Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Bettina Hoffmann, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 19/14689 – Chemischer Gewässerzustand im Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie kommt nur langsam voran. Das Ziel, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten ökologischen und che mischen Zustand sind, liegt noch in weiter Ferne. Die Gewässer sind immer unterschiedlicheren Belastungen ausgesetzt, etwa Pestizide aus der industrie llen Landwirtschaft oder sogenannte Spurenstoffe wie Arzneimittelrückstände. Notwendig sind daher deutlich mehr Anstrengungen, um Gewässerverunreini gungen schon an der Quelle zu unterbinden. Gewässerschutz ist immer auch Artenschutz, Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Untersuchung und Bewertung der Gewässer sowie die Umsetzung der An forderungen gemäß Wasserrahmenrichtlinie liegt in Verantwortung der Länder. Das Saarland hat umfangreiche Untersuchungen der chemischen Qualität der Oberflächengewässer im Saarland durchgeführt und die entsprechenden Infor mationen im 2. Bewirtschaftungsplan gemäß Artikel 13 der Wasserrahmen richtlinie dargestellt. (siehe dazu www.saarland.de/dokumente/thema_was ser/MUV_BWP_Stand_Dezember_2015_FINAL_WEB.pdf). Darüber hinaus gehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.  1. In welchem chemischen Zustand sind nach Kenntnis der Bundesregie rung die Oberflächengewässer (Fließgewässer, Seen) im Saarland (bitte detailliert nach Gewässer aufschlüsseln)?  2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Oberflä chengewässer im Saarland, die entsprechend der Vorgaben der europä ischen Wasserrahmenrichtlinie nicht in einem chemisch guten Zustand sind, und welche Gewässer sind dies konkret (bitte Gewässer detailliert aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/15298 19. Wahlperiode 19.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 15. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Für welche der 45 prioritären Stoffe, die in der Anlage 8 der Oberflächen gewässerverordnung (OGewV) definiert sind, werden die festgelegten Umweltqualitätsnormen nach Kenntnis der Bundesregierung in Oberflä chengewässern im Saarland überschritten (bitte für jeden prioritären Stoff in tabellarischer Form geltende Umweltqualitätsnorm und Name der Oberflächengewässer, in denen die Umweltqualitätsnorm überschritten wird, ausweisen)?  4. Wie hat sich die Belastung der Oberflächengewässer (Fließgewässer, Se en) mit den 45 prioritären Stoffen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 25 Jahren im Saarland entwickelt (bitte detailliert für je des Gewässer aufschlüsseln)?  5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die 45 prioritären Stoffe jeweils besondere lokale Belastungsgebiete im Saarland (bitte für jeden der prioritären Stoffe die fünf Oberflächengewässer bzw. Gewässerab schnitte mit der höchsten Belastung ausweisen)?  6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewässerbelastungen im Saarland mit chemischen Stoffen, die nicht in der Liste der prioritären Stoffe erfasst sind (bitte Gewässer mit jeweils nachgewiesene Substanz und Ausmaß der Gewässerbelastung nennen)?  7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Haupteintragspfade für Quecksilber, polybromierte Diphenylether (BDE), polyzyklische aromati sche Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Tributylzinn (TBT) in Oberflä chengewässer im Saarland, und in welchen Gebieten des Saarlandes sind die Belastungen der Oberflächengewässer mit Quecksilber, BDE, PAK und TBT besonders hoch (bitte möglichst detailliert aufschlüsseln)?  8. Welche konkreten Maßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie rung im Saarland, um insbesondere die Belastung der Oberflächengewäs ser mit Quecksilber, BDE, PAK und TBT zu reduzieren (bitte detailliert für jedes Gewässer aufschlüsseln)?  9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Konzentration von Arzneimittelrückständen in saarländischen Fließgewässern und saarländi schen Seen (bitte detailliert für jedes Gewässer aufschlüsseln)? 10. Wie bewertet die Bundesregierung den chemischen Zustand des Grund wassers im Saarland, und welche Grundwasserkörper sind im Saarland entsprechend der Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht in einem chemisch guten Zustand (bitte die entsprechenden Grund wasserkörper nennen)? Die Fragen 1 bis 10 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet. Informationen zum chemischen Zustand und zu einzelnen stofflichen Belastun gen enthält der zweite Bewirtschaftungsplan des Saarlandes nach Artikel 13 der Wasserrahmenrichtlinie. Darüberhinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor und sollten unmittelbar beim Saarland angefragt werden. Drucksache 19/15298 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.