Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. November 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/154 19. Wahlperiode 01.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/67 – Mutmaßliche Einflussnahme der Türkei in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesregierung liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der türkische Nachrichtendienst MIT seine Spionagearbeit in Deutschland im Zuge des Putschversuchs ausgeweitet und intensiviert hat (Bundestagsdrucksache 18/10739). Gegnerinnen und Gegner der türkischen Regierungspartei AKP und Recep Tayyip Erdoğans in Deutschland sollen bekämpft und für den nationalistisch-islamistischen Kurs in der Türkei geworben werden (www.welt.de/politik/deutschland/ article148771570/Eine-tuerkische-Pegida-mitten-in-Deutschland.html). Deutsch-türkische Blogger spielen bei der Hetze in den sozialen Netzwerken eine maßgebliche Rolle. Die meisten dieser Mail- und Kommentarschreiber legen sich freiwillig für Recep Tayyip Erdoğan ins Zeug. Aber es gibt auch das: Eine Armee professioneller User, die Erdoğan-Fans mit Pseudo-Argumenten versorgen, um die Deutungshoheit in den sozialen Medien zu erringen – vor allem im Kurznachrichtendienst Twitter, der in der Türkei viel verbreiteter ist als in Deutschland (www.welt.de/politik/ausland/article160177241/Die-geheime -Troll-Armee-des-Recep-Tayyip-Erdogan.html). Ein Kreis um den Sprecher der türkischen Botschaft machte so Stimmung vor der Bundestagswahl (www.br.de/nachrichten/tuerkei-botschaft-facebook-hetze-100.html). In zahlreichen Kleinen Anfragen (z. B. auf Bundestagsdrucksachen 18/9399, 18/9635, 18/11851, 18/12452, 18/13239 und 18/13702) hat die Fraktion DIE LINKE. Versuche thematisiert, wie der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan und seine AKP-Regierung über ein nationaltürkisches Netzwerk, Einfluss auf deutsche Behörden zu nehmen (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt. tuerkischer-rockerclub-osmanen-die-spur-fuehrt-zu-erdogan-page1.13fd502a- 6cfa-4df7-bdf6-205362a3e2ca.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/154 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) über den Umfang der staatlichen bzw. staatsnahen türkischen Einflussnahme auf die öffentliche Meinung in Deutschland (durch Aufmärsche, Organisationen , so genannte Informations- und Nachrichtenportale, soziale Netzwerke etc.)? Nach Einschätzung der Bundesregierung hat die türkische Regierung über in Deutschland tätige regierungsnahe Organisationen, Interessenverbände und Personenzusammenschlüsse vielfältige Möglichkeiten der Einflussnahme vor allem auf die hier lebende, mehr als drei Millionen Personen umfassende Türkei-stämmige Bevölkerung. Der Kurs des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan und der regierenden Partei AKP wird von diesen Institutionen – insbesondere seit dem gescheiterten Putsch im Juli 2016 – unterstützt. Von diesem Zeitpunkt an lässt sich eine Intensivierung der Versuche des türkischen Staates feststellen, Einfluss auf die türkische Diaspora und Türkei-stämmige Deutsche in Deutschland auszuüben. Diese Bemühungen gehen sowohl von türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland als auch von Organisationen wie der „Union Europäisch-Türkischer Demokraten“ e. V. (UETD) oder der Türkisch Islamischen Union der Anstalt für Religion“ e. V. (DITIB) aus. Die strukturelle und personelle Anbindung von DITIB an das Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) ist hinlänglich bekannt. Zudem übt die Türkei über ihre diplomatischen Einrichtungen in Deutschland die Dienstaufsicht über die aus der Türkei entsandten und vor allem in DITIB-Gemeinden tätigen Imame des Diyanet aus. In der Gesamtschau der genannten staatlichen bzw. staats- und parteinahen Institutionen ergeben sich somit für die Türkei zahlreiche Kanäle der Einflussnahme in Deutschland. Die türkische Regierung nutzt hierbei alle Formen und Kanäle der klassischen und der Online-Medien. Die Bundesregierung weist im Übrigen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie sich in ihren Antworten auf einschlägige Kleine Anfragen mehrfach zur Frage einer Einflussnahme durch den türkischen Staat auf die öffentliche Meinung einschließlich der türkischen Diaspora in Deutschland geäußert hat. Es wird insbesondere auf folgende Antworten verwiesen: Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Mögliche Einflussnahme des türkischen Präsidenten Erdoǧan in Deutschland über Organisationen wie UETD und DITIB“ auf Bundestagsdrucksache 18/9399 Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 bis 12f sowie 13 bis 13f der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Gefährdungspotential durch türkisch -nationalistische Gruppierungen“ auf Bundestagsdrucksache 18/12042 vom 24. April 2017 Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 bis 5d der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Einfluss ausländischer Staaten, Parteien und Stiftungen auf islamische Gemeinschaften in Deutschland und offene Fragen aus der Deutschen Islam Konferenz (DIK)“ auf Bundestagsdrucksache 18/13658 vom 29. September 2017. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/154 2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über die Arbeit des Websenders Z-23 TV, der auch anderen Bloggern eine Bühne bieten will, die Stimmung für den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan machen und dabei gegen deutsche Politiker hetzen (www.br.de/nachrichten/tuerkei-botschaft-facebook-hetze-100.html)? 3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass der Sprecher der türkischen Botschaft in Berlin, Refik Soğukoğlu, enge Verbindungen zu Z-23 TV dahingehend pflegt, dass bis Mitte September 2017 vier Domains des Websenders bzw. seiner Formate auf den Namen von Refik Soğukoğlu liefen? 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass innerhalb von vier Stunden alle Domains auf den Cousin von Refik Soğukoğlu, Muhammed Faruk Soğukoğlu, überschrieben wurden und dieser auch Geschäftsführer des Websenders ist (www.br.de/nachrichten/ tuerkei-botschaft-facebook-hetze-100.html)? Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist die besagte Medienberichterstattung bekannt. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass es bereits 2013 ein staatliches „Twitterteam“ der Türkei von 6 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegeben haben soll (www.welt.de/politik/ ausland/article160177241/Die-geheime-Troll-Armee-des-Recep-Tayyip- Erdogan.html), und welche aktuellen Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) hat die Bundesregierung über die Zahl von Internet-Söldnern (sog. Trollen ), die über soziale Netzwerke Erdogan-treue Propaganda verbreiten sollen ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die betreffende Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass Hacker im Konflikt um Wahlkampfauftritte türkischer Politiker im EU-Ausland im Zusammenhang mit dem Verfassungsreferendum in der Türkei am 16. April 2017 in großem Stil Twitter-Konten mit Nazi-Vorwürfen gegen Deutschland und die Niederlande geflutet haben (www.morgen post.de/politik/article209947999/Cyber-Angriff-aus-der-Tuerkei.html)? 7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass hinter diesem Angriff im Konflikt um Wahlkampfauftritte türkischer Politiker die Hackergruppe „Cyber Warrior“ stecken soll, und welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung zu dieser Gruppe vor (www.morgenpost.de/politik/article209947999/Cyber-Angriffaus -der-Tuerkei.html)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums im April 2017 gelang es unbekannten Cyberakteuren, Zugriff auf die Twitter-Accounts diverser prominenter Persönlichkeiten zu erhalten. In der Folge wurden auf den gekaperten Accounts unter den Hashtags #nazialmanya und #nazihollanda türkischsprachige Botschaften und Hakenkreuzsymbole verbreitet. Zu dem Angriff bekannte sich die Gruppierung „Cyber Warrior“. Diese Hackergruppierung ist nach Erkenntnissen der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/154 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesregierung 2001 gegründet worden und bekämpft die von ihnen perzipierte Verunglimpfung des Islam, aus ihrer Sicht falsche Wertevorstellungen sowie vermeintliche Attacken gegen den türkischen Staat. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung zu den geschilderten Angriffen oder der Gruppierung „Cyber Warrior“ keine weiteren Erkenntnisse vor. 8. Inwieweit gab es in den letzten zwei Jahren Hackerangriffe aus der Türkei ähnlich der DDoS-Attacke auf die Webseite des österreichischen Außenministeriums (derstandard.at/2000061121693/Cyberattacke-auf-Aussenministeriumabgewehrt ) auf Bundesbehörden (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? 