Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13424 – Die Internationalisierung der Rüstungsproduktion, Rheinmetall und der Jemenkrieg V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrem Geschäftsbericht 2018 resümiert die Rheinmetall AG die fortgesetzte „seit Jahren erfolgreiche Internationalisierung von Rheinmetall Defence“, der Militärsparte des Konzerns. Im Geschäftsjahr 2018 erzielte Rheinmetall Defence 47 Prozent des Umsatzes mit Kunden außerhalb Europas. Im globalen Ranking des Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) vom Dezember 2018 belegte Rheinmetall Defence gemessen am Umsatz des Jahres 2017 unverändert zum Vorjahr Platz 25. Regionale Absatzschwerpunkte waren neben dem deutschen Markt (34,6 Prozent ), das europäische Ausland (18,5 Prozent), gefolgt vom Mittleren Osten und Asien (20 Prozent) sowie Australien/Ozeanien (14,8 Prozent) und Nordamerika (4,6 Prozent).Die strategische Priorität soll auch zukünftig unverändert in dem Ausbau einer lokalen Präsenz in wachstumsträchtigen Regionen liegen, wobei ein besonderes Potenzial neben den west- und osteuropäischen Märkten nach wie vor in Asien und in Australien gesehen wird (Geschäftsbericht Rheinmetall Group 2018, S. 27). Vor allem mit seinen Tochtergesellschaften im Ausland beliefert Rheinmetall zahlreiche Länder. So durch die Rheinmetall-Töchter RWM Italia und Rheinmetall Denel Munition (Pty) Ltd. (RDM) in Südafrika. RWM Italia stellt konventionelle und insensitive Sprengstoffe her, produziert Marinemunition und – als derzeit wichtigstes Exportgut – in US-amerikanischer Lizenz Bomben der MK80-Serie. Diese werden auch in vielen Lenkwaffen, z. B. der Paveway- Serie und in bunkerzerstörenden Waffen der BLU-109-Serie verwendet, finden also sehr breite Anwendung. RDM kann ein sehr breites Spektrum an Standardmunitionen für Land-, See- und Luftstreitkräfte anbieten, darunter Granaten, Mörser- und Artilleriemunition, Geschosse für Schiffskanonen und Bomben der MK80-Serie. Hinzu kommen Treibmittel und Treibladungen sowie Zulieferungen für Lenkwaffen, die von Denel vermarktet werden (www.bits.de/public/articles/global-network_05042018.htm). RDM trug zum Ergebnis seiner Mutterfirma Rheinmetall von 2013 bis 2018 insgesamt rund 80 Mio. Euro bei, davon allein 14,1 Mio. im Jahr 2018. Bei RWM Italia waren es in diesem Zeitraum rund 51 Mio. Euro, von denen Deutscher Bundestag Drucksache 19/15403 19. Wahlperiode 25.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 17,4 Mio. Euro im Jahr 2018 anfielen. In der gleichen Zeitspanne vergrößerte sich das Eigenkapital von RDM schrittweise von 41,9 Mio. Euro auf 102,6 Mio. Euro. Bei RWM Italia stieg es in diesem Zeitraum von 13,7 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro (Geschäftsbericht Rheinmetall Group 2018, S. 27). 90 Prozent des Jahresumsatzes von RDM in Höhe von rund 200 Mio. Euro sind Geschäfte außerhalb Südafrikas. Rund 60 Prozent der Exporte von RDM gehen in den Mittleren Osten, wobei Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) zu den größten Kunden gehören (www.money web.co.za/news/companies-and-deals/south-african-defence-firm-rdmsturnover -hurt-by-export-headaches-ceo/). RWM Italia exportierte bis August 2019 tausende Bomben nach Saudi-Arabien. Über das Partnerunternehmen Raytheon in Großbritannien liefert Rheinmetall zudem Sprengkörper für Lenkwaffen an den gleichen Empfänger (www.kritischeaktionaere.de/rheinme tall/rheinmetall-festigt-seinen-ruf-als-hoflieferant-fuer-kriegstreiber-undautokraten /). Die Internationalisierung der Produktion durch Tochter- und Gemeinschaftsgesellschaften dient dabei nach Ansicht der Fragesteller der Umgehung der deutschen Exportrichtlinien und gleichzeitig der Ausweitung des Logistiknetzwerks , um internationale Kunden besser bedienen zu können (www.imi-on line.de/download/Ausdruck-4-2018-Web.pdf, S. 8). RDM konnte so bereits 39 Munitionsfabriken liefern, auch weil sich die Bundesregierung für nicht zuständig hält, obwohl RDM zu 51 Prozent Rheinmetall gehört (www.br.de/pres se/inhalt/pressemitteilungen/die-story-im-ersten-bomben-fuer-die-weltrheinmetall -100.html). Zu diesen Fabriken zählt eine von 2007 bis 2012 von Rheinmetall in den VAE errichtete Munitionsanlage, die dann von Burkan Munition Systems (BMS) übernommen wurde (www.emirates247.com/news/ emirates/uae-firms-take-control-of-munitions-factory-2012-03-19-1.449336). Firmen des Rheinmetall-Konzerns wie RWM Italia und RDM agierten aber weiterhin als Zulieferer und in der technischen Unterstützung (www.bits.de/ public/articles/global-network_05042018.htm). Im Jahr 2016 erhielt Saudi Arabien von RDM eine Munitionsabfüllanlage (www.bits.de/public/pdf/PRINT_explosiv_aufDIN_A3.pdf). Zu diesem Zeitpunkt bombardierte die von Saudi Arabien geführte Militärkoalition, an der sich auch die VAE beteiligen, bereits seit einem Jahr Jemen und erste Berichte von Amnesty International über Kriegsverbrechen Saudi-Arabiens lagen vor. Im Januar 2018 verkündete Rheinmetall, eine weitere Munitionsabfüllanlage über RDM nach Ägypten geliefert zu haben (www.imi-online.de/download/ Ausdruck-4-2018-Web.pdf, S. 8). Rheinmetall beliefert somit nicht nur die Militärdiktatur in Ägypten, unter der nach Ansicht der Fragesteller die Menschenrechtslage fatal ist, sondern auch einen dritten am Jemenkrieg beteiligten Staat. Ehemalige Manager und Experten von Rheinmetall bauen nun die Saudi Arabian Military Industries (SAMI) auf (Bundestagsdrucksache 19/7800, Fragen 13 und 14) und sollen mithelfen, diese zu einer der weltweit größten Waffenschmieden zu machen – im Auftrag des Kronprinzen, der hinter dem Mord an dem Journalisten Jamal Khashoggi stecken soll und der für die unter Führung Saudi-Arabiens im seit 2015 geführten Krieg im Jemen begangenen Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht wird (www.tagesspiegel.de/politik/saudi sche-angriffe-im-jemen-un-werfen-bin-salman-offenbar-kriegsverbrechenvor /23231318.html). SAMI-Vorstandschef Dr. Andreas Schwer, sechs Jahre lang zuständig für das internationale Rüstungsgeschäft der Rheinmetall AG, wollte sich zu diesbezüglichen Anfragen von „report München“ und „Stern“ zu seiner Tätigkeit für Mohammed bin Salman nicht äußern (www.br.de/nach richten/deutschland-welt/exportstopp-mit-luecken-weiter-ruestungsgeschaeftemit -saudis,RBBnRmq). Dies zeige nach Ansicht der Fragesteller aber, dass Rheinmetall „offensichtlich mehr Interesse an finanziellen Gewinnen als an der Sicherung der Menschenrechte und des Friedens“ habe (www.kritischeakti onaere.de/rheinmetall/rheinmetall-festigt-seinen-ruf-als-hoflieferant-fuerkriegstreiber -und-autokraten/). Drucksache 19/15403 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die italienische Rheinmetall-Tochter RWM Italia aktuell keine Rüstungsgüter wie Flugzeugbomben und deren Komponenten mehr nach Saudi-Arabien und in die VAE exportieren kann, weil das italienische Parlament die Exportlizenzen wegen des Jemenkriegs aufgehoben hat (www.br.de/nachrichten/ deutschland-welt/italienische-rheinmetall-tochter-muss-bombenlieferun gen-stoppen,RXsavKn)?  2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Italiens Vize- Premierminister Luigi Di Maio von der Fünf-Sterne-Bewegung Mitte Juli erklärt hat, dass die Regierung beschlossen habe, italienische Waffenverkäufe an Länder, die im Jemenkrieg aktiv sind, zu stoppen (www.finanz nachrichten.de/nachrichten-2019-08/47337496-aktivisten-rheinmetalltochter -setzt-waffenlieferung-an-saudi-arabien-aus-016.htm)?  3. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, für welchen Zeitraum und gegen welche Länder konkret die italienische Regierung bzw. das italienische Parlament einen Rüstungsexportstopp verhängt hat?  4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob der südafrikanische Kontrollausschuss für konventionelle Waffen (National Conventional Arms Control Committee, NCACC) die Exportgenehmigungen nach Saudi-Arabien und in die VAE gestoppt hat (www.moneyweb.co.za/ news/companies-and-deals/south-african-defence-firm-rdms-turnoverhurt -by-export-headaches-ceo/)?  