Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Hubertus Zdebel, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13193 – Deutsche Arktispolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Arktis kommt im Zusammenhang mit der globalen Erwärmung eine besondere Rolle zu. In der Klimaforschung wird davon ausgegangen, dass das Schmelzen des arktischen Meereseises und des grönländischen Eisschildes ab einem bestimmten Ausmaß im globalen Klimasystem irreversible Kipppunkte darstellen. Der Erfolg oder Misserfolg des globalen Klimaschutzes wird sich demnach auch an der künftigen Arktispolitik der Industriestaaten bemessen. Ein zentraler Faktor im Kampf gegen den Klimawandel wird die Verhinderung des weiteren Abschmelzens dieser Eismassen sein (www.umweltbundes amt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/3283.pdf). Viele große Küstenstädte und sogar ganze Staaten wären von einem Anstieg des Meeresspiegels und darauffolgenden gigantischen Überflutungen direkt betroffen (vgl. w w w . b u n d e s t a g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 5 7 2 2 5 4 / b6c277110173d17aa1ef3e9e2de89061/wd-8-085-18-pdf-data.pdf). Vor allem Regionen des globalen Südens würden unter einem noch viel massiveren Mangel an Trinkwasser und an noch viel drastischeren Dürreperioden und Ernteausfällen leiden. Aufgrund dessen würden diese Länder noch ärmer werden und Millionen ihrer Bewohner von Hunger bedroht. Nach einer Studie der Weltbank könnten zudem bis 2050 140 Millionen. Menschen aufgrund des Klimawandels zur Flucht gezwungen werden (vgl. www.worldbank.org/en/ news/press-release/2018/03/19/climate-change-could-force-over-140-millionto -migrate-within-countries-by-2050-world-bank-report). Auch Kriege zwischen den Staaten des globalen Südens um Grundnahrungsmittel und Wasserversorgung werden prognostiziert. Zugleich ermöglicht das durch globale Erwärmung abschmelzende Meereseis den Zugang zu Rohstoffen und die Entstehung neuer Schifffahrtswege in der Arktis. Die Erderwärmung verläuft hier doppelt so schnell wie anderswo. Studien von Klimaforschern gehen davon aus, dass Mitte dieses Jahrhunderts sogar der Nordpol im Sommer eisfrei sein könnte, sodass viele Bodenschätze und Zufahrtswege bereits in den nächsten Jahren freigeschmolzen sein werden (vgl. www.ipcc.ch/working-group/wg2/?idp=605). Die Bundesregierung zeigt seit längerer Zeit ein erkennbares Interesse an der Arktis, welches sich unter anderem in den im Jahr 2013 verabschiedeten Leitlinien deutscher Arktispolitik manifestiert, in denen sie angibt, die Arktis „zu Deutscher Bundestag Drucksache 19/15326 19. Wahlperiode 20.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Auswärtigen Amts vom 15. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. einem zentralen Gegenstand deutscher Politik“ machen zu wollen und konkrete Schritte dafür darlegt (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirt schaft/EU-Fischereipolitik-Meeresschutz/Leitlinien-Arktispolitik.pdf? __blob=publicationFile). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung war zuletzt Gastgeber der „Zweiten Arktiswissenschaftsministerkonferenz“, welche im Oktober 2018 in Berlin stattfand (vgl. www.bmbf .de /de / fo r schen - fue r -das -ewige - eis-7193.html). Außerdem fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Alfred-Wegener-Institut – Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung – (AWI). Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie befindet sich die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), welche sich ebenfalls aktiv mit der Arktis beschäftigt (www.bgr.bund.de/DE/ Themen/Polarforschung/Arktis/arktis_node.html). Auch der Bundesnachrichtendienst setzt sich aktiv mit der Arktis auseinander und bezeichnet sie als „eines der interessantesten Themen der Zukunft“, auch in Hinsicht auf ihre geostrategische und militärische Bedeutung (siehe „Das Rennen um die Arktis“, www.bnd.bund.de, abgerufen am 17. August 2018). Zudem hob Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel die Fragilität des arktischen Ökosystems und die damit einhergehende Gefahr durch äußere Eingriffe im Oktober 2014 hervor: „Umweltschäden wirken sich im sensiblen arktischen Ökosystem langfristiger als anderswo aus. Folgen eines Umweltunfalls lassen sich viel schwerer unter Kontrolle bringen. Umso wichtiger ist das Vorsorgeprinzip als Richtschnur der Arktispolitik. Daher würde ich es begrüßen, intensiver darüber nachzudenken, bestimmte Gebiete in der Arktis unter besonderen Schutz zu stellen“ (siehe www.deutschlandfunk.de/run-auf-die-arktisdeutsche -forschung-im-zwiespalt.724.de.html?dram:article_id=320795). Die Anrainerstaaten widmen der militärischen Bedeutung der Region ebenfalls hohe Aufmerksamkeit. NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem norwegischen Verteidigungsminister Frank Bakke-Jensen im Oktober 2018 einen Präsenzausbau angekündigt und die militärischen Ansprüche der NATO durch die Übung Trident Juncture 18 untermauert, welche in Norwegen stattfand und an der ca. 50.000 Soldaten teilnahmen (vgl. www.nato.int/cps/en/natohq/opinions_159853.htm?selected Locale=en%20und%20www.nato.int/cps/en/natohq/news_158620.htm). Großbritannien plant gemeinsame Truppenübungen mit Norwegen im Rahmen eines neuen Programms. Außerdem plane das Vereinigte Königreich laut seinem Verteidigungsminister den Einsatz der neueren U-Boot-Jagdflugzeuge des Typs P-8 „Poseidon“ über der Arktis (vgl. www.gov.uk/government/news/ defence-secretary-announces-new-defence-arctic-strategy). Aus den anderen Anrainerstaaten sind ähnliche Signale zu vernehmen. So möchte Kanada seine Militärausgaben laut Verteidigungsminister Harjit Sajjan bis 2027 um 70 Prozent steigern, was ebenfalls vor allem der Erhöhung seiner Präsenz in der Arktis dienen soll. Russland baut seine militärische Präsenz dort ebenfalls massiv aus und hat seit 2014 mehr als 500 Objekte mit einer Fläche von mehr als 710.000 Quadratmetern zur Nutzung übergeben (vgl. www.canada.ca/en/department-national-defence/news/2017/06/canada_un v e i l s _ n e w d e f e n c e p o l i c y . h t m l % 2 0 u n d % 2 0 h t t p s : / r i a . r u / 20181106/1532164714.html). Laut einem Bericht des Thinktanks European Council on Foreign Relations ist das Verhältnis zwischen Russland und der NATO in Bezug auf die Arktis angespannt und wird sich infolge der Klimaerwärmung und der damit einhergehenden Eröffnung des Zugangs zu großen Öl- und Gasvorkommen, die auch die deutsche Bundeswehr in ihrer Studie als „Chance“ bezeichnet, noch verschärfen (vgl. www.ecfr.eu/article/commentary_strategy_on_ice_has_russia_alrea dy_won_the_scramble_for_the_arct). Drucksache 19/15326 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Trotz erheblicher Gefahren für das arktische Ökosystem wird nach Ansicht der Fragesteller aus den oben erwähnten Leitlinien deutscher Arktispolitik deutlich, dass der Zugang zu Rohstoffen das eigentliche Hauptziel der von der Bundesregierung verfolgten Arktispolitik ist. So werden in diesem Bericht deutlich die sich bei der Erschließung von Rohstoffvorkommen „bietenden Perspektiven für die deutsche und europäische Wirtschaft“ angesprochen und es wird sogar in aller Klarheit festgestellt, dass „Deutschland und seine Wirtschaft ein Interesse am Zugang zu den großen arktischen Vorkommen“ haben. Der Geologische Dienst der USA schätzt in seinem Bericht, dass die Arktis 13 Prozent der vermuteten Ölressourcen der Erde und 30 Prozent der förderbaren Gasvorkommen der Welt birgt (vgl. www.pubs.er.usgs.gov/publication/ 70035000). Dieses große Interesse an Rohstoffvorkommen teilen auch andere große Industrienationen , mit welchen die Bundesregierung somit konkurriert – Anrainerstaaten wie die USA, Kanada und Russland, aber auch die Volksrepublik China, die im Januar 2018 ihre Arktisstrategie im „Weißbuch zur arktischen Politik“ vorstellte. Der zentrale Begriff dieser Strategie ist die „polare Seidenstraße “, womit China aufzeigt, dass es für sich neue Seerouten erschließen und seine bisherigen Handelswege nach Europa um fast 4.000 Kilometer abkürzen will (vgl. www.german.china.org.cn/txt/2018-01/28/content_50333339.htm). Somit kann nach Auffassung der Fragesteller festgestellt werden, dass global agierende Energiekonzerne (ExxonMobil, Shell, BP, Chevron u.a.) sowie große Industrienationen, welche auch die Hauptverantwortung für den weltweiten CO2-Ausstoß und für die daraus resultierende Klimakatastrophe tragen, von dieser gleichzeitig profitieren, da sie ihnen in der Arktis neue, extrem profitable Handelswege und Rohstoffzugänge eröffnet. Durch die Erschließung, Verarbeitung und Nutzung der dort vorhandenen Rohstoffvorkommen, würde nach Ansicht der Fragesteller der globale CO2-Ausstoß mutmaßlich steigen, statt zu dessen globaler Reduktion beizutragen, wie im Übereinkommen von Paris und den verpflichtenden nationalen Klimaschutzzielen vereinbart. Auch die Bundesrepublik Deutschland trägt selbstverständlich als wichtiger Industriestandort zum Klimawandel bei, während Unionspolitiker in diesem auch eine „Chance“ in Bezug auf die Arktis sehen (vgl. www.berliner-kreis.info/klimaund -energiepolitik). Für den globalen Süden hätte die Klimaerwärmung aus Sicht der Fragesteller hingegen nur negative Konsequenzen. Dies würde letztendlich zu einem noch stärkeren Wohlstandsgefälle zwischen den entwickelten Industrienationen und den Ländern des globalen Südens führen und die weltweite Ungleichheit drastisch verschärfen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Arktis ist zu einer Schlüsselregion der Weltpolitik geworden. Ihre ökologische , ökonomische und politische Bedeutung für die internationale Gemeinschaft steigt stetig. Die Arktis gilt als Frühwarnsystem für die globale Erderwärmung und die Folgen des Klimawandels. Sie erwärmt sich derzeit etwa doppelt so schnell wie der Rest der Erde. Rückkopplungsprozesse beeinflussen auch Klima und Wettergeschehen in Europa und in Deutschland. Bis Ende dieses Jahrhunderts wird von einem Meeresspiegelanstieg von bis zu einem Meter oder mehr ausgegangen – mit gravierenden Folgen auch für Europa. Der kürzlich erschienene Sonderbericht des Weltklimarates („Intergovernmental Panel on Climate Change“/IPCC) über den Ozean und die Kryosphäre hat diese Erkenntnisse noch einmal bekräftigt und deutlich gemacht, dass die Auswirkungen der globalen Erwärmung in vielen Bereichen gravierender sind als bisher