Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Uwe Witt, Jörg Schneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14635 – Ausbildungsbereitschaft bzw. Ausbildungsbefähigung auf Seiten der Klein- und Kleinstbetriebe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Dem am 12. April 2019 von Seiten der Bundesregierung vorgelegten „Berufsbildungsbericht 2019“ (www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsbe richt_2019.pdf) ist auf Seite 16 zu entnehmen: „Die Zahl der Ausbildungsbetriebe ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Ebenso erreichte die Ausbildungsbetriebsquote im Jahr 2016 mit 19,8 % den bisher niedrigsten Wert überhaupt. Hauptfaktor dieses Rückgangs sind die Klein- und Kleinstbetriebe , die sich überproportional aus der Ausbildung zurückziehen. (…) Sie (die Klein- und Kleinstbetriebe) sind es auch, die angesichts des Rückgangs der Ausbildungsplatznachfrage bis 2017 die größten Schwierigkeiten haben, Ausbildungsplätze zu besetzen, da sie im Vergleich zu Großunternehmen nicht so bekannt sind und damit auch nicht dieselbe Anziehungskraft haben. So liegt der Anteil der Betriebe mit unbesetzten Ausbildungsstellen in Kleinstbetrieben im Jahr 2018 bei 53 %, bei Großbetrieben bei nur 24 %. Ebenso kann beobachtet werden, dass in Kleinstbetrieben häufiger Ausbildungsverträge gelöst und erfolgreiche Auszubildende seltener übernommen werden (60 % vs. 83 % für 2017) als in Großbetrieben, was wiederum zusätzlichen Aufwand für die Betriebe bedeutet.“ Ferner ist der S. 16 jenes Ausbildungsberichtes zu entnehmen : „Der Anteil der Betriebe ohne Ausbildungsberechtigung ist seit 2010 von 41 % auf 46 % im Jahr 2017 gestiegen.“ Die geschilderte Entwicklung lässt die Herausbildung eines Ausbildungsmonopols auf Seiten der Großunternehmen unter einer zunehmenden Verdrängung von Klein- und Kleinstbetrieben aus dem Ausbildungsgeschehen erwarten. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15286 19. Wahlperiode 15.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 13. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welche Ursachen im Einzelnen sind – nebst dem Rückgang der Ausbildungsplatznachfrage im allgemeinen sowie dem mangelnden Bekanntheitsgrad und der geringeren Anziehungskraft für potentielle Auszubildende – für die mangelnde Ausbildungsbereitschaft bzw. Ausbildungsbefähigung auf Seiten der Klein- und Kleinstbetriebe nach Kenntnis der Bundesregierung auszumachen? Erklärungen für die zu beobachtenden Rückgänge der Ausbildungsbeteiligung von Kleinst- und Kleinbetrieben – und somit ausdrücklich nicht für einen möglichen Rückgang der Ausbildungsbereitschaft – sind neben den allgemein rückläufigen Bewerberzahlen vor allem die Folgen der steigenden Bildungsbeteiligung und der unterschiedliche Bedarf an neuen Fachkräften: Die rückläufigen Ausbildungsquoten der Klein- und Kleinstbetriebe, die deutlich früher einsetzten als in den anderen Betriebsgrößenklassen, korrelieren in hohem Maße mit den Rückgängen im Anteil an Schulabsolventinnen und Schulabsolventen mit Hauptschulabschluss, deren Anteil zwischen 1999 und 2017 von 28,2 Prozent auf 17,3 Prozent fiel. Parallel zum rückläufigen Anteil an nachfragerelevanten Gruppen an Schulabsolventinnen und Schulabsolventen für die Kleinst- und Kleinbetriebe ist ein weiterer Grund für rückläufige Ausbildungsbeteiligungen dieser Betriebsgruppe , dass im Vergleich zu anderen Betriebsgrößenklassen, die zum Teil hohe Steigerungen in ihren Beschäftigtenbeständen hatten, sich z. B. bei Kleinstbetrieben mit bis zu fünf Beschäftigten nur unterdurchschnittliche Beschäftigungszuwächse ergaben. 2. Mit welchen Maßnahmen – Subventionen, steuerlichen Vergünstigungen, Betreuungsmaßnahmen etc. – beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausbildungsbereitschaft bzw. Ausbildungsbefähigung auf Seiten der Kleinund Kleinstbetriebe zu fördern bzw. wiederherzustellen? Mit Blick auf die rückläufige Ausbildungsbeteiligung von Klein- und Kleinstunternehmen fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit dem Ausbildungsstrukturprogramm JOBSTARTER Plus Projekte, in denen Klein- und Kleinstunternehmen gezielt hinsichtlich der Sicherung des Fachkräftebedarfs, der Steigerung der Sichtbarkeit sowie der Qualität und Attraktivität des Ausbildungsangebots und der Rekrutierung von Auszubildenden unterstützt werden. Konkret werden bspw. Konzepte zur Verbesserung des Ausbildungsmarketings oder von Matchingprozessen entwickelt und erprobt sowie Informationsmaterialien zur besseren Ansprache dieser Zielgruppe entwickelt. Über JOBSTARTER Plus werden zudem KAUSA-Servicestellen finanziert. Ziel von KAUSA (Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration) ist es, unter anderem Klein- und Kleinstunternehmer mit Migrationshintergrund für die Berufsausbildung zu gewinnen und zu unterstützen. Weiterhin werden nicht von Migranten geführte Klein- und Kleinstunternehmen für die Ausbildung von Jugendlichen mit Migrations- oder Fluchthintergrund aufgeschlossen. Da Klein- und Kleinstunternehmen oft nicht das gesamte Spektrum der Ausbildungsinhalte abdecken können, das in der Ausbildungsordnung vorgeschrieben ist, sind sie auf die Kooperation mit überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) angewiesen. Diese