Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14627 – Polizei im digitalen Zeitalter V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Digitalisierung schafft Chancen. Chancen, bisherige Strukturen und Prozesse in Organisationen effizienter und vor allem anwenderfreundlicher zu gestalten. Diese Chancen für technologischen Fortschritt bieten sich auch für die Sicherheitsbehörden des Bundes, die sich künftig weiter in Richtung smarter Polizeiarbeit entwickeln können und werden. Angestoßene Digitalisierungsmaßnahmen wie das Programm „Polizei 2020“, das die bisherige zersplitterte IT- Infrastruktur der Polizeibehörden von Bund und Ländern vereinheitlichen und zu einer einheitlichen und modernen Informationsarchitektur führen soll, sind nach Ansicht der Fragesteller ein erster Schritt für eine zeitgemäße, digitale und behördenübergreifende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Aus Sicht der Fragesteller gilt es jedoch, alle Strukturen und Prozesse in den Sicherheitsbehörden des Bundes konsequent auf ihr Digitalisierungspotential zu überprüfen und dieses Potential konsequent auszuschöpfen. Wesentliche Leitfrage muss dabei stets sein, wie Digitalisierung von Polizeiarbeit diese für Bürgerinnen und Bürger wie auch die Beamtinnen und Beamte einfacher und damit effizienter gestalten kann. Behördenübergreifende Anstrengungen zur IT-Vernetzung sind daher nach Ansicht der Fragesteller begrüßenswert, jedoch schlussendlich ineffektiv, solange die tatsächliche Arbeit in den Behörden, in diesem Fall in der bundespolizeilichen Verwaltungs- und Ermittlungsarbeit, nicht mit ausreichenden digitalen Technologien durchgeführt werden kann.  1. Auf welche digitalen Technologien können Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll im Einsatz zurückgreifen – beispielsweise Tabletcomputer , Anwendungssoftware bzw. Apps, … (bitte aufschlüsseln)? Zu Einsatzzwecken setzen alle Behörden von Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und Zoll neben mobilen Endgeräten im stationären Dienst Desktop- PC bzw. Laptops ein. Zudem werden Drucker, Scanner, Mobiltelefone, Digitalfunk , Digitalkameras und Software wie Office-Anwendungen, Datenbanken sowie Mail-Programme genutzt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15218 19. Wahlperiode 14.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 13. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Für die Bundespolizei Die Bundespolizei kann im Rahmen von Einsätzen auf folgende mobilen Endgeräte zurückgreifen: • ca. 450 teilstationäre Fahndungssysteme (IT-Koffer) mit Zugriff auf allen Anwendungen und Fahndungssysteme • ca. 150 mobile Fahndungssysteme (Handheld Systeme) mit Zugriff auf allen Anwendungen und Fahndungssysteme • ca. 5.000 Notebooks mit einem Zugriff auf alle Anwendungen und Fahndungssysteme • ca. 6.000 Smartphones mit Zugriff auf die Fahndungssysteme und Messenger App Für das Bundeskriminalamt Das BKA befindet sich aktuell in einem Pilotbetrieb für die Einführung von mobilen Endgeräten (Smartphones und Tablets). Auf den Endgeräten stehen als dienstliche Applikation SecurePIM (Zugriff auf dienstl. E-Mails etc.) sowie der polizeiliche Multimedia-Messenger zur Verfügung . Für den Zoll Der Zoll nutzt als mobile Endgeräte Funkgeräte und Mobiltelefone sowie Smartphones und Notebooks, die entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck mit mobilem Internetzugang sowie der erforderlichen Software ausgestattet sind. a) Sind die jeweiligen Technologien flächendeckend für alle Dienststellen der Bundespolizei verfügbar? Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Endgeräte werden nach einsatztaktischen Vorgaben auf die Dienststellen der Bundespolizei verteilt. Die Zuordnung zu Dienststellen unterliegt somit lagebedingten Anpassungen. b) Wenn nein, welche Dienststellen können auf die jeweiligen Technologien noch nicht zurückgreifen? Entfällt.  