Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Hartmut Ebbing, Thomas Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/14926 – Förderung Kultureller Bildung im Hambacher Schloss V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Bundeszentrale für politische Bildung meint kulturelle Bildung den „Lern- und Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit sich, seiner Umwelt und der Gesellschaft im Medium der Künste und ihrer Hervorbringungen “ (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-istkulturelle -bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). Sie befähige Bürgerinnen und Bürger zur „Teilhabe an kulturbezogener Kommunikation mit positiven Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt“ (ebd.). Durch die Teilhabe an Kultur kann ein gemeinsames Kulturverständnis geschaffen und somit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Auch deshalb rückt die kulturelle Bildung immer stärker in den Blick der Öffentlichkeit (www.bmbf.de/de/kulturelle-bildung-5890.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Gerade im letzten Jahrzehnt hat die Diskussion um die Wichtigkeit kultureller Bildung an Fahrt aufgenommen. So wird sie als ebenso wichtig für die Identitätsfindung von Gemeinschaft und Individuum wie auch für die Stärkung des Selbstbewusstseins im Umgang mit eigenen Ideen angesehen (www.bmbf. de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung hat als Bestandteil von Bildung drei Funktionen: Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung bei, ermöglicht politische und gesellschaftliche Teilhabe und bereitet letztlich auch auf die Berufstätigkeit vor (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-istkulturelle -bildung?p=all, abgerufen am 23. Juli 2019). In der Diskussion um die Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund spielt kulturelle Bildung deshalb eine wichtige Rolle (www.kubionline .de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusammenhalt-subjektestaerken -rahmenbedingungen, abgerufen am 17. Juli 2019). Die Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen kann das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen fördern, und ein gemeinsamer Lernprozess kann die Entwicklung von Team- und Kritikfähigkeit unterstützen (www.bm bf.de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen 17. Juli 2019). Kulturelle Bildung richtet sich im Rahmen des Lebenslangen Lernens an Lernende aller Altersklassen und unterstützt so auch den generationsübergreifenden Diskurs. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15389 19. Wahlperiode 22.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 21. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Auch die Auseinandersetzung mit Ideen und Konzepten, die unsere Gesellschaft geprägt haben und prägen, kann Teil kultureller Bildung sein, somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und neue Kommunikationskanäle öffnen (www.kubi-online.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicherzusammenhalt -subjekte-staerken-rahmenbedingungen, abgerufen 17. Juli 2019). Die Reflexion der eigenen Kultur und die Findung der eigenen Identität eröffnen uns einen neuen Horizont und ermöglichen uns einen ungezwungenen Umgang mit Ideen und Konzepten anderer Kulturen. Die Auseinandersetzung mit kulturellen Inhalten wie Musik, Bildende Kunst, Literatur, Theater und Tanz hilft Menschen, ganz egal welcher Altersklasse, eine breitere Allgemeinbildung zu erlangen. So ermöglicht sie auch, neben der Vorbereitung auf die Berufstätigkeit, politische und gesellschaftliche Teilhabe (www.bpb.de/gesell schaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung?p=1, abgerufen am 29. März 2019). Hinsichtlich der genannten Aspekte bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer genaueren Beleuchtung, inwieweit schon heute kulturelle Bildung einen wesentlichen Bestandteil in den vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisation darstellt. In den Augen der Fragesteller ist kulturelle Bildung auch eine wichtige Aufgabe der vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen . 1. Wie hoch ist der Anteil des Zuschusses, den das Hambacher Schloss aus dem Bundeshaushalt erhält, der für kulturelle Bildung aufgewendet wird (bitte absolut und prozentual angeben)? Die Zuwendungssumme (institutionelle Förderung) an die Stiftung Hambacher Schloss für das Jahr 2018 betrug 100.000 Euro. Ein konkreter Betrag für kulturelle Bildungsarbeit lässt sich aufgrund der weitreichenden Verflechtung der Bildungsaktivitäten mit den allgemeinen Stiftungsaufgaben nicht separat aufschlüsseln. Zudem sind die Ausgaben beispielsweise für Bildungsmaterialien jeweils kontext- und projektabhängig. 