Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/14735 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im dritten Quartal 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge“ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der sogenannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen . In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/ rechtsextremismus/41758/einstiegsdroge-musik). 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2019 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Deutscher Bundestag Drucksache 19/15318 19. Wahlperiode 19.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Juli bis September 2019 im Bundesgebiet 32 rechtsextremistische Musikveranstaltungen statt, davon neun Konzerte und 23 Liederabende. Zu folgenden vier Konzerten und 17 Liederabenden liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 13.07.2019 Berlin BE „Zeitnah“, „Lunikoff“ 13.07.2019 Lauchhammer BB ein Liedermacher 18.07.2019 Pirmasens RP Frank Rennicke 19.07.2019 Zwickau SN „FLAK solo“ 20.07.2019 Zwickau SN „Fylgien“, „Otwin“ 27.07.2019 Porta Westfalica NW ein Liedermacher 27.07.2019 Hamm NW „Kotten”, „Smart Violence”, „Lemovice” 03.08.2019 Kieselbronn BW „Oldschool Rockerz“, „Urweiss“, „Kodex Frei“ 20.08.2019 Saarland SL „Lunikoff“ 24.08.2019 Eisenach TH „Zeitnah“, „Wegbereiter“, „Sleipnir solo“, „Blutlinie“, „Odur“ 31.08.2019 unbekannt ST „Zeitnah“, „FreilichFrei“ 07.09.2019 Demmin MV „Fylgien“, „Varghona“, „Pommernklang“ 07.09.2019 Wolfsburg NI „Kategorie C“ 07.09.2019 Torgau-Staupitz SN „Bunker 84“, „KdF“, „Legittima Offesa“, „Berlin Breed“, „Crophead“ 14.09.2019 Raum Prignitz BB „Fylgien“, „Eidstreu“, „Hermunduren“ 14.09.2019 Mücka SN „Non Plus Ultra“, „Faust“, „Katastrof“, „Blutschwur“ 14.09.2019 unbekannt BB „Zeitnah“, „FreilichFrei“ 21.09.2019 Goslar NI „Eidstreu“ 28.09.2019 Torgau-Staupitz SN „Noie Werte“, „Gesta Bellica“, „Neubeginn“, „Warlord“ 28.09.2019 Braunschweig NI „FreilichFrei“ 28.09.2019 Bruchsal BW „Mjöllnir“, „Renitenz“ Zu den weiteren elf Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass sie konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen bzw. Aufschlüsselung nach Bundesländern kann nicht veröffentlicht werden, da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Leben und die körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sowie der Gefährdung etwaiger Hinweis gebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS- Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaf- Drucksache 19/15318 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ten Demokratie und die Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat nach Kenntnis der Bundesregierung die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung? Nach Kenntnis der Bundesregierung organisierte die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) im dritten Quartal 2019 eine der in der Antwort 1 aufgeführten Musikveranstaltungen. Dabei handelt es sich um einen vom NDP- Kreisverband Westpfalz organisierten Liederabend mit Frank Rennicke am 18. Juli 2019 in Pirmasens. Es traten keine Kameradschaften oder sonstigen Organisationen der Neonaziszene als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2019 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im dritten Quartal bei fünf Veranstaltungen , die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, der NPD/der Jungen Nationalisten (JN) auch zu musikalischen Darbietungen (siehe auch Antwort zu Frage 5, „sonstige Musikveranstaltungen “). Zu folgenden vier Veranstaltungen liegen offene Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 06.07.2019 Heilbronn BW „Reichstrunkenbold“, zwei weitere Liedermacher 29.07.2019 Murnau BY Michael Regener 31.08.2019 Grevesmühlen MV „Ungebetene Gäste“, „Flatlander“, „Wut aus Liebe“, „Oidoxie solo“ 15.09.2019 Bad Harzburg NI Michael Regener, „Eidstreu“ Zu einer weiteren von der NPD organisierten Veranstaltung mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine explizite Benennung dieser Veranstaltung kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden . 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2019 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es im dritten Quartal 2019 bei einer Veranstaltung, die nicht zu den in den Fragen 1 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, der Partei „DIE RECHTE“ zu musikalischen Darbietungen (siehe auch Antwort zu Frage 5, „sonstige Musikveranstaltungen“). Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung am 17. August 2019 in Hamm (NW) mit Auftritten von „Sturmwehr“, „Blutlinie“ und „Snöfrid“. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15318 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2019, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Juli bis September 2019 im Bundesgebiet 37 sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen statt. Hierzu zählen auch die in der Antwort Frage 3 erwähnten Veranstaltungen der NPD/JN sowie die in der Antwort Frage 4 erwähnte Veranstaltung der Partei „DIE RECHTE“. Zu folgenden 20 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Organisator Auftretende 05./06.07.2019 Themar TH Tommy Frenck, Sebastian Schmidtke „Oidoxie“, „Acciaio Vincente“, „Unbeliebte Jungs“, „Übermensch “, Sturmwehr“, „Killuminati “, „Blutlinie“, „Feindnah“, „Sköll Dagaz“, „Germanium“, „Aria S.