Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1512 19. Wahlperiode 03.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1204 – Die Wirkung von Betriebsräten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2018 finden vom 1. März bis 31. Mai Betriebsratswahlen statt. Die betriebliche Mitbestimmung ist als Teil des dualen Systems der Interessenvertretung unverzichtbar. Sie sorgt aus Sicht der Fragestellenden dafür, dass Demokratie und Mitbestimmung nicht am Betriebstor enden. Und sie setzt der kurzfristigen Profitlogik der Unternehmen eine langfristige und nachhaltige Betriebs - und Personalpolitik entgegen, die sich nicht nur positiv für die Beschäftigten , sondern auch für die Unternehmen auswirken kann. Über die konkrete Wirkung von Betriebsräten soll die vorliegende Kleine Anfrage genauere Auskünfte liefern. 1. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Produktivitätsentwicklung des Betriebes aus, und welche Daten liegen ihr hierzu vor (bitte nach Branche und Betriebsgröße differenzieren )? 2. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf betriebliche Innovationen aus, und welche Daten liegen ihr hierzu vor (bitte nach Branche und Betriebsgröße differenzieren)? 3. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf betriebliche Investitionen aus, und welche Daten liegen ihr hierzu vor (bitte nach Branche und Betriebsgröße differenzieren)? 4. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf familienfreundliche Personalpolitik und Arbeitszeitgestaltung aus, und welche Daten liegen ihr hierzu vor (bitte nach Branche und Betriebsgröße differenzieren)? 5. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Motivation und Arbeitszufriedenheit von Beschäftigten aus, und welche Daten liegen ihr hierzu vor (bitte nach Branche und Betriebsgröße differenzieren)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1512 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Gesundheit der Beschäftigten aus (bitte nach Branche und Betriebsgröße differenzieren, bitte zur Beurteilung Krankheitstage und das Vorhandensein eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements heranziehen )? 7. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf den Vollzug arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften aus (bitte nach Branche und Betriebsgröße differenzieren, bitte zur Beurteilung die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und andere arbeitsschutzrechtliche Vorgaben heranziehen)? 8. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf das Qualifikationsniveau von Beschäftigten aus, und welche Daten liegen ihr hierzu vor (bitte nach Branche und Betriebsgröße differenzieren )? 9. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Weiterbildungsmöglichkeiten von Beschäftigten aus, und welche Daten liegen ihr hierzu vor (bitte nach Branche und Betriebsgröße differenzieren)? 10. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub durch die Beschäftigten aus, und welche Daten liegen ihr hierzu vor (bitte nach Branche und Betriebsgröße differenzieren)? 11. Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die ökologische Ausrichtung der Produktion des Betriebes aus, und welche Daten liegen ihr hierzu vor? Die Fragen 1 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt im Hinblick auf die gestellten Fragen nicht über eigene Daten. Sie zieht ihre Kenntnisse zur Wirkung von Betriebsräten insbesondere aus Gesprächen und Diskussionen, einzelbetrieblichen Informationen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Exemplarisch verweist die Bundesregierung auf Uwe Jirjahn, Stephen C. Smith: Nonunion Employee Representation: Theory and the German Experience with Mandated Works Councils, IZA Discussion Paper Nr. 11066, Oktober 2017 mit weiteren Nachweisen zu Studien, die die verschiedenen Wirkungen von Betriebsräten belegen. Im Rahmen der Dachevaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (1. Zwischenbericht - Auswertung der Betriebs- und Beschäftigtenbefragungen , Stand: 2. März 2018, herausgegeben von der Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz) konnten darüber hinaus verschiedene systematisch positive Zusammenhänge mit der Existenz eines Betriebsrats ermittelt werden : eine höhere Wahrscheinlichkeit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen , ein höherer Anteil bei der sicherheitstechnischen Betreuung, ein höherer Grad an Unterweisung der Beschäftigten sowie bei der Qualifizierung von Führungskräften sowie eine höhere Wahrscheinlichkeit der Existenz eines Arbeitsschutzausschusses. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333