2. Welche digitalen Technologien werden bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll im Bereich der Ermittlungsarbeit verwendet (bitte nach Behörden und Anwendungsbereich aufschlüsseln)? Zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben setzen die Behörden der Bundespolizei und das Bundeskriminalamt Fallbearbeitungssysteme (zur Aufnahme/Aufbereitung ermittlungsrelevanter Informationen) als auch Vorgangsbearbeitungssysteme (zur Vorgangsdokumentation) ein. Für ermittlungsunterstützende Anfragen sind diese mit verschiedenen polizeilichen Informationssystemen verknüpft (national und international). Für die Bundespolizei Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei wird im Falle einer notwendigen Telekommunikationsüberwachung auf die mit dem BKA gemeinsam genutzte HERMES TKÜ-Anlage im Rechenzentrum des BKA zurückgegriffen . Die Daten können über eine Schnittstelle in b-case effizient ausgewertet werden. Drucksache 19/15218 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Für die forensische Sicherung/Untersuchung von Mobilfunkgeräten steht das sogenannte Verfahren Mobilfunk Endgeräte Auswertung (MEA-Sofort) zur Verfügung. Für die mobile Dokumentenprüfung setzt die Bundespolizei eine selbstentwickelte App ein. Hiermit können die Echtheit von Dokumentes verifiziert und effizient Fahndungsabfragen durchgeführt werden. Die erkennungsdienstlichen Maßnahmen sind in der Bundespolizei mit der Anwendung ED-Di (Erkennungsdienst Digital) weitgehend digitalisiert. Flächendeckend sind Fingerabdruckscanner und digitale Kameras in das System integriert . Die Daten können mit dem Fahndungssystem INPOL und dem AFIS „Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungs-System“ abgeglichen und bei Bedarf zudem das AZR, EURODAC und SIS abgefragt und befüllt werden. Darüber hinaus werden zur Unterstützung der Ermittlungsarbeit INPOL-Fall bzw. PIAV, das Ausländerzentralregister, Visa-Informationssystem, @rtus- Recherche, das Bundeszentralregister, das Zentrale Verkehrs- Informationssystem und Einwohnermeldedaten als Abfrage- und Recherchesysteme genutzt. Für das Bundeskriminalamt Die Aufbereitung von (Massen)Daten sowie die Auswertung von Video- und Bilddateien erfolgt durch Software. Auf speziellen Internet-PC wird darüber hinaus Software für Ermittlungen im Bereich Cybercrime/Darknet genutzt. Für den Zoll Der Zoll nutzt für die Ermittlungsarbeit verschiedene IT-Anwendungen, Datenbanken , Dateien und Register. Für bestimmte Anwendungsfälle, wie die Analyse von Buchhaltungsdaten, das Auslesen und Analysieren von Daten aus digitalen Fahrtenschreibern und Fahrerkarten oder die Visualisierung von Ermittlungsergebnissen kommt spezialisierte Software zum Einsatz. Darüber hinaus setzt der Zoll nach Bedarf spezielle Hard- und Software ein, wie im Bereich der Telekommunikationsüberwachung oder der forensischen Sicherung, Aufbereitung , Auswertung und Archivierung von digitalen Asservaten/Beweismitteln.  3. Welche digitalen Technologien werden bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll im Bereich der Verwaltung verwendet (bitte nach Behörden und Anwendungsbereich aufschlüsseln)? Wesentliche nichtpolizeiliche IKT-Verfahren sind neben den Standard- Bürokommunikationsanwendungen aus Sicht der jeweiligen Behörden: Für die Bundespolizei • EPOS 2.0 – Personalmanagementsystem • MACH Web 2.0; Mach c/s – Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln und Beschaffung • TMS – Travel Management System • ePlan Bund – Elektronischer Dienstplan • EVA – Erlass- und VerfügungsArchiv • HKR@Web – Haushalts-, Kassen-, Rechnungswesen • HASy – Heilfürsorgeabrechnungssystem • ABBA – Beihilfefestsetzungsverfahren Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15218 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • GSB – Government Site Builder Für das Bundeskriminalamt • Posttracking • EPOS • AZMS (Arbeitszeitmanagementsystem MyTMA) • EGVP (besonderes Behördenpostfach) • De-Mail • Online-Jobber • eDA (elektronischer Dienstausweis) • FUDAS (Fahrzeugdispositionstool) Für den Zoll • HKR – automatisiertes Verfahren im Haushalts-Kassen- und Rechnungswesen • Modul PSM (public sector management) von SAP • PVS – Personalverwaltungssystem für die Erfassung von Arbeitszeiten und für das Beschäftigungsverhältnis verwendet. • ALBATROS – Allgemeine Basistechnik für Recherchen, Operationen und Service • MAPZ – Mitarbeiterportal Zoll als umfassende Informationsplattform über das gesamte Spektrum der Zollverwaltung mit Hilfe einer visualisierten Prozessdarstellung . • EVA – Elektronische Vorgangsbearbeitung • Zoll Desk – elektronisches Ablagesystem der Zollverwaltung  4. Existieren Evaluationen zur erreichten Ressourceneinsparung durch die Nutzung digitaler Technologien bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll im Bereich der Ermittlungsarbeit? Wenn ja, wie fallen diese aus (bitte nach Behörden und Anwendungsbereich aufschlüsseln)? Für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und den Zoll Es werden keine Evaluationen mit dem Ziel der direkten Ermittlung von eingesparten Ressourcen durchgeführt. Vor der Entwicklung entsprechender Fachverfahren werden im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen neben den haushaltswirksamen und den nicht haushaltswirksamen Kosten insbesondere qualitativ-strategische Aspekte berücksichtigt, die eine Verbesserung der Ermittlungsarbeit ermöglichen.  5. Existieren Evaluationen zur erreichten Ressourceneinsparung durch die Nutzung digitaler Technologien bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll im Bereich der Verwaltung? Wenn ja, wie fallen diese aus? Die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 gelten auch für den Bereich der Verwaltung. Drucksache 19/15218 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Gibt es bereits konkrete Pläne, weitere digitale Technologien im Bereich der Ermittlungsarbeit bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll einzuführen, und wenn ja, welche (bitte nach Behörden und Anwendungsbereich aufschlüsseln)? Für die Bundespolizei Es ist geplant, ab 2020 ein neues einheitliches Fallbearbeitungssystem (eFBS) einzuführen. Im Bereich der Telekommunikationsüberwachung wird an der sog. PHOENIX-Anlage gearbeitet. Diese Anlage wird gemeinsam mit dem BKA aufgebaut und technische Neuerungen und erweiterte Auswertemöglichkeiten beinhalten. Der Einsatz der mit Fototechnik ausgestatteten Drohnen zur Tatortarbeit ist geplant . Hierdurch soll eine zeitnahe Bereitstellung von Bildmaterial des Tatortes (insbesondere Übersichtaufnahmen) und des unmittelbaren Umfelds ermöglicht werden. Für eine Optimierung in der kriminalistischen Auswertung ist der Aufbau einer zentralen Analyse- und Auswerteumgebung geplant. Diese Infrastruktur soll eine schnelle Verfügbarkeit von beweiserheblichen Daten, eine gemeinsame und schnelle Auswertung und einen effizienteren Betrieb für forensische Spezialund Auswertesoftware gewährleisten. Für das Bundeskriminalamt Es ist geplant, ab 2020 ein neues einheitliches Fallbearbeitungssystem (eFBS) einzuführen. Für die Unterstützung des Ermittlungsbereichs kann das Projekt INSITU genannt werden. Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ durch die Bundesregierung gefördert. Das Projekt trägt den Titel „Optimierung der Strafverfolgung durch vernetzte, multimodale und qualitätsgesicherte vor Ort Beschreibung komplexer Auffindesituationen mit Mobil-Computer basierten Methoden“. Ziel ist eine innovative digitale Dokumentation von Tatorten und der zugehörigen Informationsverwaltung der Tatortbearbeitung. Für den Zoll Der Bedarf an digitalen Technologien im Bereich der Ermittlungsarbeit wird durch den Zoll fortlaufend betrachtet und geprüft. Zu diesem Zweck werden u. a. Markterkundungen und ggf. Pilotierungen durchgeführt, die derzeit jedoch keine konkreten Planungen für den Einsatz weiterer digitaler Technologien beinhalten . Darüber hinaus werden die Behörden der Bundespolizei und des Zolls sowie das