Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14690 – Feststellung illegaler Abgasmanipulationen bei weiteren Daimler-Fahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auch mehr als vier Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals werden weiterhin neue Fälle illegaler Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen öffentlich . Am Freitag, 11. Oktober 2019, wurde bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt einen verpflichtenden Rückruf von mehreren Hunderttausend Dieselfahrzeugen des Fahrzeugherstellers Daimler, darunter zahlreiche Fahrzeuge des Mercedes-Modells „Sprinter“, angeordnet hat (www.stuttgarter-zeitung.de/ inhalt.illegale-abgastechnik-bei-daimler-autobauer-muss-erneut-hunderttausen de-diesel-zurueckrufen.b1faee20-0397-4e3a-a4a0-270c7ecb4688.html). Betroffen sind Euro-5-Fahrzeuge mit dem Motor OM 651, die bis Juni 2016 produziert worden seien. Bereits zuvor hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den verpflichtenden Rückrufen hunderttausender Fahrzeuge des Fahrzeugherstellers Daimler aufgrund illegaler Abgasmanipulationen angeordnet (vgl. www.daimler.com/innovation/die sel/rueckruf-faq.html).  1. Wann haben das Kraftfahrt-Bundesamt, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder die Bundesregierung mit der Überprüfung der vom in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten verpflichtenden Rückruf betroffenen Fahrzeugmodelle hinsichtlich möglicher illegaler Abschalteinrichtungen begonnen (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)?  2. Aus welchen Gründen haben das Kraftfahrt-Bundesamt, das Bundesverkehrsministerium oder die Bundesregierung mit der Überprüfung dieser Fahrzeugmodelle hinsichtlich möglicher illegaler Abschalteinrichtungen begonnen (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/15320 19. Wahlperiode 20.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Wurden die Fahrzeugmodelle insbesondere aufgrund konkreter Verdachtsfälle überprüft, und wenn ja, wer äußerte diesen Verdacht auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt gegenüber dem Kraftfahrt- Bundesamt, dem Bundesverkehrsministerium oder der Bundesregierung (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? 26. Bei welchen Fahrzeugmodellen desselben Herstellers und insbesondere bei welchen Fahrzeugmodellen mit dem Motor OM 651 laufen derzeit Untersuchungen im Kraftfahrt-Bundesamt, im Bundesverkehrsministerium oder bei der Bundesregierung zur Frage, ob sich darin illegale Abschalteinrichtungen befinden? Die Fragen 1 bis 3 und 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das KBA überprüft im Rahmen der Marktüberwachung fortlaufend Fahrzeuge. Mit der Untersuchung zum Modell Sprinter wurde in 2019 begonnen. Vom Rückruf betroffen ist das Modell Mercedes Sprinter mit dem Motor OM 651 und der Emissionsnorm EU 5.  4. Welche Abschalteinrichtungen, gleich ob legal oder illegal, befinden sich in den genannten Fahrzeugmodellen (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln )?  5. Welche dieser Abschalteinrichtungen sind illegal?  6. Aus welchem Grund sind diese Abschalteinrichtungen illegal?  7. Wie wirken diese illegalen Abschalteinrichtungen, und unter welchen Bedingungen mindern sie die Funktionsweise der Abgasreinigung auf welche konkrete Weise (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die im betroffenen Modell Sprinter eingesetzte Abschalteinrichtung zur Reduzierung der Wirksamkeit der Abgasrückführung (AGR) wird als unzulässig bewertet , da eine hinreichende Begründung gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht vorliegt. Außerhalb der Typprüfbedingungen (Prüfzyklus NEFZ) wird die Rate der AGR verringert, indem über das elektrisch geschaltete Kühlwasserthermostatventil die Motorkühlwassertemperatur und damit die Motoröltemperatur zunächst niedrig gehalten wird. Somit wird außerhalb der Typprüfbedingungen ein AGR-Kennfeld mit niedrigeren AGR- Raten genutzt als unter Typprüfbedingungen. Eine Absenkung der AGR-Rate führt zu erhöhten Stickoxid-Emissionen.  8. Wann haben das Kraftfahrt-Bundesamt, das Bundesverkehrsministerium oder die Bundesregierung diese illegalen Abschalteinrichtungen erstmals entdeckt (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)?  9. Auf welche Weise haben das Kraftfahrt-Bundesamt, das Bundesverkehrsministerium oder die Bundesregierung diese illegalen Abschalteinrichtungen entdeckt (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? 10. Welche dieser illegalen Abschalteinrichtungen haben das Kraftfahrt- Bundesamt, das Bundesverkehrsministerium oder die Bundesregierung durch eigenes Personal bzw. durch eigene Untersuchungen, also ohne Un- Drucksache 19/15320 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. terstützung des Fahrzeugherstellers oder externer Dienstleister, entdeckt (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? 11. Welche dieser illegalen Abschalteinrichtungen haben das Kraftfahrt- Bundesamt, das Bundesverkehrsministerium oder die Bundesregierung mit Unterstützung externer Dienstleister, jedoch ohne den Fahrzeughersteller , entdeckt (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? 12. Welche dieser illegalen Abschalteinrichtungen haben das Kraftfahrt- Bundesamt, das Bundesverkehrsministerium oder die Bundesregierung mit Unterstützung des Fahrzeugherstellers entdeckt (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? 