Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13965 – Beraterverträge ehemaliger Vorstände der Deutsche Bahn AG und ihrer Tochtergesellschaften mit der Deutsche Bahn AG und ihren Tochterunternehmen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Presse (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/bahn-unter sucht-potentiell-rechtswidrige-beratervertraege-16224662.html) liegen Informationen über mindestens 26 Beraterverträge vor, die seitens des in Bundesbesitz stehenden Unternehmens Deutsche Bahn (DB) AG oder dessen Tochterunternehmen ohne Genehmigung des Aufsichtsrats der DB AG mit ehemaligen , ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern der DB AG oder deren Tochterunternehmen abgeschlossen worden sind. Der Aufsichtsrat der DB AG hat auf seiner Sitzung am 18. September 2019 beschlossen, dass es dem Vorstand zukünftig untersagt ist, Beraterverträge mit ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern oder Politikern zu schließen (vgl. www.handelsblatt.com/unternehmen/ handel-konsumgueter/deutsche-bahn-aufsichtsrat-untersagt-der-bahn-berater vertraege-mit-ex-managern/25031140.html). Näheres erfährt die Öffentlichkeit nach Kenntnis der Fragesteller nicht. 1. Wie viele Beraterverträge wurden seitens der DB AG oder ihrer Tochterunternehmen seit dem 22. Februar 2017 abgeschlossen mit a) ehemaligen Vorstandsmitgliedern der DB AG oder Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern ihrer Tochtergesellschaften, b) Personen aus dem politischen und administrativen Umfeld (ehemalige Bundesminister, Staatssekretäre, Bundestagsabgeordnete, Landtagsabgeordnete usw.) und c) ehemaligen Mitgliedern der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer der DB AG oder ihrer Tochtergesellschaften? 4. Welche Vorstandsmitglieder der DB AG oder von Tochterunternehmen der DB AG haben die seitens des DB-Aufsichtsrats nicht genehmigten Beraterverträge unterzeichnet? Deutscher Bundestag Drucksache 19/15319 19. Wahlperiode 19.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9. Wie viele Beraterverträge mit dem in Frage 1a bis 1c genannten Personenkreis wurden zwischen dem 16. Dezember 1999 und 30. April 2009 sowie zwischen dem 1. Mai 2009 und 22. März 2017 insgesamt geschlossen, und wie viele davon wurden vom Aufsichtsrat genehmigt? Die Fragen 1, 4 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist die Zuständigkeit für die Zeichnung je nach Beratungssachverhalt und Personengruppe unterschiedlich. Durch die Untersuchung von Beraterverträgen von externen Ermittlern wurde festgestellt, dass seit dem 22. Februar 2017 16 Verträge mit dem unter a) genannten Personenkreis geschlossen wurden. Seit dem 22. Februar 2017 wurde kein Beratervertrag mit dem unter b) genannten Personenkreis abgeschlossen. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass solche Verträge mit dem unter c) genannten Personenkreis bestehen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 2. Wie viele Beraterverträge wurden mit dem in Frage 1a bis 1c genannten Personenkreis nach dem 22. Februar 2017 geschlossen, die vom Aufsichtsrat der DB AG ordnungsgemäß genehmigt wurden? Nach Auskunft der DB AG hat der Aufsichtsrat der DB AG in dem erfragten Zeitraum keine Beraterverträge mit den in der Antwort zu Frage 1 genannten Personenkreisen genehmigt. 3. Wie hoch ist der Schwellenwert (in Euro), nach dessen Erreichen Beraterverträge durch den Aufsichtsrat der DB AG genehmigt werden müssen, und gab es mehrere Verträge an eine Person, um die Schwelle zu umgehen ? Nach Auskunft der DB AG gibt es keinen Schwellenwert, ab dessen Erreichen Beraterverträge durch den Aufsichtsrat genehmigt werden müssen. 5. Wie hoch sind die Stundensätze der Beraterverträge (Bandbreite), und entsprachen die Leistungen den marktüblichen Preisen? Nach Auskunft der DB AG gibt es unterschiedliche Leistungsbereiche, in denen Berater eingesetzt werden. Der Einkauf agiert nach einer Warengruppenstrategie . Innerhalb der jeweiligen Leistungsbereiche gibt es eine Bandbreite an Kostensätzen (z. B. Tages- oder Stundensätze). Der Einkauf ist bestrebt, Aufträge als Werksverträge zu einem klar definierten Festpreis abzuschließen. Die Preise werden vor der Beauftragung verhandelt und entsprechen der marktüblichen Bandbreite. 6. Gab es eine europaweite Ausschreibung der in Rede stehenden Beratungsleistungen ? Nein. Drucksache 19/15319 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. Ist die Innenrevision der DB AG bereits zu einem früheren Zeitpunkt darauf aufmerksam geworden, dass Beraterverträge ohne pflichtgemäße Zustimmung des Aufsichtsrats abgeschlossenen worden sind, und wenn ja, wann? Nach Auskunft der DB AG hat die Innenrevision der DB AG mit ihrer Analyse im Januar 2019 begonnen. 8. Auf welchem Weg wurde der Aufsichtsratsvorsitzende der DB AG über die mutmaßliche Verletzung der Geschäftsordnung in Kenntnis gesetzt? Nach Auskunft der DB AG ist eine Verletzung der Geschäftsordnung nicht bekannt . 10. Wurde ein von der DB AG nach dem 16. Dezember 1999 abgeschlossener Beratervertrag mit der K., die wiederum Beraterverträge mit ehemaligen Politikern geschlossen haben soll, seinerzeit durch den Aufsichtsrat der DB AG genehmigt (vgl. www.magazin.spiegel.de/EpubDelivery/ spiegel/pdf/46237010)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 11. Ist der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer im Magazin „Der Spiegel“ vom 19. März 2018 sinngemäß richtig wiedergegeben worden, wonach er die Abfindung des ausgeschiedenen DB-Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Grube in Höhe von rund 2,25 Mio. Euro als zu hoch bezeichnet hat, und war dem Bundesverkehrsminister seinerzeit bekannt, dass über die Abfindung hinaus noch weitere Zahlungen an Rüdiger Grube auf Grundlage eines oder mehrerer Beraterverträge erfolgt sind (vgl. www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deut sche-bahn-andreas-scheuer-kritisiert-millionen-fuer-ruediger-grubea -1198761.html)? Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur äußerte sich wie folgt: „Das Vertrauensverhältnis zwischen Aufsichtsrat und Herrn Dr. Grube war zerrüttet. Daher war ein klarer Schnitt notwendig. Der Aufsichtsratsvorsitzende bekam vom Aufsichtsrat den Auftrag, Grubes Ausstieg finanziell abzuwickeln . Dieses Beispiel zeigt auch: Wir brauchen eine neue Kultur in den Unternehmen des Bundes. Wir werden mit dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden künftig darauf achten, dass bei solchen Verträgen Maß und Mitte eingehalten wird.“ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15319 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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