Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1541 19. Wahlperiode 04.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Lazar, Irene Mihalic, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1215 – Polizeieinsätze beim Fußball V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesland Bremen befindet sich derzeit in einem Rechtsstreit mit der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH um die Beteiligung des Profifußballs an den Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat mit Urteil vom 21. Februar 2018 die Gebührenforderungen des Landes Bremen an die DFL grundsätzlich für rechtens erklärt (OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2018 – 2 LC 139/17). Die DFL kündigte daraufhin an, in Revision vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Neben den Polizeibehörden der Länder ist auch die Bundespolizei bei Fußballeinsätzen beteiligt. Insbesondere wird diese im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich eingesetzt. Auch um die Einsatzbelastung von Polizeikräften beim Fußball zu verringern, wurde in Nordrhein-Westfalen ein erfolgreicher Pilotversuch „Lageangepasste Reduzierung der polizeilichen Präsenz bei Fußballspielen“ durchgeführt. Zu Beginn der Saison 2014/2015 wurde 21,7 Prozent weniger Polizeipersonal eingesetzt , um die Spiele der ersten drei Spielklassen zu sichern. Hochrisikospiele waren aus dem Versuch ausgeschlossen. Ebenso können Fußballfansonderzüge, die ausschließlich von Anhängern einer Mannschaft genutzt und durch vereinseigene Ordnerinnen und Ordner begleitet werden, dazu beitragen, die Polizeieinsatzbelastung zu verringern (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9272). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1541 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Kosten entstanden dem Bund durch Polizeieinsätze der Bundespolizei und der Bereitschaftspolizeien beim Fußball in den letzten zehn abgeschlossenen Saisons in der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga, sowie bei Spielen der Fußballnationalmannschaften und bei Spielen des DFB-Pokals (bitte jeweils nach Liga und Saison aufschlüsseln)? Die Kosten der Überwachung des Fußballfanreiseverkehrs im originären Aufgabenbereich der Bundespolizei werden seit der Saison 2012/2013 erfasst. Zu den sonstigen Einsätzen gehören insbesondere die Spielbegegnungen in den Regionalligen sowie der UEFA-Vereinswettbewerbe. Personalkosten : Saison 1. Bundesliga 2. Bundesliga 3. Liga Länderspiele DFB-Pokal sonstige Gesamt 2016/17 7,84 Mio. € 5,68 Mio. € 4,44 Mio. € 0,23 Mio. € 1,17 Mio. € 4,26 Mio. € 23,62 Mio. € 2015/16 7,54 Mio. € 2,87 Mio. € 5,25 Mio. € 0,45 Mio. € 1,15 Mio. € 3,53 Mio. € 20,79 Mio. € 2014/15 9,79 Mio. € 4,12 Mio. € 6,60 Mio. € 0,15 Mio. € 1,63 Mio. € 6,68 Mio. € 28,97 Mio. € 2013/14 10,37Mio.€ 5,22 Mio. € 4,73 Mio. € 0,21 Mio. € 0,97 Mio. € 6,97 Mio. € 28,47 Mio. € 2012/13 8,46 Mio. € 6,06 Mio. € 6,16 Mio. € 0,25 Mio. € 1,03 Mio. € 5,81 Mio. € 27,77 Mio. € Hinzu kommen die Zulagenzahlungen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten und Personalkosten für Einsätze zur Unterstützung der Länderpolizeien (§ 11 des Gesetzes über die Bundespolizei – BPolG): Kosten für Führungs- und Einsatzmittel (z.B. Kraftfahrzeuge, Hubschrauber): Gesamt Davon erstattet durch Länder Saison 2016/17 4,10 Mio. € 0,11 Mio. € Saison 2015/16 6,38 Mio. € 0,18 Mio. € Saison 2014/15 8,30 Mio. € 0,45 Mio. € Saison 2013/14 12,87 Mio. € 0,46 Mio. € Saison 2012/13 10,18 Mio. € 0,23 Mio. € Zu Kosten der Bereitschaftspolizeien der Länder liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 2. Inwiefern können Kosten gemäß Frage 1 dabei ausschließlich oder hauptsächlich sogenannten Rot- und Hochrisikospielen zugeordnet werden (bitte auch Schätzungen angeben)? Der Einsatz von Kräften der Bundespolizei erfolgt nicht aufgrund der Einstufung durch die Vereine bzw. der Fußballverbände (DFB/DFL), sondern richtet sich an einer eigenen polizeilichen Lagebewertung aus. Die Kosten für Einsätze der Bundespolizei anlässlich sog. Rot- und Hochrisikospiele werden daher nicht gesondert erhoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1541 3. Wie viele Arbeitsstunden entstanden der Bundespolizei und den Bereitschaftspolizeien durch Polizeieinsätze beim Fußball in den letzten zehn abgeschlossenen Saisons in der Bundesliga, der 2. Bundesliga und der 3. Liga sowie bei Spielen der Fußballnationalmannschaften und bei Spielen des DFB-Pokals (bitte jeweils nach Liga und Saison aufschlüsseln)? Ausweislich der Jahresberichte der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) ergeben sich die Stundenkontingente aus der nachfolgenden Übersicht. Eine Darstellung der Stundenkontingente vor der Saison 2012/2013 