Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13874 – Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 15) – Amadeu Antonio Stiftung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) ist eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Heidelberg. Sie wurde 1998 auf Initiative von Anetta Kahane von Karl Konrad von der Groeben errichtet und leistet heute einen großen Beitrag im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Zum Stiftungszweck der AAS gehören die Förderung der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, der Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens sowie explizit „die Dokumentation und Vermittlung von (…) Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Jugendgewalt.“ (www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2018/11/satzung_ama deu_antonio_stiftung.pdf). Die Stiftung tritt als Projektförderer im Bereich Antisemitismus, Antizionismus , Rassismus und Rechtsextremismus auf. Sie selbst arbeitet operativ und überregional mit eigenen Projekten in der Kinder- und Menschenrechtsbildung , bei der Entwicklung und Fortbildung von Projekten gegen aktuellen Antisemitismus , in Kooperation mit antirassistischen Projekten gegen Alltagsrassismus und bei der Förderung und Vernetzung von Bürgerstiftungen, die sich für demokratische Kultur engagieren. Zu den größten Geldgebern zählen neben dem Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend die Dreilinden – Gesellschaft für gemeinnütziges Privatkapital mbH sowie die Freudenberg Stiftung (www.amadeu-anto nio-stiftung.de/ueber-uns/transparenz/). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14537 19. Wahlperiode 28.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Flossen der Amadeu Antonio Stiftung oder ihr zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte Aufschlüsselung nach Einzelprojekten und Jahresleistungen sowie dem Anteil, der in der Zuwendung enthaltenen Personalkostenerstattungen)? Zur Übersicht über die Höhe der an die Amadeu Antonio Stiftung oder ihr zugehörigen Institute direkt geflossenen Projektmittel wird auf die Anlage verwiesen . Darüber hinaus flossen Auftragsvergütungen im Jahr 2013 in Höhe von 11.068 Euro aus dem Haushaltstitel 1701 53 999, 2016 in Höhe von 35.908,32 Euro aus dem Haushaltstitel 0413 545 01 und 2017 in Höhe von 6.025,60 Euro aus dem Haushaltstitel 0413 545 01.  2. Flossen der Amadeu Antonio Stiftung oder ihr zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel von Unternehmen zu, die mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen (bitte nach Unternehmen, Projekt und unter Angabe der Höhe der Zahlung ausweisen)? Nein.  3. Wurden die mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt realisierten Projekte einer Erfolgskontrolle unterzogen, die über eine Verwendungsnachweisprüfung hinausgeht, und wenn ja, wie ist eine solche Erfolgskontrolle bei Projektfördermitteln ausgestaltet, bzw. wenn nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf eine Erfolgskontrolle? Die Erfolgskontrolle ist ein systematisches Prüfungsverfahren (vgl. § 7 der Bundeshaushaltsordnung). Sie dient dazu, während der Durchführung (begleitende Erfolgskontrolle) und nach Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) einer Maßnahme ausgehend von der Planung festzustellen, ob und in welchem Ausmaß die angestrebten Ziele erreicht wurden, ob die Maßnahme ursächlich für die Zielerreichung war und ob die Maßnahme wirtschaftlich war. Die Erfolgskontrolle umfasst grundsätzlich folgende Untersuchungen: Zielerreichungskontrolle , Wirkungskontrolle und Wirtschaftlichkeitskontrolle.  