“, „Gassenraudi“ 06.07.2019 Heilbronn BW NPD KV Heilbronn „Reichstrunkenbold“, zwei weitere Liedermacher 12.07.2019 Markneukirchen SN unbekannt „FreilichFrei“, „Reichstrunkenbold “, „Wut aus Liebe“ 14.07.2019 Berlin BR Nikolai Nerling Axel Schlimper 20.07.2019 Eisenach TH Tommy Frenck „Frontalkraft“, „Flatlander“, „FLAK solo“ 20.07.2019 Halle ST „Identitäre Bewegung“ ein Liedermacher 29.07.2019 Murnau BY NPD Oberbayern Michael Regener 03.08.2019 Grimma SN unbekannt Michael Regener, „Schratti“, „Varghona“, „Der Mann am Klavier“, „Griffin“ 10.08.2019 Regierungsbezirk Unterfranken BY Der Dritte Weg Stützpunkt Mainfranken und Oberfranken „Fylgien“, „Varghona“ 10.08.2019 Sonneberg TH Angela Schaller Frank Rennicke 15.08.2019 Sonneberg TH Angela Schaller Frank Rennicke 17.08.2019 Wurzen SN unbekannt „Kategorie C“ 17.08.2019 Hamm NW „DIE RECHTE KV Hamm“ „Sturmwehr“, „Blutlinie“, „Snöfrid“ 23.08.2019 Sondershausen TH unbekannt „FreilichFrei“ 31.08.2019 Grevesmühlen MV NPD LV MV „Ungebetene Gäste“, „Flatlander“, „Wut aus Liebe“, „Oidoxie solo“ 14.09.2019 Kloster Veßra TH Tommy Frenck, Sebastian Schmidtke Axel Schlimper, „Bienenmann“, „FLAK solo“ 15.09.2019 Bad Harzburg NI NPD LV NI Michael Regener, „Eidstreu“ 21.09.2019 Erfurt TH „Der Dritte Weg“ „Der Hetzer“ 21.09.2019 Hamm NW unbekannt „Non Plus Ultra“, „Überzeugungstäter Vogtland“, „Schanddiktat“ 28.09.2019 Kirchheim TH „Der Dritte Weg“ „Studio Drei“, „Makss Damage“ Zu den weiteren 17 sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Drucksache 19/15318 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. 6. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ nach Kenntnis der Bundesregierung besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu fünf Konzerten liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden vier Konzerte wurden von insgesamt 470 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 118 Personen. Zu sieben Liederabenden liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 16 Liederabende wurden von insgesamt 899 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 56 Personen. Zu sieben sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 30 Veranstaltungen wurden von insgesamt 3.586 Personen besucht, das ergibt einen Durchschnitt von ca. 120 Personen. 7. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im dritten Quartal 2019 im Ausland organisiert? Die deutschen Sicherheitsbehörden tauschen sich im „Gemeinsamen Extremismus - und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus /-terrorismus“ (GETZ-R) regelmäßig über Veranstaltungen im Ausland mit Bezug zu deutschen Rechtsextremisten aus. Erfahrungsgemäß werden Konzerte im Ausland aber nur im Einzelfall von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im dritten Quartal 2019 kein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . 8. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im dritten Quartal 2019 bei sieben Konzerten bzw. Liederabenden im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Zu folgenden fünf Musikveranstaltungen liegen offen verwertbare Informationen vor: Datum Ort Land Auftretende 13.07.2019 Nyrsko Tschechien „Leichenzug“, „Unholy war“ 20.07.2019 unbekannt Tschechien „FreilichFrei“ 10.08.2019 unbekannt Schweden „Oidoxie“ 07.09.2019 Budapest Ungarn „Ahnenblut“ 28.09.2019 Raum Brügge Belgien „Endstufe“ Zu zwei weiteren Veranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine explizite Benennung dieser Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15318 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht vorgenommen werden. 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2019 von der Polizei aufgelöst? Am 12. Juli 2019 wurde ein Konzert im sächsischen Marktneukirchen von der Polizei in Zusammenarbeit mit Verantwortlichen des Landratsamts Vogtlandkreis und des Bürgermeisters aufgelöst. Am 5. Juli 2019 wurden in Themar/ Thüringen die Auftritte von zwei der drei vorgesehenen Bands aufgrund des Verstoßes gegen Auflagen vorzeitig abgebrochen. 10. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2019 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im zweiten Quartal 2019 zwei Konzerte im Vorfeld durch Polizei- oder sonstige Behörden untersagt. Dabei handelte es sich um eine für den 24. August 2019 geplante Veranstaltung in Wertingen (BY) und eine ebenfalls für den 24. August 2019 geplante Veranstaltung in Neustadt/Glewe (MV). Zudem wurden am 20. Juli 2019 in Meerane (SN), am 26. August 2019 in Erfurt (TH) sowie am 31. August 2019 in Wölfersheim (HE) jeweils geplante Liederabende durch polizeiliche Maßnahmen im Vorfeld verhindert. 11. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im dritten Quartal 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das dritte Quartal 2019 die nachfolgenden Meldungen vor: Datum Ort Bundesland Straftaten 05.07.- 07.07.2019 Themar TH • § 86 StGB*, Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen • 40 Straftaten gemäß § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen • § 113 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte • § 130 StGB, Volksverhetzung • § 185 StGB, Beleidigung • § 241 StGB, Bedrohung • vier Verstöße gegen das Versammlungsgesetz 12.07.2019 Marktneukirchen SN § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 19.07.2019 Zwickau SN § 223 StGB, Körperverletzung 29.07.2019 Murnau BY § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 14.09.2019 Mücka SN § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Drucksache 19/15318 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Datum Ort Bundesland Straftaten 21.09.2019 Goslar HE • § 130 StGB, Volksverhetzung • § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen • § 113 StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte *StGB: Strafgesetzbuch 12. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den in den Fragen 1 bis 11 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das zweite Quartal 2019 gegeben , und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2019 zwei weitere Liederabende sowie vier weitere sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im Bundesgebiet statt. Zu allen nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden ausschließlich vertrauliche Informationen vor. Eine Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht erfolgen. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das zweite Quartal 2019 zu geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in der Klammer beziehen sich auf die Angaben aus der Antwort der Bundesregierung zum zweiten Quartal 2019 (Bundestagsdrucksache 19/12785). Die Zahl der Liederabende erhöht sich nunmehr auf 36 (34), davon 21 (19) mit bekannten Besucherzahlen. Die Gesamtbesucherzahl der Liederabende erhöht sich dadurch auf 1.035 (940), der Durchschnitt bleibt unverändert bei ca. 49 Besuchern. Die Zahl der sonstigen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen erhöht sich nunmehr auf 41 (37), davon 34 (31) mit bekannten Besucherzahlen. Zu einer der nachträglich bekanntgewordenen Veranstaltungen liegt keine Besucherzahl vor. Die Gesamtbesucherzahl steigt durch die Nachmeldungen auf 3.175 (3.025), der Durchschnitt verringert sich dadurch auf ca. 93 (98) Besucher. Zu den weiteren Fragen ergaben sich für das zweite Quartal 2019 keine Nachmeldungen . 13. Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im dritten Quartal 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das dritte Quartal 2019 keine Erkenntnisse über beschlagnahmte Tonträger im Rahmen von Konzerten der rechtsextremistischen Szene vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15318 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 2019, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Für das zweite Quartal 2019 liegt insoweit folgende Information vor: Datum Ort Land Stück zahl strafrechtliche Relevanz 29.08.2019 Lengenfeld SN vier CDs § 86a StGB, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 15. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2019 indiziert ? Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2019 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2019 indizierten Tonträger? 16. Gegen wie viele der 2019 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien eine Kategorisierung indizierter Medien im Sinne einer politischen Klassifizierung („rechtsextremistisch“) nicht vornimmt. Ein Medium darf bereits gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 1 des Jugendschutzgesetzes nicht allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen werden. Zwar können durch die Propagierung eines politischen Extremismus Tatbestände der Jugendgefährdung erfüllt werden, die ideologische oder politische Ausrichtung selbst ist aber nicht Wesensmerkmal der Jugendgefährdungstatbestände und daher keine statistische Größe im Rahmen der Abbildung der Spruchpraxis der Bundesprüfstelle . Im Jahr 2019 (1. Januar 2019 bis 30. September 2019) hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 59 Tonträger wegen Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte (folge-)indiziert. Drucksache 19/15318 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Tonträger wurden in den in untenstehender Tabelle angegebenen Jahren veröffentlicht: Jahr Zahl der Tonträger 1983 1 1987 1 1989 1 1990 4 1991 4 1992 3 1993 4 1994 1 1996 1 2001 1 2002 1 2004 1 2005 2 2008 3 2010 1 2013 1 2015 3 2016 5 2017 7 2018 8 2019 1 nicht bekannt 5 27 der aufgelisteten Tonträger wurden wegen Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte in Listenteil B eingetragen . Erkenntnisse zu etwaigen darauf bezogenen Beschlagnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15318 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.