5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass der NCACC bereits vor den Wahlen im Mai 2019 keine neuen Rüstungsexportgenehmigungen mehr erteilt hat (www.moneyweb.co.za/news/companies-and-deals/ south-african-defence-firm-rdms-turnover-hurt-by-export-headachesceo /)?  6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Nichterteilung neuer Rüstungsexportgenehmigungen in der direkten Beteiligung von Saudi-Arabien und den VAE am Jemenkrieg begründet liegt (www.mo neyweb.co.za/news/companies-and-deals/south-african-defence-firmrdms -turnover-hurt-by-export-headaches-ceo/)? Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung ist die Medienberichterstattung bekannt. Eine Bewertung ausländischer Entscheidungen im Bereich der Rüstungsexportkontrolle nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht vor.  7. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen nach dem im November 2018 bekannt gegebenen Rüstungsexportstopp entgegen den „Einwirkungen“ der Bundesregierung Kriegswaffen oder sonstige Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien ausgeführt haben? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse, dass Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen der Fragestellung entsprechende Ausfuhren vorgenommen haben . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15403  8. Inwieweit ist die für „die Auslieferung genehmigter Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien […] über den 30. September hinaus um weitere sechs Monate bis zum 31. März 2020“ verlängerte Ruhensanordnung (www.fi nanznachrichten.de/nachrichten-2019-09/47705562-regierung-verlaen gert-embargo-fuer-ruestungsexporte-nach-saudi-arabien-015.htm) für Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen dahin gehend rechtsverbindlich , dass Zuwiderhandlungen geahndet werden? Die Wirksamkeit der erteilten Genehmigungen wurde bis zum 31. März 2020 rechtsverbindlich aufgehoben.  9. Welche Sanktionierungsmöglichkeiten bestehen bei Zuwiderhandlungen gegen die bis zum 31. März 2020 verlängerte Ruhensanordnungen durch Inhaber von gültigen Einzelgenehmigungen? Ein Verstoß gegen die Ruhensanordnungen würde – vorbehaltlich abweichender Bewertungen durch die Strafgerichte – nach Einschätzung der Bundesregierung den Vorwurf einer strafbaren ungenehmigten Ausfuhr nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) bzw. § 22 Absatz 1 Nummer 4 des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KrWaffKontrG) begründen. Ein Verstoß gegen die Ruhensanordnungen könnte des Weiteren den Vorwurf der Unzuverlässigkeit des Genehmigungsinhabers begründen. Nach den Grundsätzen der Bundesregierung zur Prüfung der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern kann dies zur Folge haben, dass erteilte Genehmigungen widerrufen und die Erteilung neuer Genehmigungen verweigert werden könnten. 10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass die im Rahmen der Regelung für Gemeinschaftsprogramme bei der vorangegangenen Verlängerung des Exportstopps im März 2019 vorgesehenen Konsultationen mit den Partnern erfolgreich waren, also seit März 2019 keine gemeinsam produzierten Rüstungsgüter im Jemenkrieg zum Einsatz kommen und während der neunmonatigen Verlängerung keine endmontierten Rüstungsgüter aus diesen Gemeinschaftsprogrammen an Saudi-Arabien und die VAE ausgeliefert wurden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuel les/verstaendigung-der-bundesregierung-zu-ruhensanordnungen-undgemeinschaftsprogrammen -1595750)? Wenn nicht, welche gemeinsam produzierten Rüstungsgüter sind im Jemenkrieg zum Einsatz gekommen, bzw. welche endmontierten Rüstungsgüter aus den Gemeinschaftsprogrammen wurden an Saudi-Arabien und die VAE ausgeliefert? Die Bundesregierung hat keine entsprechenden Kenntnisse. In den von der Bundesregierung durchgeführten Konsultationen wurden die Partner entsprechend sensibilisiert. 