angenommen. In den polaren Regionen bedroht das Schrumpfen der Kryosphäre und der damit verbundene Permafrostrückgang bis Ende des Jahrhunderts weite Teile der arktischen Infrastruktur und hat Folgen für Ernährungssicherheit , Wasserressourcen und die Lebensgrundlagen der dort lebenden vier Millionen Menschen. Der Bericht geht aber auch darauf ein, dass entschie- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. dener Klimaschutz die Auswirkungen abfedern kann. Eine entsprechend klimaresiliente Entwicklung erfordert jedoch eine umgehende, koordinierte und konsequente Umsetzung von ambitionierten Klimaschutzmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 21. August 2019 neue Leitlinien deutscher Arktispolitik beschlossen und damit die Kernziele der deutschen Arktispolitik dargelegt. Für die Bundesregierung stehen Klima- und Umweltschutz im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris im Mittelpunkt einer zukunftsweisenden Politik . Sie setzt sich außerdem dafür ein, dass europäische und internationale Regelungen und Klimaschutzziele eingehalten und umgesetzt werden. Vorsorgeund Verursacherprinzip sind für die Bundesregierung die Grundlage des Handelns . Angesichts der ökonomischen Perspektiven, die mit dem Schwinden des Polareises in der arktischen Region einhergehen, wie eisfrei werdende Schiffspassagen oder erreichbare Rohstofffelder, setzt sich die Bundesregierung für die Festlegung höchster Umweltstandards ein. Die Ausweisung von Schutzgebieten und Ruhezonen zur Bewahrung der biologischen Vielfalt sind Schlüsselelemente der deutschen Arktispolitik. Die Einhaltung rechtsverbindlicher Regelungen zur Erkundung und zum Abbau von Bodenschätzen und die Einbeziehung der lokalen und indigenen arktischen Bevölkerung in die Entwicklungen in der Region sind unabdingbar. Ziel der Bundesregierung ist der Erhalt der Arktis als konfliktarme Region. Die Bundesregierung setzt sich für die kooperative Lösung von sich überschneidenden Souveränitätsansprüchen in der Arktis unter der Prämisse verantwortungsbewussten Handelns und für die Wahrung der geltenden Schifffahrts- und Durchfahrtsrechte ein. Die Bundesregierung setzt sich zudem dafür ein, dass sich auch NATO und Europäische Union (EU) verstärkt der Arktis und ihrer sicherheitspolitischen Bedeutung widmen. Die Bundesregierung plädiert für die Beibehaltung eines eindeutig defensiven Charakters jedweder militärischer Maßnahmen, um einer verstärkten Militarisierung der Arktisregion entgegenzuwirken . Die Bundesregierung engagiert sich für einen klaren internationalen Rahmen, der gleiche Regeln für alle festlegt. Sie wird Institutionen wie den Arktischen Rat und die Internationale Seeschifffahrtsorganisation weiter stärken. Die Bundesregierung begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit aller acht Arktisstaaten im Arktischen Rat und ist bestrebt, Deutschlands bereits jetzt sehr aktive Beobachterrolle weiter zu verstärken. Für die Bundesregierung ist darüber hinaus die Pflege bilateraler Beziehungen zu den Staaten des Arktischen Rats sowie zu anderen Beobachterstaaten eine zusätzliche Plattform für den Austausch zur Arktispolitik. Die Spitzenforschung ist ein wichtiger Grundpfeiler deutschen Engagements in der Polarregion. Ziel der deutschen Arktisforschung ist, einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis der Arktis und darauf basierenden regionalen und globalen Wirkungen zu leisten und dieses Wissen in die Gesellschaft und an die Entscheidungsträger weiterzugeben. Die Bundesregierung engagiert sich deshalb für Erhalt und Ausbau einer freien und verantwortungsvollen Forschung in der Arktis und ist überzeugt, dass Deutschland aufgrund des großen Spezialwissens in Forschung, Technologie und Umweltschutz zur nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und der Vorhersagbarkeit zukünftiger Entwicklungen in der Arktis beitragen kann. Die Forschung dazu muss im Einklang mit den Interessen der Anrainerstaaten und der indigenen und lokalen Bevölkerung erfolgen . Zudem sollten die Forschungsaktivitäten verantwortungsvoll verfolgt werden und höchsten Umweltstandards unterliegen. Drucksache 19/15326 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung bekennt sich zur Einbindung der Arktis in eine diversifizierte Ressourcensicherung sowie einer sicheren und umweltfreundlichen Schifffahrt. Die Bundesregierung setzt sich für die freie Schifffahrt in arktischen Gewässern entsprechend den Regelungen des VN-Seerechtübereinkommens ein und ist bestrebt, die Rahmenbedingungen für eine koordinierte, sichere und umweltverträgliche Seeschifffahrt in der Arktis insbesondere im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation zu verbessern. Der Bundesregierung sind die zeitnahe Umsetzung der verbindlichen Regelungen und die freiwillige Einhaltung relevanter Empfehlungen des „Polar Code“ ein wichtiges Anliegen, um anspruchsvolle Sicherheits- und Umweltstandards der Schifffahrt in der Arktis zu etablieren. Die Bundesregierung orientiert sich an der geografischen Definition der Arktis durch den Arktischen Rat, dem zentralen Forum der Zusammenarbeit in der Region. Dieser zählt neben dem Arktischen Ozean die nördlichen Landgebiete der acht Arktisstaaten Königreich Dänemark (Grönland), Republik Finnland, Republik Island, Kanada, Königreich Norwegen (einschließlich Spitzbergen), Russische Föderation, Königreich Schweden und Vereinigte Staaten von Amerika (Alaska) zur Arktis. Die Bundesregierung erwartet von der bisher größten internationalen Arktis- Forschungsexpedition MOSAiC (Multidisciplinary drifting Observatory for the Study of Arctic Climate) signifikante neue Erkenntnisse zur Rolle der Arktis im globalen Klimasystem und insbesondere auch zu den Auswirkungen des Klimawandels in der arktischen Region. Diese Mission wurde am 20. September 2019 unter Leitung des Alfred-Wegener–Instituts, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung mit Sitz in Bremerhaven, gestartet (www.mosaicexpedition .org/expedition/). 1. Welche Bedeutung kommt der Arktis nach Einschätzung der Bundesregierung im Rahmen der globalen Erwärmung zu? Die Bundesregierung sieht in der Arktis einen Brennpunkt des globalen Klimawandels , dessen Relevanz unter anderem aus wichtigen Kopplungsprozessen zwischen den Eismassen und Schneeflächen über Land und Meer mit Prozessen in Atmosphäre und Ozeanen resultiert. 2. Mit welchem Anstieg der durchschnittlichen Lufttemperatur in der Arktis ist nach Kenntnis der Bundesregierung von 2030 bis 2100 zu rechnen (bitte in Grad Celsius und in Zehn-Jahres-Schritten angeben)? Der Bundesregierung liegen diverse Szenarien zum erwartbaren Temperaturanstieg im arktischen Raum vor, die von der Entwicklung der globalen Treibhausgasemission abhängig sind. Es wird auf den „Representative Concentration Pathway“ des IPCC (www.ipcc.ch/sr15/chapter/spm/) verwiesen. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf den 6. Umweltbericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen („United Nations Environment Programme“/ UNEP) (www.wedocs.unep.org/bitstream/handle/20.500.11822/27539/ GEO6_2019.pdf?sequence=1&isAllowed=y). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Wie wird sich die Erderwärmung nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2030, 2050, 2070, 2100 auf die polare Eiskappe am Nordpol und die Gletscher in der arktischen Region auswirken? Es wird auf den aktuellen Sonderbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) „The Ocean and Cryosphere in a Changing Climate“ (SROCC) , Kap. 4.2.2 verwiesen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine gesicherten Kenntnisse zur Entwicklung des Grönland-Eisschildes oder der arktischen Gletscher für einzelne Dekaden vor. 4. Welche Auswirkungen wird die erwartete Freisetzung von Methan im Zuge des Rückgangs der Permafrostböden in der Arktis nach Einschätzung der Bundesregierung auf das globale Klima haben? Es wird auf den aktuellen Sonderbericht des IPCC, SROCC, Kap. 3.4.2 und 3.4.3 verwiesen. 5. Mit welchem Anstieg des Meeresspiegels ist nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2030, 2050, 2070, 2100 im Zuge des Schmelzens der Polkappen und der Gletscher in der Arktis zu rechnen (bitte in Zentimetern angeben )? Es wird auf den aktuellen Sonderbericht des IPCC, SROCC, Kap. 4.2.3 verwiesen . 6. Welche Weltregionen und Länder werden nach Einschätzung der Bundesregierung von diesem Meeresspiegelanstieg am meisten betroffen sein? Am stärksten sind kleine Inseln einschließlich kleiner Inselentwicklungsländer („Small Island Developing States“/SIDS) sowie die Polargebiete und niedrig gelegenen Küstenzonen betroffen (Landgebiete, die weniger als zehn Meter über dem Meeresspiegel liegen, darunter Bangladesch, Teile Indiens, Indonesien und die Philippinen, die südliche Ostküste der USA, kleine Inselstaaten wie die Fidschi, Jamaika, Malediven, Seychellen). In diesen Gegenden leben derzeit rund 680 Millionen Menschen (fast 10 Prozent der Weltbevölkerung im Jahr 2010); für das Jahr 2050 wird eine Bevölkerung von einer Milliarde prognostiziert. 7. Inwiefern wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung der erhöhte Seetransport in der Arktis, die damit einhergehende verstärkte Luftverschmutzung durch Rußpartikel und deren Ablagerung auf dem Gletschereis auf die Wärmereflexion und die Eisschmelze auswirken? Grundsätzlich verringern dunkle Ablagerungen wie Ruß auf Schnee und Eis die Rückstrahlung der Sonnenenergie. Aktuelle Prognosen sehen bei abnehmendem Meereis eine verstärkte Nutzung der arktischen Seewege. Einer erhöhten Luftverschmutzung durch Rußpartikel aufgrund von Treibstoffnutzung und ungefilterten Abgasen ist durch geeignete Maßnahmen in der Seeschifffahrt entgegenzuwirken . Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation („International Maritime Organisation“/IMO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen , die für die Sicherheit der Schifffahrt und die Verhütung von Meeresver- Drucksache 19/15326 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schmutzung durch Schiffe zuständig ist, diskutiert derzeit verschiedene Maßnahmen , unter anderem ein Schwerölverbot für die Arktis. 