13. Wann haben das Kraftfahrt-Bundesamt, das Bundesverkehrsministerium oder die Bundesregierung die Illegalität dieser Abschalteinrichtungen festgestellt (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? Die Fragen 8 bis 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das KBA hat im Rahmen eigener Messungen und Prüfungen die Erkenntnisse gewonnen. Mit dem Bescheid vom 11. Oktober 2019 wurde die Unzulässigkeit festgestellt. 14. Teilt der Fahrzeughersteller die Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamtes , des Bundesverkehrsministeriums oder der Bundesregierung zur Illegalität dieser Abschalteinrichtungen, und wenn nein, aus welchem Grund hält der Fahrzeughersteller die betreffenden Abschalteinrichtungen für legal (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? Gegen den Bescheid wurde seitens des Herstellers Widerspruch eingelegt. 15. Auf welche Weise beeinflusst die gegebenenfalls abweichende Einschätzung des Fahrzeugherstellers den Zeitplan des verpflichtende Rückrufs, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich der verpflichtende Rückruf nicht verzögert? Im Bescheid zur Anordnung nachträglicher Nebenbestimmungen zu EG-Typgenehmigungen vom 11. Oktober 2019 zum betroffenen Modell Sprinter wurde der Sofortvollzug angeordnet. 16. In wie vielen Fahrzeugen befinden sich diese illegalen Abschalteinrichtungen (bitte nach in Deutschland, in der EU und in anderen Staaten zugelassenen Fahrzeugen sowie nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? 22. Wie viele Fahrzeuge sind von diesem Rückruf betroffen (bitte nach in Deutschland, in der EU und in anderen Staaten zugelassenen Fahrzeugen sowie nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? Die Fragen 16 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Betroffen sind in Deutschland rund 79.000 zugelassene Fahrzeuge. In der EU sind rund 260.000 Fahrzeuge dieses Modells betroffen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15320 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. In welchem Land bzw. von welcher Typgenehmigungsbehörde wurden die Gesamt-Typgenehmigungen für die von diesen illegalen Abschalteinrichtungen betroffenen Fahrzeuge jeweils erteilt, und um welche Genehmigungsnummern handelt es sich? 18. In welchem Land bzw. von welcher Typgenehmigungsbehörde wurden die Typgenehmigungen für die Abgasreinigungssysteme der von diesen illegalen Abschalteinrichtungen betroffenen Fahrzeuge jeweils erteilt, und um welche Genehmigungsnummern handelt es sich? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Alle Typgenehmigungen für Gesamtfahrzeug und Emissionen für das betroffene Modell Sprinter wurden durch das KBA erteilt. 19. Welche Frist zur Vorlage einer Lösung zur Behebung der Illegalität dieser Abschalteinrichtungen wurden dem Fahrzeughersteller für die einzelnen Fahrzeugmodelle jeweils gesetzt (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln )? 21. Wann wird der verpflichtende Rückruf für diese Fahrzeuge beginnen (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? Die Fragen 19 und 21 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Daimler musste gemäß Bescheid bis zum 29. Oktober 2019 einen Zeit- und Maßnahmenplan beim KBA vorlegen. Dieser wird aktuell geprüft. 20. Auf welche Weise sollen die illegalen Abschalteinrichtungen bei den einzelnen Fahrzeugmodellen durch diese Lösungen jeweils entfernt werden (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? Es ist ein Software-Update zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorgesehen. 23. Wie viele Fahrzeuge des Fahrzeugherstellers Daimler sind derzeit insgesamt von Rückrufen betroffen (bitte nach in Deutschland, in der EU und in anderen Staaten zugelassenen Fahrzeugen sowie nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? 24. Bei wie vielen dieser Fahrzeuge wurde der Rückruf bereits durchgeführt (bitte nach in Deutschland, in der EU und in anderen Staaten zugelassenen Fahrzeugen sowie nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In Deutschland sind rund 394.000 Daimler-Fahrzeuge Gegenstand eines verpflichtenden Rückrufs. Die Umrüstquote bei den freigegebenen Modellen beträgt dabei rund 58%. Für andere Staaten liegen keine Zulassungszahlen zu den betroffenen Modellen vor. Drucksache 19/15320 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Welche Gespräche zwischen Vertretern des Fahrzeugherstellers auf der einen Seite und Vertretern des Kraftfahrt-Bundesamtes, des Bundesverkehrsministeriums oder der Bundesregierung auf der anderen Seite hat es in Bezug auf die vom aktuellen verpflichtenden Rückruf betroffenen Fahrzeugmodelle gegeben (bitte jeweils unter Angabe des Datums und der Teilnehmer)? Mit dem Hersteller wurden zwischen Juli 2019 und Oktober 2019 Gespräche zum Sachverhalt des Modells Sprinter (Messergebnisse und die durchgeführten Untersuchungen) geführt. 27. In welchen Fahrzeugmodellen wird der Motor OM 651 eingesetzt, und wie viele Fahrzeuge sind jeweils in Deutschland, in der EU und in anderen Staaten zugelassen (bitte nach Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)? Im Wesentlichen findet sich der Motor OM 651 der Emissionsnorm Euro 5 in den Fahrzeugmodellen C-Klasse, E-Klasse, GLK, GLC, Sprinter und Vito des Herstellers Daimler. In Deutschland sind rund 440.000 Fahrzeuge mit dieser Motorvariante zugelassen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15320 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.