit 2,2 Mio. Euro aus dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus (Laufzeit 2016-2020, Kapitel 0604 Titel 882 93). Zuschüsse für Investitionen zur Errichtung des Hauses in Berlin sind im Bundeshaushalt 2019 bei Kapitel 0605 Titel 893 01 mit insgesamt 10 Mio. Euro veranschlagt, davon 0,5 Mio. Euro als Ausgaben Deutscher Bundestag Drucksache 19/15116 19. Wahlperiode 13.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. und weitere 9,5 Mio. Euro als Verpflichtungsermächtigung. Die Haushaltsmittel sind mit einer qualifizierten Sperre versehen. Im Rahmen der Förderung des interreligiösen Dialogs wird zudem aktuell ein Projekt der Stiftung House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin in Höhe von 116.928,00 Euro gefördert (Kapitel 0601 Titel 685 19). 2. Inwieweit plant die Bundesregierung, das Projekt zukünftig über eine finanzielle Förderung hinaus zu unterstützen (etwa durch Veranstaltungen, Publikationen etc.)? Konkrete Planungen im Sinne der Fragestellung bestehen nicht. 3. Welche Gründe gibt es für die Förderung des Projekts durch Bundesmittel? In Bezug auf die Förderung aus Kapitel 0604 Titel 882 93 erfüllt das Projekt die Voraussetzungen des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus und ist von einer interdisziplinär besetzten Jury zur Förderung empfohlen worden. Die Förderung der Errichtung des Hauses (Kapitel 0605 Titel 893 01) erfolgt aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages als Bundesanteil an den Gesamtbaukosten. Im Rahmen der Förderung des interreligiösen Dialogs erfüllen die beantragten und bewilligten Projekte die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung (Kapitel 0601 Titel 685 19). 4. Inwieweit sieht die Bundesregierung in dem genannten Projekt einen Beitrag zur Verständigung der Religionen insbesondere vor dem Hintergrund, dass von Seiten muslimischer Dachverbände und Moscheegemeinden kein Interesse an dem Projekt besteht und die römisch-katholische Kirche nicht innerhalb des Projektes vertreten ist? 5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass der interreligiöse Dialog angesichts der Kritik an der Mitwirkung des FID durch das Projekt gefördert wird, und wie begründet sie ihre Meinung? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Durch das Vorhaben wird der interreligiöse Dialog gefördert. Die Stiftung House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin plant in Berlin Mitte den Bau eines Hauses des interreligiösen Dialogs, das eine Synagoge, eine Kirche und eine Moschee unter einem Dach vereint. Das Haus ist geplant als ein Ort der Begegnung, des religiösen Lebens, der interdisziplinären Lehre und des gegenseitigen Austauschs von Menschen unterschiedlicher Religion und Weltanschauung . Getragen wird das Vorhaben seit 2011 durch die Initiatoren des Projektes , die Jüdische Gemeinde zu Berlin und das Abraham Geiger Kolleg (als jüdische Partner), das Forum für Interkulturellen Dialog e.V. (als muslimische Partner), die Evangelische Kirchengemeinde St. Petri- St. Marien und den Evangelischen Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte (als christliche Partner). Drucksache 19/15116 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Welche Gründe gibt es für die Bezeichnung des Projektes in englischer Sprache, und welche Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen eine Bezeichnung in deutscher Sprache? Inwieweit hat die Bundesregierung angesichts ihres hohen Finanzierungsanteils Einfluss auf die Benennung genommen? Der Stiftungsname „House of One – Bet- und Lehrhaus Berlin“ entspricht der nationalen wie internationalen Ausstrahlung des Vorhabens. Die Stiftung ist aus dem bisherigen Trägerverein „Bet-und Lehrhaus Petriplatz Berlin e.V.“ hervorgegangen . Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Benennung des Trägers oder des Vorhabens genommen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15116 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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