Bundeskriminalamt die im Rahmen des Programms Polizei 2020 unter Federführung des BKA künftig entwickelte digitale Technologien jeweils im Rahmen ihrer Aufgaben nutzen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15218 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Gibt es bereits konkrete Pläne, weitere digitale Technologien im Bereich der Verwaltung bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll einzuführen , und wenn ja, welche (bitte nach Behörden und Anwendungsbereich aufschlüsseln)? Derzeit befindet sich der Einsatz der nachfolgend genannten Technologien in Vorbereitung: Für die Bundespolizei • Einführung der elektronischen Aktenführung gemäß § 6 des E-Government- Gesetzes (EGovG) • Pilotierung des ersetzenden Scannens gemäß § 7 EGovG Für das Bundeskriminalamt • Einführung E-Rechnung • Einführung eines elektronischen Raumbuches (Anwendung CAFM) • Einführung einer Anwendung zur Verwaltung der Waffenkammern • Einführung eines neuen Tools zur Koordinierung und Verwaltung von Führungs- und Einsatzmittel • Einführung Digitale Arbeitsmedizin (Probandenakte, Vorsorgedatei etc.) • Erweiterung des Nutzungsumfangs des EDA für neue Felder (z. B. Bezahlfunktion , Druckerbedienung etc.) • Einführung RESISCAN (rechtssicheres Scannen) • Einführung eines elektronischen Verbandsbuches (Arbeitsschutz) Für den Zoll • Einführung der E-Akte Bund als einheitlicher Basisdienst für die elektronische Aktenführung der Verwaltungsakte inklusive Dokumenten Workflow • Einführung E-Rechnung • Einführung eines elektronischen Raumbuches (Anwendung CAFM) • Einführung RESISCAN (rechtssicheres Scannen)  8. Hat die Bundesregierung mittlerweile konkrete Maßnahmen ergriffen, um die von ihr als sinnvoll erachtete Einführung eines behördenübergreifenden einheitlichen Messengerdienstes voranzutreiben? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Wenn nein, warum nicht? Bei der Bundespolizei befindet sich derzeit ein auf dem offenen Protokollstandard XMPP (Extensible Messaging and Presence Protocol) basierender Messengerdienst im Probebetrieb. Dieser Standard ermöglicht auch die Kopplung verschiedener Messengerdienste (vergleichbar wie bei Email, Stichwort: Föderationsfähigkeit ), so dass von Seiten der Bundespolizei kein Bedarf für die Einführung eines behördenübergreifenden Messengerdienstes gesehen wird. Stattdessen könnte eine verbindliche Festlegung auf einen Protokollstandard wie XMPP erfolgen, so dass eine behördenübergreifende Messengerkommunikation mit (ggf.) unterschiedlichen Messengerlösungen möglich wird (vergleichbare wie im Bereich der Email-Kommunikation). Die Bundesregierung wird diese Einschätzungen der Bundespolizei mit Abschluss des Probebetriebs bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen prüfen. Drucksache 19/15218 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Das BKA wurde durch den AK II mit der Bereitstellung eines zentralen Einsatzkommunikations- und Unterstützungssystems (EKUS) für die Spezialeinheiten der Polizeien des Bundes und der Länder beauftragt. Als Produkt wurde durch den AK II die Software „SE-Netz“ des Fraunhofer-Instituts für Verkehr und Infrastruktur (Fh-IVI) festgelegt. Gegenwärtig erfolgt der Aufbau des Zentralsystems im BKA, die Datenanbindung der EKUS-Teilnehmer sowie die Ertüchtigung des Produkts im Hinblick auf Zentralsystemfunktionalitäten durch den Hersteller.  9. In welchen Bundesländern sind nach Kenntnis der Bundesregierung polizeiinterne oder behördenübergreifende Messengerdienste eingeführt worden , und welche Anbieter wurden jeweils ausgewählt (bitte nach Art der Behörden aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen derzeit keine weiteren behördenübergreifenden Messengerdienste zwischen den Polizeien der Länder. Soweit bekannt, hat die Mehrzahl der Länder (BE, BW, BY, HB, NI, SN, ST, TH) sowie das BKA, die BPOL und das ZKA bereits Lizenzen des Produkts „SE- Netz“ für eine behördeninterne und (im Rahmen von EKUS) behördenübergreifende Nutzung erworben. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der AK II hat in seiner 258. Sitzung den UA IuK beauftragt , zur Frühjahrssitzung 2020 einen Bericht zu den unterschiedlichen Messengerlösungen von Bund und Ländern vorzulegen. 10. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung von polizeiinternen oder behördenübergreifenden Messengerdiensten geplant (bitte nach Art der Behörden aufschlüsseln)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den Modellversuch der Fahndungs- App? Bei der Fahndungsapp handelt es sich keineswegs um einen Modellversuch. Die Fahndungsapp ist derzeit auf ca. 4.500 mobilen Endgeräten der Bundespolizei nutzbar und wird produktiv genutzt. Die Bundespolizei bewertet den Einsatz der Fahndungsapp uneingeschränkt positiv. Diese Einschätzung wird von der Bundesregierung geteilt. 12. Wurden technische oder rechtliche Probleme im Modellversuch der Fahndungs-App festgestellt? a) Wenn ja, welche Probleme waren dies, und konnten diese ausgeräumt werden? b) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen im Modellversuch die Fahndungs-App aufgrund von Netzabdeckungsproblemen nicht genutzt werden konnte? Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet. Bei der Entwicklung der Fahndungsapp kamen für IT-Projekte typische technische Fragestellungen auf, die sich aber im Rahmen der Projektarbeit lösen ließen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15218 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Sofern in bestimmten Bereichen keine Netzabdeckung vorhanden ist, ist die Fahndungsapp nicht nutzbar. Solche Situationen kommen in der Praxis in Einzelfällen vor. c) Welche sonstigen Probleme gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Verwendung der Fahndungs-App? Erkenntnisse über sonstige Probleme liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Welche Informationen werden im Rahmen der Verwendung der Fahndungs-App gesammelt? Mit der Fahndungsapp werden keine zusätzlichen Informationen gesammelt, da diese lediglich einen bereits bestehenden Fahndungsprozess technisch unterstützt . Nur zur Überwachung der technischen Funktionsfähigkeit der Fahndungsapp werden statistische Daten (Anzahl der mit der Fahndungsapp durchgeführten Abfragen) in anonymisierter Form gesammelt. 14. Welche konkreten Arbeitsvorgänge können durch die Verwendung der Fahndungs-App in digitaler Form stattfinden? Mit der Fahndungsapp werden Fahndungsabfragen im nationalen Fahndungsbestand , im SIS sowie in der Interpol Stolen and Lost Travel-Documents Datenbank insofern vereinfacht, als dass die erforderlichen Informationen (Personalien und Dokumentennummern) medien-bruchfrei mittels Smartphone- Kamera aufgenommen und weiterverarbeitet werden können. Wichtige Erkenntnisse aus den Abfragen, werden dem Beamten sofort auf dem Smartphone visualisiert. 15. Stehen zur Einführung der Fahndungs-App genügend Dienst- Smartphones zur Verfügung, um alle Bundespolizistinnen und Bundespolizisten damit auszustatten? Wenn nein, bis wann plant die Bundesregierung eine flächendeckende Ausstattung? Die Bundespolizei beabsichtigt (sofern entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind) die Beschaffung von mindestens 10.000 Smartphones. Diese werden nach fachlicher Schwerpunktsetzung überwiegend im Poolbetrieb eingesetzt. 16. Gibt es bereits konkrete Pläne zur Einführung mobiler Applikationen – beispielsweise mobiler „kleiner Streifenhelfer“ nach dem Vorbild der DPolG-App (DPolG = Deutsche Polizeigewerkschaft) – über die Fahndungs-App hinaus, die zur Arbeitserleichterung der Beschäftigten und Beamtinnen und Beamten führen können? Wenn ja, wie stellen sich diese Pläne dar? Die Bundespolizei hat neben der Fahndungsapp bereits die folgenden weiteren Apps eingeführt: • Dokumentenprüfapp • BPOLMaps (App zur Kartendarstellung) • Aufenthaltsrechner Drucksache 19/15218 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • Cleanapp zur