8. Inwiefern kommt dem Schmelzen des Eises in der Arktis nach Einschätzung der Bundesregierung die Bedeutung eines Kipppunktes im globalen Klimasystem zu und bedarf daher besonderer Anstrengungen zur Verhinderung dieser Entwicklung? Nach der Bundesregierung vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen gelten sowohl das Grönland-Eisschild als auch das Arktische Meereis als sogenannte Kippelemente des globalen Klimasystems. Bei Überschreitung eines bestimmten Grenzwertes (Kipppunkt) entwickeln diese Elemente eine überproportionale Wirkung auf Umwelt und Klimasystem. 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten Forschungsergebnissen des Alfred-Wegener-Instituts, wonach „die Veränderungen im Jetstream zumindest teilweise vom Rückgang des arktischen Meereises verursacht werden“, womit auch ein Zusammenhang mit den jüngsten Hitzesommern in Deutschland nahegelegt wäre (www.focus.de/ wissen/natur/neue-studie-erwaermung-der-arktis-fuehrt-zu-wetterextre men-in-deutschland_id_10768071.html)? Die Bundesregierung leitet aus den wissenschaftlichen Erkenntnissen ab, dass die Emissionsquellen als Treiber der Klima- und Wetterveränderungen konsequent und verstärkt reduziert werden müssen. 10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Einschätzung des Berliner Kreises in der Union bei, wonach „die mit dem Schmelzen des polaren Meereises verbundenen Chancen (eisfreie Nordpassage, neue Fischfangmöglichkeiten , Rohstoffabbau) vermutlich sogar größer als mögliche negative ökologische Effekte“ seien (vgl. das Positionspapier Klima und Energie: www.berliner-kreis.info/klima-und-energiepolitik)? Die Bundesregierung nimmt die Aussagen zur Kenntnis. Die Bundesregierung stützt sich bei ihren Einschätzungen und Maßnahmen grundsätzlich auf globale , wissenschaftliche Erkenntnisse und Bewertungen, darunter die drei Berichte des IPCC aus den letzten zwölf Monaten (www.ipcc .ch/srocc/home/ , www.ipcc.ch/report/srccl/, www.ipcc.ch/sr15/chapter/spm/). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Inwiefern ist der Kampf gegen den Klimawandel und die damit einhergehende Reduktion der CO2-Emissionen seitens der Bundesregierung mit dem Interesse am Zugang zu den arktischen Rohstoffvorkommen und der Erschließung von Handelswegen vereinbar (siehe „Leitlinien deutscher Arktispolitik“, S. 7), und welches der beiden Ziele betrachtet die Bundesregierung als primär? In der deutschen Arktispolitik [vgl. Leitlinien vom August 2019] ist ein konsequenter Klima- und Umweltschutz zentrales Element. Um die vom Menschen verursachte, globale Erwärmung deutlich zu begrenzen und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen, müssen Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgase strikt umgesetzt werden. Wichtige Schritte zur Erreichung der Klimaschutzziele hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050 und den darin festgeschriebenen Minderungszielen, einem Maßnahmenprogramm Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2030 sowie dem Klimaschutzgesetz bereits unternommen. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Anstrengungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zur Reduzierung der Rußemissionen und Treibhausgasemissionen. Sie unterstützt IMO auch darin, dass eine Nutzung möglicher arktischer Meerwege nur unter strikter Beachtung höchster und international verbindlicher Umweltstandards für die Seeschifffahrt erfolgen kann, wie sie zum Beispiel im „Polar Code“ angelegt sind, vgl. www.imo.org/en/ MediaCentre/HotTopics/polar/Pages/default.aspx. 12. An welchen Standorten werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Projekte zur Erschließung von Rohstoffen durchgeführt, und an welchen Standorten sind zukünftige Projekte geplant (bitte nach Jahr, Standort , beteiligten Unternehmen und Zweck der Projekte angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung finden in den Arktisanrainerstaaten Dänemark (Grönland), Kanada, Norwegen, Russland und USA bereits seit Jahrzehnten Projekte zur Erkundung, Bewertung und Erschließung von Erdöl und Erdgas statt. Im Verlauf der fast neunzigjährigen Explorationsgeschichte wurden in der Arktis nördlich des Polarkreises mehr als 1.600 Bohrungen unter Beteiligung zahlreicher internationaler Unternehmen vorgenommen. Schwerpunktregionen sind die Halbinsel Yamal (Sibirien; Russland), North Slope (Alaska; USA) und die südliche Barentssee (Norwegen). Nach Kenntnis der Bundesregierung befindet sich auf der Halbinsel Yamal ein integrierter Gasförderungs-, -behandlungs- und -verflüssigungskomplex. Außerdem werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Autonomen Kreis der Yamal-Nenzen (Russland) Projekte zur Förderung, Verarbeitung und Verteilung von Erdöl und Erdgas durchgeführt; so um Beispiel in der „Achimov Formation “ in der Region um Novy Urengoy, in der seit den 1950er Jahren durch unterschiedliche Unternehmen und Konsortien Öl und Gas gefördert werden. Nachstehende Informationen liegen der Bundesregierung zu den zahlreichen Projekten zur Erschließung mineralischer Rohstoffe in der Arktisregion vor: Grönland Lagerstätte Wertminerale Derzeitiger Lizenzinhaber Kvanefjeld Uran, Seltene Erden, Natriumfluorid, Zink, (Lithium, Beryllium, Niob , Zirkon) Greenland Minerals and Energy Ltd., Australien Kringlerne Zirkon, Niob, Tantal, Seltene Erden Rimbal Pty Ltd., Australien Skaergaard Gold, Palladium, Platin Platina Resources Ltd., Australien Malmbjerg Molybdän Greenland Resources Inc., Kanada Citronen Fjord Blei, Zink IronBark Zinc Ltd., Australien Black Angel Blei, Zink Arctic Resources HF, Island Isua Eisenerz London Mining plc., Großbritannien Drucksache 19/15326 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nordamerikanische Arktis Lagerstätte Wertminerale Derzeitiger Lizenzinhaber Hope Bay Gold TMAC Resources Inc., Kanada Baffin Island Gold Valore Metals Corp., Kanada Committee Bay Silber, Gold Auryn Resources Inc., Kanada Aviat Diamant Stornoway Diamond Corp., Kanada Chandalar Gold Goldrich Mining Company, USA Ambler Kupfer, Zink, Silber,Gold NovaCopper Inc., USA Anarraaq Zink,Blei, Silber Teck Resources Ltd., Kanada Lik Zink, Blei, Silber Solitario Exploration & Royalty Corp., USA Nordeuropäische Arktis Lagerstätte Wertminerale Derzeitiger Lizenzinhaber Nussir Kupfer, Silber, Gold Nussir ASA, Norwegen Bruvann Nickel Scandinavian Highlands Holding A/S, Dänemark Kaunisvaara Eisenerz Northland Resources Inc., Kanada Gruvberget- Fe Eisenerz LKAB AB, Schweden Kallak Eisenerz Beowulf Mining plc., Großbritannien Lulepotten Kupfer, Gold Agricola Resources plc.,Großbritannien Jervas Kupfer Blackstone Ventures Inc., Kanada Hannukainen Eisenerz, Kupfer, Gold Northland Resources Inc., Kanada Yugo- Vostochnaya Gremyakha Eisenerz, Titan, Vanadium MMC Norilsk Nickel, Russland Souker Nickel, Kupfer Kola Mining Corp., Kanada Vuruchuaivench Nickel, Kupfer (Kobalt, PGM, Gold) MMC Norilsk Nickel, Russland Pellapakh Molybdän, Kupfer Ovoca Gold plc., Irland Oleningskoe Gold, PGM Ovoca Gold plc., Irland Nyal’m-1 Gold Ovoca Gold plc., Irland Nyal’m-2 Gold Ovaca Gold plc., Irland Fedorovotundra PGM, Gold OAO Pana, Russland West Pansky Tundra PGM OAO Pana, Russland / Uralplatina Holding OOO, Russland Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In der russischen Arktis finden Erkundungsprojekte zu Nickel, Wolfram, Niob, Tantal, Blei/Zink, Kupfer, Zinn, Platingruppenmetalle, Gold, Silber, Antimon, Seltene Erden, Diamanten, Phosphat und Glimmer statt. Nähere Erkenntnisse darüber liegen der Bundesregierung nicht vor. Zu Standorten zukünftig geplanter Projekte für die Erschließung arktischer Rohstoffe hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. 13. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ausgewählten Standorte in ausgewiesenen Territorien indigener Völker? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen die Standorte der bestehenden Förderprojekte teilweise in Regionen, in denen auch einige der indigenen Völker des Nordens leben. 14. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Rechte bzw. die Lebensgrundlagen der indigenen Völker, die durch ihre Lebensweise auf eine intakte Umwelt angewiesen sind, durch die Erschließung von Rohstoffvorkommen verletzt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 15. Welche Schutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant , um die Lebensräume der indigenen Völker zu bewahren? Der Bundesregierung liegen zu einzelnen Arktisanrainerstaaten folgende Informationen vor: In Finnland ist der überwiegende Teil des Sami-Gebiets bereits Naturschutzgebiet . Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine weiteren Maßnahmen bekannt . Die grönländische Selbstverwaltung entscheidet selbst über sämtliche Erschließungsvorhaben und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen. In Kanada wird die Beteiligung indigener Gruppen an Entscheidungsprozessen zu ihren Lebensräumen durch umfangreiche gesetzliche Regelungen sowie Grundsätze geregelt. Die kanadische Regierung arbeitet an der Umsetzung der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte Indigener Völker in das kanadische Recht. National und international setzt sich Kanada für die Umsetzung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz ein. In Russland werden unter anderem durch das Gesetz Nr. 82 vom 30. April 1999 „Über die Garantie der Rechte der indigenen Völker in der Russischen Föderation “ traditionelle Tätigkeiten und Lebensweisen geschützt und besondere Nutzungsrechte etwa für traditionelle Tätigkeiten wie Rentierzucht, Fischfang und Jagd garantiert. Die Vereinigung der indigenen Minderheiten des Nordens, Sibiriens und des Fernen Ostens der Russischen Föderation nimmt an der Arbeit des Arktischen Rats aktiv teil und hat neben ihrem Sonderstatus in Gremien der Vereinten Nationen besondere Konsultationsrechte in der russischen Gesetzgebung und Politik. In den USA wird die Verantwortung gegenüber den auf Bundesebene anerkannten indigenen Völkern Alaskas von dem beim Innenministerium angesiedelten Amt für indianische Angelegenheiten wahrgenommen. Diese umfasst auch die Wahrung der anerkannten Lebensräume. Drucksache 19/15326 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Welche ministeriellen Ressorts und Fachabteilungen bzw. nachgeordneten Bundesbehörden befassen sich mit dem Thema Arktis? Mit den Themen der Arktis befassen sich das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und im Geschäftsbereich die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und im Geschäftsbereich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und im Geschäftsbereich das Umweltbundesamt (UBA) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sowie im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 83 verwiesen. 