4. Flossen der Amadeu Antonio Stiftung oder ihr zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 Mittel aus bundesunmittelbaren Stiftungen zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte Aufschlüsselung nach Einzelprojekten und Jahresleistungen sowie dem Anteil, der in der Zuwendung enthaltenen Personalkostenerstattungen)? Im Jahr 2009 wurde aus Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur ein Projekt mit dem Titel „Ausstellung von der Politik des Alltag in den Alltag der Politik. Ausstellung über die Suche nach der idealen Form politischer Partizipation“ mit 20.000 Euro gefördert. Der Anteil der Personalkosten betrug null Prozent. Ebenso im Jahr 2009 wurde aus Mitteln der Stiftung „Erinnerung , Verantwortung und Zukunft“ ein Projekt mit dem Titel „Antisemitismus und Rassismus in Deutschland in Geschichte und Gegenwart. Eine englischsprachige Ausstellung der Amadeu-Antonio-Stiftung“ mit 34.000 Euro gefördert. Der Anteil der Personalkosten im Sinne der Fragestellung betrug 37 Prozent. Im Jahr 2010 wurde aus Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur eine Veranstaltungsreihe mit dem Titel „,Verordneter Antifaschismusʻ. Drucksache 19/14537 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vom Umgang mit dem Holocaust in der DDR“ mit 49.900 Euro gefördert. Der Anteil der Personalkosten betrug 20,75 Prozent. Im Jahr 2011 wurde aus Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur ein Projekt mit dem Titel „Ausstellung über Rechtsextremismus im gegenwärtigen Deutschland. Zusammenhänge von Rassismus und Antisemitismus in der DDR“ mit 25.000 Euro gefördert. Der Anteil der Personalkostenerstattung betrug null Prozent. Im Jahr 2012 wurde aus Mitteln der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ein Projekt mit dem Titel „Entwicklung und Erprobung einer Handreichung für Lehrer/innen und Multiplikator/innen zur menschenrechtsorientierten Auseinandersetzung mit heutigem Rechtsextremismus anhand von Spiel- und Dokumentarfilmen“ mit 17.000 Euro gefördert. Im Jahr 2016 wurde aus Mitteln der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur ein Projekt mit dem Titel „Ausstellung Rechtsextreme Frauen in der DDR im Blick des MfS“ mit 7.336 Euro gefördert. Der Anteil der Personalkostenerstattung betrug 8,18 Prozent.  5. Wie bewertet die Bundesregierung, angesichts des für die Amadeu Antonio Stiftung erheblichen Bundesanteils an ihrer Finanzierung, den Umstand , dass über 75 Prozent des Etats der Amadeu Antonio Stiftung für Personalkosten aufgewendet werden und nur etwa 17 Prozent des Gesamtetats in Projektmitteln gebunden sind (www.amadeu-antonio-stif tung.de/ueber-uns/transparenz/)? Die Bundesregierung fördert Projekte, die unmittelbar von der Amadeu Antonio Stiftung durchgeführt werden. Zur Durchführung der Projekte ist naturgemäß Personal erforderlich. Der Anteil der Personalkosten wird im zuwendungsrechtlichen Bewilligungsverfahren jeweils geprüft.  6. Wurden die Amadeu Antonio Stiftung, ihr zugehörige Institute oder jeweilige Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt , und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung jeweils für diese Auftragnehmer? Es wurde ein Auftrag zum Thema „Instrumentalisierung des Themas sexueller Missbrauch durch Neonazis“ vergeben, da die Amadeu Antonio Stiftung bundesweit anerkannter Spezialist in diesem Bereich ist und sich seit Jahren mit den Themen Rechtsextremismusprävention und Prävention sexueller Missbrauch befasst.  7. Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es? Der Auftrag wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe gemäß § 3 Absatz 5 Nummer (l) VOL/A vergeben. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14537 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen , Unterrichtungen und Publikationen, haben die Amadeu Antonio Stiftung bzw. ihre Mitarbeiter, Vorstands- oder Stiftungsratsmitglieder in den Jahren seit 2017 organisatorisch oder als Podiumsteilnehmer, Referent oder Ähnliches mitgewirkt (bitte einzeln aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine systematischen Informationen vor, entsprechende Informationen werden nicht zentral erfasst.  9. Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung oder obersten Bundesbehörden auf der einen und der Amadeu Antonio Stiftung auf der anderen Seite, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt , und in welcher Höhe werden sie aus welcher Haushaltsstelle vergütet ? Im Jahr 2012 zahlte das Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT) 600 Euro Honorar für eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung für die Organisation eines Außenforums beim BfDT-Jugendkongress 2012 (Kapitel 0601, Titel 68611). Grundlage der in Frage 1 aufgeführten Auftragsvergütungen in 2013, 2016 und 2017 waren je ein mit der Amadeu Antonio Stiftung geschlossener Vertrag. Inhalt der Verträge waren die Beratung und Begleitung des UBSKM, seiner Geschäftsstelle, den bei ihm angesiedelten Fachbeirat und Betroffenengruppen sowie die Erarbeitung eines Kurz-Dossiers und einer ausführlichen Expertise zum in der Antwort zu Frage 6 genannten Thema in 2013, die Teilnahme an drei Fachveranstaltungen zum Themenbereich „Coaching für Hauptund Ehrenamtliche“ am 8. Dezember 2015 in Hamburg, am 15. Januar 2016 in Weinheim und am 18. Januar 2016 in Erfurt sowie an einem Argumentationstraining gegen Rassismus und Flüchtlingsfeindlichkeit während der Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen (BuKo) 2017 in Dortmund. Bzgl. Vergütungshöhe und Haushaltstitel wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 10. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der IM-Tätigkeit (IM = Informeller Mitarbeiter) der Vorstandsvorsitzenden Anetta Kahane für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR (https://hu bertus-knabe.de/der-fall-kahane/) vor dem Hintergrund des § 626 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach eine bewusste Tätigkeit oder die Weitergabe von Informationen oder Schriftstücken an das MfS ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigen Arbeitnehmers rechtfertigen kann (www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html), und wenn ja, welche? a) Wurde auf Grundlage der vorliegenden IM-Tätigkeit der Vorstandsvorsitzenden geprüft, ob eine Förderung der Stiftung unter ethischen Gesichtspunkten mit den demokratischen Grundwerten der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, und wenn nein, warum nicht? b) Werden geförderte Stiftungen und deren Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsmitglieder auf entsprechende Tätigkeiten überprüft, so wie es beispielsweise im öffentlichen Dienst gehandhabt wird (www.zeit.de/politik/deutschland/2019-05/stasi-ddr-ueberpruefungmitarbeit -unterlagengesetz-Bundeskabinett), und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10, 10a und 10b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Personalentscheidungen und Vorstandszusammensetzungen der Träger, deren Projek- Drucksache 19/14537 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. te gefördert werden. Im Übrigen sind Regelungen zu Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst nicht auf zuwendungsrechtliche Sachverhalte übertragbar. 00 c) Wie bewertet die Bundesregierung die Zuwendungen an die Amadeu Antonio Stiftung vor dem Hintergrund des Opferschutzes vom DDR- Regime Verfolgter? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/6964 verwiesen. 11. Inwieweit greift die Bundesregierung für die Öffentlichkeitsarbeit auf die Expertise der Amadeu Antonio Stiftung zurück? Die Amadeu Antonio Stiftung ist nicht in die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung eingebunden. 12. Entsendet die Amadeu Antonio Stiftung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche? Die Amadeu Antonio Stiftung ist Mitglied am Runden Tisch der anerkannten Träger der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Der Runde Tisch ist ein Beratungsgremium zwischen BpB und anerkannten Trägern der politischen Bildung. 13. Sofern Frage 12 zutrifft, welche Organisationseinheit in den jeweiligen Bundesministerien entscheidet über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse , Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)? Die BpB entscheidet nach Abstimmung mit der Hausleitung der BpB über die Besetzung des Runden Tisches auf Grundlage von Punkt 1.1 der Richtlinien zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Dem Runden Tisch gehören 25 anerkannte Träger der politischen Bildung an. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14537 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14537 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14537 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14537 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14537 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14537 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14537 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.