Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. November 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/152 19. Wahlperiode 29.11.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/52 – Stiftung Familienunternehmen 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Struktur, die Mitglieder, die Geldgeber, die Förderer und die Tätigkeiten der „Stiftung Familienunternehmen “, und wenn ja, welche? Der Bundesregierung ist eine „Stiftung Familienunternehmen“, nicht aber ein eingetragener Verein „Stiftung Familienunternehmen e.V.“ bekannt. Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über die Struktur, die Mitglieder, die Geldgeber , die Förderer und die Tätigkeiten von Vereinen und Stiftungen, die im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland agieren. Über die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts führen die Sitzländer ein Stiftungsverzeichnis und üben die Stiftungsaufsicht aus. Für die Registrierung eines eingetragenen Vereins ist das jeweilige Sitzland zuständig. 2. Gibt es Verbindungen von der „Stiftung Familienunternehmen“ zur für Steuerfragen zuständigen Abteilung im Bundesministerium der Finanzen oder zu den Richtern des Bundesfinanzhofs, und wenn ja, welche? Gab es bezahlte Auftritte, Vorträge oder Treffen von Personen aus dem Bundesfinanzministerium oder Richtern des Bundesfinanzhofs zum Beispiel auf Empfängen, Symposien, Konferenzen, Preisverleihungen und anderen Veranstaltungen der „Stiftung Familienunternehmen“, und wenn ja, welche? Auf die Antwort zu Frage 1 wird hingewiesen. Die Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen steht grundsätzlich mit allen Vertretern aus dem (finanz)politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Bereich im Austausch. Eine Erfassung entsprechender Gespräche erfolgt nicht. Unter dieser Prämisse ermittelbar war eine Podiumsdiskussion mit Vertretern der „Stiftung Familienunternehmen“ unter Teilnahme von Beschäftigten der Steuerabteilungen des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesfinanzhofs . Auftritte, Vorträge oder Treffen von Beschäftigten der Steuerabteilung des Bundesministeriums der Finanzen oder Richtern des Bundesfinanzhofes auf Veranstaltungen eines Vereins „Stiftung Familienunternehmen e. V.“ oder einer „Stiftung Familienunternehmen“ gegen Bezahlung haben nicht stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/152 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welchen Einfluss hatte die „Stiftung Familienunternehmen“ nach Kenntnis der Bundesregierung auf eine Kampagne mehrerer Verbände gegen die Einführung einer Vermögenssteuer im Bundestagswahlkampf 2013 und zur Reform der Erbschaftsteuer 2016? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über Kontakte von Gruppierungen untereinander, die im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland agieren. 4. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die „Stiftung Familienunternehmen “ der Gemeinnützigkeit dient, und wenn ja, inwiefern dienen die Tätigkeiten der „Stiftung Familienunternehmen“ der Beseitigung von Armut, Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft? Nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung entscheiden die für Steuerfragen zuständigen Länder über den Gemeinnützigkeitsstatus einer Organisation. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Verbindungen, Beziehungen und personellen Überschneidungen von Funktionären der AfD zur „Stiftung Familienunternehmen “, und wenn ja, welche? Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über Kontakte zwischen politischen Parteien, Verbänden und Vereinen, die im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland agieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333