Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14922 – Endverbleib von an die am Jemen-Krieg beteiligten Staaten gelieferten Rüstungsgütern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ende Februar 2019 machte eine Recherchekooperation des Magazins „Stern“, des ARD-Magazins „Report München“ und der „Deutschen Welle“ eine Fülle von Sichtungen deutscher Waffentechnik und sonstiger Rüstungsgüter im Jemen publik (www.stern.de/politik/ausland/emirate--in-deutschland-gebautekriegsschiffevor -der-kueste-des-jemen-8596422.html). Die stellvertretende Regierungssprecherin, Ulrike Demmer, versicherte darauf in der Regierungspressekonferenz am 27. Februar 2019 laut Protokoll, dass die Bundesregierung diese „Berichterstattung zur Kenntnis genommen“ habe und sie „konkrete Hinweise auf Missbrauch oder Nichteinhaltung der Verpflichtung hinsichtlich des Endverbleibs“ ernst nehme und diesen Hinweisen nachgehe (www.aus waertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz). Nach Angaben der Bundesregierung, wird die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung grundsätzlich von der Vorlage einer sogenannten Endverbleibserklärung des Endverwenders abhängig gemacht. In dieser hat der Empfänger des Rüstungsguts zu versichern, dass er die Rüstungsexporte nicht ohne Zustimmung der Bundesregierung an andere weitergibt bzw. re-exportiert. Trotz der Angabe des Empfängerstaats ist der Endverbleib nicht rein gebietsbezogen, sondern stellt auf die fortbestehende Verfügungsgewalt des Endverwenders ab. Eines der von Saudi-Arabien und anderen Ländern im Jemenkrieg verwendeten Rüstungsgüter ist das Luftfahrzeug Eurofighter (Marius Bales & Max M. Mutschler, Einsatz deutscher Rüstungstechnik im Jemen – Für ein umfassendes Waffenembargo gegen die Kriegskoalition, BICC Policy Brief 2/2019, 25 February 2019, w w w . b i c c . d e / u p l o a d s / t x _ b i c c t o o l s / B I C C _ P o l i cy_Brief_2_2019_d.pdf.; Jon Lake, Yemen on the Edge, Airforces Monthly, June 2015, p. 41). Laut Angaben der Bundesregierung wird das Luftfahrzeug „Eurofighter“ durch vier Kern-Nationen entwickelt, beschafft und betrieben. Industrieseitig sind die Eurofighter Partnerfirmen in der Managementorganisation Eurofighter Jagdflugzeug GmbH zusammengeschlossen. Für Deutschland ist die Airbus Defence and Space GmbH der Hauptauftragnehmer und mit einem Anteil von 29 Prozent am Programm beteiligt. Des Weiteren wurde in Deutscher Bundestag Drucksache 19/15407 19. Wahlperiode 25.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der Vergangenheit mit einem ähnlichen Schema das Luftahrzeug Tornado hergestellt , dessen Produktion allerdings 1989 eingestellt wurde. Industrieseitig waren hier die Firmen in der Management-Organisation Panavia Aircraft GmbH zusammengeschlossen. Für Deutschland war erneut die Airbus Defence and Space GmbH die systembetreuende Firma. Deutsche Firmen sind überdies an der Produktion von Flugkörpern für diese Flugzeugtypen beteiligt ebenfalls im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten. Rüstungsexporte im Zusammenhang mit Gemeinschaftsprojekten erfolgen sowohl über Einzelgenehmigungen als auch über das Modell der Sammelausfuhrgenehmigungen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Auswertungen nach speziellen Waffentypen führen immer zu einer händischen Auswahl, wobei ausschließlich nach den angegebenen Waffentypen in der Güterbeschreibung oder der Endverwendung ausgewertet werden kann.  1. Welchen konkreten Inhalt haben die Endverbleibserklärungen für Sammelausfuhrgenehmigungen und Einzelgenehmigungen mit Endverbleib Saudi-Arabien für Komponenten oder Teile der Flugzeugtypen Eurofighter und Tornado sowie damit zusammenhängende Flugkörper und Bomben? a) Wurde in allen oben genannten Fällen der Endverbleib in Saudi- Arabien mittels der Endverbleibserklärungen garantiert? b) Wurden in den oben genannten Fällen konkrete Endnutzer vereinbart oder konkrete Endnutzer ausgeschlossen? Wenn ja, welche? c) Wurde in allen oben genannten Fällen eine Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung der deutschen Behörden ausgeschlossen? Wenn nicht, in welchen Fällen? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. Drucksache 19/15407 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  2. Für welche dieser beiden Flugzeugtypen hat die Bundesregierung in den Jahren 2016 bis zum aktuellen Zeitpunkt jeweils die Ausfuhr von welchen Teilen genehmigt (bitte nach Monaten aufschlüsseln, unter Angabe der genauen Bezeichnung des Rüstungsgutes, der Stückzahl und des Wertes , unter Zuordnung zum jeweiligen Flugzeugtyp und mit der Angabe der Genehmigungen für Teile bzw. Komponenten an, die zum Einbau in oder Anbau an diese Typen geeignet sind)? Folgende Genehmigungen wurden seit 2016 bis heute erteilt: Monat Güterbeschreibung Wert in Euro* Flugzeugtyp 01.