Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Jürgen Trittin, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14356 – Gasimport und Weiterverteilung in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur OPAL-Pipeline kann nach Ansicht der Fragesteller weitreichende Folgen haben (www.deutschland funk .de / eugh -u r t e i l - zu -gasp ipe l i ne -opa l -n i ede r l age - fue r -gaz prom.1773.de.html?dram:article_id=458505). Es kann Einfluss auf die Auslastung der Nord Stream 1 haben und damit auch auf die Wirtschaftlichkeit des Projektes, als auch auf die der in Bau befindlichen Nord Stream 2. Es dürfte auch direkte Auswirkungen auf die Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland haben, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen der Gastransit aus Russland über die Ukraine ab dem Januar 2020 ausgestaltet wird. 1. Wie bewertet die Bundesregierung das jüngste Urteil des EuGH in Sachen OPAL-Pipeline, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 2. Wird die Bundesregierung als Beigeladene bei dem Urteil Rechtsmittel einlegen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Kenntnis genommen. Sie hatte in dem Verfahren als Streithelfer die klageabweisenden Anträge der EU-Kommission unterstützt und die Auffassung vertreten , dass eine Nutzung der OPAL unter wettbewerblichen Bedingungen in größerem Umfang als bisher die Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa erhöht. Ob die Bundesregierung Rechtsmittel zum Gerichtshof der Europäischen Union einlegen wird, wird derzeit geprüft. Die entsprechende Rechtsmittelfrist endet am 20. November 2019. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15310 19. Wahlperiode 19.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Unterstützt die Bundesregierung einen neuen Antrag bei der EU-Kommission bezüglich einer erneuten Ausnahme für Gazprom bei der Durchleitung von Gas durch die OPAL-Pipeline? Ein neuer Antrag des Unternehmens wäre zunächst bei der Bundesnetzagentur zu stellen. Eine Stellungnahme der Bundesregierung ist in derartigen Verfahren nicht vorgesehen. 4. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Gerichtsurteil auf die Versorgungslage in den verschiedenen Ländern Osteuropas , wenn sich die Durchleitung durch die OPAL-Pipeline halbieren sollte? Welchen Einfluss hat dies ggf. auf die Gasversorgung der Ukraine aus Reverse-Flow-Lieferungen aus der EU? Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Reduzierung der Transitkapazität um 15,8 Millionen kWh/h der OPAL eine direkte Auswirkung auf die Versorgungslage in den Ländern Osteuropas hat. Die notwendige Versorgung mit Erdgas kann über die bestehenden Pipelines für den russischen Gastransit im Bedarfsfall voraussichtlich sichergestellt werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat eine Reduzierung der Kapazität der OPAL keine Auswirkungen auf die Reverse-Flow-Lieferungen in die Ukraine. Hierfür wird im Wesentlichen russisches Gas verwendet, welches physisch über die Ukraine transportiert wird. 5. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie das Betreiberunternehmen der OPAL auf die Entscheidung des EuGH reagieren wird bzw. schon reagiert hat? Falls ja, welche? Die OPAL Gastransport GmbH & Co. KG hat mit Wirkung zum 14. September 2019 06.00 Uhr die Vermarktung und Nutzung der entkoppelten teilregulierten Verbindungskapazitäten in Höhe von 15,8 Millionen kWh/h gemäß dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 13. September 2019 eingeschränkt. 6. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie das Betreiberkonsortium der Nord Stream 1 und insbesondere das Unternehmen Gazprom auf die Entscheidung des EuGH reagieren wird bzw. schon reagiert hat? Falls ja, welche? 7. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bereits die Auslastung der Nord Stream 1 verringert? Falls ja, inwiefern? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wie das Betreiberkonsortium der Nord-Stream-1-Pipeline und Gazprom auf die Entscheidung reagieren werden. Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Gasdurchflussmenge der Nord Stream 1 Pipeline an die aktuell zur Verfügung stehenden OPAL und NEL-Kapazitäten angepasst wurde. Drucksache 19/15310 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Mengen aus der Nord Stream 1 ggf. über die EUGAL-Pipeline transportiert werden könnten? Falls ja, wie hoch sind diese Mengen pro Jahr? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob die Betreiber zusätzliche Maßnahmen planen, um eine Erdgasüberleitung von der Nord-Stream-1-Pipeline zur EUGAL herzustellen. 9. Hat das Gerichtsurteil zur OPAL-Pipeline Einfluss auf die Befüllung der EUGAL-Pipeline? Falls ja, in welcher Form? Auf die Befüllung der EUGAL hat das Gerichtsurteil nur indirekt Einfluss, da die EUGAL vollständig in das regulierte europäische Fernleitungsnetz integriert ist und somit Erdgas aus verschiedenen Quellen zur Befüllung der Pipeline verwendet werden kann. Da nach Kenntnis der Bundesregierung die OPAL als nichtregulierte Pipeline keine physische Verbindung zur EUGAL aufweist, ist eine Befüllung der EUGAL aus der OPAL nicht möglich. 10. Haben noch andere Unternehmen außer Gazprom und Tochtergesellschaften – wenn ja, welche – Kapazität in der OPAL gebucht, und welche Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Gerichtsentscheidung darauf? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wer die Transportkapazitäten der OPAL gebucht hat. 11. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Mengen (fest und unterbrechbar ) maximal aus der OPAL in das deutsche System (Gaspool-Marktgebiet ) eingespeist werden können, und nicht nach Tschechien transitiert werden? Falls ja, wie hoch sind diese Mengen theoretisch, und welche Mengen wurden im letzten Jahr in Deutschland ausgespeist? Auf fester Basis werden von den Betreibern der OPAL zu vollständig regulatorischen Bedingungen Kapazitäten in Höhe von 4.586.737 kWh/h (OPAL Gastransport GmbH & Co. KG) sowie in Höhe von 1.146.684 kWh/h (Lubmin- Brandov Gastransport GmbH) mit Ausspeisung im nachgelagerten Netz der ONTRAS Gastransport GmbH angeboten. Zusätzlich werden von beiden Betreibern zu vollständig regulatorischen Bedingungen unterbrechbare Kapazitäten angeboten, deren Höhe von technischen Parametern wie Druck und Temperatur abhängig ist. Gemäß den von den Betreibern der OPAL veröffentlichten Daten beläuft sich die Menge des Gases, welches am Einspeisepunkt Greifswald in die OPAL eingespeist und nicht am Ausspeisepunkt Brandov ausgespeist wurde, im Gaswirtschaftsjahr 2018/2019 auf 40.446 GWh. 12. Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des EuGH hinsichtlich der laufenden Verhandlungen zwischen der Ukraine und Russland über den weiteren Gastransit durch die Ukraine? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, inwieweit das Urteil die Beteiligten an den Verhandlungen zum Gastransit in ihren Entscheidungen beeinflusst. Das Urteil zeigt aber die Notwendigkeit der Fortsetzung des Gastransits über die Ukraine auf. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15310 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Gibt es Vorkehrungen, dass die Transitkapazität der OPAL im Falle einer Unterbrechung des Ukraine-Transits ausnahmsweise voll benutzt werden kann? Derzeit gibt es keine diesbezüglichen Vorkehrungen. Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass es zu keiner Unterbrechung des Gastransits durch die Ukraine kommt. 14. Geht die Bundesregierung immer noch davon aus, dass die Nord Stream 2 zum Ende des Jahres fertiggestellt wird und zum 1. Januar 2020 die volle Durchleitung von Gas möglich sein wird? Falls ja, warum? Falls nein, mit welcher Zeitverzögerung rechnet sie? Mit der am 30. Oktober 2019 erteilten Genehmigung für den dänischen Bauabschnitt , geht die Bundesregierung davon aus, dass die Fertigstellung Anfang 2020 erfolgt. 