Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Annalena Baerbock Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14601 – Historische Bedeutung und Förderung des Mauerwegs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im November 2019 jährt sich der Fall der Mauer zum 30. Mal. Die Grenze, die einst quer durch Berlin verlief, wurde nach Ansicht der Fragesteller in den ersten Jahren hauptsächlich als Narbe in der zusammenwachsenden Stadt wahrgenommen. Wenige Personen hatten schon früh die Weitsicht, zu erkennen , wie wichtig die ehemals aus einer Richtung nahezu unüberwindbare Grenze für das Geschichtsverständnis des vereinten Deutschlands einmal sein würde. So gab es früh Bemühungen, den einstigen Mauerstreifen rund um West-Berlin als (Rad-)Weg erfahrbar zu machen. Dies wurde schließlich zwischen 2002 und 2006 umgesetzt. Inzwischen hat sich der Mauerweg nach Ansicht der Fragesteller fest als touristische Destination etabliert und dient in seiner weltweit einzigartigen Form nicht nur als historischer Lern- und Erfahrungsort für aktuelle und zukünftige Generationen, sondern den in Berlin und Brandenburg wohnenden Bürgerinnen und Bürgern auch als Freizeit- und Erholungsmöglichkeit. Um auch 13 Jahre nach Eröffnung des Weges die Funktionen als Lern- und Erholungsort zu sichern und dem stetig gestiegenen öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen, müssen nach Ansicht der Fragesteller die baulichen Voraussetzungen für einen barrierefreien Besuch gewährleistet sein. Dies ist, wie eine Bestandsaufnahme aus dem Jahre 2018 zeigt, an vielen Stellen nicht (mehr) der Fall, sodass Abschnitte des Weges neu gebaut oder saniert werden müssen. Im Januar 2019 beschloss der Berliner Senat daher ein Konzept zur Ertüchtigung und zum Erhalt des Mauerweges (www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemit teilungen/2019/pressemitteilung.772316.php). Einige Grundstücke des Mauerwegs sind jedoch nicht in der Hand der Länder Berlin und Brandenburg, sondern im Eigentum des Bundes bzw. der Deutschen Bahn AG (Bundestagsdrucksachen 19/5451 und 19/6874). Deutscher Bundestag Drucksache 19/15263 19. Wahlperiode 15.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Inwiefern hat die Bundesregierung den Berliner Mauerweg im Jubiläumskonzept zum 30-jährigen Jahrestag der Friedlichen Revolution oder an anderer Stelle als Gedenkstättenprojekt und Erinnerungsort von nationaler Bedeutung eingeplant, und besteht eine damit verbundene Förderungswürdigkeit durch die Bundesregierung? Wenn ja, welche Form und Höhe soll diese Förderung aus Sicht der Bundesregierung haben? Die Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ und die Lenkungsgruppe haben bisher eine Förderung des Berliner Mauerwegs als Gedenkstättenprojekt und Erinnerungsort zum 30-jährigen Jubiläum des Mauerfalls nicht vorgesehen. Eine anderweitige Initiative zur Berücksichtigung des Berliner Mauerwegs als Gedenkstättenprojekt und Erinnerungsort ist nicht bekannt . Eine mögliche Förderungswürdigkeit eines entsprechenden Projekts kann nur auf der Grundlage eines qualifizierten Konzepts und entsprechender Antragstellung geprüft werden.  2. Ist es zu einem Verkauf des in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5451 genannten und zum damaligen Zeitpunkt im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens (als Sondervermögen des Bundes) stehenden Flurgrundstücks „Finkenkruger Weg“ in 13591 Berlin in der Gemarkung Staaken (Flurdaten: BE-6551, Flur 2, Flurstück 44/2 mit einer Größe von 473 m²) an das Bezirksamt Spandau gekommen? a) Wenn nein, ist es zu einem anderweitigen Verkauf des Flurgrundstücks gekommen, und welche Maßnahmen wurden dabei ergriffen, um die Kontinuität bzw. den Fortbestand des Berliner Mauerweges in der gewohnten Streckenführung zu gewährleisten? b) Oder sind der Bundesregierung andere Kaufangebote zum Erwerb der o. g. Liegenschaft bekannt, und von wem? Das betreffende Flurstück wurde mit Kaufvertrag vom 12. Juli 2019 an das Land Berlin verkauft.  