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 226.472 Tornado 02.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 2.515 Eurofighter 02.2016 A0011a – Kommunikationsausrüstung 4.600.000 Eurofighter 02.2016 A0011a – Teile für Navigationsausrüstung 39.540 Tornado 02.2016 A0011a – Teile für Navigationsausrüstung 448.120 Tornado 02.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 300.000 Tornado 03.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 500.000 Eurofighter 03.2016 A0002a – Teile für Kanonen 20.000 Tornado 03.2016 A0010f – Bodengeräte 12.400 Eurofighter 03.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 2.243.047 Tornado 03.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 96.875 Tornado 04.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 15.045 Eurofighter 04.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 2.450 Eurofighter 05.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 10.212 Tornado 05.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 200.000 Tornado 05.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 800 Tornado 05.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 2.328.730 Tornado 05.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 105.854 Eurofighter 05.2016 A0002a – Teile für Kanonen 1.000.000 Eurofighter 05.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 5.134.482 Tornado 05.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 2.995 Eurofighter 06.2016 A0010f – Teile für Bodengeräte 60.000 Eurofighter 07.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 12.509 Tornado 07.2016 A0010f – Bodengeräte 49.185 Eurofighter 07.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 2.235 Eurofighter 07.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 8.184 Tornado 07.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 214 Eurofighter 07.2016 A0010f – Teile für Bodengeräte 14.505 Eurofighter 07.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 7.339 Eurofighter 07.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 10.148 Tornado 09.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 11.163 Eurofighter 09.2016 A0011A – Bauelemente 32.335 Tornado 09.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 1.000.000 Tornado 09.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 300.000 Eurofighter 09.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 8.462 Tornado 09.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 8.004 Tornado 12.2016 A0011a – Kommunikationsausrüstung 640.440 Eurofighter 12.2016 A0011a – Kommunikationsausrüstung 1.601.097 Eurofighter 12.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 13.498 Eurofighter 12.2016 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 26.000 Tornado 12.2016 A0010g – Ausrüstung für Luftfahrzeugbesatzungen 29.140 Tornado 01.2017 A0005 – Teile für Feuerleiteinrichtungen 7.900 Eurofighter 01.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 2.606 Eurofighter 01.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 75.604 Eurofighter Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15407 Monat Güterbeschreibung Wert in Euro* Flugzeugtyp 01.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 14.153 Eurofighter 01.2017 A0011a – Baugruppen 7.467 Tornado 05.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 2.606 Eurofighter 05.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 300.000 Eurofighter 05.2017 A0010f – Teile für Bodengeräte 701 Eurofighter 06.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 125.000 Eurofighter 06.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 3.146 Eurofighter 06.2017 A0011a – Kommunikationsausrüstung 370.861 Eurofighter 06.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 14.940 Eurofighter 08.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 500.692 Eurofighter 08.2017 A0010f – Teile für Bodengeräte 21.600 Eurofighter 08.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 14.153 Eurofighter 08.2017 A0005 – Teile für Feuerleiteinrichtungen 63.240 Eurofighter 08.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 151.159 Eurofighter 08.2017 A0011a – Elektronische Mess- und Prüfausrüstung 292.226 Eurofighter 08.2017 A0010f – Teile für Bodengeräte 2.392 Eurofighter 08.2017 A0010f – Teile für Bodengeräte 2.392 Eurofighter 08.2017 A0010f – Bodengeräte 13.200 Eurofighter 08.2017 A0002a – Teile für Kanonen 100.000 Tornado 08.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 300.000 Tornado 09.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 10.148 Tornado 09.2017 A0010f – Teile für Bodengeräte 8.350 Eurofighter 09.2017 A0011a – Teile für elektronische Mess- und Prüfausrüstung 7.656 Tornado 09.