17. Wie ist die deutsche interministerielle Arktiskoordination organisiert bzw. strukturiert? Das AA ist zuständig für die Koordinierung der deutschen Arktispolitik. Die Fachministerien verantworten die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden die Arktis betreffenden Fachpolitiken. Die Ministerien stimmen sich regelmäßig auf Arbeitsebene ab. 18. Plant die Bundesregierung, ihre Arktisstrategie (siehe „Leitlinien deutscher Arktispolitik“, 2013) zu aktualisieren? Wenn ja, wann, und mit welcher Begründung? Die Bundesregierung hat am 21. August 2019 ressortübergreifende Leitlinien deutscher Arktispolitik beschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Verfolgt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Arktispolitik eine spezifische Klimaschutzstrategie für die Arktis, und steht sie darüber mit anderen Staaten im Austausch? 20. Welche spezifische Klimaschutzstrategie verfolgt die Bundesregierung für die Arktis? Die Fragen 19 und 20 werden zusammengefasst beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Bundesregierung bekennt sich zum Klimaschutzplan 2050 und den darin festgeschriebenen Minderungszielen. Mit dem kürzlich im Kabinett beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 sowie dem Klimaschutzgesetz soll die Erreichung der Klimaschutzziele sichergestellt werden. Zusätzlich müssen Rußemissionen in Deutschland und in Bezug auf internationale Aktivitäten deutscher Unternehmen, einschließlich der Seeschifffahrt (sogenannte „Black-Carbon- Emissionen“), reduziert werden. Die Bundesregierung unterstützt die Aktivitäten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hierzu mit Nachdruck . Die Bundesregierung beabsichtigt ebenfalls, die Aktivitäten der Weltorganisation für Meteorologie („World Meteorological Organisation“/WMO) und des im Aufbau befindlichen „Arctic Regional Climate Centre Network“ sowie Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. anderer internationaler Institutionen zu unterstützen, um Lücken in Klimaüberwachungssystemen zu schließen und diese in ein dauerhaftes Klimamonitoring zu überführen. Die Bundesregierung arbeitet im internationalen Klimaschutz eng mit der Internationalen Gemeinschaft zusammen und bei arktisspezifischen Anliegen auch mit den Mitgliedstaaten und Beobachtern im Arktischen Rat. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen für marine Säugetiere durch Abfälle, Abwasser und verursachten Lärm durch die zunehmende Schifffahrt in der Arktis? Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 11 wird verwiesen. Erhöhte Umweltbelastungen durch intensivere Seeschifffahrt erfordern ein umfassendes Umweltschutzsystem , das für alle Schiffe in der Arktis gleichermaßen verbindlich ist. Die Bundesregierung setzt sich daher dafür ein, dass der „Polar Code“ der IMO weiterentwickelt wird und auch Regelungen zu Unterwasserlärm enthält. Wichtig sind weiterhin vorsorgende Maßnahmen zum Schutz vor Ölverschmutzungen und ein vollständiges Verbot von Schweröl als Treibstoff und weitergehende auf aktuellen Forschungsergebnissen basierende Maßnahmen. Die Ausweisung von Sondergebieten und strengen Regeln für die Einleitung von Abwasser oder die Einbringung von Abfällen oder auch Emissionsüberwachungsgebiete zur Minderung von Schwefel- und Stickoxiden wie auch die Ausweisung besonders empfindlicher Meeresgebiete („Particularly Sensitive Sea Areas“/ PSSA) können zum Schutz der empfindlichen Ökosysteme beitragen. Entsprechende internationale Initiativen unterstützt die Bundesregierung. 22. Verfolgt die Bundesregierung, anhand des von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel geforderten „Vorsorgeprinzips“, die Strategie, bestimmte Gebiete in der Arktis unter Schutz stellen zu wollen, um das „sensible“ arktische Ökosystem zu bewahren? Für die Bundesregierung sind das Vorsorge- und Verursacherprinzip die Basis des umweltpolitischen und wirtschaftlichen Handelns in der Arktis. Dies ist auch in den Leitlinien der Bundesregierung festgehalten. Deutschland setzt sich in verschiedenen Foren internationaler Zusammenarbeit für die Ausweisung von Schutzgebieten in arktischen Gewässern ein. Grundsätzlich ist die Einrichtung von Schutzgebieten in den Hoheitsgewässern und Ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) der arktischen Anrainerstaaten (Dänemark /Grönland, Kanada, Norwegen, Russland, USA) ausschließlich den jeweiligen Küstenstaaten vorbehalten. Im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (Oslo-Paris-Konvention/OSPAR), basierend auf der Oslo-Konvention von 1972 und der Paris-Konvention von 1974) setzt sich die Bundesregierung seit Jahren für die Etablierung eines kohärenten und repräsentativen Netzwerkes von Meeresschutzgebieten im Nordostatlantik ein, einschließlich der arktischen Gewässer. Zudem setzt sich Deutschland als Beobachterstaat im Arktischen Rat für die Etablierung eines pan-arktischen Netzwerkes von Meeresschutzgebieten ein. Drucksache 19/15326 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung über den aktuellen Stand oder die Planung, bestimmte Gebiete in der Arktis unter Schutz zu stellen? Im Oktober 2018 waren insgesamt 1,08 Millionen Quadratkilometer als Meeresschutzgebiete deklariert – so das Ergebnis einer gemeinsamen Evaluierung von UNEP-WCMC („United Nations Environment Programme – World Conservation Monitoring Center“) und CAFF („Arctic Council Working Group on Conservation of Arctic Flora and Fauna“). Die Bundesregierung setzt sich für die Einrichtung eines Hochsee- Schutzgebiets in der Arktis im Rahmen des OSPAR-Übereinkommens für den Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks ein, das seit 2016 von den Arktis-Staaten des Übereinkommens im Arktischen Rat diskutiert wird. Im Oktober 2018 haben sich die arktischen Anrainerstaaten gemeinsam mit China, der Europäischen Union, Island, Japan und der Republik Korea im Rahmen eines multilateralen Abkommens darauf verständigt, unregulierte und illegale kommerzielle Fischerei im gesamten zentralen arktischen Ozean jenseits nationaler Rechtsprechung zu unterbinden. 24. Welche infrastrukturellen Konzepte der Rettungs- und Säuberungsmaßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle von Unfällen , Havarien und Ölkatastrophen in der Arktis? 25. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung zu geplanten Konzepten zur Finanzierung bei Folgeschäden der Luft-, Boden- und Wasserverschmutzung in der Arktis? Die Fragen 24 und 25 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 26. Welche deutschen Organisationen und bundesministeriellen Ressorts bzw. Fachabteilungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung am 5. Internationalen Arktis-Forum in Sankt Petersburg vom 8. bis 10. April 2019 teilgenommen bzw. das Arktis-Forum besucht? Vertreter der deutschen Auslandsvertretungen in Moskau und St. Petersburg haben am 5. Internationalen Arktis-Forum teilgenommen. Zudem haben nach Kenntnis der Bundesregierung Vertreter des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel und des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung teilgenommen. 27. Welche deutschen Organisationen und bundesministeriellen Ressorts bzw. Fachabteilungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung das 11. Ministertreffen des Arktischen Rates in Finnland (Rovaniemi) vom 6. bis 7. Mai 2019 besucht? Als Beobachterstaat im Arktischen Rat haben Vertreter der Bundesregierung am 11. Ministertreffen des Arktischen Rates in Finnland (Rovaniemi) teilgenommen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Welche Mitgliedstaaten des Arktischen Rates haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung geweigert, bei dem Ministertreffen des Arktischen Rates in Rovaniemi vom 6. bis 7. Mai 2019 in der gemeinsamen Abschlusserklärung bzw. in dem Abschlussdokument Bezug auf den Klimawandel (sowie das Pariser Klimaschutzabkommen) zu nehmen, und mit welcher Begründung? Zu internen Gesprächen in multilateralen Organisationen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. 29. Wie evaluiert die Bundesregierung die 12. Sitzung des Arktisdialogs am 21. November 2018 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit? Welche Bundestagsabgeordneten wurden zur Veranstaltung eingeladen? 30. Welche Bundestagsabgeordneten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur 13. Sitzung des Arktisdialogs „Wissenschaftskooperationen in der Arktis“ am 5. Juni 2019 eingeladen? Wenn keine, warum nicht? Die Fragen 29 und 30 werden zusammengefasst beantwortet. Der Arktisdialog wurde vom Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) ins Leben gerufen und wird seit 2017 vom in Potsdam ansässigen Deutschen Arktisbüro koordiniert. Er bietet ein fachliches Austauschforum beteiligter Bundesministerien, nachgeordneter Behörden, Forschungsinstituten und der Zivilgesellschaft und fördert so den Dialog zwischen Wissenschaft und Politik und die Abstimmung zwischen der Bundesregierung und Fachexperten aus den Arbeitsgruppen des Arktischen Rates oder anderer relevanter Gremien. 31. Welche Forschungsziele verfolgt die Wissenschaftspolitik der Bundesregierung in der Arktis? Die deutsche Arktisforschung soll wesentliche Beiträge zum Verständnis der Arktis und ihrer regionalen und globalen Bedeutung leisten und diese Erkenntnisse für die Gesellschaft und politische Entscheidungsträger aufbereiten. In der arktischen Forschung setzt sich die Bundesregierung ein für: • Finanzielle Unterstützung nationaler Polarforschungsinstitutionen und Projekte zur Untersuchung klimarelevanter Prozesse und Mechanismen. • wissenschaftliche Beratungsangebote für politische Entscheidungsträger zum Thema Arktis. • Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen zur Ausweisung von Schutzgebieten zum Schutz einzigartiger Biodiversität. • internationale Abstimmungen zu Forschungsaktivitäten, um im Rahmen von Vorsorge- und Verursacherprinzip als Grundprinzipien globales Wissen zum Erhalt der Gemeinschaftsgüter zu erarbeiten. • Kooperation mit dem Arktischen Rat, insbesondere Umsetzung des vom Arktischen Rat initiierten Abkommens zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Arktisforschung mit Schwerpunkt auf den drei Teilbereichen (1) wissenschaftliche Beobachtung und gemeinsame Datennutzung, (2) regionale und globale Veränderungen und (3) Herausforderungen der Bewohner der Arktis. • Entwicklung einer europäischen Rahmenstrategie zur wissenschaftlichen Erforschung der Arktis. Drucksache 19/15326 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. • Einrichtung und Management nationaler und internationaler gemeinsamer Nutzung von Forschungsschiffen, Unterwasserfahrzeugen und Observatorien entsprechend der Regelungen des Seerechtübereinkommens der Vereinten Nationen. 