Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/14225 – Kosten der militärischen Intervention in Afghanistan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung schlüsselte in der Antwort (Bundestagsdrucksache 17/2026(neu)) vom 2. Dezember 2010 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. die Kosten der Intervention in Afghanistan auf. Die Ausgaben für den Einsatz der Tornados wurden dabei nur für das Jahr 2007 separat ausgewiesen und danach nicht mehr als Bestandteil des ISAF-Mandates geführt bzw. nicht mehr gesondert erfasst. 1. Wie haben sich die Kosten gemäß Tabelle 2 auf Bundestagsdrucksache 17/2026 bis einschließlich 2018 weiter entwickelt? Die entsprechenden Beträge der einsatzbedingten Zusatzausgaben des International Security Assistance Force (ISAF)-Einsatzes sowie bei Resolute Support (RS) in den Jahren 2010 bis 2018 für die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Ausgabenbereiche belaufen sich auf (Beträge in Mio. Euro): Deutscher Bundestag Drucksache 19/15234 19. Wahlperiode 14.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Jahr Personal-ausgaben Erhaltung von Wehrmaterial Militärische Beschaffungen Militärische Anlagen Nicht aufteilbare sächl. Verwaltungsausgaben 2010 Plan 174,5 219,2 142,0 70,0 174,4 Ist 187,8 253,6 263,9 69,9 253,7 2011 Plan 220,1 289,1 318,9 70,0 236,9 Ist* 213,1 256,9 356,6 51,6 335,6 2012 Plan 200,5 285,5 200,0 21,0 289,5 Ist* 219,6 290,8 204,7 39,8 377,0 2013 Plan 180,6 324,0 127,5 14,3 285,1 Ist* 190,5 153,5 82,4 39,7 339,1 2014 Plan 80,6 180,9 40,0 17,3 298,2 Ist** 114,3 142,3 44,1 10,8 272,6 2015 Plan 36,9 57,0 23,5 4,7 170,8 Ist 49,5 113,5 11,9 0,3 251,2 2016 Plan 40,1 37,0 5,5 3,7 156,9 Ist 47,3 107,1 4,3 0,4 200,5 2017 Plan 40,1 38,0 5,1 15,0 148,5 Ist 46,6 48,8 4,9 0,1 208,6 2018 Plan 44,1 48,8 6,1 10,0 185,5 Ist 58,2 40,8 10,0 1,6 202,0 * Inkl. NATO AWACS ISAF. ** Inkl. Rückverlegung. 2. Welche aktuelle Kostenentwicklung ergibt sich in der Ausgabenplanung gemäß Antwort 6 auf Bundestagsdrucksache 17/2026? In Anlehnung an die oben genannte Bundestagsdrucksache wurden hinsichtlich der Einsatzvorbereitung folgende einsatzbedingte Zusatzausgaben dokumentiert (Beträge in Mio. Euro): Jahr Betrag 2010 2,2 2011 4,6 2012 3,7 2013 2,9 2014 1,4 2015 0,6 2016 0,9 2017 1,1 2018 4,8 Drucksache 19/15234 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. In welcher der o. g. tabellarischen Kostengruppe sind die Energiekosten enthalten, die gemäß Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zu den Energiekosten der Bundeswehr (Bundestagsdrucksache 17/11248) für den Afghanistaneinsatz aufgeführt sind (z. B. für das Jahr 2009 23,9 Mio. Euro für ISAF und 3,723 Mio. Euro für Enduring Freedom )? Die jährlichen Energiekosten der Bundeswehr bei den Auslandseinsätzen werden bei der Kostenstelle „nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben“ gebucht . Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/11248 wird verwiesen. 4. Welche Ausgaben werden dabei pauschal als NATO-Beitrag abgerechnet? Der anteilige Beitrag DEU an der Gemeinschaftsfinanzierung der NATO stellt sich für die Jahre 2010 bis 2018 wie folgt dar (Beträge in Mio. Euro): Jahr Ausgaben 2010 52,9 2011 65,0 2012 74,6 2013 72,1 2014 58,2 2015 25,0 2016 17,1 2017 33,5 2018 31,6 5. Welche Ausgaben entfallen dabei anteilmäßig auf die zivil-militärische Zusammenarbeit ? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/4231 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/9466 wird verwiesen. 6. Welche Mehrkosten entstehen für fossile Betriebsstoffe (Diesel und Flugkraftstoffe ) durch den logistischen Mehraufwand gegenüber Auslandseinsätzen , wo keine besonderen Vorkehrungen für Nachschubwege und deren militärische Absicherung getroffen werden müssen (z. B. KFOR)? Eine Darstellung von Mehrkosten kann aufgrund fehlender Abgrenzungskriterien („besondere Vorkehrungen für Nachschubwege“) sowie fehlender Vergleichswerte nicht erfolgen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15234 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333