ist in dieser Form nicht möglich. Saison Liga Stundenanteil Bereitschaftspolizeien der Länder Stundenanteil Bereitschaftspolizei des Bundes 2012/2013 Bundesliga 575.968 237.566 2. Bundesliga 440.218 170.151 3. Liga 383.752 173.105 DFB-Pokal 60.710 28.850 Länderspiele 10.247 6.969 2013/2014 Bundesliga 654.457 291.067 2. Bundesliga 490.974 146.456 3. Liga 355.780 132.842 DFB-Pokal* 60.500 27.276 Länderspiele 28.086 5.799 2014/2015 Bundesliga 573.930 217.373 2. Bundesliga 376.517 91.570 3. Liga 487.563 146.683 DFB-Pokal 50.520 36.212 Länderspiele 6.544 3.381 2015/2016 Bundesliga 598.072 161.379 2. Bundesliga 343.777 61.370 3. Liga 502.280 112.453 DFB-Pokal 63.103 24.589 Länderspiele 31.375 9.518 2016/2017 Bundesliga 576.686 168.285 2. Bundesliga 552.818 121.977 3. Liga 374.592 95.316 DFB-Pokal 89.105 25.040 Länderspiele 16.266 4.969 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1541 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Inwiefern unterscheidet sich der Stundenansatz gemäß Frage 2 nach Einschätzung der Bundesregierung zwischen sogenannten Rot- und Hochrisikospielen und sonstigen Begegnungen derselben Liga? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Inwiefern können nach Ansicht der Bundesregierung die Kosten von Polizeieinsätzen bei kommerziellen Großveranstaltungen auf die Veranstalterinnen und Veranstalter umgelegt werden? Polizeikosten können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geltend gemacht werden. Derzeit liegen für die Bundespolizei keine gesetzlichen Grundlagen vor, Polizeikosten bei kommerziellen Großeinsätzen gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Im Übrigen weist die Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Aufgabe der Gefahrenabwehr in erster Linie den Ländern zu. Infolgedessen ist – soweit nicht der originäre Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei betroffen – die Regelungskompetenz für Vorschriften über die Inanspruchnahme der Veranstalter kommerzieller Großveranstaltungen im Landesrecht zu verorten. 6. Plant die Bundespolizei, die Veranstalterinnen und Veranstalter von kommerziellen Großveranstaltungen zukünftig an den Polizeikosten, die durch Einsätze der Bundespolizei oder anderer Sicherheitsbehörden auf Bundesebene bei diesen Veranstaltungen entstehen, zu beteiligen? a) Wenn ja, wieso, und welche Schritte sind geplant? b) Wenn nein, wieso nicht? Es wird auf die Antwort zur Frage 5 verwiesen. 7. Inwiefern führt die Kostenbeteiligung der Veranstalterinnen und Veranstalter von kommerziellen Großveranstaltungen an Polizeieinsätzen nach Ansicht der Bundesregierung zu einer Privatisierung der Garantie der öffentlichen Sicherheit, die gemeinhin als eine Kernaufgabe des Staates angesehen wird? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Wie findet die Einstufung von Fußballspielen als Hochrisikospiel statt? Der Begriff „Hochrisikospiel“ ist nicht legal definiert. Gemäß den DFB-Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen werden „Spiele mit erhöhtem Risiko“ und „Spiele unter Beobachtung“ unterschieden. a) Welche staatlichen Stellen sind daran beteiligt? Die Einstufung der Spiele obliegt dem jeweiligen Heimverein nach Anhörung der Sicherheitsbehörden. Sofern dem DFB spieltagsbezogene Erkenntnisse vorliegen , ist auch die DFB-Zentralverwaltung befugt, eine Fußballbegegnung als „Spiel mit erhöhtem Risiko“ einzustufen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1541 b) Welche nichtstaatlichen Stellen, z. B. Fanprojekte, Fanbeauftragte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vereine und Verbände, sind daran beteiligt, und falls nicht, wieso nicht? Im Rahmen der regelmäßig oder anlassbezogenen Sitzungen örtlicher Sicherheitsgremien (z. B. Örtliche Ausschüsse Sport und Sicherheit, Arbeitskreise Derby) sind insbesondere die Vereine, die Kommune, die Polizei, Verkehrsbetriebe und Fanbeauftragte an der Risikoeinstufung als auch an der Entwicklung von Sicherheitskonzepten beteiligt. 9. Nach welchen Kriterien findet die Einstufung von Hochrisikospielen statt (bitte einzeln auflisten)? „Spiele mit erhöhtem Risiko“ sind Spiele, bei denen aufgrund allgemeiner Erfahrung oder aktueller Erkenntnisse der Vereine, Verbände und Sicherheitsbehörden die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine besondere Gefahrenlage durch die jeweilige Anhängerschaft eintreten wird. Neben unmittelbar spielbezogenen Erkenntnissen (z. B. Anzahl und Einstufung der anreisenden Anhänger, Verhältnis der Anhänger zueinander, Erkenntnisse aus bisherigen Begegnungen, Emotionalisierungen, Saisonverlauf [Tabellenplatz, Abstiegsrisiko etc.], Stadioninfrastruktur, Sicherheitskonzept der Vereine) werden auch nicht spielbezogene Erkenntnisse einbezogen (z. B. parallel stattfindende Demonstration oder Veranstaltungen bzw. sonstige polizeiliche Einsatzlagen ). 