32. Mit welchen finanziellen Mitteln wurde das Alfred-Wegener-Institut seit 2000 durch die Bundesregierung gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Einzelheiten zur institutionellen Förderung des Alfred-Wegener-Instituts (AWI) durch die Bundesregierung sind nachstehender Tabelle zu entnehmen: Jahr In tausend Euro 2000 65.417 2001 67.787 2002 79.401 2003 80.558 2004 85.022 2005 78.145 2006 88.964 2007 93.691 2008 86.531 2009 92.091 2010 87.631 2011 93.894 2012 97.005 2013 100.335 2014 106.313 2015 115.058 2016 121.770 2017 136.941 2018 133.689 2019 133.174 2000-2019 1.943.420 33. Welche Forschungsstationen in der Arktis werden von deutschen Forscherinnen und Forschern aktuell genutzt? Das Netzwerk „International Network for Terrestrial Research and Monitoring in the Arctic“ (Interact, www.eu-interact.org/) listet terrestrische Forschungsstationen unter anderem in den Färöer Inseln, Grönland, Island, Kanada, Nordeuropa , Russland und den USA auf. Informationen über die aktuelle Nutzung durch deutsche Forscherinnen und Forscher zu diesen Stationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen institutioneller Kooperationen des deutschen Alfred-Wegener-Instituts (AWI) mit dem französischen Polarforschungs- Institut Paul Emilie Victor (IPEV) wird die AWIPEV Forschungsbasis Ny- Ålesund auf Spitzbergen als gemeinsame Station betrieben, in der sich deutsche Wissenschaftler zu Forschungsarbeiten regelmäßig aufhalten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 34. Plant die Bundesregierung die Errichtung eigener permanenter Forschungsstationen in der Arktis? Wenn ja, wo, wann, und zu welchem Zweck? Derzeit plant die Bundesregierung keine permanenten Forschungsstationen in der Arktis. 35. Was ist der aktuelle Stand bezüglich des Forschungseisbrechers „Polarstern II“, dessen Bau das Bundesministerium für Bildung und Forschung Ende 2014 ausgeschrieben hatte? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Claudia Müller auf Bundestagsdrucksache 19/14492 verwiesen. 36. Welche weiteren deutschen Forschungsschiffe für die Arktis sind in Planung ? Derzeit plant die Bundesregierung keine weiteren Forschungsschiffe für den Einsatz in der Arktis. 37. Wie viele Eisbrecher waren nach Kenntnis der Bundesregierung 2018 in der Arktisregion im Einsatz (bitte nach Staaten und Antriebssystemen auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung waren im Jahr 2018 je ein militärischer, konventionell angetriebener Eisbrecher Russlands und Chinas in der Arktisregion im Einsatz, zudem der deutsche Forschungseisbrecher „Polarstern“ mit dieselmechanischem Antriebsystem. Zu Einsätzen ziviler Eisbrecher anderer Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine Übersicht über Forschungseisbrecher gibt das durch die EU geförderte Vorhaben „Arctic Research Icebreaker Consortium (ARICE)“ (www.arice.eu/). Des Weiteren sind auf der Website des „Forum of Arctic Research Operator (FARO)“, einem Netzwerk der Arktisforschung betreibenden Einrichtungen, Eisbrecher gelistet (www.faro-arctic.org/science-platforms-and-infrastructu res/). 38. Welche Staaten arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell am Bau sowie an der Entwicklung neuer Eisbrecher für die Arktisregion? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen Russland und China über Schiffbauprogramme für neue Eisbrecher. Zudem hat die Bundesregierung Kenntnis von jeweils einem in Bau befindlichen Forschungseisbrecher in Deutschland und Großbritannien. Drucksache 19/15326 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 39. Welche bilateralen Arktisforschungsprojekte mit den Mitgliedstaaten des Arktischen Rates fördert die Bundesregierung seit 2000 (bitte nach einzelnen Staaten, Jahren und Umfang der Förderung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung fördert seit dem Jahr 2000 bilaterale Arktis- Forschungsvorhaben deutscher Forschungseinrichtungen mit folgenden Mitgliedstaaten des Arktischen Rates (in tausend Euro). Jahr Russland Kanada Norwegen 2000 2.732 2001 1.877 2002 2.324 2003 1.273 2004 1.581 2005 535 2006 598 2007 2.834 2008 2.529 2009 2.640 2010 2.918 2011 2.253 48 2012 643 13 69 2013 3.116 34 74 2014 3.369 8 18 2015 3.097 5 2016 2.316 2017 2.137 2018 1.991 2019 1.868 40. Welche Auswirkungen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation auf die deutschrussische Zusammenarbeit in der Arktis? Der Bundesregierung sind keine Auswirkungen von EU-Sanktionen auf die deutsch-russische Zusammenarbeit in der Arktis bekannt. 41. Wurde im Rahmen des Russlandbesuchs vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller im April 2019 die deutsch-russische Zusammenarbeit in der Arktisregion thematisiert, undwenn ja, in welchem Zusammenhang? Beim Besuch des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, in Russland wurden Fragen des Erhalts der Biodiversität und des Umweltschutzes erörtert; thematisiert wurde auch das Auftauen von Permafrostböden und dessen Folgen für das Weltklima. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 42. Welche bilateralen Arktisforschungsprojekte mit den Beobachterstaaten des Arktischen Rates fördert die Bundesregierung seit 2000 (bitte nach einzelnen Staaten, Jahren und Umfang der Förderung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung fördert seit 2014 bilaterale Arktis-Forschungsvorhaben deutscher Forschungseinrichtungen mit folgenden Beobachterstaaten des Arktischen Rates (in tausend Euro). Jahr Volksrepublik China Großbritannien 2014 104 2015 237 2016 249 2017 73 2018 57 187 2019 1.066 43. Welche Folgen ergeben sich aktuell konkret aus den am Festlandsockel vorgenommenen Untersuchungen, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus? Die fünf Küstenstaaten des arktischen Ozeans und seiner angrenzenden Gewässer Dänemark (Grönland), Kanada, Norwegen (Spitzbergen), Russland und die USA machen Festlandsockel-ansprüche nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) auch jenseits einer Breite von 200 Seemeilen, gemessen ab den jeweiligen Basislinien, geltend. Zur Festlegung der äußeren Grenzen ihres jeweiligen Festlandsockels haben gegenwärtig Dänemark, Kanada und Russland bei der Kommission zur Begrenzung des Festlandsockels (FSGK) entsprechende Anträge nach Artikel 76 und Anlage II des SRÜ unterbreitet und erheben hierzu weitere wissenschaftliche und technische Daten. Die FSGK wird zu gegebener Zeit Empfehlungen an die betreffenden Küstenstaaten hinsichtlich der Festlegung der äußeren Grenzen der jeweiligen Festlandsockel richten. Die betreffenden arktischen Küstenstaaten mit gegenüberliegenden oder aneinander angrenzenden Küsten sind sodann verpflichtet, den jeweiligen Festlandsockel durch eine völkerrechtliche Übereinkunft im Sinne einer der Billigkeit entsprechenden Lösung abzugrenzen. Die Bundesregierung begrüßt , dass die arktischen Küstenstaaten ihre Anträge bei der FSGK nach Maßgabe des SRÜ unterbreiten, hierzu weitere wissenschaftliche Untersuchungen vornehmen und Festlandsockelgebiete in der Arktis in einvernehmlicher Weise abgrenzen, wie beispielsweise im Vertrag von 2010 zwischen Norwegen und Russland. 44. Was waren die Ergebnisse der nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgreichen Testphase des „Systems zum dynamischen Positionieren im Eis“, welches von der Hamburgischen Schiffbau-Versuchsanstalt (HSVA) entwickelt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des Forschungsprogramms „Maritime Technologien der nächsten Generation“ mit insgesamt 784.000 Euro im Zeitraum August 2008 bis Dezember 2012 gefördert wurde? 45. Wo wurde bzw. wird das in Frage 44 genannte System nach der Markteinführung 2013 bisher verwendet, und mit welchen Ergebnissen? 46. Wurden Schiffe der deutschen Flotte mit diesem System ausgerüstet, und wenn ja, welche, und wie viele? Drucksache 19/15326 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 47. Wurde das System ins Ausland verkauft, und wenn ja, an welche Staaten und Unternehmen, und in welcher Menge? Die Fragen 44 bis 47 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen des international geförderten MARTEC ERA-NET Verbundvorhabens „DYPIC – Dynamic Positioning in Ice“ hat das BMWi die Entwicklung, Herstellung und Testphase eines Systems gefördert, mit denen (Modell-)Schiffe auch in vereisten Gewässern ihre Position genau halten können (dynamisches Positionieren, DP). Ergebnis des geförderten Teilvorhabens ist ein System für Modellversuche der Hamburgischen Schiffbau-Versuchsanstalt (HSVA) im Eis und im offenen Wasser sowie dazugehörige Leitlinien zur Durchführung der Modellversuche. Die im Rahmen der anteiligen Förderung entwickelte Modellversuchstechnik ermöglicht es der HSAV, erstmals Modellversuche durchzuführen , mit denen das Manövrier- und Bewegungsverhalten von Schiffen mit DP-Anlage im eigenen Eistank untersucht werden kann. Solche Modellversuche sind Grundlage für die Optimierung von DP-Schiffen in der Entwurfsphase . Das System zum dynamischen Positionieren ist seit Abschluss des Forschungsprojektes im Besitz der HSVA, die mit dessen Hilfe Versuche im Modellmaßstab durchführen kann. Nach Kenntnis der Bundesregierung setzt die HSVA das System hierzu seit Abschluss des Forschungsvorhabens in Projekten zur Optimierung des Entwurfs von DP-Schiffen für Kunden ein. Genauere Informationen dazu liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Vertrieb des Modellversuchssystems selbst war und ist jedoch nicht vorgesehen. Das System wurde entsprechend den förderpolitischen Zielen des Forschungsprogramms „Maritime Technologien der nächsten Generation“ für den Modellmaßstab und Einsatz bei der HSVA entwickelt. Es ist auf Schiffen nicht einsetzbar, da insbesondere geometrische und zeitliche Parameter Skalierungseffekten unterliegen und die Soft- und Hardwareschnittstellen spezifisch für die Bedingungen bei der HSVA konfiguriert wurden. 