Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Stephan Brandner, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14636 – Anzahl und Bearbeitungsdauer von Kleinen Anfragen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das parlamentarische Fragerecht sichert den Abgeordneten die Grundlage ihrer Arbeit. Anfragen wie die „Kleine Anfrage“ sind wichtige Informationsund Kontrollinstrumente, die im Parlamentsalltag eine große Rolle spielen. Die Kleine Anfrage wurde 1912 im Reichstag eingeführt und später auch im Bundestag beibehalten. Die aktuelle Geschäftsordnung schreibt vor, dass eine Kleine Anfrage von 5 Prozent aller Abgeordneten oder einer Fraktion gestellt werden kann. Die Bundesregierung beantwortet die Fragen schriftlich, eine Diskussion im Plenum des Bundestages ist nicht vorgesehen. Offiziell beträgt die Frist, innerhalb derer die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu antworten hat, 14 Tage. Sie kann aber verlängert werden, was in der Praxis auch geschieht. Die Kleine Anfrage ist den letzten Jahren immer wichtiger geworden : In der 16. Legislaturperiode erreichte die Zahl der Kleinen Anfragen mit 3.299 einen Rekordhoch (vgl. https://bit.ly/33eIehz). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung achtet das sich aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes ergebende Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages und nimmt die Beantwortung aller Anfragen aus dem parlamentarischen Raum sehr ernst. Die Kleine Anfrage enthält Fragestellungen, für deren Beantwortung zum einen die öffentlich zugänglichen Statistiken und Drucksachen des Deutschen Bundestages zugrunde gelegt werden können. Zum anderen verfügen sowohl die Fraktionen als auch das Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages über eigene Kenntnisse zur Anzahl, zu Fristsetzungen sowie Gewährungen von Fristverlängerungen und höchst seltenen Fristabweichungen. Es besteht insoweit kein amtlich begründeter Kenntnisvorsprung der Bundesregierung gegenüber den Fragestellern. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15224 19. Wahlperiode 14.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 12. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Insgesamt hat sich die Zahl der von den Fraktionen des Deutschen Bundestages gestellten Kleinen Anfragen über die letzten Wahlperioden hinweg deutlich gesteigert . So wurden in der 17. Legislaturperiode von den fünf im Bundestag vertretenen Fraktionen insgesamt 3.629 Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt. In der 18. Legislaturperiode stellten die vier im Bundestag vertretenen Fraktionen insgesamt 3.953 Kleine Anfragen an die Bundesregierung. In der 19. Legislaturperiode wurden bis zum 30. Oktober 2019 (Eingang der Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung) durch die sechs im Bundestag vertretenen Fraktionen bereits 5.704 Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass die FDP in der 18. Legislaturperiode und die AfD vor der 19. Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten waren. Insofern wurden von beiden Fraktionen in dem jeweiligen Zeitraum keine Anfragen an die Bundesregierung gestellt.  1. Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebracht und von der Bundesregierung beantwortet (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)? Zur Beantwortung der Frage verweist die Bundesregierung auf die öffentlich zugängliche Parlamentsdokumentation des Deutschen Bundestages: www.bun destag.de/parlamentsdokumentation.  2. Wie viele der in den Jahren 2013 bis September 2019 durch a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebrachten Kleinen Anfragen wurden von der Bundesregierung nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet (bitte jeweils nach Jahren getrennt und je Fraktion und Jahr den relativen Anteil der nicht fristgerecht beantworteten Anfragen an allen eingereichten Anfragen je Fraktion ausweisen)?  3. Wie viele der in den Jahren 2013 bis September 2019 durch a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, Drucksache 19/15224 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebrachten Kleinen Anfragen wurden von der Bundesregierung nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und einmal verlängert (1. Verlängerung) (bitte jeweils nach Jahren getrennt und je Fraktion und Jahr den relativen Anteil der nicht fristgerecht beantworteten Anfragen mit einmaliger Verlängerung an allen eingereichten Anfragen je Fraktion ausweisen)?  4. Wie viele der in den Jahren 2013 bis September 2019 durch a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebrachten Kleinen Anfragen wurden von der Bundesregierung nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und zweimal verlängert (2. Verlängerung) (bitte jeweils nach Jahren getrennt und je Fraktion und Jahr den relativen Anteil der nicht fristgerecht beantworteten Anfragen mit zweimaliger Verlängerung an allen eingereichten Anfragen je Fraktion ausweisen)?  5. Wie viele der in den Jahren 2013 bis September 2019 durch a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebrachten Kleinen Anfragen wurden von der Bundesregierung nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und mehr als zweimal verlängert (bitte jeweils nach Jahren getrennt und je Fraktion und Jahr den relativen Anteil der nicht fristgerecht beantworteten Anfragen mit mehr als zweimaliger Verlängerung an allen eingereichten Anfragen je Fraktion ausweisen)?  6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 die durchschnittliche Beantwortungsdauer von Kleinen Anfragen, die a) die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, b) die SPD-Bundestagsfraktion, c) die AfD-Bundestagsfraktion, d) die FDP-Bundestagsfraktion, e) die Bundestagsfraktion DIE LINKE., Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15224 f) die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, g) mindestens 5 Prozent der Mitglieder des Bundestages eingebracht haben (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?  7. Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch die einzelnen Bundesministerien jeweils beantwortet, und welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils gemessen an allen eingebrachten Kleinen Anfragen des entsprechenden Jahres (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)?  8. Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch die einzelnen Bundesministerien nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet , und welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils gemessen an allen Kleinen Anfragen, die durch das entsprechende Bundesministerium im entsprechenden Jahr beantwortet wurden (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)?  9. Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch die einzelnen Bundesministerien nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und einmal verlängert (1. Verlängerung), und welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils gemessen an allen Kleinen Anfragen, die durch das entsprechende Bundesministerium im entsprechenden Jahr beantwortet wurden (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)? 10. Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch die einzelnen Bundesministerien nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und zweimal verlängert (2. Verlängerung), und welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils gemessen an allen Kleinen Anfragen, die durch das entsprechende Bundesministerium im entsprechenden Jahr beantwortet wurden (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)? 11. Wie viele Kleine Anfragen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis September 2019 durch die einzelnen Bundesministerien nicht innerhalb der vorgesehenen vierzehntägigen Frist beantwortet und mehr als zweimal verlängert, und welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils gemessen an allen Kleinen Anfragen, die durch das entsprechende Bundesministerium im entsprechenden Jahr beantwortet wurden (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen )? 12. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2019 (letzter Stand) jeweils die durchschnittliche Beantwortungsdauer von Kleinen Anfragen insgesamt, und wie hoch war sie jeweils bezogen auf die einzelnen Bundesministerien (bitte nach Jahren und einzelnen Bundesministerien getrennt ausweisen)? Die Fragen 2 bis 12 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung erhebt hierzu keine über die Informationen des Deutschen Bundestages hinausgehenden eigenen Statistiken. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/15224 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333