11. Waren von den bisher geltenden und bis zum 31. März 2020 verlängerten Ruhensanordnungen auch Ersatzteillieferungen für bereits zuvor ausgelieferte Kriegswaffen oder sonstige Rüstungsgüter erfasst? Auf die Verständigung der Bundesregierung vom 28. März 2019 wird verwiesen . Drucksache 19/15403 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob nach dem im November 2018 bekannt gegebenen Rüstungsexportstopp Ersatzteile für bereits zuvor ausgelieferte Kriegswaffen oder sonstige Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien ausgeführt wurden? Der Wert der tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Diese Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Kriegswaffen werden abschließend durch die Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen) definiert. Eine gesonderte statistische Erhebung über die spätere Verwendung von Kriegswaffen als Ersatzteile für bereits zuvor ausgelieferte Kriegswaffen erfolgt nicht. Eine statistische Erhebung der tatsächlichen Ausfuhren sonstiger Rüstungsgüter liegt der Bundesregierung nicht vor. Dies trifft auch auf die Ausfuhr von Ersatzteilen für bereits zuvor ausgelieferte sonstige Rüstungsgüter zu. Die Bundesregierung hat insoweit keine Kenntnisse. 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass Rheinmetall bewusst in strukturschwachen Ländern bzw. Regionen wie Südafrika und Sardinien investiert, weil nach Ansicht der Fragesteller dort am wenigsten Widerstand von der Bevölkerung zu erwarten sei und somit die schwierigen Lebensbedingungen vor Ort ausgenutzt werden und damit Geld zu verdienen (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/italienische-rheinme tall-tochter-muss-bombenlieferungen-stoppen,RXsavKn)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die den unternehmerischen Entscheidungen zugrundeliegende Motivationen. 14. Wie viele Genehmigungen hat die Bundesregierung seit 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit der Fertigung gepanzerter Fahrzeuge für den Transfer von Technologie an den Antragsteller Rheinmetall erteilt (bitte entsprechend der Jahre nach Empfängerländern mit Güterbeschreibung und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Für Genehmigungen zur Ausfuhr bzw. Verbringung von Technologie- und Fertigungsunterlagen im Zusammenhang mit gepanzerten Fahrzeugen erfolgt keine separate statistische Erfassung. Die einschlägigen Listenpositionen 0022 i. V. m. 0006 a) des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfassen alle für militärische Zwecke besonders konstruierte oder geänderte Landfahrzeuge. Die Ausfuhrliste enthält keine eigene Listenposition für gepanzerte Fahrzeuge. Zudem können die Genehmigungen unterschiedlichste Formen von Technologie betreffen, z. B. auch in Form von technischen Zeichnungen für den Betrieb, Reparatur und Wartung. Die verschiedenen Formen von Technologie werden nicht systematisch erfasst. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15403 15. Welche Exporte von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von Kleinwaffen, leichten Waffen, Komponenten von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehöriger Munition sind von der Bundesregierung seit 2010 bis zum ersten Halbjahr 2019 dem Antragsteller Rheinmetall genehmigt worden (bitte entsprechend der Jahre nach Empfängerländern die Zahl der Einzelgenehmigungen, Güterbeschreibung und jeweiligen Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Mangels gesonderter statistischer Erfassung basieren die Angaben auf die Fragen zu Genehmigungen von Technologie- bzw. Fertigungsunterlagen zur Herstellung von bestimmten Rüstungsgütern auf händischen Auswertungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Reproduzierbarkeit erheben. Die Genehmigungen können unterschiedlichste Formen von Technologie betreffen , z. B. auch in Form von technischen Zeichnungen für den Betrieb, Reparatur und Wartung. Die verschiedenen Formen von Technologie werden nicht systematisch erfasst. Da eine Genehmigung mehrere Güter unterschiedlicher Positionen umfassen kann, kann die Summe der Genehmigungen nach Positionen von der Gesamtsumme