Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Katharina Willkomm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14314 – Abschiebung von Kontaktpersonen des Anis Amri V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Februar 2017 wurde mit B. B. A. eine enge Kontaktperson des Attentäters auf den Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, nach zwei Vernehmungen durch das Bundeskriminalamt abgeschoben und an tunesische Behörden übergeben , obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch Beschuldigter im Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts bezüglich des Terroranschlags war. Die Abschiebung wurde schon früh durch die Leitungsebene des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unterstützt (vgl. www.morgenpost.de/berlin/ article216507363/Amris-Freund-stellte-IS-Hinrichtungen-nach.html). Die Abschiebung einer weiteren Kontaktperson von Anis Amri, Karim H., wurde ebenfalls aktiv durch die Bundesregierung vorangetrieben: „Eine BAMF- Mitarbeiterin hatte am 14. Februar 2017 das Bundeskriminalamt eilig um Informationen zu Montasser gebeten. Sie schrieb, Bundeskanzlerin Angela Merkel wolle am Rande eines Treffens mit Vertretern Tunesiens diesen und andere Abschiebefälle ansprechen“ (s. www.sueddeutsche.de/politik/terrorismusabschiebung -anis-amri-1.4599213). Aus Sicht der Fragesteller besteht weiterhin Klärungsbedarf, ob die Rolle und eine mögliche Einbindung, Beteiligung und Unterstützungsleistung B. B. A. zum Anschlag des 19. Dezember 2016 durch die Ermittlungsbehörden in ausreichendem Maße ermittelt wurde. Es ist daher geboten, den grundsätzlichen Umgang der Bundesregierung sowie den ihr nachgeordneten Behörden mit Kontaktpersonen des Anis Amri zu prüfen. Als Kontaktpersonen des Anis Amri im Sinne dieser Anfrage sind die auf der im Rahmen des 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode konsentierten Liste vermerkten Personen („123er-Liste“) zu werten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Sofern in den nachfolgenden Antworten auf einzelne Personen Bezug genommen wird, erfolgt deren namentliche Nennung zum Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte lediglich in abgekürzter Form. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15327 19. Wahlperiode 20.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Gab es eine allgemeine Maßgabe nach dem 19. Dezember 2016, Abschiebungen von Kontaktpersonen von Anis Amri beschleunigt durchzuführen bzw. von Seiten der Bundesregierung aktiv zu unterstützen? a) Falls ja, durch welche Stelle wurde diese Maßgabe angeordnet, und welche Personen waren in die Entscheidungsfindung involviert? b) Aus welchen Gründen wurde eine solche Maßgabe angeordnet? Die Fragen 1 bis 1b werden im Zusammenhang beantwortet. Einem Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) folgend wurde für den Zuständigkeitsbereich des Bundes festgehalten, bei ausländischen Gefährdern durch den Generalbundesanwalt (GBA) und andere Staatsanwaltschaften künftig frühzeitiger anzuregen, dass begleitend geprüft wird, ob die Aussicht besteht, den Tatverdacht gegen diese Person so weit zu erhärten, dass ein Haftbefehl erfolgreich beantragt werden könnte. Kommt die jeweilige Staatsanwaltschaft zum Ergebnis, dass diese Aussicht absehbar nicht besteht, soll die Staatsanwaltschaft gebeten werden, in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, ob sie die Durchsetzung des Strafverfolgungsanspruchs zugunsten einer prioritären Abschiebung des Ausländers zurückstellt und die im Strafverfahren bislang gewonnenen Erkenntnisse an die zuständige Ausländerbehörde weitergibt. Dies entspricht der Praxis des GBA. Die Umsetzung der Maßnahme im Zuständigkeitsbereich des Bundes wurde durch das BMI am 11. Januar 2017 an das Bundeskriminalamt (BKA) kommuniziert und in der nächsten Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Statusrechtliche Begleitmaßnahmen (AG Status) im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) durch die teilnehmenden Vertreter des BMI angesprochen. Die Länder wurden in diesem Zusammenhang um Prüfung gebeten, ob sie eine ähnliche Vorgehensweise in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich anwenden wollen. 2. Welche der Kontaktpersonen von Anis Amri sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand zum 1. September 2019 aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschoben worden? In welchen Fällen waren Bundesbehörden in die Abschiebung eingebunden (bitte aufschlüsseln nach Personen, beteiligten Behörden und Abschiebedatum aufschlüsseln)? Mit Stand zum 1. September 2019 wurden 15 Personen, die auf der von den Fragestellern in Bezug genommenen Liste aufgeführt sind, abgeschoben. Zuständig für Abschiebungen sind die jeweiligen Landesbehörden. Soweit im Einzelfall erforderlich, begleitet die Bundespolizei (BPOL) Abschiebungen auf dem Luftweg, so dass die BPOL als grundsätzlich beteiligte Bundesbehörde im Sinne der Anfrage zu verstehen ist. Andere Bundesbehörden waren allenfalls insofern beteiligt, als sie an etwaigen Erörterungen in der AG Status teilgenommen haben. Im Einzelnen: Kontaktperson Abschiebungsdatum Beteiligte Behörden (im Rahmen der AG Status) B.B.A. 01.02.