Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/14357 – Deutsche Staatsbürger als Opfer türkischer Luftangriffe im Nordirak V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die türkische Luftwaffe bombardiert regelmäßig Ziele im Nordirak, die als Rückzugsgebiete der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gelten. Unter den Opfern der Angriffe befinden sich auch mindestens zwei deutsche Staatsbürger, die sich der kurdischen Guerilla angeschlossen hatten. So wurden Michael Panser am 14. Dezember 2018 und Sarah Handelmann am 7. April 2019 bei türkischen Luftangriffen getötet (https://anfdeutsch.com/kurdistan/guerillaka empferin-sarah-handelmann-bei-luftangriff-gefallen-12156; https://anf deutsch.com/kurdistan/guerillakaempfer-michael-panser-in-suedkurdistangefallen -13501). Durch die im Zuge der sogenannten Operation Kralle der türkischen Armee in der Region Xakurke seit Ende Mai 2019 weiter intensivierten Luft- und Artillerieangriffe wurden zudem mehrere Zivilisten getötet oder verwundet sowie zivile Infrastruktur zerstört (www.jungewelt.de/arti kel/357999.t%C3%BCrkei-nordirak-ankara-plant-besatzung.html). Die irakische Regierung hat gegenüber Ankara wiederholt gegen diese türkischen Angriffe auf irakisches Territorium protestiert (www.kurdistan24.net/en/news/ f2e9b0ac-8dc3-42e4-bd04-5e42486cb1cd). Kurdische Oppositionelle, die die Kooperation der kurdischen Regionalregierung im Nordirak mit der Türkei kritisieren, und Journalisten, die über die Folgen der türkischen Luftangriffe berichten, sehen sich Repressalien durch Sicherheitskräfte der Kurdischen Regionalregierung ausgesetzt. So wurden der frühere Peschmerga I. S. M., der der oppositionellen Freiheitsbewegung (Tevgera Azadi) angehört, sowie die beiden Reporter der Nachrichtenagentur Rojnews, Z. H. B. und B. M., von (wessen?) Sicherheitskräften der Kurdischen Regionalregierung verschleppt und werden seit Monaten festgehalten (https://anfdeutsch.com/kurdistan/vonpdk -asayisch-festgenommene-journalisten-verschwunden-13522). Als Mitglied in der Anti-IS-Koalition (IS = Islamischer Staat) bekennt sich die Bundesregierung zur Post-IS-Stabilisierung in den betroffenen Regionen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/terrorismus-kriminalita et/is-befreite-gebiete-stabilisierung/2151680). Die türkischen Militäroperationen im Irak gefährden nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Stabilität in dieser fragilen Region. Die Türkei ist einer der größten Abnehmer von deutschen Rüstungsgütern, die teilweise auch in Lizenz in der Türkei produziert werden. Von daher trägt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine Mitverantwortung für einen möglichen Ein- Deutscher Bundestag Drucksache 19/15243 19. Wahlperiode 15.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. satz deutscher Waffen durch das NATO-Partnerland bei grenzübergreifenden Militäroperationen im Nordirak (www.dw.com/de/t%C3%BCrkei-bleibt-wich tigster-abnehmer-deutscher-waffen/a-50863836). Die Bundesregierung unterstützt seit Sommer 2014 die Kurdische Regionalregierung im Nordirak im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) mit einer Ausbildungsmission für die kurdischen Peschmerga-Einheiten sowie Waffen- und Ausrüstungslieferungen. Dazu kommen humanitäre Hilfeleistungen vor allem zur Stabilisierung der vom IS befreiten Gebiete (www.dw.com/de/deutschland-und-die-kurden/ a-50760465). Da die Peschmerga nicht nur gegen den IS eingesetzt werden, sondern auch als innere Sicherheitskräfte agieren und infolge ihrer Anbindung an die in der Autonomieregion führenden kurdischen Parteien KDP und PUK auch gegen innerkurdische Konkurrenten eingesetzt wurden, sollte die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ihren mit den Waffenlieferungen und der Ausbildungshilfe verbundenen Verantwortungen nachkommen und auf die Einhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten durch die kurdischen Kräfte achten (www.spiegel.de/politik/ deutschland/irak-kurden-miliz-kaempft-offenbar-mit-deutschen-waffengegen -jesiden-a-1137481.html). Ausbildungshilfe leistet die Bundeswehr auch für die Streitkräfte der irakischen Zentralregierung in Bagdad (www.bmvg.de/ de/aktuelles/bundeskabinett-verlaengert-anti-is-einsatz-107366). Die Fragestellerinnen und Fragesteller stehen dem militärischen Engagement der Bundesregierung im Irak und in der kurdischen Autonomieregion ablehnend gegenüber und sehen darin kein geeignetes Mittel zur Stabilisierung und Demokratisierung der Region. Gleichwohl sind sie der Auffassung, dass sich aus diesem Engagement auch Verpflichtungen der Bundesregierung bezüglich der Achtung von demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Standards durch die kurdischen und irakischen Partner ergeben.  