abweichen. Jahr Bestimmungsland Güterbeschreibung Anz. Gen. Warenwert in Euro 2010 Belgien Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 2 1.001 Italien Technologie für mehrere Positionen der AL 1 * Kanada Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 2 2.000 Malaysia Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweden Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Singapur Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Technologie für Leichte Waffen/-teile 1 * Spanien Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Summe: 2010 9 1.481.641 2011 Finnland Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Kanada Technologie für Kleinwaffen/-teile 2 105.000 Technologie für Leichte Waffen/-teile 1 * Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Norwegen Technologie für mehrere Positionen der AL 3 300.000 Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Österreich Technologie für mehrere Positionen der AL 1 * Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweden Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Drucksache 19/15403 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Bestimmungsland Güterbeschreibung Anz. Gen. Warenwert in Euro Südafrika Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Vereinigte Staaten Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 6 52.815 Vereinigtes Königreich Technologie für Leichte Waffen/-teile 1 * Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 2 4.000 Summe: 2011 21 1.527.715 2012 Australien Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Dänemark Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Frankreich Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 5 13.500 Niederlande Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 3 6.000 Österreich Technologie für mehrere Positionen der AL 1 * Türkei Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Vereinigte Staaten Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Vereinigtes Königreich Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Summe: 2012 14 1.025.000 2013 Italien Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 2 2.000 Kanada Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Niederlande Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Norwegen Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweden Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweiz Technologie für mehrere Positionen der AL 1 * Türkei Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Vereinigte Staaten Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Vereinigtes Königreich Technologie für mehrere Positionen der AL 1 * Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Summe: 2013 11 2.054.615 2014 Belgien Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15403 Jahr Bestimmungsland Güterbeschreibung Anz. Gen. Warenwert in Euro Niederlande Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweiz Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Vereinigte Arabische Emirate Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Vereinigte Staaten Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Vereinigtes Königreich Technologie für Leichte Waffen/-teile 1 * Summe: 2014 6 4.500 2015 Frankreich Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 3 1.500 Italien Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Niederlande Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 2 1.000 Norwegen Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 2 2.000 Österreich Technologie für mehrere Positionen der AL 1 * Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 3 1.038.550 Schweden Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweiz Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Vereinigte Staaten Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 3 890.100 Vereinigtes Königreich Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Summe: 2015 18 3.030.150 2016 Frankreich Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 2 1.000 