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 14.253 Eurofighter 09.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 400.000 Eurofighter 10.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 4.995 Eurofighter 12.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 6.709 Eurofighter 12.2017 A0021a – Software für A0011 – Ausrüstung 24.500 Eurofighter 12.2017 A0010f – Teile für Bodengeräte 4.797 Eurofighter 12.2017 A0011a – Teile für elektronische Ausrüstung 4.720 Eurofighter 12.2017 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 3.068 Eurofighter 01.2018 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 54.187 Tornado 01.2018 A0010a – Teile für Kampfflugzeuge 13.879 Tornado * Die Bundesregierung sieht von Angaben zu den Stückzahlen ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zum Auftragsvolumen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). Drucksache 19/15407 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  3. Welche Laufzeit hatten die folgenden Sammelausfuhrgenehmigungen (SAGen) für sogenannte Gemeinschaftsprogramme (GP-Programme), also bi- oder multinationale Entwicklungs- und Fertigungsprogramme für Rüstungsgüter an denen in der Regel das Bundesministerium der Verteidigung beteiligt ist, aus den Jahren 2012 bis 2014 jeweils (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13278, Anlage 1; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Merkblatt Sammelgenehmigungen für Rüstungsgüter ): a) GP-Programm 1096 – EUROFIGHTER RSAF TURBINE Anzahl der SAGen 1 Wert der SAGen 120.000.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Italien, Polen, Saudi-Arabien, Spanien, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich; b) GP-Programm 1097 – EUROFIGHTER RSAF Anzahl der SAGen 13 Wert der SAGen 410.800.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Niederlande, Norwegen, Österreich, Saudi- Arabien, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich; c) GP-Programm 3014 – MRCA – TORNADO RSAF Anzahl der SAGen 1 Wert der SAGen 30.000.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Frankreich, Saudi-Arabien, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich; d) GP-Programm 1092 – Eurofighter für arabische Staaten Anzahl der SAGen 2 Wert der SAGen 6.500.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich; e) GP-Programm 1097 – EUROFIGHTER RSAF Anzahl der SAGen 1 Wert der SAGen 300.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Saudi-Arabien, Vereinigtes Königreich; f) GP-Programm 3014 – MRCA – TORNADO RSAF Anzahl der SAGen 4 Wert der SAGen 37.400.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Belgien, Frankreich, Saudi-Arabien, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich; Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15407 g) GP-Programm 3019 – MRCA – TORNADO RSAF Anzahl der SAGen 1 Wert der SAGen 20.000.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Italien, Saudi-Arabien; h) GP-Programm 1092 – Eurofighter für arabische Staaten Anzahl der SAGen 11 Wert der SAGen 153.350.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Kanada, Niederlande, Norwegen, Oman, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich; i) GP-Programm 1097 – EUROFIGHTER RSAF Anzahl der SAGen 2 Wert der SAGen 7.000.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Italien, Saudi-Arabien, Spanien, Vereinigtes Königreich ; j) GP-Programm 3014 – MRCA – TORNADO RSAF Anzahl der SAGen 1 Wert der SAGen 120.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerland Vereinigtes Königreich; Die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab.  4. Wo verbleiben die auf Grundlage der folgenden Sammelausuhrgenehmigungen aus den Jahren 2012 bis 2017 ausgeführten Produkte nach Kenntnis der Bundesregierung: a) aus dem Jahr 2017 (Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2017, Anlage 9, S. 105): GP-Programm 1092 – Eurofighter für arabische Staaten Anzahl der SAGen 2 Wert der SAGen 24.200.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010, A0021, A0022 Drucksache 19/15407 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Endempfängerländer Belgien, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich; GP-Programm 1097 – Eurofighter RSAF Anzahl der SAGen 1 Wert der SAGen 250.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Frankreich, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich ; b) aus dem Jahr 2016: (Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2016, Anlage 9, S. 108) GP-Programm 1095 – EF Turbine EJ200 für arabische Staaten Anzahl der SAGen 2 Wert der SAGen 5.000.