Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14807 – Straftaten und Gefahrenpotential von psychisch kranken Flüchtlingen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. Juli 2019 stieß ein Flüchtling aus Eritrea einen 8-jährigen deutschen Jungen und seine Mutter vor einen einfahrenden Zug im Hauptbahnhof von Frankfurt am Main, wodurch das Kind ums Leben kam (www.faz.net/aktuell/ rhein-main/frankfurt-hauptbahnhof-mann-stoesst-kind-und-mutter-vorice -16307800.html). Nach Angaben des Präsidenten der Bundespolizei war der Täter in der Schweiz bereits mehrfach wegen Gewalttätigkeiten aufgefallen (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/mutmasslicher-moerder-vonfrankfurt -schon-mehrfach-auffaellig,RXi8gl5). In Presseberichten wurde vielfach vermutet, dass der Täter psychisch krank sei (www.faz.net/aktuell/ gesellschaft/gesundheit/ein-psychiater-ueber-psychisch-kranke-an-bahnhoe fen-16316914.html). Der Haftrichter verhängte gegen den Eritreer einen Unterbringungsbefehl und ließ ihn in die Psychiatrie einweisen (www.tz.de/welt/ frankfurt-junge-8-am-hauptbahnhof-getoetet-sicherheitspanne-aufgedecktverdaechtiger -kommt-in-psychiatrie-zr-12867660.html). Am 31. Juli 2019 tötete ein 2015 als vorgeblicher Syrer nach Deutschland eingereister Flüchtling in Stuttgart einen deutschen Familienvater mit einem Samurai-Schwert auf offener Straße. Nach Presseberichten war der Täter bereits zuvor mehrfach straffällig geworden (www.morgenpost.de/vermischtes/ article226649601/Stuttgart-Schwert-Mord-Gruenen-Politiker-Boris-Palmererhebt %20-schwere-Vorwuerfe.html). Ein Polizeisprecher sagte zu dem Fall: „Es haben sich Anzeichen ergeben, dass psychische Probleme vorliegen könnten “ (www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.mord-am-fasanenhof-in-stuttgartpsychiater -bei-schwertmord-eingeschaltet.83b47cc1-ad87-4738-b3c3- f2dfde58ff35.html). Am 16. August 2018 tötete ein Flüchtling aus Somalia einen deutschen Arzt in Offenburg mit einem Messer (www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Arztin -Praxis-niedergestochen-Mutmasslicher-Taeter-in-Offenburg-festgenom men-Motiv-unbekannt-id51939211.html). Nach Presseberichten war der Täter bereits polizeibekannt (www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/Nach-toedli cher-Messerattacke-auf-Arzt-Verdaechtiger-Asylbewerber-war-bereits-zuvorauffaellig ;art417930,9859635). Das Landgericht Offenburg sprach den Somalier im anschließenden strafrechtlichen Gerichtsverfahren wegen seiner psychischen Erkrankung frei und ordnete seine Unterbringung in einer psychiatri- Deutscher Bundestag Drucksache 19/15351 19. Wahlperiode 21.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schen Klinik an (www.swp.de/suedwesten/psychisch-krank-gericht-sprichtarzt -moerder-von-offenburg-frei-30348121.html). Laut einer Studie der Universität Erlangen-Nürnberg von 2018 sind ein Drittel der Flüchtlinge aus Syrien psychisch krank (www.ncbi.nlm.nih.gov/pub med/30210373). Eine AOK-Studie ergab, dass drei von vier Kriegsflüchtlingen aus Syrien, Afghanistan und Irak – insgesamt 600.000 – traumatisiert sind (www.tagesspiegel.de/politik/aok-studie-drei-von-vier-kriegsfluechtlingensind -traumatisiert/23242110.html). Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist die Problematik der psychischen Erkrankung von Flüchtlingen mindestens seit 2001 bekannt, wie die Dokumentation der Fachtagung „Traumatisierte Flüchtlinge“ vom 26. April 2001 im BAMF-Vorgänger Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) belegt, die über die BAMF-Webseite zugänglich ist (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Schriftenreihe Asyl/asyl-reihe-band-09.pdf). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die medizinische sowie psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Gleichwohl nimmt die Bundesregierung das Thema „fluchtbedingte psychische Erkrankungen “ sehr ernst. Sie unterstützt die Länder daher durch Modellprojekte in ihren Anstrengungen, frühzeitig psychosozialen Unterstützungs- und Hilfebedarf zu erkennen und manifeste Erkrankungen zu verhindern bzw. zu behandeln . 1. Wie viele der sich in Deutschland derzeit aufhaltenden Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung psychisch krank? 2. Wie viele Flüchtlinge befinden sich in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung ? 3. Welche Staatsangehörigkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die psychisch kranken Straftäter, die als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind (bitte nach Anzahl und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)? 4. Welche Staatsangehörigkeiten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeit in psychiatrischer Unterbringung befindlichen Flüchtlinge (bitte nach Anzahl und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)? 5. Von wie vielen psychisch kranken Flüchtlingen geht derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung eine Gefahr für die Allgemeinheit aus? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellungen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Wie viele Straftaten wurden in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung von psychisch kranken Flüchtlingen begangen (bitte jährlich aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden „Zuwanderer“ zwar gesondert erfasst, es liegen jedoch keine Daten in Bezug auf den Gesundheitszustand einer Person vor. Drucksache 19/15351 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 7. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung psychisch kranke Flüchtlinge in den vergangenen zehn Jahren nach Begehung eines Gewaltdeliktes wie im Offenburger Fall wegen mangelnder Schuld freigesprochen ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. In den einschlägigen Statistiken der Strafrechtspflege ist „Flüchtling“ kein Erhebungsmerkmal . 8. Wie viele straffällige Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in psychiatrischer Unterbringung? 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten der psychologischen und psychiatrischen Behandlungen von Flüchtlingen? Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellungen vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die Allgemeinheit vor Straftaten durch psychisch kranke Flüchtlinge zu schützen? Neben den Möglichkeiten des grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder liegenden Gefahrenabwehrrechts und dabei insbesondere der Regelungen der Länder in ihren Psychisch-Kranken-Gesetzen ermöglicht es § 63 des Strafgesetzbuches , Straftäter, die aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit begangen haben, in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, wenn vom Täter infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und der Täter daher für die Allgemeinheit gefährlich ist. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für Flüchtlinge. Hinsichtlich psychosozialer Unterstützung und Hilfe wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15351 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.