3. Gibt es Planungen des Bundes, andere Grundstücke, die Teil des Berliner Mauerwegs sind, zu verkaufen? Wenn ja, welche, und an wen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu den Fragen 3 und 5 auf Bundestagsdrucksache 19/5451 sowie auf Bundestagsdrucksache 19/6874 wird verwiesen. Das Bundeseisenbahnvermögen besitzt keine weiteren Grundstücke, die Teil des Berliner Mauerwegs sind.  4. Sind der Bundesregierung Planungen der Deutschen Bahn AG bekannt, die Grundstücke, die in der Ergänzenden Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/6874 genannt wurden und Teil des Berliner Mauerwegs sind, zu verkaufen? Wenn ja, an wen, und welche Maßnahmen sind von der Bundesregierung geplant, um die Kontinuität des Berliner Mauerweges auch auf diesen Grundstücken nach einem Verkauf zu gewährleisten? Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind die in der Ergänzenden Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/6874 genannten Grundstücke Bestandteil des sogenannten „Berlin-Pakets“. Dazu finden derzeit Gespräche der DB AG mit der Senatsverwaltung für Finanzen des Landes Berlin statt. Drucksache 19/15263 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die geplanten Ertüchtigungs- und Entwicklungsmaßnahmen des Berliner Senats (https://leute.tagesspie gel.de/spandau/macher/2019/09/03/93738/neuer-mauerweg-12-millionenprojekt -startet/) bezüglich des Berliner Mauerweges auch Grundstücke des Bundes bzw. bundeseigener Unternehmen betreffen? Die Planungshoheit zur Gestaltung des Berliner Mauerwegs obliegt dem Land Berlin. Nach Kenntnis der Bundesregierung übernimmt die Grün Berlin GmbH bei diesem länderübergreifenden Projekt die Bauherrenfunktion für das Land Berlin und ist für das Projektmanagement verantwortlich. Da die Grün Berlin GmbH eine entsprechende Flurstückübersicht des Berliner Mauerweges nicht zur Verfügung stellen kann, können die nachgefragten Daten nicht geliefert werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 19/5451 verwiesen.  6. Wenn ja, plant die Bundesregierung, sich an den Kosten für Ertüchtigungs - und Entwicklungsmaßnahmen auf den Grundstücken des Bundes oder bundeseigener Unternehmen zu beteiligen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor.  7. Welche Maßnahmen, die über die allgemeine Instandhaltung unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht hinaus reichen, wurden seitens bundeseigener Unternehmen für deren Grundstücke, die Teil des Berliner Mauerweges sind, unternommen? Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.  8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen, an Stellen, an denen der Berliner Mauerweg (Verlauf: https://gruen-berlin.de/sites/default/ files/downloads/mauerweg_gesamtplan.pdf) auf bundeseigenen bzw. Grundstücken bundeseigener Unternehmen an Autostraßen entlangführt, gesonderte Radwege auszuweisen und diese entsprechend als Mauerweg zu kennzeichnen? Im Bereich zwischen dem Britzer Verbindungskanal und Schönefeld-Nord in Parallellage zur Bundesautobahn A 113 liegt der vom Land Berlin geplante Radschnellweg Nr. 6 „Teltowkanal-Route“. Bereits heute existiert ein Rad/ Fußweg in Teilbereichen auf dem Betriebsweg der Bundesautobahn. Dieser Radschnellweg mit begleitendem Fußweg wird Teil des Mauerwegs.  