Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14478 – Digitale Strategie für deutsche Museen – museum4punkt0 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Pilot- und Kooperationsprojekt museum4punkt0 arbeiten sechs Kultureinrichtungen zusammen. Die Häuser suchen nach Wegen, in den Austausch mit ihren Besucherinnen und Besuchern zu treten, individualisierte Angebote für diese zu entwickeln und zusätzliche Zielgruppen anzusprechen (siehe Kommentierung der Staatsministerien für Kultur und Medien (BKM) zum Haushalt 2020, S. 176, Titel 685 34). In sechs Teilprojekten mit Sammlungen der Kunst-, Kultur- und Migrationsgeschichte, der Naturkunde, des Brauchtums und des immateriellen Kulturerbes sowie der Technologiegeschichte werden Einsatzszenarien für moderne Technologien, wie Virtual Reality, Augmented Reality und 3D-Modellierung erprobt (www.museum4punkt0.de). Es ist vorgesehen , die Ergebnisse allen Kultureinrichtungen Deutschlands zur flexiblen Nachnutzung zur Verfügung zu stellen. Dafür sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Preußischer Kulturbesitz – die die zentrale wissenschaftliche Projektsteuerung innehaben – sowie die Teams in den sechs Teilprojekten . Das Verbundprojekt museum4punkt0 wird nach zwei Jahren Laufzeit positiv bewertet (siehe Kommentierung der BKM zum Haushalt 2020, S. 176, Titel 685 34), hat eine Laufzeit vom 3. April 2017 bis 2. April 2020 und wird von der BKM mit insgesamt 15 Mio. Euro gefördert. Ziel des Projektverbundes ist es, Know-how zu bündeln, zu vernetzen sowie Erkenntnisse in Form von Dokumentationen und Best-Practice-Leitfäden mit anderen Kultureinrichtungen zu teilen. Quellcodes der entwickelten Prototypen werden Museen in Deutschland zur Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt (s. www.museum4punkt0.de). Nach Ansicht der Fragesteller sollte das erfolgreiche Projekt fortgesetzt werden . Deutscher Bundestag Drucksache 19/15222 19. Wahlperiode 14.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 11. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Welche Pläne hat die Bundesregierung nach Ablauf der Laufzeit am 2. April 2020 hinsichtlich des Projektes museum4punkt0? a) Wird das Projekt fortgesetzt? Wenn nein, warum nicht (siehe Kommentierung der BKM zum Haushalt 2020, S. 176, Titel 685 34)? b) Wenn ja, ist es vorgesehen, das Deutsche Auswanderhaus Bremerhaven wieder zu fördern? c) Wenn ja, ist es vorgesehen, die Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz wieder zu fördern? d) Wenn ja, ist es vorgesehen, die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss wieder zu fördern? e) Wenn ja, ist es vorgesehen, das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz wieder zu fördern? f) Wenn ja, ist es vorgesehen, das Deutsche Museum München wieder zu fördern? g) Wenn ja, ist es vorgesehen, das Museum der schwäbisch-alemannischen Fastnacht wieder zu fördern? 2. Falls keines der bisher geförderten Teilprojekte fortgeführt wird, unter welchen Gesichtspunkten und mit welchen Verfahren werden die zukünftigen Projekte ausgewählt? 3. Falls Frage 1a mit ja beantwortet wird, wird die Stiftung Preußischer Kulturbesitz weiterhin die zentrale Projektsteuerung innehaben? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Auf Antrag der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und in Abstimmung mit allen Projektpartnern hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Projekt museum4punkt0 kostenneutral bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Bis dahin ist auch die derzeitige Finanzierung ausreichend. Ob danach ein neues Projekt mit ähnlichen Zielrichtungen durchgeführt wird, ist derzeit noch offen. Daher können auch keine Aussagen zu möglichen Projektpartnern und der zentralen Projektsteuerung gemacht werden. 4. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, Nachhaltigkeit und Langfristigkeit zu wahren? Nach Kenntnis der Bundesregierung entstehen in den musealen Teilprojekten zum einen technologisch reife Anwendungen, die von Beginn an mit Blick auf ihren späteren Einsatz im Museumsbetrieb entwickelt wurden. Diese Anwendungen sollen langfristig in das Angebot des jeweiligen Verbundpartners integriert werden. Die für einen nachhaltigen Betrieb benötigten Betriebskonzepte liegen vor und sollen unter Open Access Lizenzen veröffentlicht werden. Ebenso soll – soweit möglich – der Quellcode der Anwendungen unter Open Source Lizenzen veröffentlicht werden, so dass die Anwendungen für andere Museen zur langfristigen Nutzung angepasst und weiterentwickelt werden können. Einige Verbundpartner haben Pläne für eine Weitergabe dieser Technologien an andere interessierte Einrichtungen entwickelt. In den Teilprojekten entstehen neben technologisch reifen Anwendungen auch experimentelle Prototypen, Studien, Erfahrungsberichte und Leitfäden, deren Ergebnisse und Erkenntnisse auf der Verbundplattform zur langfristigen Nachnutzung unter offenen Lizenzen verfügbar gemacht werden sollen. Drucksache 19/15222 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Wie wird sichergestellt, dass die sechs Einrichtungen das Know-how nach Ablauf des Projektzeitraumes April 2020 weitergeben? Es handelt sich um insgesamt sieben Einrichtungen, da im Teilprojekt zum immateriellen Kulturerbe zwei Museen der schwäbisch alemannischen Fastnacht vertreten sind. Durch die kostenneutrale Verlängerung ist die Laufzeit des Projektes bis zum Ende des Jahres 2020 gewährleistet. Im Verlängerungszeitraum sollen die Planungen zum Technologie- und Erfahrungstransfer weiter konkretisiert werden. Koordiniert durch die zentrale wissenschaftliche Projektsteuerung sollen die Verbundpartner daran arbeiten, die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Projekt zur Nachnutzung über die Verbundplattform zur Verfügung zu stellen. Durch die Erweiterung des Projektes um assoziierte Partner und Kooperationen mit universitären Einrichtungen erfolgt ein weiterer Wissens-transfer. 6. Wer übernimmt nach Kenntnis der Bundesregierung das Hosting und die redaktionelle Betreuung der zentralen Verbundplattform, wenn das Projekt im April 2020 endet? a) Falls dies weiterhin bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz angesiedelt ist, sind dafür die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen? b) Falls dies nicht bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz angesiedelt sein wird, wem wird die Aufgabe stattdessen übertragen? c) Sofern kein Hosting und keine inhaltliche Betreuung der zentralen Verbundplattform über den Projektzeitraum hinaus geschaffen werden soll, warum nicht, und was passiert ab diesem Zeitpunkt mit der bis dahin aufgebauten zentralen Verbundplattform? Nach Kenntnis der Bundesregierung wird während der Laufzeit des Projektes das Hosting durch die SPK sichergestellt. Museum4punkt0 ist für die SPK von großem Interesse, zum einen für die Entwicklung der eigenen Einrichtungen, aber auch unter dem Gesichtspunkt der föderalen Aufgaben der SPK. Die redaktionelle Betreuung wird durch Projektmitarbeiter wahrgenommen und daher mit Ende des Projektes zum 31. Dezember 2020 nicht im bisherigen Umfang weitergeführt werden können. Für die Betreuung beider Bereiche sind ab 2021 bei der SPK die notwendigen finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15222 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.