Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14224 – Geplante Finanzierung der Bahntickets für Bundeswehrsoldaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ab 1. Januar 2020 sollen laut Informationsschreiben des Bundesministerium der Verteidigung vom 17. August 2019 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Uniform in den Zügen der Deutschen Bahn AG (DB) unentgeltlich befördert werden. Dies wird damit begründet, dass den Betroffenen auf diese Weise gesellschaftliche Anerkennung, sowie mehr öffentliche Wahrnehmung zuteilwerden soll. Die Freien Demokraten begrüßen generell Maßnahmen, die das Ansehen sowohl von Aufgabenträgern, als auch von Ehrenamtlichen und Freiwilligen steigern. Denn sie alle leisten einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit und den sozialen Zusammenhalt in der Bundesrepublik. Die kostenfreie Nutzung von Zügen durch Soldaten, die aktuell nur Leistungen der Deutschen Bahn betrifft, soll mit einer jährlichen Zahlung an die betroffenen Betreiber abgegolten werden. Laut Medienberichten lagen die Vorstellungen über die zu erbringenden Zahlungen zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Deutschen Bahn zunächst weit auseinander. Während das Bundesministerium der Verteidigung von Kosten um die 20 Mio. Euro ausging, schätzte die Deutsche Bahn die Kosten dagegen auf etwa 38 Mio. Euro (siehe www.faz.net/aktuell/politik/inland/bahn-und-bundeswehr-streitenueber -soldaten-ticket-16329944.html). Kritik an der geplanten Regelung gab es von Seiten verschiedener Verbände und Interessenvertreter. Schienenverbände kritisieren etwa die Finanzierung der DB-Tickets (siehe www.tages schau.de/inland/bahn-bundeswehr-103.html), während Vertreter von Ehrenamt und Freiwilligenverbänden eine vergleichbare Honorierung ihrer Leistungen fordern (siehe www.zdf.de/nachrichten/heute/freikarten-in-bus-und-bahn-vorst oss-fuer-ehrenamt-belohnung-100.html). Zusätzlich erscheint die Frage einer ausgeglichenen Finanzierung angesichts des aktuellen Berichts des Bundesrechnungshofs über die bedenkliche wirtschaftliche Situation der Deutschen Bahn aus Sicht des Fragenstellers problematisch. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15279 19. Wahlperiode 19.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Beabsichtigt die Bundesregierung ähnliche Vereinbarungen für weitere Berufsgruppen , die ebenfalls einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit und den sozialen Zusammenhalt in der Bundesrepublik Deutschland leisten wie beispielsweise Personen des Technischen Hilfswerks, des Deutschen Roten Kreuzes, Bundesfreiwillige und Ehrenamtliche, und wie begründet sie diese Entscheidung? Bezüglich einer ähnlichen Initiative zugunsten der Freiwilligendienstleistenden im Bundesfreiwilligendienst (BFD), Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereits mit der Deutschen Bahn Kontakt aufgenommen. Es ist vereinbart worden, zunächst die ersten praktischen Erfahrungen mit der unentgeltlichen Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in Uniform auszuwerten, und anschließend die Gespräche fortzusetzen. Aktuell gibt es beim Technischen Hilfswerk (THW) keine konkreten Überlegungen oder Gespräche mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) mit dem Ziel, eine vergleichbare Vereinbarung für Freifahrten von THW-Angehörigen, analog der Vereinbarung für unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in Uniform in den Zügen der DB AG, zu schließen. 2. Wie setzen sich die genauen Kosten des Pauschalbetrags aus der Vereinbarung für die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in Uniform in den Zügen der DB AG zusammen (bitte nach veranschlagtem Preis pro Ticket je Soldat, jeweils für eine Fahrt und das gesamte Kalenderjahr aufschlüsseln)? Der in der Vereinbarung des Bundesministeriums der Verteidigung, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie der Deutschen Bahn AG genannte jährliche Pauschalbetrag basiert auf einer Prognose, in welchem Umfang private Bahnfahrten wie beispielsweise Familienheimfahrten von Soldatinnen und Soldaten in Uniform jährlich anfallen werden. Die Prognose wurde seitens des Bundesministeriums der Verteidigung mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt. Zeitnah nach dem Start des Projektes erfolgt durch das Bundesministerium der Verteidigung zusammen mit der Deutschen Bahn AG eine Evaluierung der tatsächlichen Nutzung des Angebotes zum kostenfreien Bahnfahren in Uniform. 