Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14408 – Stand der Vorbereitungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland übernimmt vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 die EU- Ratspräsidentschaft. Zuletzt hatte Deutschland vor 13 Jahren, 2007, die Ratspräsidentschaft inne. Sie ist eingebettet in eine sogenannte Trio- Ratspräsidentschaft zusammen mit den folgenden Präsidentschaften Portugals und Sloweniens (zweites Halbjahr 2020 bis Ende 2021). Die Trio-Präsidentschaft formuliert gemeinsame Ziele und Prioritäten und erarbeitet ein konkretes Programm, mit dem sich der Rat während der drei Präsidentschaften befassen wird. Auf dieser Grundlage stellt jedes der drei Länder ein eigenes detailliertes Sechsmonatsprogramm für die Ratspräsidentschaft auf. Es wird zudem darauf geachtet, dass die Anschlussfähigkeit an die vorausgegangene und nachfolgende Trio-Präsidentschaft (Rumänien, Finnland , Kroatien und Frankreich, Tschechische Republik, Schweden) gewährleistet ist. Alle Ratspräsidentschaften orientieren sich an dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission. Das Programm der neuen EU-Kommission ist nach der Amtseinführung der neuen EU-Kommission frühestens ab dem 1. November 2019 zu erwarten. Für die Bundesregierung koordiniert das Auswärtige Amt die Vorbereitung und Durchführung der EU-Ratspräsidentschaft. Die Herausforderungen und Erwartungen an die deutsche Ratspräsidentschaft sind nach Ansicht der Fragesteller hoch. In diese Zeit könnten nach Ansicht der Fragesteller nicht zuletzt der Abschluss der schwierigen Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Umsetzung des voraussichtlichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU (Brexit) sowie die Verhandlungen über die zukünftigen Beziehungen fallen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15236 19. Wahlperiode 14.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 12. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Für einen Programmentwurf, der konkrete Maßnahmen zu einzelnen Themenbereichen im Zeitraum der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (1. Juli bis 31. Dezember 2020) enthält, ist es noch zu früh: Der turnusgemäß nächste Vorsitz im Rat stellt sein Programm üblicherweise kurz vor Übernahme des sechsmonatigen Vorsitzes vor. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/12036 verwiesen.  1. Welche Prioritäten wurden bislang seitens der Ressorts für die EU- Ratspräsidentschaft vorgeschlagen (aufgeschlüsselt nach Ressorts), und auf welchem Erarbeitungsstand befinden sich die Vorschläge aktuell? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit die Prioritäten für das Programm der deutschen Ratspräsidentschaft .  2. Welche Bedeutung hat die neue strategische Agenda, die der Europäische Rat am 20. Juni angenommen hat (Anlage der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates EUCO 9/19), für die Prioritätensetzung der deutschen Ratspräsidentschaft, insbesondere im Hinblick auf die vereinbarten Punkte, „Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten“, „Entwicklung einer soliden und dynamischen wirtschaftlichen Basis“, „Verwirklichung eines klimaneutralen, grünen, fairen und sozialen Europas“ sowie „Förderung der Interessen und Werte Europas in der Welt“? Die vom Europäischen Rat beschlossene Strategische Agenda hat im Sinne des Art. 15 des EU-Vertrags die politischen Zielvorstellungen und Prioritäten für die EU als Ganzes für die nächsten fünf Jahre festgelegt. Somit ist die Strategische Agenda auch für die deutsche Ratspräsidentschaft im 2. Halbjahr 2020 eine wichtige Grundlage. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/12352 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11763 verwiesen.  3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 der EU während der deutschen Ratspräsidentschaft zum Abschluss gebracht werden, und wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, damit zumindest die von der Bundesregierung angekündigten 25 Prozent der Ausgaben des MFR einen Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele leisten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13368, Antwort zu Frage 20)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass eine politische Einigung auf den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 (MFR) vor dem zweiten Halbjahr 2020 gelingen kann. Sie setzt sich nachdrücklich für einen schnellen Abschluss der Verhandlungen ein. Im Rahmen dieser Verhandlungen fordert die Bundesregierung, dass mindestens 25 Prozent der Ausgaben des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU leisten. Darüber hinaus Drucksache 19/15236 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. tritt sie dafür ein, dass die Europäische Kommission regelmäßig berichtet, inwieweit dieses Ziel erreicht wird. Bei unzureichendem Fortschritt sollte die Europäische Kommission nach Auffassung der Bundesregierung Korrekturmaßnahmen vorschlagen.  4. Welchen Stellenwert wird die Stärkung der Menschenrechte, Bürgerrechte und der Grundwerte gemäß Artikel 2 des EU-Vertrags innerhalb wie außerhalb der EU für die deutsche Ratspräsidentschaft einnehmen, und was bedeutet das konkret für die operative Politik im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft, aber auch hinsichtlich der Beratungen des künftigen Arbeitsprogramms der EU-Kommission? Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend innerhalb wie außerhalb der EU nachdrücklich für die Stärkung der Menschenrechte, Bürgerrechte und der Grundwerte gemäß Artikel 2 des EU-Vertrags ein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem großen EU-China- Gipfel? Welche Themen sollen hier zur Sprache kommen, und wer wird teilnehmen ? Ziel der Bundesregierung für den während der deutschen Ratspräsidentschaft geplanten EU-China Gipfel auf Ebene der EU Staats- und Regierungschefs ist es, die Zusammenarbeit der EU mit der Volksrepublik China zu intensivieren und gemeinsame Herausforderungen anzugehen.  6. Die Bundesregierung kündigte bereits an, mit der Novellierung der territorialen Agenda und der Leipzig-Charta zwei wichtige Impulse für die europäische Stadt- und Raumentwicklung zu setzen. Welche Ziele will man hier während der Ratspräsidentschaft erreichen, bzw. welche Schritte sind geplant? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bundesregierung ist bestrebt – auch während der deutschen Ratspräsidentschaft – die territoriale Agenda der EU und die in ihr verankerten Grundsätze der europäischen Raumentwicklungspolitik im Sinne einer nachhaltigen und ausgewogenen Regionalentwicklung fortzuschreiben. Im Bereich der europäischen Stadtentwicklung soll die Leipzig-Charta von 2007 weiterentwickelt und an neue Rahmenbedingungen anpasst werden.  7. Gilt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13368, Antwort zu Frage 10, dass während der deutschen Ratspräsidentschaft „ein Rahmen für Mindestlohnregelungen und nationale Grundsicherungssysteme “ entwickelt werden soll, und wenn ja, welche konkreten Schritte wurden bereits geplant? Die von den Fragestellern angeführte Antwort der Bundesregierung gilt weiterhin . Die Bundesregierung tauscht sich in multi- und bilateralen Gesprächen zu den Möglichkeiten der Umsetzung aus. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15236 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen, um eine Einigung zur Umsetzung einer internationalen Mindestbesteuerung während der deutschen Ratspräsidentschaft zu erzielen, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine europäische Digitalsteuer ein wichtiger erster Schritt auf diesem Wege wäre (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/13368, Antwort zu Frage 11), und wenn ja, welche konkreten Schritte sind bereits geplant? Die von den Fragestellern angeführte Antwort der Bundesregierung gilt weiterhin . Die Bundesregierung setzt sich mit Nachdruck für eine faire Besteuerung international tätiger Unternehmen ein. Gegenwärtig erarbeitet die OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) im Auftrag der G20 umfassende Reformvorschläge, um die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung wirksam zu lösen. Diese Arbeiten machen gute Fortschritte , die Bundesregierung wirkt engagiert daran mit. Gemäß Planung der OECD sollen zu Beginn des Jahres 2020 die Grundzüge des Reformvorschlages feststehen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2020 sollen diese dann weiter ausgearbeitet sein und international beschlossen werden. Die Diskussionen auf OECD-Ebene werden von der Europäischen Kommission eng begleitet.  9. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Fokus des Europäischen Semesters auf Investitionsförderung im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft aufzugreifen, und welche konkreten Initiativen erwägt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang? Die Bundesregierung nimmt die Stärkung der Investitionen im Rahmen des Europäischen Semesters sehr ernst. Sie stellt in diesem Rahmen einen wichtigen Schwerpunkt dar. Die Bundesregierung unterstützt diese Schwerpunktsetzung bei gleichzeitiger Beachtung des mittelfristigen Haushaltsziels. Die Stärkung von öffentlichen und privaten Investitionen ist auch für die Bundesregierung prioritär. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 10. Gibt es Lehren (lessons learned), die die Bundesregierung aus der vergangenen deutschen Ratspräsidentschaft im Jahr 2007 ziehen kann, und wie werden diese berücksichtigt? Die gesammelten Erfahrungen aus der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007, etwa zur Vorbereitung der Präsidentschaft, werden weitestmöglich genutzt. Aufgrund der nach dem Vertrag von Lissabon gegenüber 2007 veränderten Rolle der Ratspräsidentschaft und des veränderten europapolitischen Kontexts sind allerdings nicht alle Erfahrungen auf die kommende deutsche Ratspräsidentschaft 2020 übertragbar. 11. Wie stellt die Bundesregierung die Kohärenz der deutschen Ratspräsidentschaft innerhalb der Trio-Ratspräsidentschaft sicher? Die enge inhaltliche Abstimmung aller drei Mitglieder der Trio-Präsidentschaft wird durch das gemeinsame Achtzehnmonatsprogramm sichergestellt. Die Bundesregierung befindet sich hierzu mit den beiden Triopartnern Portugal und Slowenien im Austausch. Drucksache 19/15236 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie stellt die Bundesregierung die Anschlussfähigkeit sowohl technisch als auch inhaltlich an die vorausgegangene und nachfolgende Trio- Ratspräsidentschaft sicher? Die jeweils ausklingende EU-Ratspräsidentschaft lädt die Folgepräsidentschaften zu einem Erfahrungsaustausch technischer und inhaltlicher Natur ein. Bevor der Rat das Achtzehnmonatsprogramm der Triopräsidentschaft verabschiedet, wird das Folgetrio zu inhaltlichen Fragen konsultiert. 