Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Erhard Grundl, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14929 – Projektförderung im Förderbereich „Koloniale Kontexte“ am Deutschen Zentrum Kulturgutverluste V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge der Restitutionsdebatte ist am Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (DZK) ein neuer Schwerpunkt „Koloniale Kontexte“ etabliert worden. Seit dem 1. Januar 2019 fördert das DZK Projekte, die der Aufarbeitung von Provenienzen von Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Einrichtungen dienen. Für den neu eingerichteten Förderbereich gab es für 2019 einen Mittelaufwuchs, der für Projektförderung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zur Verfügung stehen soll. Laut der Förderrichtlinie können Förderanträge gestellt werden von „Kulturgut aus kolonialen Kontexten sammelnden oder bewahrenden sowie dazu forschenden Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland“ (vgl. Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, DZK, Stand 1. Januar 2019, S. 3). Die Frist des ersten Antragsverfahrens endete zum 1. Juni 2019. Im Rahmen der Diskussion um den Entwurf des Bundeskulturhaushalts 2020 ist nach Ansicht der Fragesteller kenntlich geworden, dass der Förderbedarf im ersten Antragszeitraum die bereitgestellten Mittel übersteigt und ein weiterer Aufwuchs für die Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten notwendig ist.  1. Welches finanzielle Gesamtvolumen stand für die erste Antragsphase im Förderbereich „Koloniale Kontexte“ am DZK zur Verfügung? Welcher Anteil entfiel dabei auf Bundesmittel? Für die erste Antragsphase standen im Wirtschaftsplan des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) 1.072.000 Euro zur Verfügung, die vollständig aus der annähernd hundertprozentigen institutionellen Bundesförderung stammten und bei Mehrbedarf innerhalb des Wirtschaftsplans hätten verstärkt werden können. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15392 19. Wahlperiode 22.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 21. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wie viele Anträge auf Förderung von Projekten der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten wurden fristgerecht zum 1. Juni 2019 eingereicht? a) Welches finanzielle Gesamtvolumen umfassten diese Anträge? b) In wie vielen dieser Anträge wurden Verdachtsmomente geäußert, dass es sich bei den zu erforschenden Objekten um Kultur- und Sammlungsgut handelt, dessen Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte? c) Wie viele fristgerecht eingereichte Anträge wurden a) abgelehnt oder b) zurückgestellt? 14 Anträge auf langfristige Förderung wurden fristgerecht eingereicht. Anträge auf kurzfristige Förderung unterliegen keiner Frist für die Einreichung, hierzu sind mit Stand 8. November 2019 drei Anträge eingegangen. Das Gesamtvolumen der 14 längerfristigen Forschungsvorhaben umfasste rd. 2.440.000 Euro, das der drei kurzfristigen Anträge rd. 38.000 Euro. Acht der 14 langfristigen Anträge enthielten nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende konkrete Verdachtsmomente. Bei zwei der Anträge lagen bisher keine konkreten Verdachtsmomente vor, es wurde aber davon ausgegangen , dass sie sich im Rahmen der Forschung ergeben würden. Bei zwei Projekten ging es um Grundlagenforschung bzw. die allgemeine Evaluierung von Sammlungsumständen im kolonialen Kontext. Ein Projekt zielte auf die Erstellung eines allgemeinen Inventars ab und bezog sich daher nicht auf Verdachtsmomente . Auch bei einem weiteren Projekt waren Verdachtsmomente nicht Thema der inhaltlichen Ausarbeitung. Bei den kurzfristigen Anträgen lagen in allen drei Fällen konkrete Verdachtsmomente vor. Fünf Anträge auf langfristige Förderung wurden abgelehnt. Ein Antrag auf kurzfristige Förderung wurde bislang abgelehnt. Zurückstellungen sind nicht erfolgt.  