Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14599 – Waldbrände in Deutschland 1. Welche Gesamtwaldfläche war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 jeweils je Bundesland von Waldbränden betroffen , und wie viele Waldbrände hat es jeweils gegeben? a) Wie viele der Brände betrafen Waldflächen des Bundes? Die Angaben sind der Waldbrandstatistik der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2018 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Übersicht 1a zu entnehmen: Deutscher Bundestag Drucksache 19/15242 19. Wahlperiode 15.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Waldbrandstatistik für das Jahr 2019 wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2020 vorliegen. b) Auf welcher Gesamtfläche waren je Bundesland munitionsbelastete Flächen von Waldbränden betroffen? In der Waldbrandstatistik der Bundesrepublik Deutschland sind die Waldbranddaten der Bundesländer zu einer bundesweiten Statistik zusammengeführt. Sie gibt Auskunft über u. a. über Flächengrößen und Ursachen. Eine Übersicht nach Bränden auf Flächen mit Kampfmittelbelastung liegt nicht vor. Dementsprechend kann auf dieser Datengrundlage keine Aussage zu Flächen mit Munitionsbelastung und darauf betroffenen Waldflächen durch Waldbrand gegeben werden. 2. Welcher finanzielle Schaden ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Waldbrände der Jahre 2018 und 2019 jeweils entstanden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Die entsprechenden Übersichten der Waldbrandstatistik sind zu lückenhaft, als dass sich hieraus belastbare Aussagen für Deutschland ableiten ließen. 3. Wie viele Soldaten der Bundeswehr waren insgesamt im Rahmen der Amtshilfe in den Jahren 2018 und 2019 jeweils je Bundesland an Löscharbeiten und dazugehörigen Arbeiten beteiligt? Im Rahmen Amtshilfe waren in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 1.024 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr an Löscharbeiten und dazugehörigen Arbeiten im Einsatz. Die Einzelaufschlüsselung ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Brandenburg Mecklen burg- Vorpommern Niedersachsen Sachsen- Anhalt Thüringen Gesamt 2018 260 – – 52 – 312 2019 95 546 44 27 712 Summe 355 546 44 52 27 1.024 4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 Erfahrungen mit dem europäischen Katastrophenschutzsystem rescEU gesammelt? Die Einrichtung von rescEU als zusätzliche Einsatzreserve neben den von den EU-Mitgliedstaaten für den Europäischen Katastrophenschutzpool zur Verfügung gestellten Kapazitäten wurde erst mit der am 21. März 2019 in Kraft getretenen Änderung des Katastrophenschutzverfahrens der Union (Unionsverfahrens , Beschluss Nr. 1313/2013/EU) beschlossen. RescEU besteht derzeit lediglich aus einigen von den EU-Mitgliedstaaten gemäß der rescEU- Übergangsbestimmungen des Artikels 35 des Unionsverfahrens zur Verfügung gestellten Flugzeugen und Hubschraubern zur Waldbrandbekämpfung, die von diesen selbst angeschafft wurden. Artikel 35 des Unionsverfahrens ermöglicht eine Finanzierung durch die EU von bis zu 75 Prozent der Unterhaltungskosten dieser Kapazitäten für die Dauer der Waldbrandsaison (15. Juni bis 31. Oktober ). Derzeit besteht rescEU (Übergangsphase) aus 15 Luftfahrzeugen: Eine Dash/Bombardier Q400MR (Frankreich), acht Viking Canadairs CL 415 (je zwei von Italien, Spanien, Kroatien und Griechenland) und sechs Hubschrauber AS350 (Schweden). Drucksache 19/15242 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In der Waldbrandsaison 2019 sind aufgrund eines griechischen Hilfsersuchen drei Canadairs aus dem rescEU-Bestand zum Einsatz gekommen (zwei aus Italien und eine aus Spanien). a) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Bundesländer oder der Bund auf Unterstützung anderer Mitgliedstaaten über rescEU zurückgegriffen (wenn ja, welche Bundesländer haben von welchen Mitgliedstaaten der EU in welchem Umfang Unterstützung bekommen )? Nein. b) Haben andere Mitgliedstaaten über rescEU Deutschland um Unterstützung gebeten (wenn ja, welche Mitgliedstaaten der EU, und in welchem Umfang)? Deutschland verfügt über keine rescEU-Kapazitäten. 5. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung demjenigen , der über rescEU Unterstützung erbittet? Gemäß Artikel 23 Absatz 4b des Unionsverfahrens werden die operativen Kosten der Einsätze von rescEU-Kapazitäten zu 75 Prozent von der EU kofinanziert . Die operativen Kosten werden vollständig von der EU übernommen, wenn es sich um Katastrophen mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aber schwerwiegenden Auswirkungen handelt. Einsätze von rescEU-Kapazitäten außerhalb der EU werden ebenfalls zu 100 Prozent aus EU-Mitteln finanziert. Darüber hinaus kann der EU-Mitgliedstaat, der die rescEU-Kapazität unterhält und in den Einsatz bringt, gegenüber dem hilfesuchenden Staat auf eine Kostenerstattung der ggf. verbleibenden 25 Prozent der operativen Kosten verzichten (Artikel 23 Absatz 4d des Unionsverfahrens). 6. Wie viele Menschen mussten zum Schutz vor Waldbränden in Deutschland im Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung kurzfristig evakuiert werden? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 7. Wie viele Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Waldbrände in Deutschland im Jahr 2019 verletzt oder getötet? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Waldbrände künftig auch in munitionsbelasteten Waldgebieten bekämpfen zu können? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zum Thema „Pläne der Bundesregierung zur Bewältigung von Waldschäden und zur Waldbrandbekämpfung“ auf Bundestagsdrucksache 19/13844 verwiesen. Die darin skizzierte Gremienbefassung ist noch nicht abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15242 9. Welcher Anteil der Waldbrände in Deutschland ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf Brandstiftungsdelikte zurückzuführen? a) Wie viele Waldbrände sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine vorsätzliche Brandstiftung entstanden? b) Wie viele Waldbrände sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine fahrlässige Brandstiftung entstanden? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 bis 9b gemeinsam beantwortet . Entsprechende Angaben sind in der Übersicht 7a der Waldbrandstatistik der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Die Tabelle ist im Internet unter dem Link www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/BZL/Daten-Berichte/Waldbrand statistik/Waldbrandstatistik-2018.html einzusehen. 10. Welche präventiven Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um Waldbrände in Wäldern mit Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 zu vermeiden? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage „Waldbrandgefahren in Deutschland“ der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/10990 wird verwiesen. Die Bundesregierung sieht hier keine Priorisierung nach Waldbrandgefahrenstufen. Drucksache 19/15242 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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