48. Inwiefern ist es der Bundesrepublik Deutschland seit 2013 gelungen, seine Ad-hoc-Teilnahme an den Arbeitsgruppen des Arktischen Rates auszubauen (siehe „Leitlinien deutscher Arktispolitik“, S. 14)? Die Bundesregierung hat 2013 wissenschaftliche und fachpolitische Expertinnen und Experten u.a. des Alfred-Wegener-Instituts (AWI), des Umweltbundesamtes (UBA), des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), des Deutschen Zentrums für Luftund Raumfahrt (DLR) und des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für alle Arbeitsgruppen benannt, die regelmäßig an den Arbeitsgruppensitzungen teilnehmen und der Bundesregierung über deren Arbeit berichten . 2015 wurde zudem ein Stellvertretersystem entwickelt, um die Teilnahme deutscher Vertreter bei den Arbeitsgruppensitzungen auch sicherzustellen, wenn die benannten Expertinnen und Experten verhindert sind. 49. Zur Lösung welcher Probleme konnte die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Arktischen Rates nach Ansicht der Bundesregierung seit 2013 substanziell beitragen? Als Beobachterstaat im Arktischen Rat ist Deutschland durch seine Experten in allen Arbeitsgruppen des Arktischen Rats vertreten und bringt sich so inhaltlich in zahlreiche Projekte und Forschungs-vorhaben ein. Deutschland war beratend Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. an der Entwicklung des Abkommens zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Arktisforschung beteiligt. Das Abkommen soll die internationale Forschungszusammenarbeit in der Arktis erleichtern. Es wurde beim Ministertreffen des Arktischen Rats im Jahr 2017 verabschiedet und trat 2018 in Kraft. 50. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Beobachterrolle im Arktischen Rat (siehe „Leitlinien deutscher Arktispolitik“, S. 2)? Die Bundesregierung nimmt an den Sitzungen des Arktischen Rats und seiner Arbeitsgruppen aktiv teil. Darüber hinaus wurde die Zusammenarbeit mit den Beobachterstaaten im Arktischen Rat deutlich ausgebaut. So werden vermehrt Treffen des Vorsitzes oder der Arbeitsgruppen mit den Beobachtern angeboten, zudem erhalten die Beobachter in speziellen „Observer Special Sessions“ Rederecht im Plenum. Die Bundesregierung nimmt diese Angebote wahr. 51. Welche Projekte mit Bezug auf die Arktis mit den Organisationen mit Beobachterstatus im Arktischen Rat fördert die Bundesregierung seit 2000 (bitte nach einzelnen Organisationen, Jahren und Umfang der Förderung aufschlüsseln und Projekttitel angeben)? Die Bundesregierung hat keine Projekte im Sinne der Fragestellung gefördert. 52. In welchen weiteren Foren bzw. Gremien mit Bezug auf die Arktis neben dem Arktischen Rat engagiert sich die Bundesregierung? Die Bundesregierung engagiert sich neben dem Arktischen Rat derzeit in weiteren Gremien, die in ihrer Arbeit Bezug auf die Arktis nehmen. Dazu zählen: - der Euro-arktische Barentsseerat (Barents Euro-Arctic Council, BEAC) - das EU Arctic Forum - die Internationalen Arktis-Wissenschaftsministerkonferenzen (ASM) - die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) - die OSPAR Kommission zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks - die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) - der Arctic Security Forces Roundtable Zudem ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in den internationalen wissenschaftlichen Gremien zur Arktisforschung vertreten und benennt über ein Nationalkomitee für die Arktis/Antarktis deutsche Vertreter in den Arbeitsgruppen des „International Arctic Science Committee“ und in anderen internationalen Forschungsgremien 53. Über welche Informationen zum aktuellen Stand der Bewerbung der Europäischen Union um den Beobachterstatus im Arktischen Rat verfügt die Bundesregierung? Die Europäische Union hat 2008 einen Antrag auf Zulassung als ständiger Beobachter im Arktischen Rat gestellt. Das Verfahren zur Erlangung des Beobachterstatus ist im Annex 2 der Geschäftsordnung des Arktischen Rates geregelt . Danach trifft der Rat einstimmig die Entscheidung über eine Zulassung als Beobachter anhand der in der Geschäftsordnung vorgegebenen Kriterien. Bis Drucksache 19/15326 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. dato ist dem Antrag der Europäischen Union nicht stattgegeben worden. Sie nimmt aber seit vielen Jahren auf Einladung des Vorsitzes beobachtend an den Sitzungen des Arktischen Rates teil und entsendet Expertinnen und Experten in die Arbeitsgruppen. 54. Welche Mitgliedstaaten im Arktischen Rat sind bzw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zurückhaltend bzw. ablehnend gegenüber dem Antrag der Europäischen Union (EU) auf ihre Aufnahme als ständiger Beobachter? 55. Inwiefern hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Ukrainekrise auf die Aufnahme der EU als ständiger Beobachter in den Arktischen Rat ausgewirkt? Die Fragen 54 und 55 werden zusammengefasst beantwortet. Zu internen Beratungen in multilateralen Organisationen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine Stellung. 56. Welche Möglichkeiten bieten sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die EU, wenn ihr der Status zuerkannt würde? Beobachter im Arktischen Rat können insbesondere durch die Entsendung von Expertinnen und Experten oder anderweitige Unterstützung an bestehenden und entstehenden Projekten der Unterorgane (vor allem Arbeitsgruppen) des Arktischen Rates mitwirken. Im Übrigen wird auf die Geschäftsordnung des Arktischen Rates sowie das „Arctic Council Observer Manual for Subsidiary Bodies “ verwiesen (www.oaarchive.arctic-council.org/handle/11374/940, www.oaarchive.arctic-council.org/handle /11374/939). 57. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Meinung der EU-Botschafterin für die Arktisregion Marie-Anne Coninsx über die Annahme einer neuen oder überarbeiteten EU-Arktispolitik in relativ naher Zukunft (vgl. www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/interview/konflikte-in-derarktis -unwahrscheinlich-aber-nicht-ausgeschlossen/)? Hält die Bundesregierung es für zielführend, die bestehende EU- Arktisstrategie zu aktualisieren? 58. Wie beurteilt die Bundesregierung den aktuellen Stand der Umsetzung der EU-Arktispolitik? 59. Welche konkreten vertrauensbildenden Maßnahmen für die Arktisregion hat die Europäische Union seit 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen? Die Fragen 57, 58 und 59 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung setzt sich für die Aktualisierung der EU-Arktisstrategie ein. Die EU hat ihr Engagement für die Arktispolitik seit 2013 erheblich verstärkt, unter anderem durch Ernennung einer EU-Botschafterin für die Arktisregion, durch Bereitstellung hoher Fördermittel für die Arktisforschung in Höhe von 200 Mio. Euro seit 2002, durch Förderprogramme für indigene und lokale Bevölkerungsgruppen oder durch die Organisation von Dialogen zwischen der Europäischen Union und Vertretern der arktischen indigenen Bevölkerung (Arctic Indigenous Peoples Dialogue). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Übrigen wird auf die Veröffentlichungen der EU zu ihrem Engagement für die Arktisregion verwiesen: www.europa.eu/rapid/press-release_MEMO- 16-1540_de.htm von 2016. 60. Mit welchen finanziellen Mitteln fördert die EU nach Kenntnis der Bundesregierung den Arctic Economic Council (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die finanzielle Förderung des „Arctic Economic Council“ durch die EU vor. 61. Inwiefern kooperiert die EU mit den Mitgliedstaaten des Arktischen Rates , die nicht als EU-Mitgliedstaaten gelten? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht mit Kanada eine enge wissenschaftliche Kooperation zu Arktisthemen. Zudem engagiert sich die EU im Rahmen der Nördlichen Dimension, einer gemein-samen Politik der Europäischen Union, Russlands, Norwegens und Islands, zur Förderung von Dialog und Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Umwelt und Verkehr . Im Oktober 2019 hat die EU gemeinsam mit Schweden erstmals ein EU Arctic Forum ausgerichtet, an dem neben den EU-Mitgliedstaaten die Mitgliedstaaten des Arktischen Rates sowie Vertreter von Indigenen-Organi-sationen teilnahmen. 62. In welchen weiteren Foren bzw. Gremien mit Bezug auf die Arktis neben dem Arktischen Rat engagiert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union? Die EU ist Vollmitglied im Euro-arktischen Barentsseerat (BEAC). Dabei handelt es sich um ein Forum für zwischenstaatliche und interregionale Zusammenarbeit im Barentsseeraum. Bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat die EU Beobachterstatus. Weiterhin engagiert sich die EU im Rahmen der Nördlichen Dimension. Die EU ist zudem Vertragspartei des Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR- Übereinkommen). Die EU engagiert sich auch in weiteren internationalen Organisationen und Foren , die eine Verbindung zur Arktis aufweisen, ohne sich speziell auf die Arktis zu beziehen, darunter die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), die Internationale Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO), das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ), das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC), das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) und das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP). Weitere wichtige Formate sind das EU Arctic Forum und der regelmäßige Dialog zwischen der EU und den arktischen indigenen Völkern („Arctic Indigenous Peoples Dialogue“). Drucksache 19/15326 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 63. Welche Staaten sowie Bündnisse, an denen die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Strategiepapiere für die Arktis (bitte die Staaten, Bündnisse sowie die Namen der Strategiepapiere auflisten)? Der Bundesregierung sind keine über einschlägige öffentliche Quellen hinausgehenden Strategie-papiere zur Arktispolitik anderer Länder bekannt. 64. Welche Arktisanrainerstaaten haben das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) bisher nicht ratifiziert? Unter den Küstenstaaten des arktischen Ozeans und seiner angrenzenden Gewässer haben die Vereinigten Staaten von Amerika das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 nicht ratifiziert. 65. Mit den Regierungen welcher Mitgliedstaaten des Arktischen Rates hat die Bundesregierung seit 2014 ihre Arktispolitik besprochen (bitte Datum und Umstände der Gespräche nennen)? Die Bundesregierung pflegt aufgabenbedingt eine Vielzahl von Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Regierungen, so auch zu den Regierungen der Mitgliedstaaten des Arktischen Rates. Eine Aufstellung von Einzelterminen erfolgt nicht. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmern) besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Insbesondere bei größeren Veranstaltungen (z. B. Vorträgen ) lässt sich vielfach nicht mehr rekonstruieren, welche Personen teilgenommen haben und welche Gespräche anlässlich dieser Veranstaltungen geführt worden sind. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Gespräche mit Amtsträgerinnen und Amtsträgern anderer Staaten vertraulich sind, weshalb die Bundesregierung hierzu keine weiteren Angaben macht. 66. Welches Konfliktpotenzial sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis aktuell zwischen den Arktisanrainerstaaten (Kanada, USA, Russland, Norwegen, Dänemark, Island, Finnland und Schweden)? 67. Teilt die Bundesregierung die Meinung von Experten aus dem Bundesministerium in der Verteidigung, dass die bislang vorherrschende Kooperationsbereitschaft einzelner Akteure in der Arktisregion geschwunden ist (siehe www.bmvg.de/de/aktuelles/strategische-vorausschau-der-arktisdia log-25808)? Wenn ja, um welche konkreten Akteure, und um welche Bereiche handelt es sich? Die Fragen 66 und 67 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung stellt fest, dass multilaterale Standards und Normen, Kodizes und Konfliktbeilegungsmechanismen weltweit zunehmend in Frage gestellt werden, was die internationale Zusammenarbeit auch in der Arktisregion verstärkt belastet. Staaten sichern ihre Interessen in der Arktis zunehmend auch militärisch ab. Die Grenzen zwischen offensiven und defensiven Handlungsoptionen werden durch den Aufbau und die Anwendung von Dual Use-Fähigkeiten , Strategien externer Einflussnahme und den Technologiefortschritt verwischt . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 68. Inwiefern begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag des russischen Außenministers Sergej Lawrow auf dem 5. Internationalen Arktis-Forum in Sankt Petersburg am 9. April 2019, die seit 2014 ausgesetzten jährlichen Treffen der Generalstabschefs der Mitgliedstaaten des Arktischen Rates zwecks der Aufrechterhaltung der regionalen Stabilität wieder aufzunehmen und Kontakte auf der Ebene von Militärexperten der Arktisstaaten herzustellen (siehe www.mid.ru/ru/press_service/minister_speeches/-/ asset_publisher/7OvQR5KJWVmR/content/id/3608543)? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Dialogformate über multilaterale Standards und Normen, Kodizes und Konfliktbeilegungsmechanismen mit dem Ziel, die Arktis als konfliktarme Region zu erhalten. Ein Treffen auf Ebene der Generalstabschefs ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant. 69. Inwiefern sieht es die Bundesregierung als aktuell geeignet an, im Rahmen des Nato-Russland-Rates über die Sicherheitsfragen in der Arktisregion zu beraten? Die Bundesregierung bekennt sich klar zu ihren Bündnisverpflichtungen, die aus der Mitgliedschaft in EU und NATO erwachsen und fördert eine intensivere Befassung von EU und NATO mit den sicherheitspolitischen Implikationen der Arktis. Insofern ist der NATO-Russland-Rat grundsätzlich ein geeignetes Gremium , um gemeinsam mit Russland über Sicherheitsfragen in der Arktisregion zu beraten. Hinsichtlich der grundlegenden Position der Bundesregierung zu sicherheitspolitischen Fragestellungen zur Arktis wird auf die Antwort zu Frage 75 verwiesen . 70. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der 11. Sitzung des Arktisdialogs am 26. Juni 2018 im Bundesverteidigungsministerium? Welche konkreten Anregungen seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung wurden von den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung aufgenommen? Der Arktisdialog ist für die Bunderegierung ein wichtiges Forum für die ressort- und sektorübergreifende Koordinierung und den Austausch über die Region. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 71. Über welche Informationen zur Organisationsstruktur von „Arctic Security Forces Roundtable“ verfügt die Bundesregierung? Der „Arctic Security Forces Roundtable“ ist ein Gesprächsforum, bei dem sich die Mitglieder Dänemark, Finnland, Island, Kanada, Norwegen, Schweden und die USA nebst der ständigen Teilnehmer Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die Niederlande über sicherheits- und militärpolitische Fragestellungen austauschen. Die Teilnahme Russlands ist seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim ausgesetzt. 72. Hält die Bundesregierung Bundeswehreinsätze jenseits des nördlichen Polarkreises grundsätzlich für möglich? Die Bundesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen über hypothetische Szenarien. Drucksache 19/15326 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 73. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung an dem Aufbau von speziellen Fähigkeiten für eventuelle militärische Einsätze in der Arktis sowie gemeinsamen Manövern mit Bündnispartnern in der Region? Es wird auf die Antwort zu Frage 72 verwiesen. Zum Aufbau von Fähigkeiten für militärische Einsätze in der Arktis wird auf die Antworten zu den Fragen 78 und 79 verwiesen. Außerdem wird zur Teilnahme der Bundeswehr an gemeinsamen Manövern auf die Antwort zu Frage 76 verwiesen. 74. Welche Bedeutung wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) der Region Arktis beigemessen? An welchen konkreten militärischen Projekten mit Bezug auf die Arktis wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von PESCO aktuell gearbeitet? Auf Grundlage des Vertrags von Lissabon über die EU (Artikel 42.6, 46 und Protokoll 10) und des Ratsbeschlusses (GASP) 2017/2315 vom 11. Dezember 2017 bildet die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit („Permanent Structured Cooperation“/PESCO) einen Rahmen und Prozess zur Vertiefung der Verteidigungszusammenarbeit zwischen 25 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten. Die von den Teilnehmern eingegangenen 20 verbindlichen Verpflichtungen und die Projektvorhaben im Rahmen der PESCO haben das Ziel, gemeinsam zu einem kohärenten Spektrum an Verteidigungsfähigkeiten zu gelangen, die den Mitgliedstaaten für nationale und multinationale Missionen und Operationen unabhängig von einem geografisch vorab festgelegten Operationsgebiet zur Verfügung stehen. Die vom Rat beschlossenen Projekte sind auf der PESCO-Webseite einsehbar (www.pesco.europa.eu/). Zu militärischen Projekten mit spezifischem Bezug zur Arktis liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 75. Verfügt die Bundesregierung über eigene Konzepte einer arktischen Sicherheitsarchitektur ? Wenn ja, über welche? Wenn nein, wird an diesen aktuell gearbeitet? Die Bundesregierung richtet ihr Handeln darauf aus, Krisenpotenziale und Konflikte in der Arktisregion frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. In diesem Sinne bringt sie ihre Vermittlungskompetenz präventiv und vertrauensbildend ein und setzt sich dafür ein, dass Interessengegensätze einvernehmlich auf Grundlage bestehenden Rechts gelöst werden. Um die Arktis als konfliktarme Region zu bewahren, muss sie in ein System multilateraler Stabilität eingebunden sein. Regionale Gremien sind dabei essentielle Bausteine. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 76. An welchen Militärübungen jenseits des nördlichen Polarkreises hat die Bundeswehr seit 1990 teilgenommen (bitte nach Jahren auflisten)? Die Bundeswehr war seit 1990 an folgenden Übungen beteiligt, deren Gastgebernation ein Arktisstaat ist (Gastgebernation in Klammern): 1990: Array Encounter (Norwegen, Northern Light (Norwegen) 1991: Northern Light (Norwegen), Ocean Safari (Norwegen) 1992: Northern Light (Norwegen) 1993: Northern Light (Norwegen) 1994: Arctic Express (Norwegen), Northern Light (Norwegen) 1995: Northern Light (Norwegen), Strong Resolve (Norwegen) 1996: Northern Light (Norwegen) 1997: Northern Light (Norwegen), Strong Resolve (Norwegen) 1998: Northern Light (Norwegen) 1999: Battle Griffin (Norwegen), Northern Light (Norwegen) 2000: Northern Light (Norwegen) 2001: Northern Light (Island) 2002: Northern Light (Island), Strong Resolve (Norwegen) 2003: DEFRAM (Norwegen, Island), Northern Light (Island) 2004: Cope Thunder (Vereinigte Staaten von Amerika), Northern Light (Norwegen) 2005: Battle Griffin (Norwegen), Übung Marinefliegergeschwader 3 (Island) 2006: Standing NATO Mine Counter Measures Group 1 Exercise (Norwegen) 2007: Übung Marinefliegergeschwader 3 (Island) 2008: Red Flag (Vereinigte Staaten von Amerika), Übung Marinefliegergeschwader 3 (Norwegen) 2009: Cold Response (Norwegen), Northern Challenge (Island) 2010: Northern Challenge (Island) 2011: Explosive Ordnance Disposal Exercise (Norwegen), Northern Challenge (Island) 2012: Cold Response (Norwegen), Explosive Ordnance Disposal Exercise (Norwegen), Northern Challenge (Island), Red Flag (Vereinigte Staaten von Amerika), Übung Standing NATO Mine Counter Measures Group 1 (Norwegen) 2013: Arctic Challenge (Norwegen, Schweden, Finnland), Northern Challenge (Island) 2014: Cold Response (Norwegen), Dynamic Guard (Norwegen), Dynamic Mongoose (Norwegen), Northern Challenge (Island), Red Flag (Vereinigte Staaten von Amerika), Standing NATO Maritime Group 1 Exercise (Norwegen) 2015: Arctic Challenge (Norwegen, Schweden, Finnland), Cold Response (Norwegen), Dynamic Mongoose (Norwegen), Northern Challenge (Island) 2016: Cold Response (Norwegen), Dynamic Mongoose (Norwegen), Northern Challenge (Island), Norwegian MINEX (Norwegen), Standing NATO Mine Counter Measures Group 1 Exercise (Norwegen) 2017: Arctic Challenge (Norwegen, Schweden, Finnland), Dynamic Mongoose (Norwegen), Northern Challenge (Island) 2018: Cold Response (Norwegen), Dynamic Mongoose (Norwegen), Northern Challenge (Island), Trident Juncture (Norwegen) 2019: Arctic Challenge (Norwegen, Schweden, Finnland), Dynamic Mongoose (Norwegen), Joint Arctic Training (Norwegen), Nanook-Nunalivut (Kanada) 77. Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Norwegen als Übungsplatz für das Manöver Trident Juncture gewählt? Die norwegische Regierung hat die Rolle als Gastgebernation für die Durchführung der Übung 2018 angeboten. Drucksache 19/15326 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 78. Wie bewertet die Bundesregierung die Tauglichkeit der Bundeswehr für Einsätze jenseits des nördlichen Polarkreises? 