3. Wie viele Anträge auf Förderung von Projekten der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten wurden dem Vorstand der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste zur Förderung empfohlen? a) Welches finanzielle Gesamtvolumen umfassten diese Anträge? b) In wie vielen dieser Anträge wurden Verdachtsmomente geäußert, dass es sich bei den zu erforschenden Objekten um Kultur- und Sammlungsgut handelt, dessen Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte? c) Wie viele zur Förderung empfohlene Anträge wurden a) abgelehnt oder b) zurückgestellt? Acht Anträge auf langfristige Förderung wurden dem Vorstand vom Förderbeirat zur Bewilligung empfohlen. Im Falle der kurzfristigen Anträge ist keine Förderbeiratsempfehlung vorgesehen. Die acht empfohlenen Anträge umfassten ein Gesamtvolumen von 781.769,60 Euro. In sechs der geförderten Projekte liegen nach Kenntnis der Bundes-regierung konkrete Verdachtsmomente vor; bei zwei Projekten geht es um Grundlagenforschung bzw. die allgemeine Evaluierung von Sammlungsumständen im kolonialen Kontext. Keiner der zur Förderung empfohlenen Anträge wurde abgelehnt oder zurück-gestellt. Drucksache 19/15392 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  4. Wie viele Anträge auf Förderung von Projekten der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten wurden bewilligt, und um welche Projekte handelt es sich dabei (bitte Projekttitel, Name der Einrichtung , Trägerschaft und Ort angeben)? a) Wie hoch ist die bereitgestellte Fördersumme, und wie verteilen sich die verausgabten Mittel auf die einzelnen Projekte (bitte einzelne Projekttitel mit jeweiligen Fördermitteln angeben)? b) In wie vielen dieser Anträge wurden Verdachtsmomente geäußert, dass es sich bei den zu erforschenden Objekten um Kultur- und Sammlungsgut handelt, dessen Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte? c) Wie viele dieser Projekte befassen sich entsprechend der in den Förderrichtlinien aufgestellten Priorisierung mit a) menschlichen Überresten (human remains), b) kulturell sensiblen Objekten bzw. Objektgattungen, c) Objekten aus ehemaligen deutschen Kolonien, d) Objekten aus kolonialen Gewaltkontexten, e) Objektgruppen, für die in Deutschland oder in anderen Ländern bereits Rückgabeforderungen gestellt wurden oder denen von ihren Herkunftsländern und Herkunftsgesellschaften eine besondere Bedeutung zugemessen wird, f) signifikanten bzw. ausgestellten Objekten, g) Objekten mit Bezug zu lokalen Akteurinnen bzw. Akteuren und lokaler Geschichte am Standort des Antragstellers oder h) Objekten, bei denen es bereits Kontakte zu Expertinnen bzw. Experten und Vertreterinnen bzw. Vertretern der Herkunftsländer und Herkunftsgesellschaften gibt (bitte einzelne Projekte mit jeweiligem Schwerpunkt bzw. jeweiligen Schwerpunkten angeben)? d) Wie verteilen sich die geförderten Projekte auf das Bundesgebiet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Alle vom Förderbeirat empfohlenen langfristigen Projekte wurden bewilligt. Ein Projektantrag wurde nach Bewilligung zurückgezogen. Informationen zu den Projekten finden sich in der vom DZK veröffentlichten Pressemitteilung vom 28. Okotober 2019 (www.kulturgutverluste.de/Content/02_Aktuelles/DE/ Presse%20mitteilungen/2019/2019-10-28_PM-Foerderentscheidung-erste- Antragsrunde-Koloniale-Kontexte.pdf). Die Gesamtsumme der Förderung für die sieben langfristigen Projekte beträgt rd. 704.000 Euro, ein kurzfristiges Projekt wird mit zusätzlich 13.246 Euro gefördert . Die Mittel verteilen sich wie folgt: 1. Museum Fünf Kontinente München, „Der ‚Blaue-Reiter-Pfosten‘ und die Sammlung Max von Stettens (1893-1896) aus Kamerun im Museum Fünf Kontinente München“, 112.000 Euro; 2. Museum im Ritterhaus, Stadt Offenburg, „Erforschung der Provenienzen der kolonialzeitlichen Sammlung des Museums“, 70.000 Euro; 3. Übersee-Museum Bremen, „Ahnen- und Trophäenschädel aus ehemals Deutsch-Neuguinea. Annäherung an Provenienz und Erwerbung einer Sammlung kulturell sensibler Objekte in den Beständen des Übersee- Museums Bremen“, 104.529 Euro; Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15392 4. Museum am Rothebaum MARKK Hamburg, „Handelsnetzwerke als Basis des kolonialen Ethnografica-Vertriebs