Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz, Joana Cotar und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14572 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Experimentierklausel im Arbeitszeitgesetz zur Erprobung flexibler Arbeitszeitmodelle V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014–2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 ( w w w . e u r - l e x . e u r o p a . e u / L e x U r i S e r v / L e x U r i S e r v . d o ? uri=COM:2010:0245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der Digitalen Agenda 2014–2017 kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digitaleagenda -ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der Digitalen Agenda 2014–2017 nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierungbreitband -wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigtneue -digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – Deutscher Bundestag Drucksache 19/15220 19. Wahlperiode 14.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechenbei -Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzlerinund -das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/ 8375974.html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/ 975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrate gie-digitalisierung-data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme „Experimentierklausel im Arbeitszeitgesetz zur Erprobung flexibler Arbeitszeitmodelle“ wurde in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.bundesregierung.de/resource/ blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungs strategie-digitalisierung-data.pdf?download=1) folgender Umsetzungsschritt angekündigt (ebd., S. 116): „Schaffung einer Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz, um Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben.“ V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Wirtschaftsstandort Deutschland steht an der Schwelle eines beschleunigten Strukturwandels. Wesentlicher Treiber der Veränderung ist die Digitalisierung , die zu einer tiefgreifenden Veränderung, unserer Art zu leben, zu arbeiten und zu lernen führt. Die Bundesregierung hat hierzu zentrale Projekte im Rahmen einer Umsetzungsstrategie zur Gestaltung des digitalen Wandels gebündelt. Die Umsetzungsstrategie knüpft damit an die Digitale Agenda 2014 bis 2017 an und entwickelt diese gleichzeitig fort. Um der hohen Geschwindigkeit als einem wesentlichen Merkmal des digitalen Wandels gerecht zu werden, wird die Umsetzungsstrategie kontinuierlich angepasst und überarbeitet. Entsprechend der umfassenden Auswirkungen des digitalen Wandels in allen Bereichen treten neben die Schwerpunktvorhaben der Umsetzungsstrategie eine Vielzahl weiterer Maßnahmen der einzelnen Ressorts im Bereich Digitalisierung. Die Bundesregierung will diesen Wandel gestalten, denn Aufgabe der Politik ist es, Vertrauen in die Gestaltbarkeit der Digitalisierung zu schaffen. Deshalb stellt die Bundesregierung den Nutzen für das Gemeinwohl und die Chancen für jeden Einzelnen in den Mittelpunkt der Umsetzungsstrategie. Darüber hinaus geht es darum, die Werte unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung im digitalen Zeitalter zu erhalten und zu stärken. Drucksache 19/15220 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Wurde bereits die entsprechende Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz geschaffen? Die Einführung einer Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz ist für diese Legislaturperiode im Koalitionsvertrag vereinbart. Ziel ist eine Öffnung des Gesetzes für tarifgebundene Unternehmen, um mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15220 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.