Litauen Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Österreich Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweden Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweiz Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Vereinigte Staaten Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Summe: 2016 7 136.619 2017 Frankreich Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Drucksache 19/15403 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Bestimmungsland Güterbeschreibung Anz. Gen. Warenwert in Euro Indien Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 2 1.000 Österreich Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweden Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweiz Technologie für mehrere Positionen der AL 1 * Singapur Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Türkei Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Summe: 2017 8 2.003.300 2018 Österreich Technologie für Kleinwaffen/-teile 1 * Summe: 2018 1 * 2019 Österreich Technologie für mehrere Positionen der AL 1 * Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 1 * Schweiz Technologie für Leichte Waffen/-teile 1 * Vereinigte Staaten Technologie für Munition/-steile für Klein- oder Leichte Waffen 4 200.000 Summe: 2019 7 1.001.200 Gesamt 102 12.364.740 * Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können. 16. Inwieweit steht nach Kenntnis der Bundesregierung die Schweizer Tochtergesellschaft von Rheinmetall – Rheinmetall Air Defence AG – nach wie vor wegen der 2010 erhobenen Korruptionsvorwürfe auf einer sogenannten Blacklist in Indien (Bundestagsdrucksache 19/1377, Antwort zu Frage 50)? 17. Inwieweit besteht das 2012 für zehn Jahre verhängte „Blacklisting“ des Gesamtkonzerns Rheinmetall Defence in Indien fort (Bundestagsdrucksache 19/1377, Antwort zu Frage 50)? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine über die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 50 des Abgeordneten Dieter Janecek auf Bundestagsdrucksache 19/1377 hinausgehenden Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15403 18. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Mitte März 2019 an der von RDM zum dritten Mal veranstalteten „Ammunition Capability Demo“ (ACD) in Südafrika u.a. Generalmajor M. H., Abteilungsleiter I (Einsatz, Militärisches Nachrichtenwesen, Ausbildung) im Kommando Heer in Strausberg, und Kapitän zur See G. K., deutscher Verteidigungsattaché in Pretoria teilnahmen (www.behoerden-spie gel.de/2019/03/28/schiessvorfuehrungen-in-suedafrika/)? 19. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung an der Mitte März 2019 von RDM veranstalteten ACD in Südafrika weitere Vertreterinnen und Vertreter der Bundeswehr teilgenommen? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Unter anderen haben Generalmajor H. und Kapitän zur See K. an der von RDM veranstalteten ACR in Südafrika teilgenommen. Zudem haben zwei Vertreter der Abteilung Ausrüstung im Bundesministerium der Verteidigung an der Veranstaltung teilgenommen. 20. Welche Kosten sind im Rahmen der Teilnahme von Angehörigen der Bundeswehr an der Mitte März 2019 von RDM veranstalteten ACD in Südafrika entstanden (Flug-, Übernachtungskosten, Teilnahmegebühren etc.), und wenn keine Kosten entstanden sind, durch wen wurden diese übernommen? Die Kosten für die Teilnahme der Angehörigen der Bundeswehr (Flug-, Übernachtungskosten , Teilnahmegebühren etc.) wurden durch die Bundeswehr getragen . Die Firma Rheinmetall hat die unentgeltlich durchgeführten Transporte vor Ort in Südafrika organisiert. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Anzahl und Zielländern von exportierten schlüsselfertigen RDM-Munitionsfabriken aus Südafrika ? Die Bundesregierung hat keine entsprechenden Kenntnisse. 