79. Inwiefern werden existierende Waffensysteme sowie existierende Kampfbekleidung der Bundeswehr unter arktisch-winterlichen Bedingungen erprobt (bitte die Waffensysteme nennen)? 80. Hat die Bundesregierung seit 2000 geplant, für extreme Minustemperaturen bzw. für arktische Klimabedingungen taugliche Waffensysteme bzw. entsprechende Kampfbekleidung zu entwickeln? Wenn ja, welche, und wann? Die Fragen 78 bis 80 können nicht offen beantwortet werden. Informationen zu diesem Sachverhalt sind von besonderer sicherheitspolitischer Relevanz. Eine Offenlegung könnte nachteilige Auswirkungen für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland haben, da sie die Reichweite sicherheitsrelevanter Fähigkeiten der Bundeswehr betreffen. Daher sind diese Informationen „VS – nur für den dienstgebrauch“ eingestuft und werden gesondert übermittelt.* 81. Verfügt die Bundeswehr bereits über Handlungserfahrungen in der Arktis ? Wenn ja, über welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 76 verwiesen. 82. Über welche für die Arktis geeigneten Waffensysteme verfügt aktuell die Bundeswehr (bitte alle Waffensysteme und ihre Herkunft auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 79 verwiesen. 83. Wann hat die Bundesregierung den Bundesnachrichtendienst beauftragt, in der Arktis „die dortigen geostrategischen Trends“ zu verfolgen und „die politischen Entscheidungsträger über relevante Entwicklungen in der Arktis“ zu informieren (siehe www.bnd.bund.de/DE/Die_Themen/hid den_content1/Arktis/arktis_node.html)? Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags befasst sich der Bundesnachrichtendienst auch fortlaufend mit der Arktis im Zusammenhang mit priorisierten Themen und Staaten. 84. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Arktis tätig (bitte Standorte auflisten und ihre Standorte in der Arktis angeben)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist im Bereich der Rohstoffgewinnung Wintershall Dea derzeit das einzige deutsche Unternehmen, das direkt an der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in der Arktis engagiert ist (www.wintershalldea.com/de/wo-wir-sind/russland, www.wintershall dea.com/de/wo-wir-sind/norwegen). * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 85. In welchen Formaten werden zwischen der Bundesregierung und den deutschen Unternehmen die Pläne der deutschen Wirtschaft für die Arktisregion thematisiert bzw. besprochen? Es existieren keine Formate im Sinne der Fragestellung. 86. Wie konkret bewertet die Bundesregierung das wirtschaftliche Potenzial der Arktis, vor allem in Bezug auf die dort vorhandenen Bodenschätze? Die bisher in der Arktis durch Bohrungen bestätigten, förderbaren Kohlenwasserstoff-Reserven belaufen sich auf insgesamt 328,95 Milliarden BOE („barrels oil equivalent“). Davon sind 60,55 Milliarden Barrel Erdöl und Kondensat (18,4 Prozent) und 268,40 Milliarden BOE Erdgas (81,6 Prozent). Die unentdeckten Kohlenwasserstoff-Ressourcen verteilen sich auf 33 Kohlenwasserstoff-Provinzen in der Arktis und werden auf 89,9 Milliarden Barrel Erdöl, 44,1 Milliarden Barrel Kondensat und 412,2 BOE an Erdgas geschätzt . Trotz der nachgewiesenen und vermuteten Kohlenwasserstoff- Ressourcen von bedeutender Größenordnung sind eine flächendeckende Exploration und Feldesentwicklung (Erschließung der Felder bis zur Produktion) in naher Zukunft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erkennbar. Gründe sind unter anderem die unzureichende Infrastruktur, hohe und langfristige Entwicklungskosten , die harschen operativen Bedingungen und hohe Umwelt- und Sicherheitsauflagen. Das mineralische Rohstoffpotenzial der Arktis wurde von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) in vier Studien (getrennt nach Grönland , nordamerikanischer Arktis, nord-europäischer Arktis und russischer Arktis ) bewertet, die zwischen 2010 und 2012 in der Reihe „DERA- Rohstoffinformationen“, Bände 1-4, erschienen (www.deutsche-rohstoffagen tur.de/DERA/DE/Publikationen/Schriftenreihe/schriftenreihe_inhalt.html). Zudem veröffentlichte die BGR in ihrer Publikationsreihe „Commodity Top News“, Heft 41, am 06. Januar 2014 eine aktualisierte Zusammenfassung des mineralischen Rohstoffpotenzials der Arktis (www.bgr.bund.de/DE/Gemeinsa mes/Produkte/Downloads/Commodity_Top_News/Rohstoffwirtschaft/ 41_mineralisches-rohstoffpotenzial-arktis.pdf?__blob=publicationFile&v=7). Die Bundesregierung teilt die darin enthaltene wirtschaftliche Bewertung des mineralischen Rohstoffpotenzials der Arktis. 87. Welche Konzepte zur Erschließung der Arktis verfolgt die Bundesregierung , und mit welchen Staaten sowie Unternehmen arbeitet sie diesbezüglich zusammen? Die Bundesregierung befürwortet multilaterale Kooperation, insbesondere im Arktischen Rat. Sie setzt sich für den Erhalt der Arktis als konfliktarme Region und deren friedliche Nutzung ein. Das ökonomische Potential der Arktis sollte unter Beachtung ihrer besonderen ökologischen Empfindlichkeit und der daraus resultierenden besonderen Verantwortung unter Einhaltung höchster Umweltstandards schonend und nachhaltig genutzt werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Drucksache 19/15326 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 88. Welche zusätzlichen Erträge für Unternehmen einerseits und Schäden für die natürliche Umwelt andererseits werden nach Kenntnis der Bundesregierung infolge der abschmelzenden Arktis durch mehr Schiffsverkehr sowie leichter zugänglicher Rohstoffe erwartet? An welchen konkreten Einschätzungen und Analysen orientiert sich die Bundesregierung in dieser Frage? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Erwartungen zusätzlicher Erträge für Unternehmen infolge der abschmelzenden Arktis durch mehr Schiffsverkehr sowie leichter zugängliche Rohstoffe vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 94 verwiesen . Die Umweltrisiken durch zunehmenden Schiffsverkehr in der Arktis können unterschiedlichen Ursachen zugeordnet werden. Ihr jeweiliges Ausmaß kann sehr unterschiedlich ausfallen. Potentielle Umweltrisiken entstehen etwa durch Schadstoffemissionen (Stickstoff- und Schwefeloxide, Ruß), die Einleitung von Abwasser, Abfällen oder Öl, den Abrieb von Mitteln gegen Biofouling, Unterwasserlärm . Zudem steigert sich durch erhöhten Schiffsverkehr das allgemeine Risiko von Unfällen in schwierigen Meeres- und Wetterbedingungen. Der Abbau von Rohstoffen kann sich in verschiedener Weise negativ auf die arktischen Ökosysteme und ihre biologische Vielfalt auswirken, zum Beispiel durch den Abbau selbst, durch dafür verwendete Stoffe, den entstehenden Abraum und hierfür benötigte Lagerflächen, durch die Lagerung geförderter Stoffe und durch die für den Abbau erforderliche Infrastruktur (Fördergeräte, Terminals , Häfen, Straßen). 89. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der Anteil von Gas ist, das von der russischen Halbinsel Jamal über die Pipeline North Stream II in die Bundesrepublik Deutschland transportiert wird oder werden soll, und welchen Beitrag zur CO2-Einsparung in der Bundesrepublik Deutschland leisten diese Gaslieferungen zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 90. Welche Änderungen für die wirtschaftliche Nutzung (etwa Forst- und Landwirtschaft, Fischerei) sind nach Auffassung der Bundesregierung in der heute existierenden Permafrostzone angesichts der Klimaerwärmung zu erwarten? Es wird auf Publikationen des Umweltbundesamtes (UBA) verwiesen (www.umweltbundes amt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/ arktis/menschen-in-der-arktis/wirtschafts zweige#textpart-2). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 91. Welche Schäden an der bestehenden Infrastruktur sind nach Auffassung der Bundesregierung in der heute existierenden Permafrostzone angesichts der Klimaerwärmung zu erwarten? Es wird auf folgenden Artikel verwiesen: www.sciencedaily.com/releases/ 2019/10/%20191030132658.htm. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/15326 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 92. Werden in den Gesprächen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und den Vertreterinnen und Vertretern der chinesischen Regierung Perspektiven der sogenannten Polaren Neuen Seidenstraße thematisiert? Wenn ja, wann, und in welchem Zusammenhang, und mit welchem Ergebnis ? Die Gespräche zwischen der Bundesregierung und der chinesischen Regierung behandeln eine Vielzahl von Themen einschließlich die chinesische Infrastrukturinitiative „Belt and Road Initiative“. Diese Gespräche sind vertraulich, weshalb die Bundesregierung zu den Inhalten grundsätzlich keine Angaben macht. 93. Inwiefern beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Firmen an dem Ausbau der Infrastruktur der Nordostpassage? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 94. Inwiefern hält die Bundesregierung die Pläne der russischen Regierung für realistisch, den jährlichen Warenverkehr über die Nordostpassage bis zum Jahr 2024 auf 80 Mio. Tonnen anzuheben? Der Bundesregierung liegt die Kalkulationsgrundlage der russischen Regierung nicht vor. 95. Inwiefern ist die Bundesregierung mit den von Russland erarbeiteten Auflagen für die Durchfahrt von ausländischen Militärschiffen der Nordostpassage (www.iz.ru/852943/aleksei-kozachenko-bogdan-stepovoielnar -bainazarov/kholodnaia-volna-inostrantcam-sozdali-pravila-prokho da-sevmorputi) einverstanden, nach denen Russland darüber 45 Tage im Voraus informiert werden muss und die ausländischen Militärschiffe russische Lotsen an Bord nehmen müssen? Nach Auffassung der Bundesregierung müssen Gesetze und sonstige Regelungen der Küstenstaaten auch im Gebiet der Arktis im Einklang mit dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) von 1982 stehen, insbesondere mit dessen Regelungen über die Schifffahrtsfreiheit und Durchfahrtrechte sowie über die Ausübung von küstenstaatlichen Rechten und Hoheitsbefugnissen im Küstenmeer, in der Anschlusszone und in der ausschließlichen Wirtschaftszone einschließlich eisbedeckter Gebiete. Dies gilt auch hinsichtlich der Seewege im Bereich der sogenannten Nordostpassage in den Gewässern vor der Küste der Russischen Föderation. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu laufenden Regelungsvorhaben anderer Staaten grundsätzlich nicht Stellung . Drucksache 19/15326 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.