2. Welche konkreten Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit dem Hambacher Schloss bezüglich der Förderung kultureller Bildung getroffen? Die institutionelle Zuwendung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an Zuwendungsempfänger wie die Stiftung Hambacher Schloss ist mittels Auflage im Zuwendungsbescheid grundsätzlich mit dem Ziel aktiver Bildungs-und Vermittlungsarbeit verbunden. Über Planung und Umsetzung konkreter Projekte wird regelmäßig in den Vorstands-sitzungen der Stiftung berichtet. Auf diese Weise trägt die BKM auch der Tatsache Rechnung, dass kulturelle Bildung im Zusammenhang mit Demokratieerziehung in außerschulischen Lernorten an Bedeutung gewonnen hat. Zwischen der BKM und dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz wurde im Jahr 2010 zudem eine Verwaltungsvereinbarung über die anteilige institutionelle Förderung der Bundesrepublik Deutschland an die Stiftung Hambacher Schloss geschlossen. Der Bund leistet seine jährliche Zuwendung zur anteiligen Deckung der Ausgaben für den Erhalt und den Betrieb der Stiftung sowie der sonstigen Aufwendungen, die zur Verwirklichung des Stiftungszweckes nötig sind. Der Stiftungszweck ist in der Satzung der Stiftung Hambacher Schloss festgelegt (siehe Antwort zu Frage 3). Drucksache 19/15389 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Instrumente nutzt das Hambacher Schloss nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Bereich der kulturellen Bildung (bitte aufzählen und erläutern)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne des Hambacher Schlosses bezüglich einer Erweiterung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne des Hambacher Schlosses bezüglich einer Einschränkung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? Gemäß § 2 der Satzung ist es das Ziel der Stiftung, die herausragende Bedeutung des Hambacher Festes vom 27. Mai 1832 für die Entwicklung Deutschlands zur Demokratie und den Weg nach Europa zu verdeutlichen, das Hambacher Schloss wegen seiner kulturellen Bedeutung als Baudenkmal zu erhalten, die Dauerausstellung zu pflegen und zu ergänzen und durch vielfältige Maßnahmen zu einer Belebung dieser historischen Stätte beizutragen. Die Bildungs- und Vermittlungsarbeit der Stiftung Hambacher Schloss erstreckt sich insbesondere auf folgende Einzelformate: Öffentliche Führungen, barrierefreie Führungen und Gruppenführungen für unterschiedlichste Zielgruppen, Workshops jeweils für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Kindergeburtstage , virtuelle Ausstellung und Expedition mit Google Arts & Culture, Podiumsdiskussionen , Gesprächsabende, Bürgerforum, sowie politische Kabaretts , klassische Konzerte und Kindertheater. Das Hambacher Schloss versteht sich hierbei insbesondere auch als außerschulischer Lernort. Die Stiftung Hambacher Schloss erweitert beständig ihr Angebot für kulturelle Bildung, führt die aktuellen Angebote fort und entwickelt sie weiter. Konkret geplant ist die Modernisierung und Erweiterung der existierenden Dauerausstellung ; diese wird nun inhaltlich und technisch, aber auch mit Blick auf neue konzeptionelle Anforderungen für die Bereiche europäische Demokratiegeschichte und -kultur sowie Demokratiepädagogik überarbeitet. Zudem werden Sonderausstellungen, temporäre Exponate und begleitendes Programm gezeigt, weitere fremdsprachige Workshops und öffentliche Führungen, weitere inklusive Angebote z. B. für Menschen mit Demenz oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen (Kooperation mit der landesweiten Service- und Beratungsstelle „Inklusion in der Weiterbildung“ in Rheinland-Pfalz), sowie weitere – auch internationale – Projekte und Veranstaltungen im Rahmen verschiedener Netzwerke sind in Planung. Das Jubiläum 200 Jahre Hambacher Fest im Jahr 2032 soll bereits im angemessenen zeitlichen Vorfeld bundesweit mit Aktionen und Veranstaltungen auf das Hambacher Fest und seine Bedeutung für die Demokratiegeschichte in Deutschland und Europa aufmerksam zu machen. Der Bundesregierung sind keine Pläne zur Einschränkung des Angebots für kulturelle Bildung bekannt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15389 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen Besucherbzw . Nutzerzahlen für Angebote der kulturellen Bildung des Hambacher Schlosses (bitte in absolut sowie in Relation zur Gesamtzahl der Besucher bzw. Nutzer für die Jahre 2013 bis 2018 angeben)? Besucher/ Gäste/Teilnehmer 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Dauerausstellung „ Hinauf, hinauf zum Schloss!“ 44.000 41.000 43.000 44.000 45.000 43.000 kulturelle Bildungsangebote (öffentliche, Gruppen- und Sonderführungen, Workshops, Kindergeburtstage) 49.000 48.000 45.000 49.000 48.000 47.000 Gesamtbesucher Ausstellung 93.000 89.000 88.000 93.000 93.000 90.000 Veranstaltungen der Stiftung Hambacher Schloss und Kooperationspartner (Demokratieforum, Hambacher Gespräche, Hambacher Freiheitsfest, politisches Kabarett u.a.) 5.000 6.000 6.000 7.000 7.000 9.000 zzgl. Besucher und Besucherinnen auf dem frei zugänglichen Außengelände (ca. 300.000) 5. Welche Zielgruppen erreicht das Hambacher Schloss nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit seinem kulturellen Bildungsangebot tatsächlich , und auf welche Zielgruppen ist es konzeptionell ausgerichtet? Die Angebote der kulturellen Bildung der Stiftung Hambacher Schloss richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung an Kinder von 7 bis 12 Jahren, Jugendliche von 13 bis 18 Jahren, junge Erwachsene ab 18 Jahren, Erwachsene, Familien und Menschen mit Behinderungen. Für Kinder unter sieben Jahren werden bisher jährlich mehrere Kindertheater-Veranstaltungen für Kinder ab vier Jahre angeboten. Für ältere Menschen sind Angebote für Menschen mit Demenz in Planung. Das Hambacher Schloss wird von Individualbesuchern und -besucherinnen und Gruppen ebenso besucht wie von Kindern und Jugendlichen aller Schulformen. Die Angebote werden zudem von Gästen aus der Region, aus dem gesamten Bundesgebiet, von internationalem Publikum und von Menschen mit Behinderungen angenommen. Drucksache 19/15389 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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