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010, A0021, A0022 Endempfängerländer Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich; GP-Programm 3014 – MRCA – Tornado RSAF Anzahl der SAGen 1 Wert der SAGen 2.000.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerland Vereinigtes Königreich; c) aus dem Jahr 2015 (Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2015, Anlage 9, S. 116– 120): GP-Programm 1092 – Eurofighter für arabische Staaten Anzahl der SAGen 8 Wert der SAGen 41.000.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010, A0021, A0022 Endempfängerländer Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Oman, Spanien, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika; GP-Programm 1097 – Eurofighter RSAF Anzahl der SAGen 2 Wert der SAGen 25.000.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010, A0021, A0022 Endempfängerländer Belgien, Frankreich, Italien, Kanada, Schweiz, Spanien, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich; GP-Programm 3010 – MRCA Tornado Anzahl der SAGen 8 Wert der SAGen 32.300.000 € Leit-AL-Positionen A0010, A0021, A0022 Endempfängerländer Frankreich, Italien, Schweiz, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich; GP-Programm 3017 – MRCA Tornado – Tornado engine Anzahl der SAGen 1 Wert der SAGen 0 Euro Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15407 Leit-AL-Positionen A0021, A0022 Endempfängerländer Italien, Vereinigtes Königreich; GP-Programm 3019 – MRCA – TORNADO RSAF Anzahl der SAGen 1 Wert der SAGen 0 Euro Leit-AL-Positionen A0021, A0022 Endempfängerländer Italien, Vereinigtes Königreich; d) aus den Jahren 2012 bis 2014 (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13278, Anlage 1): GP-Programm 1092 – Eurofighter für arabische Staaten Anzahl der SAGen 2 Wert der SAGen 6.500.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Italien, Spanien, Vereinigtes Königreich GP-Programm 1092 – Eurofighter für arabische Staaten; Anzahl der SAGen 11 Wert der SAGen 153.350.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerländer Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Kanada, Niederlande, Norwegen, Oman, Österreich, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich; GP-Programm 3014 – MRCA – TORNADO RSAF Anzahl der SAGen 1 Wert der SAGen 120.000 Euro Leit-AL-Positionen A0010 Endempfängerland Vereinigtes Königreich? Sammelausfuhrgenehmigungen werden überwiegend erteilt, um wehrtechnische Kooperationsprojekte (z. B. sog. Gemeinschaftsprogramme) umzusetzen, an denen Deutschland mit NATO- und anderen Staaten beteiligt ist. Jede Sammelausfuhrgenehmigung erlaubt die Ausfuhr von Waren bis zu einem bestimmten Genehmigungswert in Euro. Sammelausfuhrgenehmigungen enthalten jeweils eine Liste von Empfängerländern, die ganz überwiegend der EU und der NATO angehören, aber auch andere Staaten enthalten können. Im kooperativen Herstellungsprozess werden die Güter üblicherweise mehrmals eingeführt, ausgeführt und zwischen den Beteiligten weitergeleitet. Drucksache 19/15407 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  5. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die auf Grundlage der in den Fragen 4a bis 4d genannten Sammelausfuhrgenehmigungen ausgeführten Produkte zu keinem späteren Zeitpunkt nach Einbau in ein Endprodukt an Saudi-Arabien, VAE oder Ägypten geliefert werden? Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die auf Grundlage dieser Sammelausfuhrgenehmigungen ausgeführten Produkte als Teile von Endprodukten an Saudi-Arabien, die VAE oder Ägypten geliefert wurden ? In den von der Bundesregierung durchgeführten Konsultationen wurden die Partner entsprechend sensibilisiert. Im Übrigen hat die Bundesregierung keine Kenntnisse zu entsprechenden Fällen.  6. Wann erfolgte für die in den Fragen 4a bis 4d genannten Sammelausfuhrgenehmigungen die Weitergabe an den schon im Titel des Gemeinschaftsprogramms bezeichneten (End-)Empfänger „arabische Staaten“ und „Royal Saudi Airforce“ nach Kenntnis der Bundesregierung? Es erfolgte die Auslieferung von insgesamt 72 Eurofighter im Zeitraum seit 2009 bis 2017 an den Endverwender Saudi-Arabien und seit 2017 an den Endverwender Oman.  7. Sollten die in den Fragen 4a bis 4d genannten Sammelausfuhrgenehmigungen ausgeführten Produkte nicht an arabische Staaten gelangen, wohin sind sie gelangt, und wo, und wie werden sie nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet? Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 6 wird verwiesen.  8. Welche Laufzeit haben jeweils die in den Fragen 4a bis 4d genannten Sammelausfuhrgenehmigungen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.  9. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen wurden für welches Gemeinschaftsprojekt im Zusammenhang mit dem Bau bzw. der Wartung/Verbesserung des Eurofighter oder Tornado mit Endverbleib in Saudi-Arabien seit Anfang 2018 bis zum aktuellen Zeitpunkt erteilt (bitte unter jeweiliger Angabe von Land, Datum, Laufzeit und Wert)? 10. In welchen Fällen handelt es sich bei diesen Sammelausfuhrgenehmigungen um endgültige und in welchen Fällen um vorübergehende Ausfuhren ? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Seit 1. Januar 2018 wurden keine entsprechenden Genehmigungen erteilt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15407 11. Welche Einzelgenehmigungen und welche Sammelausfuhrgenehmigungen für Gemeinschaftsprojekte im Zusammenhang mit dem Bau bzw. der Ausrüstung/Wartung/Verbesserung des Eurofighter, des Tornado oder damit zusammenhängenden Flugkörpern wie beispielsweise Bomben und Raketen mit Endverbleib in Saudi-Arabien gelten derzeit fort (bitte Länder , Datum, Laufzeit und Wert angeben)? Die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse der Rüstungsexportkontrolle unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Auskunftspflicht der Bundesregierung beschränkt sich nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für diesen Bereich des Regierungshandelns auf die Unterrichtung des Parlaments über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben, d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. 12. Welche Komponenten liefern deutsche Firmen für den von MBDA endmontierten Storm Shadow Marschflugkörper (Antwort der britischen Regierung auf eine parlamentarische Anfrage. www.caat.org.uk/resour c e s / e x p o r t - l i c e n c e s / l i c e n c e - l i s t ? d a t e _ f r o m = 2 0 1 3 - 12&date_to=2013-12®ion=Saudi+Arabia&rating=ML4; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7449, S. 7 bis 8; Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5555, S. 2)? Im Jahr 2019 wurden keine diesbezüglichen Genehmigungen mit Endverbleib in Saudi-Arabien erteilt. 13. Hat die Bundesregierung seitdem 16. Februar 2017 den Export von Komponenten für „Storm Shadow“-Marschflugkörper zur Auslieferung an Saudi-Arabien die Vereinigten Arabischen Emirate oder Ägypten genehmigt (falls ja, bitte Bezeichnung der Komponente, der Stückzahl, des Jahres und Monats und des Wertes angeben) (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7449, S. 3)? Seit dem 16. Februar 2017 wurden der Export folgender Komponenten für den Marschflugkörper „Storm Shadow“ nach Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate oder nach Ägypten genehmigt:* Monat Güterbeschreibung Land Wert in Euro* 12.2017 A0004a – Teile für Flugkörper Ägypten 66.022 09.2018 A0004a – Teile für Flugkörper Ägypten 3.540 * Die Bundesregierung sieht von Angaben zu den Stückzahlen ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zum Auftragsvolumen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). Drucksache 19/15407 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Hat die Bundesregierung seit dem 16. Februar 2017 den Export von Komponenten für Lenkwaffen des Typs Brimstone zur Auslieferung an Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Ägypten genehmigt (falls ja, bitte Bezeichnung der Komponente, der Stückzahl, des Jahres bzw. Monats und des Wertes angeben) (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/7449, S. 3)? Seit dem 16. Februar 2017 wurden keine entsprechenden Genehmigungen erteilt . 15. Hat die Bundesregierung seit März 2015 den Export von Komponenten für CAESAR Haubitzen an Frankreich zur Auslieferung an Saudi- Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate oder Ägypten genehmigt (falls ja, bitte Bezeichnung der Komponente, der Stückzahl, des Jahres und Monats und des Wertes angeben)? Die Bundesregierung unterrichtet nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) für den Bereich der Rüstungsexportkontrolle über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten von genehmigten Ausfuhrvorhaben , d. h. Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Endempfängerland und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung folgt den Vorgaben des Urteils und sieht von weitergehenden Auskünften ab. Dies schließt weitergehende Auskünfte zu Lieferkonstellationen ein, da hierbei den außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland an der Ausgestaltung ihrer bilateralen Kooperationen im Rüstungsbereich sowie dem Interesse der betroffenen Unternehmen am Schutz ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bei der Ausgestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen eine besondere Stellung zukommt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15407 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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