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das militärische Vorgehen der Türkei im Nordirak in den letzten fünf Jahren? a) Welche Militäroperationen des türkischen Militärs wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann, und wo, und mit wie vielen und welchen Truppeneinheiten, und mit welchem Ziel durchgeführt? b) Wie viele Angehörige der Arbeiterpartei Kurdistans PKK und ihr nahestehender Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann und wo infolge der türkischen Angriffe im Nordirak getötet oder verwundet, und wie viele PKK-Ziele welcher Art wurden dabei angegriffen oder zerstört? c) Wie viele türkische Soldaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der türkischen Operationen im Nordirak getötet oder verwundet, und wie viele türkische Militärstützpunkte wurden durch die kurdische Guerilla angegriffen oder zerstört? d) Wie viele Zivilistinnen und Zivilisten wurden wann und wo nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der türkischen Militäroperationen im Nordirak verwundet oder getötet, und welcher Schaden an ziviler Infrastruktur, Dörfern, landwirtschaftlichem Gebiet und Nutztieren entstand dabei?  2. Wie viele und welche deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen genauen Umständen wann und wo im Irak seit 2015 infolge militärischer Operationen der türkischen Armee verwundet oder getötet? Die Fragen 1 bis 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung der Fragen kann nicht offen erfolgen. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung der Antworten auf die gegenständlichen Fragen als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad Drucksache 19/15243 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*  3. Welche Kenntnisse aus welchen Quellen hat die Bundesregierung über die genauen Umstände des Todes der deutschen Staatsbürgerin Sarah Handelmann im Irak, und was unternimmt sie konkret zur Erlangung weiterer diesbezüglicher Erkenntnisse?  4. Welche Kenntnisse aus welchen Quellen hat die Bundesregierung über die genauen Umstände des Todes des deutschen Staatsbürgers Michael Panser im Irak, und was unternimmt sie konkret zur Erlangung weiterer diesbezüglicher Erkenntnisse?  5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Orte, an denen Michael Panser und Sarah Handelmann beerdigt wurden? Wünschen Angehörige der Getöteten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überführung und Beisetzung in Deutschland, und wenn ja, inwieweit ist die Bundesregierung dabei behilflich? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammengefasst beantwortet. Zu Einzelfällen äußert sich die Bundesregierung aus Gründen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten von Betroffenen grundsätzlich nicht.  6. Gab es von Seiten der Generalbundesanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen Michael Panser und Sarah Handelmann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bzw. einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a, 129b des Strafgesetzbuchs – StGB) und gegebenenfalls weiterer Straftatbestände, und wenn ja, seit wann wurden bzw. werden diese Verfahren jeweils geführt? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Generalbundesanwalt keine Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung eingeleitet und geführt. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15243  7. Wurden von Seiten der Generalbundesanwaltschaft bezüglich Michael Panser und Sarah Handelmann Ermittlungsverfahren wegen der Tötung von deutschen Staatsbürgern im Ausland eingeleitet? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die originäre Zuständigkeit für die Verfolgung von Tötungsdelikten besteht aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei den Ländern . Hinweise auf das Vorliegen von die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts begründenden Umständen liegen nicht vor.  8. Inwieweit, wann, und zu welcher Gelegenheit wurde der Tod von Sarah Handelmann und Michael Panser von Seiten der Bundesregierung thematisiert gegenüber a) der türkischen Regierung und den türkischen Behörden, b) der Kurdischen Regionalregierung und den kurdischen Behörden im Nordirak, c) der irakischen Regierung und den irakischen Behörden? Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 wird verwiesen.  