3. Wie begründet die Bundesregierung den im Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. August 2019 aufgeführten Erhöhungsbetrag von 4 Mio. Euro und wie setzt sich dieser zusammen? Der Erhöhungsbetrag von 4 Mio. Euro basiert auf der in der Antwort zu Frage 2 genannten Prognoseentscheidung, wie viele Bahnfahrten von Soldatinnen und Soldaten in Uniform zusätzlich anfallen werden. Drucksache 19/15279 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Deckt der veranschlagte Erhöhungsbetrag nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlich anfallenden Kosten für die DB AG beziehungsweise für die Unternehmen aus dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (TBNE), und wie wird dies genau begründet? Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG basiert der veranschlagte Betrag auf einer ersten Prognose. Zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und der Deutschen Bahn AG wurde vereinbart, das Nutzungsverhalten und das Fahrtenvolumen von Soldatinnen und Soldaten in Uniform in Fernverkehrszügen der DB AG nach einem halben Jahr zu prüfen und die Vertragskonditionen , wenn erforderlich, ab 2021 ggf. anzupassen. 5. Werden die unentgeltlichen Fahrten versteuert, und wenn nicht, mit welcher Begründung? Zur abschließenden Klärung der steuerlichen Auswirkungen des kostenfreien Bahnfahrens der Soldatinnen und Soldaten in Uniform finden derzeit Abstimmungen mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie den obersten Finanzbehörden der Bundesländer statt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. 6. Wie schätzt die Bundesregierung die Belastung aus der Vereinbarung für die unentgeltliche Beförderung der Soldatinnen und Soldaten in Uniform für den Steuerzahler ein, und wie begründet sie diese? Die unentgeltliche Beförderung ist geeignet und dient dem Zweck, die nach Artikel 87a Grundgesetz aufgestellten Streitkräfte in ihrer Erscheinung in der Öffentlichkeit stärker zu repräsentieren und die Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft zu stützen. Der damit verbundene finanzielle Aufwand ist annehmbar und wird einer begleitenden Erfolgskontrolle unterzogen. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Option einer Bahncard für die unentgeltliche Beförderung der Soldatinnen und Soldaten in Uniform für die DB AG aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten? Das Bundesministerium der Verteidigung und die Deutsche Bahn AG haben den Weg der Einzelbuchung vereinbart, auch im Hinblick auf die Evaluierung des prognostizierten Nutzerverhaltens und Fahrtenvolumens. Die Option einer BahnCard für die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in Uniform wurde geprüft und als Lösung verworfen. Stattdessen wurde das Modell der Deckung nach prognostiziertem Nutzerverhalten und Fahrtenvolumen gewählt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15279 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Option einer Bahncard für die unentgeltliche Beförderung der Soldatinnen und Soldaten in Uniform für den Steuerzahler? Eine flächendeckende Ausstattung von Soldatinnen und Soldaten mit einer BahnCard ist nicht vorgesehen. Aus der durch das Bundesministerium der Verteidigung erhobenen wissenschaftlichen Mobilitätsstudie lassen sich hinreichend genaue Zahlen ableiten, was die derzeitige Nutzung der Bahn durch Soldatinnen und Soldaten anbetrifft . Eine Ausstattung aller Uniformtragenden stünde in keinem angemessenen finanziellen Verhältnis zu den erwarteten Nutzerzahlen. 9. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung durch die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten zu jeder Tageszeit auf das Fahrgastaufkommen in den Zügen der DB AG und aus dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE)? Für die Buchung von Fahrten durch die Soldatinnen und Soldaten in Uniform stellt die Deutsche Bahn AG ein spezielles Buchungsportal zur Verfügung. Hierdurch ist gerade auch im Hinblick auf besonders hoch ausgelastete Zugverbindungen eine Steuerung möglich. Die Bundesregierung kann derzeit keine abschließende Aussage zu Auswirkungen bezüglich des Fahrgastaufkommens zu bestimmten Zeiten in Zügen der Deutschen Bahn AG und den der nichtbundeseigenen Eisenbahnen treffen. Drucksache 19/15279 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333