Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14908 – Kohleausstieg im Bundesland Sachsen-Anhalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Kohleausstieg bis spätestens 2038“, so titelte die „Magdeburger Volksstimme “ am 26. Januar 2019 (www.volksstimme.de/deutschland-welt/wirtschaft/ei nigung-kohleausstieg-bis-spaetestens-2038). Der Entwurf zum Strukturstärkungsgesetz beschreibt, wie der Bund den Strukturwandel in den Braunkohleregionen Brandenburgs, Nordrhein- Westfalens, Sachsens und Sachsen-Anhalts bis 2038 begleitet. 40 Mrd. Euro stellt der Bund diesen Braunkohleregionen in Aussicht. „Die Fördergelder teilen sich in 14 Mrd. Euro ‚für besonders bedeutsame Investitionen‘ in Braunkohleregionen auf, die der Bund den betroffenen Ländern bereitstellen will. Darüber hinaus sind eigene Maßnahmen und Investitionen des Bundes in Höhe von bis zu 26 Mrd. Euro vorgesehen“, so in der „Volksstimme“ am 28. August 2019 (www.volksstimme.de/sachsenanhalt/kohleausstieg-land-begruesstgesetzentwurf -mit-einschraenkung/1567006414000), „Kohle Soforthilfe für Naumburger Dom“ stand am 25. Juli 2019 in der „Volksstimme“ (www.volks stimme.de/deutschland-welt/wirtschaft/investitionen-kohle-soforthilfe-fuer-na umburger-dom). Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld werden zwei neue Fabriken gebaut, eine Batteriefabrik und eine Papierfabrik (www.mz-web.de/bitterfeld/ nicht-von-pappe-in-sandersdorf-brehna-entsteht-papierfabrik-fuer-375-million en-euro-31090964 und www.lvz.de/Nachrichten/Wirtschaft/Wirtschaft-Regio nal/US-Konzern-baut-Batteriefabrik-fuer-Elektroautos-in-Bitterfeld-Wolfen). Deutscher Bundestag Drucksache 19/15406 19. Wahlperiode 25.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie, und in welcher Höhe erfolgt die Zuteilung dieser 40 Mrd. Euro auf die einzelnen Bundesländer (siehe www.volksstimme.de/sachsenanhalt/ko hleausstieg-land-begruesst-gesetzentwurf-mit-einschraenkung/156700641 4000)? Der am 28. August 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen enthält in § 3 die prozentuale Verteilung der Finanzhilfen auf die Braunkohleregionen: • 43 Prozent für das Lausitzer Revier (davon 60 Prozent Brandenburg und 40 Prozent Sachsen), • 37 Prozent für das Rheinische Revier und • 20 Prozent für das Mitteldeutsche Revier (davon 60 Prozent Sachsen-Anhalt und 40 Prozent Sachsen). Damit ergibt sich folgende Aufteilung nach Ländern: • Brandenburg: 25,8 Prozent, • Nordrhein-Westfalen: 37 Prozent, • Sachsen: 25,2 Prozent, • Sachsen-Anhalt: 12 Prozent. 2. Welche Landkreise und kreisfreien Städte der genannten Bundesländer gehören zur Förderregion? 3. Wer hat wann nach welchen Kriterien festgelegt, welche Landkreise und kreisfreien Städte zur Förderregion gehören? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ hat einen breiten Konsens zahlreicher gesellschaftlicher Gruppen zu der Frage hergestellt , wie der Ausstieg aus der Kohleverstromung mit konkreten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven für die betroffenen Regionen einhergehen kann. Im Rahmen der Kommissionsarbeit wurde auch eine regionale Abgrenzung der betroffenen Gebiete vorgenommen, an denen sich sowohl die Eckpunkte zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ als auch der vom Kabinett beschlossene Entwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ orientieren. 4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Verteilerschlüssel auch innerhalb der Bundesländer, der die Verteilung in die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte regelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Warum wurden in dem Gesetzentwurf keine direkten Investitionsanreize für Unternehmen in den Braunkohlerevieren, z. B. in Form einer Möglichkeit von Sonderabschreibungen, vorgesehen? Das Investitionsgesetz Kohleregionen als Teil Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen stellt lediglich einen Rahmen für öffentliche Investitionen in den Kohleregionen zur Verfügung. Die Bundesregierung wird die Einführung einer Drucksache 19/15406 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sonder-AfA in den Regionen oder weitere Maßnahmen, die den Unternehmen direkt zugutekommen, konstruktiv im weiteren Verfahren prüfen. 6. Warum wird mit „Kohlegeld“ die Sanierung einer kirchlichen Einrichtung finanziert („Kohle Soforthilfe für Naumburger Dom“, Volksstimme vom 25. Juli 2019)? Das genannte Projekt wird im Rahmen des Sofortprogramms des Bundes gefördert , mit dem kurzfristig in den Regionen strukturrelevante Maßnahmen finanziert werden. Die betroffenen Länder wurden seitens des federführenden Bundesministeriums der Finanzen gebeten, Projektvorschläge zu entwickeln und dem Bund vorzulegen. Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat hierbei dargelegt, dass – neben Vorhaben , die das Innovationsgeschehen und die Wirtschaftskraft stärken – auch Projekte aus den Bereichen Kultur und Tourismus zu einem gelingenden Strukturwandel gehören. Dies gelte insbesondere für die Fassadensanierung des Naumburger Doms. Derartige Vorhaben seien geeignet, die örtliche Lebensqualität sowie die touristische Infrastruktur der Region zu verbessern. 7. Können die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld entstehenden zwei Fabriken mit Geldern aus dem Kohleausstieg infrastrukturell – z. B. Förderung Gleisanschluss, Ausbau Knotenpunkt Bundesstraße (B) 183/Bundesautobahn (BAB) 9 – erschlossen werden? 8. Ist es grundsätzlich möglich, die Neuausrichtung bzw. Umgestaltung des historisch bedeutsamen Kulturpalastes in Bitterfeld mit Geldern aus dem Kohleausstieg zu fördern? 9. Wer (Länder, Kommunen Unternehmen) kann Anträge für Förderprojekte aus dem „Kohlegeld“ stellen? a) An wen sind die entsprechenden Anträge für Projekte zu stellen? b) Nach welchen Kriterien werden die Projekte bezuschusst? c) Wer entscheidet, welche Projekte bezuschusst werden? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Der Bund wird den Ländern bis spätestens 2038 Finanzhilfen für Investitionen nach Artikel 104b des Grundgesetzes gewähren. Die Förderbereiche werden im Artikel 1 § 4 des Entwurfs für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen festgelegt . Zur Erhöhung der Planungssicherheit wird der Bund mit den vier Braunkohleländern – unter Einbeziehung der betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände – eine Vereinbarung nach Artikel 1 § 10 des Entwurfs für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen schließen. Die unmittelbare Investitionsförderung und insbesondere die konkrete Projektauswahl liegt bei den Ländern . Welche weiteren Koordinierungsstellen/Trägerinstitutionen von den Ländern im weiteren Prozess einbezogen werden, liegt ebenfalls in der Verantwortung der jeweiligen Länder. Darüber hinaus soll die Durchführung und Umsetzung der Projekte im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes durch ein beratendes Bund-Länder-Koordinierungsgremium begleitet werden. Das Koordinierungsgremium soll den Bund und die Braunkohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bei der Durchführung und Umsetzung der Projekte des Mantelgesetzes beraten und unterstützen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15406 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333