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit die türkische Luftwaffe für Angriffe auf vermeintliche PKK-Ziele im Nordirak Zieldaten auch von der Luft- und Satellitenaufklärung der NATO beziehungsweise von einzelnen NATO-Partnern wie den USA bekommt? Inwieweit sind Angehörige der Bundeswehr an der Luft- und Satellitenaufklärung über dem Nordirak beteiligt? Zu Details der türkischen Operationsplanung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Der NATO-Beitrag mit Luftraumüberwachungsflugzeugen („Airborne Early Warning and Control System“/AWACS) in dieser Region dient ausschließlich der Verdichtung des Lagebildes. Die Bundeswehr unterstützt Operation Inherent Resolve der internationalen Anti-IS-Koalition gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 24. Oktober 2019 im Rahmen des Mandates „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte – Stabilisierung sichern, Wiedererstarken IS verhindern, Versöhnung fördern in Irak und Syrien“ mit Aufklärung im Luftraum über dem Operationsgebiet von IS in Syrien und über dem Territorialgebiet von Anrainerstaaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt. Der Irak hat diese Genehmigung für sein Staatsgebiet erteilt. Es wird ferner auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 65 der Abgeordneten Kathrin Vogler (zum NATO-Einsatz) auf Bundestagsdrucksache 19/14492 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 des Abgeordneten Tobias Pflüger (zur Operationsführung von Koalitionspartnern) auf Bundestagsdrucksache 19/14661 verwiesen. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die türkische Armee bei ihren grenzüberschreitenden Operationen im Nordirak Waffen und Rüstungsgüter aus deutscher Lieferung einsetzt? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass das türkische Militär im Nordirak Waffen und Rüstungsgüter aus deutscher Lieferung einsetzt. Drucksache 19/15243 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wenn ja, welche Waffen und Rüstungsgüter aus deutscher Lieferung kommen zum Einsatz? Es wird auf Antwort zu Frage 10 verwiesen. b) Welche Schlussfolgerungen bezüglich weiterer Rüstungslieferungen an die Türkei zieht die Bundesregierung aus den Militäroperationen der türkischen Armee im Nordirak, und hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Einsatz von Rüstungstechnik aus deutscher Lieferung in diesem Konflikt für möglich? Die Bundesregierung hat entschieden, keine neuen Genehmigungen für Exporte für Rüstungsgüter in die Türkei zu erteilen, die in Syrien zum Einsatz kommen könnten. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen genau und überprüft ihre Position fortlaufend unter Berücksichtigung der Lageentwicklung und der Abstimmungen auf europäischer Ebene. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 11. Welche Haltung nimmt die kurdische Regionalregierung im Nordirak nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Unterstützung der Kurdischen Regionalregierung im Nordirak (vgl. Vorbemerkung ) zu den Angriffen der türkischen Armee auf Ziele im Nordirak ein? Die Regierung der Region Kurdistan-Irak weist die Verantwortung für türkische Luftschläge in der Region der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu und bezeichnet es als nicht akzeptabel, dass das Territorium der Region durch die PKK für Angriffe gegen Nachbarländer genutzt wird. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Beteiligung von Peschmerga der Kurdischen Regionalregierung an Operationen der türkischen Armee im Nordirak? a) Inwieweit kommen auf Seiten der Peschmerga Waffen oder Ausrüstung zum Einsatz, die die kurdischen Streitkräfte im Rahmen des Kampfes gegen den Islamischen Staat (IS) von der Bundeswehr erhalten haben? b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls aus einem Einsatz von Waffen aus Deutschland auf Seiten der Peschmerga bei nicht gegen den IS gerichteten Operationen? Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Generell geht die Bundesregierung im Falle von Hinweisen auf jegliche Nutzung von der Bundeswehr gelieferter Ausrüstung, die nicht den Vereinbarungen entspricht, diesen nach. 13. Welche Haltung nimmt die irakische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Angriffe der türkischen Armee auf Ziele im Nordirak ein? Nach Kenntnis der Bundesregierung vertritt die irakische Regierung die Ansicht , dass türkische Militäreinsätze und -einrichtungen auf irakischem Staatsgebiet rechtswidrig sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15243 14. Welche Position vertritt die Bundesregierung im Hinblick auf die völkerrechtliche Einordnung der türkischen Angriffe auf irakisches Territorium, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Der Bundesregierung ist bekannt, dass zwischen der irakischen und der türkischen Regierung regelmäßig Gespräche auf höchster Ebene auch zu Sicherheitsthemen stattfinden. Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass die irakische Regierung die türkische Regierung wiederholt aufgefordert hat, die Souveränität Iraks zu respektieren. 15. Inwieweit, wann, und zu welcher Gelegenheit war das türkische militärische Vorgehen im Irak Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit a) der türkischen Regierung, Die Situation in der Region ist regelmäßig Bestandteil von Gesprächen der Bundesregierung mit Vertretern der Regierung der Türkei. b) der Kurdischen Regionalregierung im Nordirak, Die Situation in der Region ist regelmäßig Bestandteil von Gesprächen der Bundesregierung mit der Regierung der Region Kurdistan-Irak. c) der irakischen Regierung? Die Situation in der Region ist regelmäßig Bestandteil von Gesprächen der Bundesregierung mit Vertretern der Regierung der Republik Irak. 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der Ingewahrsamnahme bzw. Inhaftierung des früheren Peschmerga und heutigen Oppositionspolitikers der Freiheitsbewegung Tevgera Azadi, I. S. M.? a) Wo und unter welchen Umständen wird der Oppositionspolitiker nach Kenntnis der Bundesregierung festgehalten? b) Was wird ihm nach Kenntnis der Bundesregierung konkret vorgeworfen , und inwieweit erfolgte eine Anklage? 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der Ingewahrsamnahme bzw. Inhaftierung der Journalisten der Nachrichtenagentur Rojnews, Z. H. B. und B. M., durch Sicherheitskräfte der Kurdischen Regionalregierung im Nordirak? a) Wo, und unter welchen Umständen werden die beiden Journalisten nach Kenntnis der Bundesregierung festgehalten? b) Was wird ihnen nach Kenntnis der Bundesregierung konkret vorgeworfen , und inwieweit erfolgte eine Anklage? Die Fragen 16 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Es liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Drucksache 19/15243 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Lage der Pressefreiheit in der Region Kurdistan-Irak? a) Inwieweit kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Behinderungen und Beeinträchtigungen journalistischer Betätigung durch staatliche, staatsnahe oder nichtstaatliche Kräfte? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Inhaftierungen von Journalistinnen und Journalisten in der Region Kurdistan-Irak? c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich Tötungsdelikten gegen Journalistinnen und Journalisten in der Region Kurdistan- Irak, inwieweit waren staatliche, staatsnahe oder nichtstaatliche Kräfte in solche Tötungsdelikte verwickelt, und inwieweit und gegebenenfalls durch wen wurden die Täter ermittelt, gefasst und juristisch belangt (vgl. www.sem.admin.ch/dam/data/sem/internationales/her kunftslaender/asien-nahost/irq/IRQ-lage-kurdische-gebiete-d.pdf S. 9; www.jungewelt.de/artikel/292038.mord-an-journalisten-imirak .html)? d) Inwieweit sind die staatlichen Strukturen in der Region Kurdistan-Irak nach Kenntnis der Bundesregierung willens und in der Lage, die Tätigkeit von Journalistinnen und Journalisten zu schützen sowie die Pressefreiheit zu garantieren? Die Fragen 18 bis 18d werden zusammen beantwortet. Zahlreiche Pressemedien der Region Kurdistan-Irak stehen Parteien oder einzelnen Politikern nahe. Behinderungen und Beeinträchtigungen der Arbeit unabhängiger Journalisten sind bei kritischer Berichterstattung nicht auszuschließen . Über darüber hinausgehende, eigene Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung nicht. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der generellen Situation oppositioneller Gruppierungen und Persönlichkeiten in der Region Kurdistan-Irak, und inwieweit sind ihr Repressalien durch staatliche, staatsnahe oder nichtstaatliche Kräfte bekannt? Oppositionelle Gruppierungen und Persönlichkeiten sind im Parlament der Region Kurdistan-Irak vertreten. Bestimmte Aktivitäten oppositioneller Gruppierungen oder von Einzelpersonen stehen unter Beobachtung der Regierung der Region Kurdistan-Irak. Zu Repressalien im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine eigenen, belastbaren Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15243 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333