22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass in Algerien neben dem Transportpanzer Fuchs 2 ab 2020 auch das Gepanzerte Transport- Kraftfahrzeug (GTK) Boxer des Rüstungskonzerns Rheinmetall in Lizenz montiert werden soll (www.welt.de/wirtschaft/article193367965/Radpan zer-Boxer-Rheinmetall-baut-angeblich-Produktion-in-Algerienauf .html)? Wenn ja, Der Bundesregierung ist die Medienberichterstattung bekannt. a) wann hat die Bundesregierung Herstell- und Beförderungsgenehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen für den Export des Boxer nach Algerien erteilt? Die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerf- GE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen so- Drucksache 19/15403 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. b) wann wurden entsprechende Herstell- und Beförderungsgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) erteilt? Nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bestehen für die Herstellung und Beförderung keine Genehmigungspflichten. c) in welcher Höhe hat die Bundesregierung Rüstungsexportgenehmigungen (Fertigungsunterlagen, Teile, Spezialmaschinen u. a.) im Zusammenhang mit der Herstellung des GTK Boxer in Algerien erteilt (bitte aufschlüsseln)? Nach der für die Beantwortung der Frage vorzunehmenden händischen Auswertung wurden keine Genehmigungen im Sinne der Fragestellung erteilt. Die erfolgte händische Auswertung kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben . d) wurden entsprechende Genehmigungen für Ausfuhren für die in Algerien montierten GTK Boxer aus Algerien in andere Länder erteilt? Re-Exportgenehmigungen im Sinne der Fragestellung wurden nicht erteilt. 23. Inwieweit wurden entsprechende Genehmigungen für Ausfuhren für die aus Teilesätzen in Algerien montierten GTK Boxer aus Algerien in ein anderes Land erteilt? Auf die Antwort zu Frage 22d wird verwiesen. 24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, dass sich das Joint Venture Rheinmetall BMC Savunma Sanayi Ve Ticaret A.S. (RBSS), mit dem Rheinmetall in das Panzergeschäft in der Türkei einsteigen wollte, in Auflösung befindet (www.stern.de/politik/deutschland/rheinmetall-willdoch -keine-panzer-fuer-erdogan-bauen-8526166.html)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend „Die Unterstützung der Türkei mit Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ auf Bundestagsdrucksache 19/13464 wird verwiesen. 25. Inwieweit ist das Antragsverfahren bezüglich des Widerrufs des Vollzugs der Genehmigungen der Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland, der am 10. Juni 2014 zur Verhütung einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erfolgte und zu dem der Adressat dieses Widerrufs die Festsetzung einer Entschädigung beantragt hat, inzwischen abgeschlossen (Bundestagsdrucksache 19/1986, Antwort zu Frage 30)? Das Antragsverfahren ist bislang nicht abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15403 26. Bei welchen Rüstungsexporten im Jahr 2018 ist die Bundesregierung das Risiko einer Schadensersatzforderung bzw. Schadensersatzklage eingegangen und hat die entsprechenden Genehmigungen bzw. positiv beschiedenen Voranfragen widerrufen (bitte unter Angabe des Datums aufschlüsseln ; vgl. Bundestagsdrucksache 19/1986, Antwort zu Frage 29)? a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung widerrufen (bitte aufschlüsseln )? b) In welchen Fällen wurde daraufhin eine Schadensersatzforderung an die Bundesregierung gerichtet (bitte aufschlüsseln)? c) Wie hoch waren die Schadensersatzforderungen (bitte aufschlüsseln)? Welche Schadensersatzforderungen wurden gerichtlich entschieden (bitte aufschlüsseln)? d) In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Schadensersatzleistungen geleistet, und in welcher Höhe (bitte aufschlüsseln)? Die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerf- GE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. 