Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14896 – Horten von Bargeld durch Banken und Privatpersonen im Zuge negativer Zinsen für die Einlagefazilität V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Rat der Europäischen Zentralbank hat in seiner letzten Sitzung am 12. September 2019 den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte bei 0,00 Prozent belassen. Zudem wurde der Zinssatz für die Einlagefazilität auf ˽–0,5 Prozent gesenkt. Als Folge des negativen Zinssatzes für die Einlagefazilität halten laut verschiedener Presseberichte Kreditinstitute und deren Kunden zunehmend Bargeld in Tresoren (siehe u. a. „Tresor statt Zentralbank“, Handelsblatt vom 1. Oktober 2019). 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bargeldumlauf von Euros in Deutschland bzw. in der Eurozone? Wie hat sich der Euro-Bargeldumlauf in den letzten zehn Jahren entwickelt ? Der Bargeldumlauf als kumulierte Nettoemissionen (Summe der Auszahlungen der Zentralbank abzüglich Summe der Einzahlungen bei der Zentralbank) setzt sich aus dem Umlauf von Banknoten und Münzen zusammen. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank sind die kumulierten Nettoemissionen von Banknoten der Bundesbank von 348 Mrd. Euro Ende 2009 auf 726 Mrd. Euro im September 2019 gestiegen. Bei Euro-Umlaufmünzen sind die kumulierten Nettoemissionen durch die Bundesbank von rund 6 Mrd. Euro Ende 2009 auf 8,9 Mrd. Euro im September 2019 gestiegen. Innerhalb des Eurosystems stiegen die kumulierten Nettoemissionen von Banknoten von 806 Mrd. Euro Ende 2009 auf 1.253 Mrd. Euro Ende September 2019. Die kumulierten Nettoemissionen von Euro-Umlaufmünzen durch das Eurosystem sind von 21,3 Mrd. Euro Ende 2009 auf 29,7 Mrd. Euro Ende September 2019 gestiegen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15387 19. Wahlperiode 25.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie viel Bargeld wird nach Kenntnis der Bundesregierung von Kreditinstituten in Deutschland bzw. in der Eurozone gehalten? a) Wie hat sich der Bargeldbestand bei den Kreditinstituten in den letzten zehn Jahren entwickelt? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Kosten, die den Kreditinstituten in Deutschland bzw. in der Eurozone durch die Bargeldaufbewahrung entstehen? Die Fragen 2a und 2b werden zusammengefasst beantwortet. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank ist der Kassenbestand der Kreditinstitute in Deutschland von 17,2 Mrd. Euro Ende 2009 auf 38,0 Mrd. Euro Ende September 2019 gestiegen. Der Euro-Bargeldbestand der Kreditinstitute im Euroraum stieg nach Mitteilung der Deutschen Bundesbank von 58,6 Mrd. Euro Ende 2009 auf 79,7 Mrd. Euro Ende September 2019. Über die Kosten der Aufbewahrung liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Kosten, die den Kreditinstituten in Deutschland bzw. in der Eurozone durch den negativen Zinssatz für die Einlagefazilität entstehen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6c auf Bundestagsdrucksache 19/11546 verwiesen. Zu den laufenden Kosten ist darauf hinzuweisen, dass der Rat der Europäischen Zentralbank am 12. September 2019 die Einführung eines zweistufigen Systems für die Verzinsung der Reserveguthaben beschlossen hat, bei dem ein Teil der Überschussliquidität der Institute von der negativen Verzinsung zum geltenden Einlagezinssatz (derzeit: -0,5 Prozent) befreit wird. Das zweistufige System kommt seit 30. Oktober 2019 zum Einsatz. d) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der anhaltenden Niedrigzinsphase und einem erhöhten Bargeldbestand bei Kreditinstituten? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viel Bargeld gehalten wird, um Negativzinsen zu vermeiden? Eine Quantifizierung der Höhe des Kassenbestandes, der mit dem Ziel der Vermeidung von Negativzinsen gehalten wird, ist nicht möglich, da viele weitere Faktoren die individuelle Kassenhaltung der Banken beeinflussen. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Kreditinstitute bzw. andere Marktteilnehmer (zunehmend) Bargeld bei externen Dienstleistern (z. B. bei Edelmetallhandelshäusern) einlagern? Wenn ja, in welchem Umfang? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Drucksache 19/15387 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viel Bargeld wird nach Kenntnis der Bundesregierung von Privatpersonen in Deutschland bzw. in der Eurozone gehalten? Wie hat sich der Bargeldbestand bei den Privatpersonen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Nach Angaben der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung, die regelmäßig auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, stieg der Bargeldbestand der privaten Haushalte in Deutschland von 101,9 Mrd. Euro im zweiten Quartal 2009 auf 234,8 Mrd. Euro im zweiten Quartal 2019. Eine zusammengefasste Größe für die Eurozone liegt derzeit nicht vor. a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Kosten, die Privatpersonen in Deutschland bzw. in der Eurozone durch die Bargeldaufbewahrung entstehen? Wie hoch sind z. B. die Kosten für Ein- und Auszahlung von Bargeld in Deutschland bzw. in der Eurozone? Ob und gegebenenfalls welche Kosten für Privatpersonen bei der Aufbewahrung von Bargeld entstehen, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Kosten für die Nutzung von Bankdienstleistungen (Bargeldverkehr, Einlagerung von Bargeld und dergleichen) richten sich nach den zwischen Banken und ihrer Kundschaft auf privatrechtlicher Basis vereinbarten Entgelten. b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Kosten, die Privatpersonen in Deutschland bzw. in der Eurozone im Zuge negativer Zinsen auf Einlagen entstehen? Im Schnitt zeigt die Zinsstatistik der Europäischen Zentralbank für Einlagen privater Haushalte eine positive Verzinsung. Nach den vorläufigen Zahlen per September 2019 liegen euroraumweit die Zinssätze für Einlagen privater Haushalte in den Beständen Monetärer Finanzinstitute (ohne Eurosystem) bei Einlagen mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren bei einem positiven jährlichen Zinssatz von 0,29 Prozent und bei Einlagen mit Laufzeit über zwei Jahren bei einem positiven jährlichen Zinssatz von 1,79 Prozent. Für Deutschland liegen die entsprechenden durchschnittlichen Zinssätze bei 0,21 Prozent bzw. 1,15 Prozent. Auch im Neugeschäft ist derzeit im Schnitt eine positive Verzinsung bei Einlagen privater Haushalte in Deutschland festzustellen: 0,01 Prozent für Sichteinlagen (Euroraum: 0,03 Prozent); 0,14 Prozent für Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu einem Jahr (Euroraum: 0,26 Prozent); 0,12 Prozent für Einlagen mit Kündigungsfrist bis zu drei Monaten (Euroraum: 0,43 Prozent). Ergänzend hat die Deutsche Bundesbank in ihrem Monatsbericht vom November 2019 zur negativen Verzinsung von Einlagen privater Haushalte in Deutschland berichtet, ohne allerdings die den Privatpersonen entstehenden Kosten zu beziffern. c) Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen der anhaltenden Niedrigzinsphase und einem erhöhten Bargeldbestand bei Privatpersonen? Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viel Bargeld von Privatpersonen gehalten wird, um Negativzinsen zu vermeiden? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob und gegebenenfalls wie viel Bargeld von Privatpersonen gehalten wird, um Negativzinsen zu vermeiden . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15387 5. Wie viele Schließfächer gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei Banken in Deutschland bzw. in der Eurozone? a) Wie hat sich die Anzahl der Schließfächer in den letzten zehn Jahren entwickelt? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Kosten, die Privatpersonen durch die Haltung von Schließfächern entstehen? c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Wert, der in Schließfächern in Deutschland bzw. in der Eurozone aufbewahrt wird? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zur Zahl und zum Umfang genutzter Schließfächer vor. Die Kosten für die Nutzung von Bankdienstleistungen richten sich nach den zwischen Banken und ihrer Kundschaft auf privatrechtlicher Basis vereinbarten Entgelten. 6. Wie viel Euro-Bargeld wird nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb der Eurozone gehalten? Die Deutsche Bundesbank schätzt, dass sich von den kumulierten Nettoemissionen der Bundesbank von etwa 690 Mrd. Euro Ende 2018 etwa 290 Mrd. Euro außerhalb des Euroraums befanden. Bezüglich der Eurozone teilt die Deutsche Bundesbank mit, dass sich nach einer Schätzung der Europäischen Zentralbank Ende 2017 rund 30 Prozent der vom Eurosystem Ende 2017 in Umlauf gegebenen Banknoten außerhalb des Euroraums befanden. Dies entspricht einem Auslandsumlauf von etwa 350 Mrd. Euro. Über den Auslandsumlauf von Euro-Münzen liegen keine Schätzungen vor. 7. Wie viel Bargeld in Fremdwährungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bzw. in der Eurozone gehalten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 8. Plant die Bundesregierung neue gesetzgeberische Maßnahmen bezüglich Bargeld? Wenn ja, mit welchem Zeitplan? Die Bundesregierung plant keine Initiativen, die auf eine Beschränkung der Nutzung von Bargeld zielen. Drucksache 19/15387 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333