Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1539 19. Wahlperiode 04.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Kraft, Dr. Heiko Heßenkemper und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1195 – Lieferungen von Waffen in Drittländer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Bundesregierung werden Ausfuhrgenehmigungen nur auf der Grundlage einer zuverlässigen vorherigen Kenntnis der Endverwendung im Endbestimmungsland erteilt (www.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/ Sicherheitspolitik/Externe-Links/2015-09-22-r%C3%BCstungsrichtlinien.html; jsessionid=9A5F9060B6EA986D21BEC6DA1CD54EFE.s7t1). Im Jahr 2015 wurde bekannt, dass insgesamt 4 767 Sturmgewehre G36 der Heckler & Koch GmbH in Südmexiko gefunden wurden (www.stern.de/politik/deutschland/ heckler---koch-soll-tausende-g36-sturmgewehre-in-drogengebiete-mexikosgeliefert -haben-6206076.html), in Libyen wurden 2011 eine große Stückzahl G36-Sturmgewehre gefunden (www.n-tv.de/politik/Rebellen-nutzen-G36- Gewehre-article4180371.html). Im Jahr 2008 wurden georgische Spezialkräfte mit ebensolchen Sturmgewehren gefilmt, die absolutistische Monarchie Saudi- Arabien hält mehrere Nachbaulizenzen – für die Maschinenpistole MP5, das G3 und seit dem Jahr 2008 für das G36. In Somalia werden immer wieder G3-Gewehre gefunden, sowohl Lizenznachbauten als auch deutsche Fabrikate, Terroristen der Hamas zeigten immer wieder öffentlich Waffen aus deutscher Fabrikation . Im Oman wird der absolutistische Herrscher seit 2015 mit 500 Maschinenpistolen sowie 850 Rohren und Verschlüssen für vollautomatische Gewehre beliefert (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/g36-deutsche-waffenexporte -in-saudi-arabien-ausser-kontrolle-a-1038450.html; www.tagesspiegel.de/ weltspiegel/sonntag/heckler-und-koch-von-libyen-bis-iran-15-beispiele-wo-hundkwaffen -benutzt-werden/8620102-4.html). 1. Wie gelangt die Bundesregierung an die „zuverlässige vorherige Kenntnis der Endverwendung“? Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern werden nur erteilt, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im Endempfängerland hinreichend sichergestellt ist. Die Bundesregierung führt bezüglich zu exportierender Rüstungsgüter eine Ex-ante-Prüfung zum Endverbleib durch. Diese Vorgehensweise entspricht der international geübten und bewährten Praxis. Vor Erteilung einer Genehmi- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1539 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gung für die Ausfuhr von Rüstungsgütern werden alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib umfassend geprüft und bewertet. Zu den im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorzulegenden und zu prüfenden Unterlagen zählen auch die sogenannten Endverbleibserklärungen. Diese müssen den Anforderungen der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichten Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach § 21 Absatz 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für die von Teil I A der Ausfuhrliste erfassten Güter vom 1. August 2017 entsprechen. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. 2. Warum werden trotz prekärer Menschenrechtslage weiter Rüstungsexporte in oben genannte Länder (Libyen, Saudi-Arabien, Somalia) gestattet? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. 3. Wie viele Waffen verlassen nach Erkenntnissen der Bundesregierung jährlich Deutschland oder Fabriken in deutschem Besitz ohne Kontrolle durch die Bundesregierung? Die Ausfuhr gelisteter Güter oder gelisteter Technologie aus Deutschland ist genehmigungspflichtig . Über entsprechende Ausfuhranträge nach den Vorschriften des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes/der Außenwirtschaftsverordnung entscheidet die Bundesregierung nach den in der Antwort auf Frage 2 ausgewiesenen Grundsätzen. Die Ausfuhr von Rüstungsgütern ohne erforderliche Genehmigung ist strafrechtlich sanktioniert. Bei festgestellten Verstößen werden entsprechende Strafverfahren von den Strafverfolgungsbehörden im Zuständigkeitsbereich der Länder durchgeführt. 4. Werden Waffenexporte zur politischen Einflussnahme genutzt? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1539 sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. Bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Ausübung der Exportkontrollpolitik steht die Bundesregierung zu ihren Bündnisverpflichtungen und zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale Sicherheit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333