9. Sind der Bundesregierung Pläne des Bundes bzw. bundeseigener Unternehmen bekannt, sich an den Bau- bzw. Unterhaltungskosten des neu zu errichtenden Tunnels unter der Dresdner Bahn in der Gemeinde Blankenfelde -Mahlow zu beteiligen bzw. die Tunnelerrichtung zu fördern, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Ausbaupläne der Dresdner Bahn um zwei weitere Fernzuggleise bis 2025, um damit die jetzige Unterbrechung des Berliner Mauerweges wie überregionalen Radweges Berlin – Leipzig zu beenden (Signal 2/2019, S. 29 ff.)? Wenn ja, welche, und in welcher Höhe? Die Eisenbahnüberführung Mauerweg ist ein Projekt des zuständigen Straßenbaulastträgers Gemeinde Blankenfelde-Mahlow und nicht Bestandteil des Bedarfsplanprojektes „Dresdner Bahn“. Die Kreuzung nach § 11 Absatz 1 des Ei- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15263 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. senbahnkreuzungsgesetzes ist vollständig durch die Gemeinde Blankenfelde- Mahlow als Baulastträger des hinzukommenden Verkehrsweges zu finanzieren. Eine Beteiligung an der Finanzierung gegebenenfalls des Landes Brandenburg, der DB Netz AG oder der Europäischen Union unter Beachtung der jeweiligen Förderrichtlinien ist möglich. Pläne sind der Bundesregierung nicht bekannt. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis von abgeschlossenen, aktuellen oder zukünftigen Maßnahmen (z. B. Kostenbeteiligungen) des Bundes bzw. bundeseigener Unternehmen, die den Bau oder die Unterhaltung von Unterführungen als Teil des Mauerweges (www.pnn.de/brandenburg/denk mal-radeln/21292302.html) auf der im Berliner Stadtgebiet wieder errichteten Anhalter Bahn zwischen Berlin-Lichterfelde und Teltow betreffen, fördern? Wenn ja, von welchen? Die DB AG wurde zu dem angesprochenen Sachverhalt um Stellungnahme gebeten , die in der für die Beantwortung einer parlamentarischen Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht vorgelegt werden konnte. Sobald Informationen vorliegen , werden diese nachgereicht. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurden 2005 die Eisenbahnüberführungen „Zollweg“ im Rahmen des Vorhabens Anhalter Bahn als Teil des Mauerradweges errichtet. Die Inbetriebnahme erfolgte im Jahr 2006 zusammen mit der Anhalter Bahn. Die Errichtung der beiden Eisenbahnüberführungen erfolgte als eine Maßnahme nach § 11 Absatz 1 Eisenbahnkreuzungsgesetz. Die Finanzierung erfolgte nach Auskunft der DB AG durch das Land Berlin. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 11. Wie plant die Bundesregierung, gerade auch im Kontext des 30-jährigen Mauerfalljubiläums, das Grüne Band als historischen Ort zu entwickeln (www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/naturschutzbiologische -vielfalt/gebietsschutz-und-vernetzung/gruenes-band/), und welche Maßnahmen hat sie hierfür bis jetzt eingesetzt? Die Bundesregierung hat bereits wesentliche Teile des Grünen Bandes als Nationales Naturerbe gesichert und rund 6.800 Hektar an die Länder Mecklenburg -Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zur dauerhaften Naturschutzbetreuung übertragen. Zudem hat die Bundesregierung die Ausweisungen des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument durch die Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt unterstützt. Diese Schutzgebietskategorie ist in besonderer Weise dazu geeignet, den unterschiedlichen Bedeutungsebenen des Grünen Bandes gerecht zu werden. So ist die Erinnerungskultur an der ehemaligen innerdeutschen Grenze neben der Fortentwicklung des Biotopverbunds und des Landschaftserlebens ein zentraler Bestandteil dieser neu geschaffenen Schutzgebiete. Drucksache 19/15263 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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