Unterstützung der Datenlöschung beim Schichtwechsel In der Erprobung befinden sich: • Dokumentenberater-App • allgemeinpolizeilicher Open-Source Messenger „MOKA“ auf Basis von XMPP • SE-Netz (Messenger für Spezialeinheiten) • Mobile-Responder (App zur Einsatzführung aus dem Einsatzleitstellensystem der BPOL heraus) Eine Einführung folgender Apps ist geplant: • @rtus-App (App zur mobilen Erfassung von Daten für das polizeiliche Vorgangsbearbei-tungssystem @rtus-Bund) • Erweiterung der Abfragemöglichkeiten der Fahndungsapp • App für die berührungslose Fingerabdruckerfassung mittels Smartphone- Kamera (geplante Erprobung mit BKA) 17. Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung die Einführung einer App mit Servicefunktionen für die Bürgerinnen und Bürger bei der Bundespolizei sinnvoll? Für eine solche App existieren derzeit keine entsprechenden Pläne der Bundespolizei . Konkrete Anforderungen bzw. Bedarfe, welche die Entwicklung einer solchen App im Aufgabenbereich der Bundespolizei erfordern, sind der Bundesregierung derzeit auch nicht bekannt. 18. Gibt es bereits Erwägungen, eine derartige App für die Bürgerinnen und Bürger einzuführen? Wenn ja, welche? Nein, es wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 19. Ist bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll die Einführung von vernetzten Streifenwagen, sogenannten Connected Cars geplant? a) Wenn ja, inwiefern? b) Wenn nein, warum nicht? Weder bei der Bundespolizei, Zoll noch beim BKA ist die Einführung von „Connected Cars“ geplant. Aus Sicht der Behörden besteht derzeit noch eine Intransparenz zur Speicherung und Übermittlung von Daten. Gefahren durch die Möglichkeiten der Manipulation und die Möglichkeiten, Fahrzeug bezogene Daten und vor allem polizeirelevante Daten missbräuchlich verwenden zu können, werden aktuell als zu hoch eingeschätzt. Dies steht zurzeit in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen einer Vernetzung von Einsatzfahrzeugen . Relevante Fragestellungen im Zusammenhang mit „Connected Cars“ werden unter dem Sammelbegriff „Automotive-IT“ in Bund-Länder-Gremien der Sicherheitsbehörden koordiniert und bearbeitet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15218 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. In welchen Einsatzgebieten sehen Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll einen Vorteil durch die Vernetzung ihrer Streifenwagen? Für die Sicherheitsbehörden überwiegen derzeit gravierende Sicherheitsbedenken . Zu theoretischen denkbaren Vorteilen gibt es noch keine konkreten Erkenntnisse . Die Meinungsbildung der Bundesregierung dauert an. 21. Wie viele Einsatzfahrzeuge von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll sind bereits mit Computern und Internetzugang ausgestattet? Für die Bundespolizei Die Bundespolizei verfügt über 65 Befehlskraftwagen und sechs Bearbeitungsfahrzeuge . Die Fahrzeuge sind mit Computer und Internetzugang zur einsatztaktischen Aufgabenerfüllung ausgestattet. Für das Bundeskriminalamt Aktuell sind keine Fahrzeuge des BKA mit Computern und Internetzugang ausgestattet . Bei Bedarf ist eine entsprechende Ausstattung kriminalpolizeilicher Spezialfahrzeuge möglich. Für den Zoll Der Zoll nutzt derzeit etwa 700 Einsatzfahrzeuge, die mit Computern und Internetzugang ausgestattet sind, bzw. die technischen Voraussetzungen für eine Datenkommunikation besitzen. 22. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“) für die Arbeit von Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll? Mit unbemannten Luftfahrzeugsystemen als Einsatzmittel kann die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung / Arbeit der Bundespolizei zur Informationsgewinnung , Aufklärung und Überwachung sowie Eigensicherung / Gefährdungsminimierung der Einsatzkräfte unterstützt werden. Der Einsatz unbemannter Luftfahrtsysteme kann unter bestimmten Umständen das Bundeskriminalamt bei seiner Aufgabenerledigung unterstützen. Unbemannte Luftfahrtsysteme können in relevanten Einsatzlagen des Zolls ein sinnvolles Einsatzmittel darstellen. 