10. Wie hat sich der Anteil an Hochrisikospielen gemessen an der Gesamtzahl der Fußballspiele der ersten drei Ligen in den letzten zehn abgeschlossenen Saisons entwickelt (bitte absolute Zahlen und Zahlenverhältnisse jeweils nach Liga und Saison aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 11. Welche Rolle spielen Fußballfansonderzüge nach Ansicht der Bundesregierung , um die Einsatzbelastung der Bundespolizei im Kontext von Fußballspielen zu reduzieren? Durch die Reduzierung von bspw. Umsteigevorgängen werden Reisewegüberschneidungen mit rivalisierenden bzw. verfeindeten Fangruppen ausgeschlossen und dadurch polizeiliche Gefahren sowie Gewaltausschreitungen durch Fußballfans stark minimiert. Weiterhin wird durch die Bereitstellung von zusätzlichen Zügen und Fanzügen immer wieder feststellbaren Kapazitätsproblemen entgegengewirkt und der Wagenpark der Eisenbahnverkehrsunternehmen für den fußballunabhängigen Reiseverkehr geschont, welches sich u.a. positiv auf die Attraktivität des ÖPNV auswirken würde. Darüber hinaus führt der Einsatz von Fanzügen auch zu deutlich geringeren Belastungen und Beeinträchtigungen für Fahrgäste ohne Fußballbezug . Der Einsatz von Fanzügen würde ferner auch die Eigenverantwortung der Fußballfans fördern und stärken. Die Bundespolizei steht dem Einsatz von Fanzügen bzw. länderübergreifenden Fußball-Zusatzzügen positiv gegenüber. Im schienengebundenen Fußballfanreiseverkehr könnte dies zu einem deutlichem Rückgang der polizeilichen Zugbegleitmaßnahmen , einer Reduzierung des bundespolizeilichen Kräfteansatzes zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1541 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verhinderung von Auseinandersetzungen anlässlich von Kreuzungsverkehren sowie einem geringeren Kräfteansatz der Bundespolizei an Abfahrts-/Ankunftsbahnhöfen führen. 12. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um mehr Fußballfansonderzüge vorzuhalten? Mit Blick auf den einhergehenden Infrastruktur- und Finanzbedarf wurde die Thematik „Länderübergreifende Fußball-Zusatzzüge“ und das Interesse der Bundespolizei an einer bundesweiten Einführung des in Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines Pilotprojektes in der Vergangenheit bereits erfolgreich erprobten Verfahrens anlässlich der Gemeinsamen Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter der Länder (GKVS) am 9./10. März 2016 in Berlin durch Vertreter des Bundesministeriums des Innern und des Bundespolizeipräsidiums sowie Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Verkehrsressorts der Länder vorgestellt. Die Vertreter der Verkehrsressorts teilten nach erster Einschätzung die Auffassung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie der Bundespolizei zur Zweckmäßigkeit des Verfahrens. Im Weiteren fand am 12. September 2016 ein Spitzengespräch der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit DFL und DFB statt. Unter TOP 2.2. wurde die Thematik "Länderübergreifende Fußball-Zusatzzüge" erörtert. Seitens der DFL wurde das Projekt abgelehnt. Eine Beteiligung an den Kosten kam für die DFL nicht in Betracht. Im Rahmen der 205. Sitzung der IMK vom 29. bis 30. November 2016 (TOP 7, Pkt. 4) hat diese beschlossen, die Gespräche mit dem DFB/der DFL fortzusetzen und zu einem verursachergerechten Ergebnis zu führen. Ein solches Ergebnis steht noch aus. 13. Welche Gespräche und mit wem hat die Bundesregierung mit dem Ziel geführt , mehr Fußballfansonderzüge vorzuhalten, und welche weiteren Schritte sind geplant? Es wird auf die Antwort zur Frage 12 verwiesen. 14. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ergebnis der Gespräche der Arbeitsgruppe der Verkehrsministerkonferenz unter Leitung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV e. V. mit dem DFB und der DFL (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9272)? Auf den Beschluss zu Punkt 4.4. der Tagesordnung der Verkehrsministerkonferenz am 27./28. April 2017 in Hamburg wird verwiesen (www.verkehrsminister konferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/17-04-27-28-vmk/17-04-27-28-beschluss. pdf?__blob=publicationFile&v=5). 15. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem abgeschlossenen nordrhein-westfälischen Modellprojekt „Lageangepasste Reduzierung der polizeilichen Präsenz bei Fußballspielen“? Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu Projekten in Zuständigkeit einer Landesregierung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1541 16. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung für Einsätze der Bundespolizei bei Fußballspielen? Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333