Westafrikas und Beschaffer von Sammlungsgut für das Hamburger Museum für Völkerkunde (1860-1920)“, 105.283 Euro; 5. Völkerkundesammlung Lübeck. „Erforschung von Objekten der Herero und Fang in der Lübecker Völkerkundesammlung“, 73.232 Euro; 6. Städtisches Museum Freiburg, „Provenienzforschung Ozeaniensammlung Eugen und Antonie Brandeis Ethnologische Sammlung“, 95.712 Euro; 7. Landesmuseum Natur und Mensch Oldenburg, „Provenienzforschung zur anthro 8. pologischen Schädelsammlung im Landesmuseum Natur und Mensch Oldenburg “, 142.832 Euro; 9. Humboldt-Universität Berlin, Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik , „Provenienzuntersuchung von zwei menschlichen Kehlkopf- Trockenpräparaten im Lautarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin“, 13.246 Euro. In sechs der geförderten Projekte liegen konkrete Verdachtsmomente vor; bei zwei Projekten geht es um Grundlagenforschung bzw. die allgemeine Evaluierung von Sammlungsumständen im kolonialen Kontext. Nach Kenntnis der Bundesregierung lässt sich keines der geförderten Projekte auf nur einen konkreten Schwerpunkt reduzieren; im Gegenteil fallen alle Projekte gleichzeitig in mehrere Kategorien. Die aufgestellte Priorisierung wurde damit von allen Antragstellern genutzt und als Grundlage für die Ausarbeitung der Projekte verwandt. Schwerpunkte ergeben sich insbesondere in den Bereichen a, c, d, e, g und h. Die langfristigen Projekte verteilen sich wie folgt: Bayern (1), Baden- Württemberg (2), Bremen (1), Hamburg (1), Schleswig- Holstein (1), Niedersachsen (1). Der Antragsteller des kurzfristigen Projekts sitzt in Berlin.  5. Wie teilen sich Anträge mit positiver Bewilligungsempfehlung auf die möglichen Förderzeiträume auf (bitte einzeln aufschlüsseln) a) max. sechs Monate (kurzfristige Projekte), b) max. 24 Monate (langfristige Projekte), c) max. 36 Monate (Verlängerung in begründeten Einzelfällen)? Von den bewilligten Anträgen haben die sieben langfristigen Projekte einen Förderzeitraum von 24 Monaten, das kurzfristige Projekt von 6 Monaten.  6. Welche der geförderten Projekte finden nach Kenntnis der Bundesregierung in Kooperation mit „Individuen, Interessengruppen und Institutionen aus Herkunftsländern und Herkunftsgesellschaften“ (vgl. Förderrichtlinie, S. 4) statt?  7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Form der Einbindung der o. g. Personen, Gruppen und Institutionen in den einzelnen geförderten Projekten? Drucksache 19/15392 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  8. Welche Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung zu erfüllen, damit die Einbindung der o. g. Personen, Gruppen und Institutionen in „geeigneter und angemessener Form“ (vgl. www.kulturgutverlus te.de/Webs/DE/Forschungsfoerderung/Projektfoerderung-Bereich- Kulturgut-aus-kolonialem-Kontext/Index.html) in die Projektplanung und Projektdurchführung stattfindet? Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat sich in den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“, welche die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik zusammen mit den Kulturministerinnen und Kulturministern der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden verabschiedet haben, dazu bekannt, dass der Einbezug von Menschen aus Herkunftsstaaten und den Herkunftsgesellschaften Voraussetzung ist, um überkommene Deutungshoheiten zu überwinden. Dies schließt auch Menschen aus Herkunftsstaaten und den Herkunftsgesellschaften ein, die heute in Deutschland oder Europa leben. Die Voraussetzungen der Einbindung ergeben sich aus dem konkreten Einzelfall des beantragten Projektes und sind durch das DZK zu prüfen und zu bewerten . Bei der wissenschaftlichen Bewertung der Anträge wird die Stiftung von dem unabhängigen Förderbeirat „Koloniale Kontexte“ unterstützt. Beispiele für Formen der Einbindung sind in der Förderrichtlinie aufgeführt (Abschnitt V. Absatz 2). Die in den Projekten dieser Förderrunde von vornherein vorgesehenen Formen der Einbindung von Personen, Gruppen und Institutionen variieren nach Kenntnis der Bundesregierung stark. Folgende Formen der Einbindung von Individuen , Interessensgruppen und Institutionen aus den Herkunftsländern und -gesellschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gewählt: • Kooperation mit einer wissenschaftlichen Institution im Herkunftsland; • mehrmonatige Forschungsaufenthalte von ausländischen Gastwissenschaftlern in den eigenen Sammlungen; • Aufbau eines Kooperationsnetzwerkes; • Anbindung an bereits bestehende Kooperationen im Rahmen eines größeren Verbundprojektes.  9. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Ergebnisse der geförderten Projekte öffentlich gemacht werden? (Abschnitt X. Absatz 2 der Förderrichtlinie) hat der Projektträger die Forschungsergebnisse dem DZK für die Aufnahme in dessen Forschungsdatenbank zu übermitteln (Abschnitt X. Absatz 1 der Förderrichtlinie). 10. In welcher Weise werden insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Herkunftsgesellschaften und Herkunftsstaaten über die Ergebnisse der geförderten Projekte in Kenntnis gesetzt? Die Vertreterinnen und Vertreter der Herkunftsgesellschaften und -staaten werden zum einen im Rahmen der Einbindung informiert (auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 wird verwiesen). Zum anderen wird Transparenz durch die Veröffentlichung der Projektergebnisse geschaffen (auf die Antwort zu Frage 9 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15392 wird verwiesen). Im Übrigen richtet sich die Inkenntnissetzung im Einzelfall nach den jeweiligen Ergebnissen. 11. Die sterblichen Überreste (human remains) wie vieler Individuen bzw. wie viele Objekte sollen bei den geförderten Projekten jeweils untersucht werden? 1. Museum Fünf Kontinente München, „Der „Blaue-Reiter-Pfosten“ und die Sammlung Max von Stettens (1893-1896) aus Kamerun im Museum Fünf Kontinente München“:162 Objekte; 2. Museum im Ritterhaus, Stadt Offenburg, „Erforschung der Provenienzen der kolonialzeitlichen Sammlung des Museums“: Mehr als 600 Objekte; menschliche Überreste einer Person 3. Übersee-Museum Bremen, „Ahnen- und Trophäenschädel aus ehemals Deutsch-Neuguinea. Annäherung an Provenienz und Erwerbung einer Sammlung kulturell sensibler Objekte in den Beständen des Übersee- Museums Bremen“: Menschliche Überreste von 115 Personen 4. Museum am Rothebaum MARKK Hamburg, „Handelsnetzwerke als Basis des kolonialen Ethnografica-Vertriebs Westafrikas und Beschaffer von Sammlungsgut für das Hamburger Museum für Völkerkunde (1860-1920)“: Grundlagenprojekt, in dem es vor allem um Sammlungsnetzwerke geht; keine genaue Angabe von Objektzahlen 5. Völkerkundesammlung Lübeck. „Erforschung von Objekten der Herero und Fang in der Lübecker Völkerkundesammlung“: 229 Objekte; Menschliche Überreste einer Person 6. Städtisches Museum Freiburg, „Provenienzforschung Ozeaniensammlung Eugen und Antonie Brandeis Ethnologische Sammlung“: 279 Objekte 7. Landesmuseum Natur und Mensch Oldenburg, „Provenienzforschung zur anthropologischen Schädelsammlung im Landesmuseum Natur und Mensch Oldenburg“: Menschliche Überreste von 30 Personen, 2 Objekte 8. Humboldt-Universität Berlin, Hermann von Helmholtz-Zentrum für Kulturtechnik , „Provenienzuntersuchung von zwei menschlichen Kehlkopf- Trockenpräparaten im Lautarchiv der Humboldt-Universität zu Berlin“: Menschliche Überreste von 2 Personen 12. Wie viele und welche der geförderten Projekte dienen nach Kenntnis der Bundesregierung ausdrücklich der Restitution der zu erforschenden Objekte an die Herkunftsgesellschaften? In den „Ersten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ wurde als ein Handlungsfeld eindeutig benannt, Kulturgüter aus kolonialen Kontexten zu identifizieren, deren Aneignung in rechtlich und/oder ethisch heute nicht mehr vertretbarer Weise erfolgte, und deren Rückführung zu ermöglichen. Menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten sind zurückzuführen . Rückführungen sollen gemäß den „Ersten Eckpunkten“ grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften erfolgen. Die vom DZK geförderte Provenienzforschung ist Grundlage für einen angemessenen Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Die Entscheidung über Rückgaben des Sammlungsguts liegt dann abschließend bei der jeweiligen Einrichtung beziehungsweise deren Träger. Drucksache 19/15392 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche der geförderten Projekte beinhalten die Kostenübernahme für die anschließende Repatriierung von human remains bzw. für die Rückführung von Kulturobjekten? Keines. Die Rückführung von menschlichen Überresten bzw. von Kulturobjekten obliegt den sammlungsgutbewahrenden Einrichtungen in eigener Verantwortung . 