13. Welche inhaltlichen Punkte werden bereits mit Frankreich diskutiert im Hinblick auf die nachfolgende Trio-Präsidentschaft, und welcher Stellenwert wird hierbei insbesondere der Umsetzung des Vertrags von Aachen eingeräumt? Die Bundesregierung befindet sich mit Frankreich in einem ständigen engen Abstimmungsprozess. Im Vertrag von Aachen wurde die Vertiefung der Zusammenarbeit in der Europapolitik vereinbart. Dafür sollen vor großen europäischen Treffen regelmäßig Konsultationen auf allen Ebenen stattfinden mit dem Ziel, gemeinsame Standpunkte und gemeinsame Äußerungen der Ministerinnen und Minister herbeizuführen. Die Außenminister Deutschlands und Frankreichs haben anlässlich des Deutsch-Französischen Ministerrats vom 16. Oktober 2019 ihre Absicht erklärt , die jeweiligen EU-Ratspräsidentschaften 2020 und 2022 zu nutzen, um die Souveränität Europas zu schützen und zu fördern. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, die Bürgerinnen und Bürger, die organisierte Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, politische Stiftungen und andere Stakeholder in die Ratspräsidentschaft einzubinden ? Die Bundesregierung steht zu Fragen der Europapolitik fortlaufend in einem engen Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, der organisierten Zivilgesellschaft , Gewerkschaften, politischen Stiftungen und anderen Stakeholdern und wird diesen auch bei der Vorbereitung und Durchführung der deutschen EU- Ratspräsidentschaft aufrechthalten. 15. Wie bindet die Bundesregierung die Bundesländer in die Vorbereitung der deutschen Ratspräsidentschaft ein? Die Bundesregierung bindet die Länder über die bestehenden Gremien der Koordinierung auf allen Ebenen eng ein, insbesondere über die Europaministerkonferenz , die länderseitig eine Koordinierungsrolle übernommen hat. Darüber hinaus finden ergänzend informelle Austausche statt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15236 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Soll das Konzept der Bürgerdialoge weiterverfolgt werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, will die Bundesregierung das Angebot der Landesregierung von Baden-Württemberg, deren umfangreiche Erfahrungen bei der Konzeption der Bürgerdialoge zur Verfügung zu stellen, aufgreifen? Der Bundesregierung ist der direkte Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern zu europapolitischen Fragen ein wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung prüft derzeit, in welcher Form an das Format der Bürgerdialoge und an welche relevanten Erfahrungen verschiedener Akteure hierbei auch während der EU- Ratspräsidentschaft angeknüpft werden kann. In die Zeit der deutschen EU- Ratspräsidentschaft wird zudem der Beginn der von der designierten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihren politischen Leitlinien von Juli 2019 angekündigten, zweijährigen Konferenz zur Zukunft Europas fallen, bei der Bürgerinnen und Bürger zu Wort kommen sollen. Die Bundesregierung wird sich auch in diesem Rahmen einbringen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 17. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Einhaltung des § 1 Absatz 1 sowie § 3 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) bei der Vorbereitung und Durchführung der deutschen Ratspräsidentschaft? In Angelegenheiten der Europäischen Union achtet die Bundesregierung durchgehend die Rechte des Deutschen Bundestages nach Artikel 23 GG und dem EUZBBG. Dies gilt auch bei der Vorbereitung und Durchführung der deutschen Ratspräsidentschaft. 18. Welche zusätzlichen Gelder hat die Bundesregierung für die Durchführung der deutschen Ratspräsidentschaft im Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 vorgesehen (bitte pro Ressort und nach Sach- und Personalmitteln aufschlüsseln)? Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2020 wurde am 26. Juni 2019 vom Kabinett beschlossen und dem Bundestag am 9. August 2019 zugeleitet . Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2020 sind die für die im 2. Halbjahr 2020 stattfindende deutsche EU-Ratspräsidentschaft vorgesehenen Mittel in den Einzelplänen der Ressorts berücksichtigt. Hinsichtlich der angefragten Aufschlüsselung nach Sach- und Personalmitteln wird auf die Anlage 1 verwiesen. Hierbei ist zu beachten, dass die Personal- und Sachmittelplanungen innerhalb der jeweiligen Ressortzuständigkeiten laufen und Haushaltsansätze der Ressorts auch aufgrund der Aufgabenverteilung im Ressortkreis nur bedingt vergleichbar sind. So fallen im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft umfangreiche Aufgaben an, die nicht nur den thematischen Zuständigkeitsbereich eines Ressorts umfassen. Beispielsweise übernimmt das Auswärtige Amt für die deutsche EU- Ratspräsidentschaft auch Gesamtaufgaben der Bundesregierung wie etwa Aufgaben an der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel, für den geplanten informellen Europäischen Rat oder den EU-China-Gipfel. Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2020 sind nicht für alle Ressorts zusätzliche Gelder für Personalmittel für die Durchführung der deutschen Ratspräsidentschaft enthalten. Drucksache 19/15236 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15236 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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