Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14203 – Sanierungsbedürftige Brücken in Baden-Württemberg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Baden-Württemberg ist ein bedeutendes Transitland für den europäischen Güterverkehr. Um den Anforderungen durch wachsende Verkehrszahlen gerecht zu werden, ist aus Sicht der Fragesteller eine Infrastruktur notwendig, welche insgesamt in einem sehr guten Zustand ist. Hierzu zählen auch die Brückenbauwerke. Brücken, welche aufgrund von einem schlechten Zustand gesperrt sind, führen zu zumeist längeren Umfahrungswegen. Das ist nicht nur ein Ärgernis für den Individualverkehr, sondern auch eine wirtschaftliche Belastung für die Logistikbranche (www.dvz.de/rubriken/politik/infrastruktur/ detail/news/marode-strassen-behindern-logistik.html). Entsprechend gilt es, frühzeitig Brückenbauwerke zu sanieren, um langfristig die Tüchtigkeit der Brücken zu gewährleisten. 1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der allgemeine Zustand der Brücken an den Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg (bitte nach Zustandskategorie aufschlüsseln)? 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustandskategorien für Brücken an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg seit 2010 verändert (bitte nach prozentualer Veränderung in den jeweiligen Kategorien aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15247 19. Wahlperiode 15.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/15247 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/15247 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 3. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Belastung hinsichtlich Verkehrszahlen der zu sanierenden Brücken in Baden-Württemberg in den kommenden Jahren bis 2030 laut Verkehrsprognosen entwickeln (bitte nach PKW und LKW aufschlüsseln)? Für das Land Baden-Württemberg wird bis zum Jahr 2030 mit einem Personenverkehrszuwachs von 10,6 Prozent gegenüber 2010 gerechnet, im Güterverkehr von 20,2 Prozent. Eine bauwerksscharfe Abbildung dieser statistischen Szenarien liegt nicht vor. Drucksache 19/15247 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Bundesmittel sind für die Sanierung von Brücken an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg für die Jahre 2020 bis 2021 vorgesehen ? Die Erhaltungsplanung des Landes Baden-Württemberg sieht für das Jahr 2020 Investitionen von rund 140 Mio. Euro für die Erhaltung von Brücken an Bundesfernstraßen vor. Für das Jahr 2021 sind 150 Mio. Euro vorgesehen. 5. Wie viele Brücken an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg können nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des schlechten Zustandes nicht von Lastkraftwagen befahren werden, und wie hoch bemisst sich der dadurch entstehende Schaden (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 aufschlüsseln )? In Baden-Württemberg gibt es keine Brücken bei Bundesfernstraßen, die für die Benutzung durch Lastkraftwagen gesperrt sind. Jedoch sind manche Brücken aufgrund der zulässigen Traglast und/oder Nutzung für Schwertransporte eingeschränkt. Ein volkswirtschaftlicher Schaden lässt sich daraus nicht ableiten. 6. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung sämtliche für das Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Bundesmittel zur Sanierung von Brücken an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg abgeflossen? Das Land Baden-Württemberg hat sämtliche für das Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Bundesmittel für die Erhaltung von Bundesfernstraßen verausgabt. Eine separate Zuweisung an das Land für einzelne Anlagenteile, wie z. B. Brücken, findet nicht statt. 7. Welche Brücken an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans bis 2021 saniert werden? Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die Angaben basieren auf der Erhaltungsmeldung 2018 des Landes Baden-Württemberg . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15247 Drucksache 19/15247 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333