15. Da die Bundesregierung die Notwendigkeit von Nord Stream 2 unter anderem mit der Versorgungssicherheit (vgl. www.handelsblatt.com/politik/ deutschland/ostseepipeline-nord-stream-2-spaltet-europa-jetzt-waechstauch -in-berlin-der-widerstand/23761566.html) begründet, gibt es vor diesem Hintergrund Pläne innerhalb der Bundesregierung für den Fall, dass die Nord Stream 2 nicht rechtzeitig fertig wird und es keine Einigung zwischen der Ukraine und Russland über eine weitere Durchleitung von Gas durch die Ukraine gibt? Falls ja, wie sehen diese aus? 16. Wie lange kann dann nach Auffassung der Bundesregierung unter diesen zuvor genannten Bedingungen eine stabile Gasversorgung ab dem 1. Januar 2020 in Deutschland sichergestellt werden? Wo würde sich eine Gasknappheit zuerst bemerkbar machen? 17. Hat die Bundesregierung zur obigen Fragestellung Szenarien (von intern oder extern) ausarbeiten lassen? Falls ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Szenarien? Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass es eine Regelung zum russischukrainischen Gastransit geben wird. Die Bundesregierung hat keine eigenen Szenarien für die Versorgung im Winter 2019/2020 ausgearbeitet. Sie verweist auf die Betrachtung verschiedener Szenarien aus dem vom Verband Europäischer Fernleitungsnetzbetreiber für Gas vorgelegten Winter Supply Outlook 2019/2020 (www.entsog.eu/outlooksreviews #winter-outlooks-and-reviews) sowie der deutschen Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (www.fnb-gas.de/versorgungssicherheit/ winteraus-und-rueckblick/winterausblick-2019-2020/). Nord Stream 2 wird aus Sicht der Bundesregierung zusätzliche Versorgungssicherheit für Europa bringen und damit positiv zu den Zielen der Energieunion beitragen. Drucksache 19/15310 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Unbundling- Vorhaben für das ukrainische Gastransportnetz, zu dem die Ukraine sich durch Beitritt zur Energiegemeinschaft im Jahr 2011 verpflichtet hat? Die neue ukrainische Regierung hat für das Unbundling im Gasbereich eine Roadmap erstellt und arbeitet derzeit an deren Umsetzung. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Rada am 1. November 2019 das Gesetz Nr. 2239-1 „Über die Änderung bestimmter Gesetze der Ukraine im Zusammenhang mit der Entflechtung von Erdgastransportaktivitäten“ angenommen und damit auch die rechtlichen Voraussetzungen für das Unbundling geschaffen. 19. Ab wann rechnet die Bundesregierung mit einem spürbaren Rückgang der Gasimporte nach Deutschland infolge von Energieeinsparung, Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energien im Zuge der Energiewende in Deutschland? Ein konkreter Zeitpunkt, ab dem die Gasimporte rückläufig sein werden, kann nicht genannt werden. Die konkrete Entwicklung der Erdgasimporte hängt – neben den in der Frage genannten Entwicklungen – von verschiedenen Faktoren in den einzelnen Sektoren ab, im Stromsektor beispielsweise von der Entwicklung der Preise für Erdgas, Kohle und CO2-Zertifikate. Auch im Gebäudesektor wirken u.a. die energetische Gebäudesanierung sowie ein zunehmend direkter Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung der energetischen Restbedarfe in Richtung eines Nachfragerückgangs. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Bedarf für Erdgas bis 2040 rückläufig sein wird, da Erdgas unter Beachtung der für Deutschland geltenden Klimaschutzziele mittelfristig eine abnehmende Bedeutung und langfristig eine äußerst geringe Bedeutung haben kann. Davon zu trennen ist die Bedeutung der Gasinfrastruktur , die langfristig hoch bleiben wird, da zunehmend synthetische Gase zum Einsatz kommen können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15310 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.