Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Martin Sichert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14687 – Mangelnde Kooperation ausländischer Stellen bei der Passbeschaffung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5885) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Juli 2009 hinsichtlich des Frage- und Informationsrechts des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung (Az. 2 BvE 5/06,) wird auf dem Portal „juris “, dort unter den Orientierungssätzen 1c und 3 zum Urteil u. a. Folgendes festgestellt: • „Der Informationsanspruch erstreckt sich auf alle Informationen, über die die Regierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Im Hinblick auf die mögliche politische Bedeutung auch länger zurückliegender Vorgänge können die Bundesregierung zudem im Rahmen des Zumutbaren Rekonstruktionspflichten treffen. • Will die Regierung die erbetenen Auskünfte verweigern, muss sie die Gründe hierfür darlegen. Da das Parlament nur anhand einer angemessenen Begründung beurteilen kann, ob es die Verweigerung der Antwort akzeptiert , muss es die zugrunde liegenden Abwägungen auf ihre Plausibilität überprüfen können. Zudem können ggf. die erbetenen Auskünfte in einer solchen Art und Weise erteilt werden, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigt.“ Das Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist danach nicht begrenzt bzw. nicht davon abhängig, ob zu einer Fragestellung Statistiken existieren bzw. spezielle rechtliche Grundlagen für die Auswertung bzw. statistische Aufbereitung vorhandener Verwaltungsdaten existieren, so dass nach Ansicht der Fragesteller die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 9 auf Bundestagsdrucksache 19/5885 unzureichend sind und Nachfragen erfordern. Um den Bearbeitungsaufwand zu begrenzen, beschränken sich die Fragesteller bei den Nachfragen auf das Kalenderjahr 2018. Angesichts der Zuständigkeit von einem Referat im Auswärtigen Amt sollte es nach Ansicht der Fragesteller damit einen zumutbaren Aufwand darstellen, die nachfolgend erbetenen Informationen durch Auswertung des betreffenden Schriftverkehrs dieses Kalenderjahres zu erheben. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15324 19. Wahlperiode 20.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 18. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Wie viele Unterstützungsersuchen zur Passersatzpapierbeschaffung hat das für diese Aufgabe im Auswärtigen Amt zuständige Referat für Ausländerrecht einschließlich Asylrecht, Visumrecht und Ausländerpolitik von den zuständigen Behörden im Kalenderjahr 2018 erhalten und entsprechend dem gesetzlichen Auftrag an ausländische Stellen weitergeleitet bzw. bearbeitet (bitte nach Ländern getrennt auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung vor. Unterstützungsersuchen können für Einzelfälle oder Personengruppen auf verschiedenste Arten (d. h. schriftlich, auf elektronischem Wege, telefonisch oder im Rahmen von Besprechungen) an unterschiedliche Stellen im Auswärtigen Amt gestellt werden. Die Unterstützung des Auswärtigen Amtes kann wiederum auf verschiedensten , in der Regel nicht formalisierten Wegen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und den Besonderheiten des konkreten Falls erfolgen, insbesondere durch die Teilnahme an Terminen der zuständigen Behörden mit Botschaftsvertretern oder die Thematisierung bei politischen Gesprächen. Die von den Fragestellern erbetene Zahlenangabe kann deshalb von der Bundesregierung auch im Nachhinein nicht verlässlich rekonstruiert werden. 2. In wie vielen Fällen im Sinne der Frage 1 endete die Unterstützung des Auswärtigen Amts damit, dass Passersatzdokumente durch die um Ausstellung ersuchten ausländischen Stellen ausgestellt wurden (bitte Fallzahlen nach ersuchten ausländischen Stellen getrennt angeben)? 3. In wie vielen Fällen im Sinne der Frage 1 endete die Unterstützung des Auswärtigen Amts damit, dass die Ausstellung von Passersatzdokumenten durch die um Ausstellung ersuchten ausländischen Stellen abgelehnt wurden (bitte die Fallzahlen nach ersuchten ausländischen Stellen getrennt angeben )? 4. Was waren die fünf häufigsten Gründe für die Ablehnung der Ausstellung von Passersatzdokumenten (bitte die Fallzahlen nach ersuchten ausländischen Stellen getrennt angeben)? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 19/15324 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.