14. Welche Projekte erlauben die weitere oder erneute Beforschung und/oder Ausstellung von human remains und sensiblen Kulturobjekten durch die Sammlungsträger in Deutschland nach dem Abschluss der Untersuchungen ? Menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten sollen in Deutschland grundsätzlich nicht ausgestellt werden. Der Umgang mit den erforschten Objekten und menschlichen Überresten ist gerade vom Ergebnis der Erforschung abhängig und kann daher nicht generell beantwortet werden. 15. Welches finanzielle Gesamtvolumen steht dem Förderbereich „Koloniale Kontexte“ am DZK jeweils für die Antragsphase mit Frist zum 1. Januar 2020 sowie für die Antragsphasen im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung? Für beide Antragsphasen (zum 1. Januar und zum 1. Juni) sind für die Förderung der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten im Wirtschaftsplanentwurf 2020 des DZK, der unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Bundeshaushalts 2020 steht, 1.484.000 Euro angesetzt. Diese Mittel können bei Mehrbedarf innerhalb des Wirtschaftsplans verstärkt werden. 16. Werden die zukünftig bereitgestellten Mittel nach Auffassung der Bundesregierung ausreichen, um die Aufarbeitung von Provenienzen von Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in öffentlichen Einrichtungen in Deutschland bedarfsgerecht und nachhaltig zu fördern? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Förderung durch das DZK zur Aufarbeitung von Provenienzen von Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nur eine ergänzende Förderung ist. Die Durchführung von Provenienzforschung gehört zu den Kernaufgaben von Sammlungsgut bewahrenden Einrichtungen und Sammlungen. 17. Inwiefern wird die Richtlinie für die Förderung von Projekten zur Provenienzforschung bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nach Kenntnis der Bundesregierung den Erkenntnissen der ersten Antragsphase angepasst ? Die Gestaltung der Förderrichtlinie zur Förderung der Provenienzforschung bei Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten obliegt dem Stiftungsrat des DZK in eigener Verantwortung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15392 18. Warum schließen die Förderrichtlinien eine Antragstellung und Finanzierung von Provenienzrecherche-Projekten durch Institutionen und Organisationen aus den Herkunftsgesellschaften bislang aus? Ist hier für die Zukunft eine Öffnung geplant? Die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste hat den Zweck, „Beratung und Unterstützung von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen im Bund, den Ländern und den Kommunen“ beim Umgang mit Sammlungs- und Kulturgut zu leisten, das eine mögliche Verlustgeschichte aufweist. Diesen Zweck erfüllt sie gemäß ihrer Satzung unter anderem durch die antragsgebundene Förderung von Provenienzforschung in öffentlichen Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Förderrichtlinie der Stiftung legt fest, dass bei Provenienzforschungsprojekten zu Objekten in deutschen Sammlungen die Einbindung von Individuen, Interessengruppen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten und -gesellschaften zu gewährleisten ist. Hierdurch wird transparente Forschung gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Herkunftsstaaten und -gesellschaften ermöglicht . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Drucksache 19/15392 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. 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