Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14600 – Provenienzrecherche und -forschung insbesondere zu NS-Raubkunst und Umsetzung der Washingtoner Prinzipien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Mitteln des Haushaltstitels „Provenienzrecherche und -forschung insbesondere zu NS-Raubkunst und Umsetzung der Washingtoner Prinzipien“ (Kapitel 04 52, Titelgruppe 01, 685 14-187) werden Provenienzerforschungen von Kunstgegenständen gefördert. Antragsberechtigt sind neben staatlichen Einrichtungen auch Privatpersonen, sofern sie sich den Zielen der Washingtoner Prinzipien verschrieben haben. Die ursprünglich insbesondere für die Auffindung und Ermittlung von NS-Raubkunst vorgesehenen Mittel können seit 2017 auch für die Erforschung von Kulturgutentziehungen in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie seit Anfang des Jahres 2019 zudem für die Erforschung von Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten gewährt werden . V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass entgegen der Darstellung der Fragesteller die Förderung der Grundlagenforschung zu SBZ/DDR und der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nicht zu Lasten der Fördermittel für die Erforschung der Provenienz zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut erfolgt. Hierfür verfügt das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste über gesonderte Haushaltsmittel. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Kapitel 0452 Titel 685 14 die institutionelle Förderung der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (DZK) (Erl. Ziff. 1) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderte Einzelprojekte (Erl. Ziff. 2) beinhaltet. Die institutionelle Förderung der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste umfasst u. a. deren Personal-, Sach- und Investitionsausgaben. Die nachfolgenden Antworten vollziehen diese Trennung nach. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15283 19. Wahlperiode 19.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 13. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die zu den folgenden Fragen genannten Zahlen beziehen sich auf die im jeweiligen Haushaltsjahr abgeflossenen Fördermittel für Provenienzforschungsprojekte . Bezüglich der vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste überjährig gebundenen Projektfördermittel, die noch nicht abgeflossen sind, liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Bei mehrjährigen Projekten wurden die in den jeweiligen Haushaltsjahren abfließenden Beträge berücksichtigt. 1. Wie viele Fördermittel wurden im Rahmen des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Haushaltstitels jährlich zwischen 2015 und 2019 für die Provenienzrecherche und -forschung zu NS-Raubkunst gewährt? a) Wie hoch ist der Anteil an der jährlichen Gesamthöhe des Haushaltstitels ? b) Wie viele einzelne Projekte im Bereich der Provenienzrecherche und -forschung zu NS-Raubkunst konnten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2015 und 2019 jährlich gefördert werden? c) Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil geförderter Projekte in staatlicher und privater Trägerschaft? d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil staatlicher und privater Träger, die einen Antrag auf Förderung im Bereich der Provenienzrecherche und -forschung zu NS-Raubkunst gestellt haben? Die Höhe der Fördermittel, die im Rahmen des genannten Haushaltstitels gewährt wurden, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Projektfördermittel (in T Euro) 2015 2016 2017 2018 2019 (Soll) Erl. Ziff.1 (DZK) 110 1.967 3.093 3.516 3.738 Erl. Ziff. 2 (BKM) 425 968 994 1.239 3.806 Gesamt: 535 2.935 4.087 4.755 7.544 Der Anteil am jährlichen Gesamtansatz kann nicht beziffert werden, da neben den im jeweiligen Haushaltsjahr gewährten und abgeflossenen Mitteln noch die überjährig gebundenen Projektfördermittel berücksichtigt werden müssten, um eine Vergleichsgröße herzustellen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Zu den Förderungen der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (Erl. Ziff. 1) stellt die Stiftung Informationen auf der Website (www.kulturgutverlus te.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Projektstatistiken/Index.html) bereit. Projektförderungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Erl. Ziff. 2): Jahr Anzahl Projekte davon staatliche Trägerschaft davon private Trägerschaft 2015 2 1 1 2016 2 1 1 2017 3 2 1 2018 6 3 3 2019 5 3 2 Zur Verteilung der von staatlichen und privaten Trägern eingereichten Anträge auf Förderung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/15283 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Fördermittel wurden im Rahmen des oben genannten Haushaltstitels im Haushaltsjahr 2019 für die Provenienzrecherche und -forschung zu Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten gewährt? a) Wie hoch ist der Anteil an der jährlichen Gesamthöhe des Haushaltstitels ? b) Wie viele einzelne Projekte im Bereich der Provenienzrecherche und -forschung zu Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten konnten nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 gefördert werden? c) Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil geförderter Projekte in staatlicher und privater Trägerschaft? d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil staatlicher und privater Träger, die einen Antrag auf Förderung im Bereich der Provenienzrecherche und -forschung zu Sammlungsgütern aus kolonialen Kontexten gestellt haben? Die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste hat auf Empfehlung ihres Förderbeirats „Koloniale Kontexte“ im Haushaltsjahr für sieben Projekte 703.589 Euro Fördermittel vorgesehen. Nähere Informationen können auf der Website der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste (www.kulturgutver luste.de) abgerufen werden. Alle sieben Projektnehmer sind in staatlicher Trägerschaft . Durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien selbst wurden zusätzlich keine weiteren Projekte zur Erforschung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten im gefragten Zeitraum gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele Fördermittel wurden im Rahmen des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Haushaltstitels zwischen 2017 und 2019 für die Provenienzrecherche und -forschung zu Kulturgutentziehungen in der damaligen SBZ und DDR gewährt? a) Wie hoch ist der Anteil an der jährlichen Gesamthöhe des Haushaltstitels ? b) Wie viele einzelne Projekte im Bereich der Provenienzrecherche und -forschung zu Kulturgutentziehungen in der damaligen SBZ und DDR konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich zwischen 2017 und 2019 gefördert werden? c) Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil geförderter Projekte in staatlicher und privater Trägerschaft? d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil staatlicher und privater Träger, die einen Antrag auf Förderung im Bereich der Provenienzrecherche und -forschung zu Kulturgutentziehungen in der damaligen SBZ und DDR gestellt haben? Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert seit dem Jahr 2017 Grundlagenforschung zu Kulturgutentziehungen in der SBZ/DDR, jedoch keine objektbezogene , antragsgestützte Provenienzforschung. Durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien selbst wurden keine Projekte zur Erforschung von Kulturgutentziehungen in der SBZ/DDR im erfragten Zeitraum gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15283 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333