werden von Bund und Ländern mit Investitionen für moderne Ausstattung und Gebäude sowie in ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren unterstützt. Zusätzlich stärkt das BMBF die ÜBS mit dem Sonderprogramm ÜBS-Digitalisierung in ihrer Rolle als Multiplikatoren fachspezifischer digitaler Kompetenzen, um den Einzug digitaler Technologien in die Ausbildung der Fachkräfte der Klein- und Kleinstunternehmen zu beschleunigen . Drucksache 19/15286 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Daneben bietet die Bundesregierung mit der Veranstaltungsreihe „Praxisdialog: Duale Ausbildung Digital“ in Kooperation mit ausgewählten Industrie- und Handelskammern ein Forum zum digitalen Lehren und Lernen in der dualen Ausbildung an. Das Angebot richtet sich vor allem an kleine und mittlere Betriebe und Berufsschulen. Es soll dazu motivieren, moderne Lerntechniken in der dualen Ausbildung einzusetzen und damit mehr junge Menschen für den Ausbildungsberuf zu begeistern. Wissenschaftliche Fachvorträge und Beispiele gelungener Praxis geben insbesondere Klein- und Kleinstbetrieben wichtige Impulse mit auf den Weg, wie sie digitale Lernmedien in ihrer eigenen betrieblichen Praxis sinnvoll einsetzen und ihr Profil als Ausbildungsbetrieb schärfen können. Darüber hinaus erläutert der Berufsbildungsbericht 2019 auf Seite 89 ff. eine Vielzahl von Aktivitäten, um die Ausbildungsbereitschaft und die Attraktivität der dualen Berufsausbildung zu steigern. 3. Steht nach Kenntnis der Bundesregierung zu befürchten, dass sich durch die Herausbildung eines Ausbildungsmonopols auf Seiten der Großunternehmen gleichsam eine Verengung auf in den Großunternehmen gelehrte Ausbildungsinhalte mitsamt einer Verdrängung von speziell in Klein- und Kleinstbetrieben gelehrten Ausbildungsinhalten stattfindet? Die Bundesregierung sieht keine Herausbildung eines Ausbildungsmonopols auf Seiten der Großunternehmen. Nach wie vor stellt der Mittelstand, und hier insbesondere die kleineren und größeren mittelständischen Betriebe und Unternehmen , den Großteil der an der Ausbildung von Nachwuchskräften beteiligten Betriebe. 4. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Bekanntheit und Popularität von Klein- und Kleinstbetrieben gegenüber den konkurrierenden Großunternehmen auf Seiten von Ausbildungssuchenden zu steigern? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Welche Ursachen sind für die hohe Anzahl an vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen in Klein- und Kleinstbetrieben nach Kenntnis der Bundesregierung auszumachen? Die Motive für Vertragslösungen sind sehr unterschiedlich, sodass Aussagen zu den Ursachen speziell für Klein- und Kleinstbetriebe nicht eindeutig zu treffen sind. Meist wirken verschiedene Ursachen zusammen. Beispielsweise sind in kleinbetrieblichen Strukturen des Handwerks eher Auszubildende mit niedrigem Schulabschluss anzutreffen, welche wiederum insgesamt höhere Vertragslösungsquoten aufweisen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15286 6. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, der hohen Anzahl an vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen in Klein- und Kleinstbetrieben entgegenzuwirken? Insbesondere mit der Initiative „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ zielt die Bundesregierung darauf ab, die Zahl an Vertragslösungen insgesamt zu reduzieren. Sie richtet sich auch an Auszubildende in Klein- und Kleinstunternehmen . Daneben bieten die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter jungen Auszubildenden in einer betrieblichen Berufsausbildung mit den Maßnahmen „Assistierte Ausbildung“ und „Ausbildungsbegleitende Hilfen“ Unterstützung. Mit der „Berufsausbildungsbeihilfe“ kann bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen auch finanziell zur Sicherung des Lebensunterhalts Unterstützung gewährt werden. 7. Welche Ursachen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die geringere Übernahmequote in Klein- und Kleinstbetrieben auszumachen? Aus Erhebungen des Betriebspanels des Bundesinstituts für Berufsbildung ist bekannt, dass Auszubildende aus Klein- und Kleinstbetrieben den Ausbildungsbetrieb häufiger auf eigenen Wunsch verlassen und deswegen keine Übernahme stattfindet. Andere Gründe sind der Bundesregierung nicht bekannt. 8. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, der geringeren Übernahmequote in Klein- und Kleinstbetrieben entgegenzuwirken? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 9. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, der steigenden Anzahl an Betrieben ohne Ausbildungsberechtigung im Allgemeinen entgegenzuwirken? Mit der Initiative „Qualifizierung zukünftiger Ausbilderinnen und Ausbilder in Klein- und Kleinstunternehmen“ stärkt das BMBF das Ausbildungspotenzial von Klein- und Kleinstunternehmen. Personen aus Klein- und Kleinstunternehmen werden durch die Förderung einer Teilnahme an den Seminaren „Ausbildung der Ausbilder“ (AdA) auf die Prüfung im Rahmen der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) vorbereitet und bei der Einrichtung und Besetzung von Ausbildungsplätzen unterstützt. Drucksache 19/15286 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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