9. Sofern es Hackerangriffe entsprechend der Frage 8 gegeben hat, welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung darüber a) wie die Urheber des „Hackerangriffs“ vorgingen, und welche Werkzeuge sie dabei benutzten, b) welche Schäden oder Datenabflüsse entstanden sind (bitte auch die abgeflossene Datenmenge benennen), c) von wem der „Hackerangriff“ untersucht wurde (bitte auch etwaige externe Experten benennen)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Hackerangriffe staatlicher türkischer Stellen im Sinne der Fragestellung auf Bundesbehörden vor. Es wurden jedoch mehrere DDoS-Angriffe gegen Webseiten der Bundesverwaltung beobachtet, bei denen aufgrund im Internet publizierter Bekenntnisse und Drohungen eine Täterschaft protürkischer Hacktivisten nicht ausgeschlossen werden kann. Bei den DDoS-Angriffen gegen Webseiten der Bundesverwaltung wurden Standardwerkzeuge und -methoden eingesetzt. Die Angriffe gegen die Bundesverwaltung konnten erfolgreich abgewehrt werden. Schäden oder Datenabflüsse erfolgten daher nicht. Die Angriffe gegen die Bundesverwaltung wurden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen seiner Zuständigkeit bearbeitet. 10. Inwieweit konnte das Bundesamt für Verfassungsschutz nach dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 verstärkte Aktivitäten türkischer Nachrichtendienste auch in sozialen Netzwerken wie LinkedIn und Facebook registrieren ? 11. Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Anwerbeversuche von Mitarbeiter/-innen von Bundestagsabgeordneten oder Mitarbeiter/-innen politischer Stiftungen durch die türkische Regierung festgestellt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/154 12. Inwieweit sind der Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher ) Versuche türkischer Geheimdienste wie dem MIT bekannt, nicht nur von den bundesdeutschen Nachrichtendiensten genutzte Dolmetscher , sondern auch verstärkt Dolmetscher in Asylanhörungen/-verfahren als Zuträger zu rekrutieren (www.welt.de/politik/deutschland/article166732068/ Tuerkei-will-gezielt-Spitzel-im-Verfassungsschutz-platzieren.html)? Die Beantwortung der Frage 12 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung führen. Dies könnte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Daher sind die entsprechenden Informationen gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob es Versuche seitens der Türkei gibt, im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) AKP- bzw. Erdoğan-nahe Kräfte als Entscheider in Stellung zu bringen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 14. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Übersetzer/-innen im Zuge der Vorlage des geforderten erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Sicherheitsbehörden nicht für die Tätigkeit als Dolmetscher/-in, die für das BAMF arbeiten, zugelassen worden? Im Jahr 2017 sind insgesamt 649 Personen nicht für eine Tätigkeit als Dolmetscher im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugelassen worden. In den Vorjahren sind keine entsprechenden statistischen Erhebungen erfasst worden . Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei der Zuverlässigkeitsprüfung für die im BAMF eingesetzten Dolmetscher nicht um eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) handelt. 15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine gezielte Infiltration von Ausländerbehörden in Deutschland durch türkische Nachrichtendienste? Erkenntnisse über eine gezielte Infiltration von Ausländerbehörden liegen der Bundesregierung nicht vor. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/154 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Gegen wie viele Beschuldigte richten sich die im Jahr 2017 eröffneten elf Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)? Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ermittelt in den im Jahr 2017 eingeleiteten Verfahren aktuell gegen 19 Beschuldigte. 17. Wie vielen der 162 im Jahr 2017 im Bundesamt für Justiz (BfJ) eingegangenen Ersuchen der Türkei um sonstige Rechtshilfe sind positiv beschieden worden (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)? Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Faktion DIE LINKE. zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/13702 vom 23. Oktober 2017 mitgeteilte Zahl von 162 Ersuchen bezieht sich auf die auf dem Geschäftsweg über das Bundesamt für Justiz (BfJ) eingegangenen Ersuchen. Die Zuständigkeit, ausländische Rechtshilfeersuchen zu bewilligen, liegt weitgehend bei den Ländern . Das BfJ führt zum Umgang mit Rechtshilfeersuchen durch die Länder keine Statistik. Über die Bewilligung von Rechtshilfeersuchen, die vom GBA zu erledigen sind, entscheidet das BfJ. Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 27. November 2017 wurde ein türkisches Ersuchen bewilligt. 18. Wie vielen der 57 im Jahr 2017 im Bundesamt für Justiz (BfJ) eingegangenen Ersuchen der Türkei um Auslieferung sind positiv beschieden worden (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)? Von den genannten Auslieferungsersuchen sind fünf Ersuchen positiv beschieden worden. 19. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über beim BfJ eingegangene Ersuchen der Türkei um sonstige Rechtshilfe bezogen auf die in Deutschland lebenden bzw. aufhältigen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Appells der „Akademiker für den Frieden“, in dem der islamisch-konservativen Regierung eine „Vernichtungs- und Vertreibungspolitik“ im vorwiegend von Kurden bewohnten Südosten der Türkei vorgeworfen und die Wiederaufnahme von Friedensverhandlungen zwischen dem türkischen Staat und den Kurden gefordert wird (www.zeit.de/gesellschaft/2016-01/meinungsfreiheittuerkei -festnahmen-petition)? 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über beim BfJ eingegangene Ersuchen der Türkei um Auslieferung bezogen auf die in Deutschland lebenden bzw. aufhältigen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Appells der „Akademiker für den Frieden“? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Zu Rechtshilfeersuchen ausländischer Staaten in Einzelfällen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung. Eine Beantwortung der Frage könnte den internationalen Rechtshilfeverkehr beeinträchtigen. Bei einer Preisgabe der entsprechenden Informationen wäre damit zu rechnen, dass ein entsprechender Vertrauensverlust auch die Bearbeitung deutscher Rechtshilfeersuchen durch ausländische Behörden erheblich beeinträchtigen würde. Zudem sind die Persönlichkeitsrechte möglicherweise betroffener Personen zu wahren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/154 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele der insgesamt 1 128 Akademiker und Akademikerinnen, die den Appell unterzeichnet haben , derzeit in Deutschland aufhältig sind? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 22. Wie viele der seit 2012 im Bundeskriminalamt (BKA) bearbeiteten 78 791 ausländischen INTERPOL-Ersuchen zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung wurden von der Türkei gestellt (bitte nach Jahren auflisten) (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)? Von den zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Juli 2017 im Bundeskriminalamt (BKA) bearbeiteten 78 791 ausländischen INTERPOL-Ersuchen zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung wurden 2 653 Ersuchen von der Türkei gestellt . Sie verteilen sich auf die Jahre 2012 bis 2017 wie folgt: 2012 2013 2014 2015 2016 2017 356 429 472 516 606 274 23. Wie viele der seit 2013 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Auswärtigen Amt erfolgten 11 558 Vorlagen von Ersuchen von besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung wurden von der Türkei gestellt (bitte nach Jahren auflisten ) (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.)? Bei den Ersuchen im Sinne der Fragestellung, die dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Auswärtigen Amt (AA) vorgelegt wurden, handelt es für die Jahre 2014 bis 2017 (bis zum 31. Juli 2017) wie folgt um solche aus der Türkei: 2014 2015 2016 2017 456 479 516 256 Wie bereits in der zitierten Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13702 erläutert, liegen für das Jahr 2013 keine vollständigen Zahlen vor. 24. Inwieweit ist die Bundesregierung im Zuge der Ankündigung, dass das Bundesministerium des Innern (BMI) prüfe, die Türkei für reisende Geheimdienstmitarbeiter als Risikostaat einzustufen und die Türkei auf die Staatenliste aufzunehmen (Reuters vom 13. September 2017), zu einem Ergebnis gekommen, und wenn ja, zu welchem? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/13702 vom 23. Oktober 2017 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/154 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Inwieweit trifft es zu, dass die Beschäftigten deutscher Nachrichtendienste schon seit einiger Zeit sensibilisiert würden, was Reisen in die Türkei angehe und viele Mitarbeiter/-innen wegen der willkürlichen Festnahmen dort bereits zurückhaltender mit Reisen in das Land geworden sind (Reuters vom 13. September 2017)? Die Beantwortung der Frage 25 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen über die Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind jedoch im Hinblick auf die künftige Erfüllung ihres jeweiligen gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Die Veröffentlichung von Einzelheiten nachrichtendienstlicher Methodik kann daher für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste des Bundes und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft. 26. Inwieweit sind auch Beschäftigte anderer Bundesbehörden schon seit einiger Zeit sensibilisiert worden, was Reisen in die Türkei angehe, und wenn ja, welche Bundesbehörden betraf bzw. betrifft diese „Sensibilisierung“? Beschäftigte von anderen Bundesbehörden werden vor Dienstreisen ins Ausland regelmäßig auf die Reisehinweise des AA sowie die Möglichkeit zur Eintragung in die Krisenvorsorgeliste des AA hingewiesen. Das AA hat für Dienstreisen regionsspezifisch Beschäftigte mit mehrfacher Staatsangehörigkeit sensibilisiert. Beim GBA hat eine regionsspezifische Sensibilisierung aller Beschäftigten stattgefunden , während das BSI seine Beschäftigten regionsspezifisch unmittelbar vor einer Reise in die Türkei sensibilisiert. Eine darüber hinaus gehende Sensibilisierung für Reisen in die Türkei findet nicht statt. 27. Bedeutet die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13702, die Türkei steht nicht auf der Staatenliste, dass die Bundesregierung in den politischen Verhältnissen und der Rechtsordnung in der Türkei sowie insbesondere aufgrund von Erkenntnissen und Beurteilungen der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst [BND], Bundesamt für Verfassungsschutz [BfV], Militärischer Nachrichtendienst [MAD]) z. B. über nachrichtendienstliche Gefährdung der Mitarbeiter an deutschen Auslandsvertretungen , die Arbeitsweisen der Nachrichtendienste der Türkei und die nachrichtendienstlichen Aktivitäten gegen die Bundesrepublik Deutschland derzeit keine Grundlage für die Aufnahme der Türkei in die Staatenliste sieht? Die Bundesregierung hat ihrer Antwort zu Frage 25 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13702 vom 23. Oktober 2017 nichts hinzuzufügen. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/154 28. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem gescheiterten Putsch in der Türkei im Juli 2016 Staatsbeamte aus der Türkei (Diplomatenpassinhaber und Dienstausweisinhaber) mit aktuellem Stand Asyl in Deutschland beantragt, und wie viele führten zum aktuellen Stand zu einer positiven Asylentscheidung? Nach dem gescheiterten Putschversuch haben mit Stand 20. November 2017 beim BAMF 260 Diplomatenpass- und 508 Dienstausweisinhaber einen Asylantrag gestellt. Diese Zahlen umfassen jeweils auch die Familienangehörigen (Ehegatten und Kinder). Insgesamt haben von den o. g. Diplomatenpass- und Dienstausweisinhabern mit Stand vom 20. November 2017 192 Personen Asyl gemäß Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) und 209 Personen Flüchtlingsschutz gemäß § 3 des Asylgesetzes (AsylG) erhalten. 29. Wie viele Asylsuchende aus der Türkei sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Oktober und November 2017 laut der ab Januar 2017 zur Verfügung stehenden auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik in Deutschland neu registriert worden, und wie hoch war die bereinigte Schutzquote in Bezug auf Asylsuchende aus der Türkei in diesem Monat (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? Im Monat Oktober 2017 wurden in der Asylgesuch-Statistik 1 059 Zugänge von türkischen Asylsuchenden registriert. Die nachfolgende Tabelle weist alle Asylentscheidungen des BAMF zu türkischen Asylbewerbern für den Monat Oktober 2017 aus, auch den Anteil der positiven Entscheidungen (Asyl-/Flüchtlingsanerkennung/subsidiärer Schutz/Abschiebungsverbot ) an allen Entscheidungen. Mögliche weitere Quoten können ggf. aus den Daten der Tabelle ermittelt werden: davon: Asylentschei - dungen des BAMF Oktober 2017 Anerkennung als Asylberechtigte Anerkennung als Flüchtling nach § 3 AsylG Gewährung von subsidiärem Schutz nach § 4 AsylG Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 V/VII AufenthG Anteil der positiven Entscheidungen an allen Entscheidungen (in Prozent) Ablehnungen sonstige Verfahrenserledigungen (Einstellungen, Dublin-Verfahren) 1.029 57 256 2 5 31,1 552 157 Entsprechende Angaben für den Monat November 2017 liegen noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333