27. Wie viele und in welcher Höhe hat die Bundesregierung in den Jahren zwischen 2000 und 2013 Genehmigungen für die Ausfuhr von Militärfahrzeugen des deutschen Herstellers MAN bzw. RMMV (Rheinmetall MAN Military Vehicles) einschließlich Zusatz- und Versorgungsfahrzeuge erteilt (bitte entsprechend den Jahren nach Empfängerländern, mit Güterbeschreibung und jeweiligem Warenwert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für das erste Halbjahr 2019 noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen zum aktuellsten Stichtag angeben)? Die Angabe des Herstellers wird nicht systematisch erfasst und ist nicht automatisiert auswertbar. Die erfolgte händische Auswertung kann daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Danach wurden im Zeitraum von 2000 bis 2013 folgende Genehmigungen für die Ausfuhr von Militärfahrzeugen der deutschen Hersteller MAN beziehungsweise RMMW erteilt: Jahr Bestimmungsland Güterbeschreibung Anzahl der Gen. Wert in Euro 2001 Belgien Bergungsfahrzeuge oder Fahrzeuge zum Befördern von Munition 1 * Summe: 2001 1 * 2007 Dänemark Bewaffnete oder gepanzerte Fahrzeuge 1 * Norwegen Bewaffnete oder gepanzerte Fahrzeuge 1 * Österreich Bewaffnete oder gepanzerte Fahrzeuge 1 * Summe: 2007 3 * 2008 Dänemark Bewaffnete oder gepanzerte Fahrzeuge 1 * Summe: 2008 1 * Drucksache 19/15403 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Bestimmungsland Güterbeschreibung Anzahl der Gen. Wert in Euro 2010 Schweiz Bewaffnete oder gepanzerte Fahrzeuge 1 * Vereinigte Arabische Emirate Bewaffnete oder gepanzerte Fahrzeuge 1 * Summe: 2010 2 * 2011 Algerien Bewaffnete oder gepanzerte Fahrzeuge 1 * Summe: 2011 1 * 2013 Algerien Bewaffnete oder gepanzerte Fahrzeuge 2 * Belgien Militärische oder geländegängige Fahrzeuge 2 * Militärische Lastkraftwagen 7 * Dänemark Militärische Lastkraftwagen 1 * Frankreich Militärische Lastkraftwagen 2 * Ghana Militärische Lastkraftwagen 1 * Sonstige militärische Fahrzeuge 1 * Island Militärische Lastkraftwagen 1 * Israel Sonstige militärische Fahrzeuge 1 * Namibia Militärische Lastkraftwagen 1 * Sonstige militärische Fahrzeuge 1 * Niederlande Militärische oder geländegängige Fahrzeuge 2 * Militärische Lastkraftwagen 12 * Polen Militärische Lastkraftwagen 1 * Saudi-Arabien Militärische Lastkraftwagen 1 * Sierra-Leone Militärische Lastkraftwagen 1 * Singapur Militärische Lastkraftwagen 1 * Togo Militärische Lastkraftwagen 1 * Tunesien Militärische Lastkraftwagen 1 * Turkmenistan Bewaffnete oder gepanzerte Fahrzeuge 1 * Vereinigte Arabische Emirate Militärische Lastkraftwagen 2 * Sonstige militärische Fahrzeuge 1 * Summe: 2013 42 * Gesamt 50 * * Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und sieht zur Gewährleistung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Wertangaben für einzelne Genehmigungen ab, wenn diese Angaben Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von Gütern der exportierenden Unternehmen ermöglichen können. 28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), dass nach Angaben des schwedischen Friedensforschungsinstituts SIPRI die VAE in den Jahren 2009 bis 2013 aus Russland insgesamt 50 Luftverteidigungssysteme vom Typ Pantsir S1 erhielten (https://csisprod .s3.amazonaws.com/s3fs-public/legacy_files/files/publication/ 150428_military_spending.pdf, S. 120)? Die Angaben des schwedischen Friedensforschungsinstituts SIPRI zur Lieferung von Luftverteidigungssystemen PANTSIR-S1 an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind bekannt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15403 29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob die VAE Militärfahrzeuge des deutschen Herstellers MAN beziehungsweise RMMV nutzen, auf die Luftverteidigungssysteme vom Typ Pantsir S1 montiert sind und wie sie aktuell in Libyen im Einsatz sein sollen (www.janes.com/article/89372/uae-may-have-deployed-pantsir-s1-tolibya )? Die zitierte Presseberichterstattung ist der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des Bundesnachrichtendienstes und insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes im Bereich der Fernmeldeaufklärung stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies hätte für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen . Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.* * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/15403 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333