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL H.S. 15.05.2014 BPOL I.A. 12.06.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL K.A. 22.02.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL C.D.M. 10.05.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL S.S. 01.02.2016 BPOL Drucksache 19/15327 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kontaktperson Abschiebungsdatum Beteiligte Behörden (im Rahmen der AG Status) M.L. 16.08.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL A.A. 08.11.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL M.A.D. 27.06.2018 BAMF, BKA, BfV, BPOL K.D. 20.09.2017 BAMF, BKA, BfV, BPOL E.F. 26.08.2019 BAMF, BKA, BfV, BPOL A.H. 10.04.2019 BAMF, BKA, BfV, BPOL A.B. 23.04.2017 BPOL H.H. 08.11.2017 BPOL M.K. 28.02.2018 BAMF, BKA, BfV, BPOL Die Person Y.M., die sich ebenfalls auf der von den Fragestellern angeführten Liste befindet, wurde nicht abgeschoben. Sie reiste im bezüglichen Zeitraum freiwillig aus. 3. Welche der abgeschobenen Kontaktpersonen wurden zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis als Zeuge oder Beschuldigter von Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 durch Bundesbehörden vernommen ? Weshalb wurde ggf. auf solche Vernehmungen verzichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Kontaktpersonen beantworten)? Im Rahmen der Ermittlungen zum Anschlagsgeschehen vom 19. Dezember 2016 wurden die nachstehenden abgeschobenen Personen zu den aufgeführten Zeiten vernommen. Dabei hatte lediglich die Person B.B.A. den Status eines Beschuldigten. Im Einzelnen: Kontaktperson Zeitpunkt der Vernehmung(en) Ergebnis/Begründung B.B.A. 03.01.2017 19.01.2017 Aussage H.S. 08.07.2017 26.07.2017 Vernehmung wurde ohne Einbindung deutscher Behörden durch tunesische Sicherheitsbehörden durchgeführt. Eine Übermittlung der Ergebnisse fand im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens statt. I.A. 12.04.2017 Aussage K.A. 03.01.2017 17.01.2017 18.01.2017 Aussage C.D.M. 26.01.2017 Aussage S.S. Keine Vernehmung Person wurde bereits am 04.02.2016 zurückgewiesen, insofern erschien Vernehmung nicht Zielführend. M.L. Keine Vernehmung Im Ergebnis der Ermittlungen zu der Person erschien eine Vernehmung nicht zielführend. A.A. 21.12.2016 Aussage M.A.D. 17.03.2017 Aussage K.D. 28.12.2016 06.01.2017 08.02.2017 23.02.2017 Aussage Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15327 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kontaktperson Zeitpunkt der Vernehmung(en) Ergebnis/Begründung E.F. Keine Vernehmung Befand sich vom 16.01.2015 bis zum 26.08.2019 in Haft; insofern erschien eine Vernehmung nicht zielführend. A.H. 16.01.2017 15.02.2017 Aussage A.B. Keine Vernehmung Person war nicht aussagebereit H.H. 20.10.2017 Aussage M.K. Keine Vernehmung Im Ergebnis der Ermittlungen zu der Person erschien eine Vernehmung nicht zielführend. Die durchgeführten Vernehmungen und sonstigen Ermittlungen erbrachten keine Hinweise auf eine Einbindung der vernommenen Personen in AMRIs Tatplanung und -ausführung.  4. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Bundeskanzleramts die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert ? In wie vielen Fällen war die Leitungsebene des Bundeskanzleramts durch welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der Leitungsebene aufschlüsseln)?  5. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert? In wie vielen Fällen war die Leitungsebene des Ministeriums durch welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der Leitungsebene aufschlüsseln)?  6. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert? In wie vielen Fällen war die Leitungsebene des Ministeriums durch welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der Leitungsebene aufschlüsseln)?  7. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Auswärtigen Amtes die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert ? In wie vielen Fällen war die Leitungsebene des Ministeriums durch welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der Leitungsebene aufschlüsseln)?  8. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Bundeskriminalamts die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert ? In wie vielen Fällen war die Leitungsebene der Behörde durch welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der Leitungsebene aufschlüsseln)? Drucksache 19/15327 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert? In wie vielen Fällen war die Leitungsebene der Behörde durch welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der Leitungsebene aufschlüsseln)? 10. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert? In wie vielen Fällen war die Leitungsebene der Behörde durch welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der Leitungsebene aufschlüsseln)? 11. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 in internen Besprechungen, Gremiensitzungen etc. des Bundesnachrichtendienstes die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert? In wie vielen Fällen war die Leitungsebene der Behörde durch welche Person beteiligt (bitte nach Monaten/Jahren sowie Beteiligung der Leitungsebene aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Fragesteller begehren Auskunft zu sämtlichen etwaigen internen Besprechungen oder Gremiensitzungen in verschiedenen Geschäftsbereichen der Bundesregierung, in denen die Abschiebungen von Kontaktpersonen des Anis Amri thematisiert wurden. Die Bundesregierung weist erneut daraufhin, dass für Abschiebungen primär die Länder zuständig sind und nicht einzelne Ressorts oder Geschäftsbereichsbehörden des Bundes. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezieht sich das parlamentarische Frage- und Auskunftsrecht des Bundestages gegenüber der Bundesregierung auf Umstände, die nach der im Grundgesetz oder im einfachen Gesetz geregelten Zuständigkeit auch in den Verantwortungsbereich des Bundes fällt (BVerfGE 139, 194, 227). Zudem dienen o. g. Besprechungen in Bundesressorts und Geschäftsbereichsbehörden häufig der internen Meinungsbildung und der Vorbereitung der Entscheidung der Exekutive. Aufzeichnungen solcher Besprechungen finden häufig nicht statt. Es ist weder rechtlich noch inhaltlich geboten, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen oder Termine ) zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Sofern jedoch entsprechende interne Erörterungen im Vorfeld von geplanten Gesprächskontakten zu ausländischen Stellen erfolgten, mündeten sie in der Regel in einer schriftlichen Gesprächsvorbereitung. Insofern wird auf die Antwort zu den Fragen 13, 14 und 18 verwiesen. Sofern entsprechende Erörterungen zu Abschiebungen von Kontaktpersonen im Rahmen der dafür zuständigen AG Status stattfanden, wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15327 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 in Arbeitsgruppensitzungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte nach Monaten/Jahren aufschlüsseln)? Im Zeitraum 19. Dezember 2016 bis 1. September 2019 wurden in insgesamt 132 Fällen die Abschiebungen von Personen, die auf der von den Fragestellern in Bezug genommenen Liste aufgeführt sind, in Arbeitsgruppen des GTAZ thematisiert . Eine Thematisierung erfolgte in den Arbeitsgruppen Statusrechtliche Begleitmaßnahmen, Operativer Informationsaustausch, Tägliche Lage und Risikomanagement . Im Einzelnen: Jahr Monat AnzahlThematisierungen 2016 Dezember 0 2017 Januar 9 Februar 1 März 7 April 11 Mai 10 Juni 9 Juli 9 August 5 September 7 Oktober 8 November 4 Dezember 5 2018 Januar Keine Sitzung Februar 2 März 7 April 1 Mai 2 Juni 3 Juli 1 August 0 September 2 Oktober 1 November 3 Dezember 5 2019 Januar 1 Februar 0 März 4 April 4 Mai 2 Juni 2 Juli 2 August 3 September 2 Eine Beteiligung durch die Leitungsebene des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an Sitzungen der AG Status erfolgte in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt sechs Mal, wobei die Leitungsvertreter und -vertreterinnen in den Sitzungen keine aktive Rolle zu Einzelfällen übernahmen. Drucksache 19/15327 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 bei Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung bzw. bei sonstigen bilateralen Kontakten von Mitgliedern der Bundesregierung die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte nach Datum und Anlass aufschlüsseln)? Mitglieder der Bundesregierung haben in dem betreffenden Zeitraum bei Auslandsreisen und sonstigen bilateralen Kontakten verschiedene Gespräche geführt , bei denen bei Gelegenheit auch die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert wurde. Gegebenenfalls wurden auch Listen mit Personennamen übergeben. Auch darüber hinaus standen sie in regelmäßiger, auch telefonischer Korrespondenz mit den zuständigen Gesprächspartnern. Diese Gespräche werden jedoch nicht einzeln erfasst, sodass eine lückenlose Auflistung nach Einzelterminen nicht gewährleistet werden kann. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher diesbezüglicher Daten – einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Es ist auch nicht mehr nachvollziehbar, ob im Rahmen der nachfolgend genannten Gespräche eine Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri tatsächlich auch thematisiert wurde. Zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 fanden folgende Gesprächskontakte statt, zu denen interne Vorbereitungen der Hausleitung im Sinne der Anfrage erstellt wurden: Datum Gespräch zwischen 14.02.2017 BM Dr. de Maizière mit dem Innenminister der Republik Tunesien Herrn Majdoub in Berlin 15.02.2017 BM Dr. de Maizière mit dem Premierminister der Republik Tunesien Herrn Chahed in Berlin 13.11.2017 BM Dr. de Maizière mit dem Innenminister der Republik Tunesien Herrn Brahim in Bern 22.01.2018 BM Dr. de Maizière mit dem Innenminister der Republik Tunesien Herrn Brahim in Berlin Auch zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche wie auch der Korrespondenz der Bundesregierung mit Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine Angaben. Es handelt sich um Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15327 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 bei Auslandsreisen von Vertretern des Bundeskriminalamts bzw. bei sonstigen bilateralen Kontakten der Behörde die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte nach Datum und Anlass aufschlüsseln)? Das BKA hat grundsätzlich keine Zuständigkeit für die Abschiebung von Personen aus der Bundesrepublik. Kontakte des BKA zu ausländischen Stellen im Sinne der Anfrage finden lediglich anlassbezogen statt. Im Januar 2017 erfolgte ein telefonischer Kontakt des BKA mit tunesischen Stellen. Im Rahmen einer Dienstreise nach Marokko im Februar/März 2017 kam es zu Gesprächskontakten zwischen Vertretern des BKA und marokkanischen Stellen. 15. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 bei Auslandsreisen von Vertretern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bzw. bei sonstigen bilateralen Kontakten der Behörde die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte nach Datum und Anlass aufschlüsseln) 16. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 bei Auslandsreisen von Vertretern des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw. bei sonstigen bilateralen Kontakten der Behörde die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte nach Datum und Anlass aufschlüsseln)? 17. Wie oft wurde zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 bei Auslandsreisen von Vertretern des Bundesnachrichtendienstes bzw. bei sonstigen bilateralen Kontakten der Behörde die Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri thematisiert (bitte nach Datum und Anlass aufschlüsseln)? Die Fragen 15 bis 17 werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Wie oft und wann wurden zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 durch die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden Gespräche mit diplomatischen Vertretungen ausländischer Staaten in Deutschland hinsichtlich der Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri geführt (bitte nach Ministerium/Behörde, Datum und Anlass aufschlüsseln)? Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig . Zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 fanden folgende Gesprächskontakte statt, zu denen interne Vorbereitungen der jeweiligen Hausleitung im Sinne der Anfrage erstellt wurden: Datum Gespräch zwischen 25.01.2017 Vertreter BMI und Botschafter der Republik Tunesien 07.02.2017 Vertreter BMI und Botschafter der Republik Tunesien Drucksache 19/15327 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Datum Gespräch zwischen 07.07.2017 Vertreter AA und Geschäftsträgerin der tunesischen Botschaft 05.12.2017 Vertreter BMI und Botschafter der Republik Tunesien 16.01.2018 Vertreter BMI und Botschafter der Republik Tunesien März 2018 Vertreter AA und Generalkonsulat der Republik Tunesien Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 19. Wie oft und wann wurden zwischen dem 19. Dezember 2016 und dem 1. September 2019 durch diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland Gespräche mit lokalen Regierungs- bzw. Behördenvertretern hinsichtlich der Abschiebung von Kontaktpersonen von Anis Amri geführt (bitte nach Auslandsvertretung, Datum und Anlass aufschlüsseln)? Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland stehen ihrem Auftrag entsprechend in einem fortlaufenden Austausch mit Regierungs- und Behördenvertretern ihres jeweiligen Gaststaates zu allen die bilateralen Beziehungen betreffenden Themen. Die einzelnen Gespräche dieses Austausches werden jedoch nicht einzeln erfasst, sodass eine Auflistung nach Einzelterminen nicht erfolgen kann. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher diesbezüglicher Daten – einschließlich Telefonate – besteht nicht und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15327 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.