23. Werden bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll unbemannte Luftfahrtsysteme („Drohnen“) als polizeiliches Einsatzmittel bereits verwendet oder erprobt? a) Wenn ja, in welcher Form (bitte nach Behörden und Einsatzgebieten aufschlüsseln)? Für die Bundespolizei Dienststellen der Bundespolizeidirektion 11 verwenden unbemannte Luftfahrzeugsysteme als ergänzendes Einsatzmittel zur Informationsgewinnung, zur Aufklärung und zur Überwachung sowie zur Eigensicherung / Gefährdungsminimierung der Einsatzkräfte. Für die Einführung von unbemannten Luftfahrzeugen im allgemeinen Aufgabenbereich der Bundespolizei wurde bei der Bundespolizeidirektion 11 eine Projektgruppe eingerichtet. Drucksache 19/15218 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Für das Bundeskriminalamt Das Bundeskriminalamt setzt unbemannte Luftfahrtsysteme als ein geeignetes Einsatzmittel zur Unterstützung bei der Durchsuchung nach unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) sowie zur Suche nach nicht aufenthaltsberechtigten Personen (NAP) in Sicherheitsbereichen im Rahmen des Personenschutzes gem. § 6 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten ein. Zudem nutzt bzw. testet das BKA derzeit unbemannte Luftfahrt-Systeme als polizeiliches Einsatzmittel in den Bereichen Forensik und Einsatzunterstützung . Für den Zoll Der Zoll erprobt unbemannte Luftfahrzeuge derzeit im Bereich der Einsatzunterstützung . b) Wenn nein, warum nicht, und gibt es Überlegungen, derartige unbemannte Luftfahrtsysteme einzuführen? Entfällt unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 23a. 24. Welche KI(Künstliche Intelligenz)-basierten Technologien und Systemen werden bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll im Bereich der Ermittlungsarbeit und der Verwaltung verwendet (bitte nach Behörden und Anwendungsbereich aufschlüsseln)? Für die Bundespolizei Die Bundespolizei erprobt derzeit Mustererkennungs-Algorithmen für Luftsicherheitsausrüstung zur automatischen Erkennung von verbotenen Gegenständen . Für das Bundeskriminalamt Die Anwendungsbereiche der „künstlichen Intelligenz“ erstrecken sich über die Text-, Video- und Bildverarbeitung. In Ermittlungsverfahren wird KI lediglich als hinweisgebendes Assistenzsystem pilotiert. Für den Zoll Der Zoll hat KI-Techniken derzeit in den Bereichen Risikoanalyse und Auswertung von Verdachtsmeldungen in der Entwicklung bzw. Erprobung. 25. Gibt es bereits konkrete Pläne, weitere KI(Künstliche Intelligenz)- basierte Technologien und Systeme im Bereich der Ermittlungsarbeit und der Verwaltung bei Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Zoll einzuführen , und wenn ja, welche? Für die Bundespolizei Derzeit gibt es keine konkreten Pläne zum Einsatz weiterer KI-basierter Systeme in der Ermittlungsarbeit und Verwaltung bei der Bundespolizei. Für das Bundeskriminalamt Das BKA plant, KI Phänomen-übergreifend als Mittel zur Unterstützung von Polizeivollzugsbeamten zur Verfügung zu stellen. Der Fokus liegt zurzeit auf verschiedenen Methoden des Machine Learning, um angepasste Werkzeuge zu entwickeln. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15218 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Unter anderen soll in folgenden Anwendungsbereichen unterstützt werden: • Internetauswertung • Entwicklung von Objekterkennung in Video- und Bilddateien • Kryptoanalyse • Textsuche und Textklassifikationen • Qualitätsprüfverfahren (z. B. bei der Verarbeitung von biometrischen Daten ). Weiterhin erfolgt eine Beobachtung von Gefährdungen, die durch KI ermöglicht werden. Dazu gehören z. B. „Deep-Fakes“, Chatbots, Phishing, Hivenets etc. Für den Zoll Der Zoll hat derzeit keine konkreten Planungen zum Einsatz weiterer KIbasierter Systeme in der Ermittlungsarbeit und Verwaltung. Drucksache 19/15218 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.