Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zaklin Nastic, Brigitte Freihold, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/14821 – Legale und illegale Müllexporte nach Polen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie die „Tagesschau“ Ende August 2019 berichtete, stehen derzeit 36 deutsche Firmen im Zusammenhang mit einem Feuer auf einer Großdeponie in Polen im Verdacht, Müll illegal dorthin exportiert zu haben, darunter 29 Entsorger- und sieben Transportfirmen. Insbesondere illegale Mülldeponien sind von derartigen Bränden betroffen. Grund dafür sind schlichtweg Kostenersparnisse . Deponiebetreiber würden den Müll in Brand setzen, anstatt ihn zu recyceln, um ihn kostengünstig zu beseitigen, ohne dabei Rücksicht auf Umwelt oder Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort zu nehmen (vgl. tages schau.de/investigativ/monitor/polen-illegaler-abfall-101.html). Experten fordern schon seit langer Zeit von der Bundesregierung mehr Kontrollen und härtere Strafen für illegale Mülltransporte. Die Bundesregierung sieht aber laut dem genannten Bericht der „Tagesschau“ keinen akuten Handlungsbedarf . Auch beim legalen Import von Müll nach Polen ist die Bundesrepublik Deutschland Spitzenreiter. Von den im Jahr 2018 vom polnischen Oberinspektorat für Umweltschutz (GIOS) registrierten 434 400 Tonnen stammte mehr als die Hälfte, circa 250 000 Tonnen, aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Zahl der Müllimporte in Polen nimmt aber auch generell stetig zu: Im Jahr 2015 hatte das GIOS noch insgesamt 154 000 Tonnen polnischen Müllimport verzeichnet (vgl. welt.de/wirtschaft/article196473073/Polen-hat-ein-Problemmit -dem-deutschen-Muell.html). Binnen vier Jahren hat sich die Zahl demnach also fast verdreifacht. Die Bundesrepublik Deutschland gehört laut der „Süddeutschen Zeitung“ neben den USA, Japan und dem Vereinigten Königreich zu den größten Exporteuren von Plastikmüll weltweit. „Jährlich werden gut eine Million Tonnen von hier aus ins Ausland exportiert, dies entspricht einem Sechstel des insgesamt erzeugten Plastikabfalls“ (sueddeutsche.de/wirtschaft/abfallproblem-der-expor t-von-plastikmuell-muss-endlich-aufhoeren-1.4418422). Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD) sagte im Mai diesen Jahres, dass „Europa und Deutschland […] in der Verantwortung [seien], ihren Plastikmüll selbst zu sortieren und möglichst auch selbst zu recyceln (tagesspiegel.de/wirtschaft/neue-regeln-fuer Deutscher Bundestag Drucksache 19/15444 19. Wahlperiode 26.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 21. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. -export-globaler-pakt-gegen-plastikmuell-ohne-die-usa/24331988.html). Bisher scheint die Bundesrepublik davon nach Ansicht der Fragesteller allerdings noch weit entfernt zu sein. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Regelungen zum Abfallverbringungsrecht sind im Wesentlichen im Europarecht festgelegt, insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. Mit dieser wird auch Völkerrecht (Basler Übereinkommen und ein OECD-Beschluss) umgesetzt. Auf Ebene des Basler Übereinkommens wurden im Mai 2019 Verschärfungen der Vorschriften für den Export von Kunststoffabfällen beschlossen, die ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit dürfen nur noch Kunststoffabfälle von guter Qualität weltweit frei gehandelt werden. Für den Vollzug des Abfallrechts sind in der Bundesrepublik Deutschland die Länder zuständig. Dazu gehören u. a. die Anlagengenehmigung und -überwachung , die Notifizierung und Kontrolle von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen sowie im Falle von illegalen Verbringungen die Verständigung und ggf. Rückholung von Abfällen und der Vollzug des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts. Der Zoll und das Bundesamt für Güterverkehr arbeiten bei Kontrollen außerdem mit den zuständigen Länderbehörden zusammen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Umweltbundesamt (UBA) arbeiten mit den Ländern bei der Vereinheitlichung des Vollzugs zusammen. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen grenzüberschreitenden Verbringungen von notifizierungspflichtigen Abfällen, für die eine Zustimmung der Behörden erforderlich ist und für die das Umweltbundesamt eine Statistik führt, sowie nicht notifizierungspflichtigen Abfällen, die im Rahmen der Vorschriften grenzüberschreitend frei handelbar sind und für die das Umweltbundesamt keine Statistik führt. Daten zu den letztgenannten Verbringungen sind in der Außenhandelsstatistik verfügbar. Im Übrigen sammelt die Bundesregierung keine Daten über den Vollzug des Abfallrechts im Ausland.  1. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über Vorfälle von illegalem Müllexport aus der Bundesrepublik Deutschland nach Polen seit dem 3. Oktober 1990 (bitte nach Datum, Ursprungsort des Exports, Zielort und Abfallart auflisten)? Nach Angaben des UBA gibt es über illegale Verbringungen für die Jahre von 1990 bis1999 auf Bundesebene keine Aufzeichnungen. Aus dem Jahr 2008 ist eine illegale Verbringung nach Polen von Rückständen aus Abfallsortieranlagen (Abfallschlüssel 191212) über 4300 Tonnen bekannt, die zurückgeführt wurde. Über strafrechtliche Maßnahmen liegen dazu keine Informationen vor. Daneben sind aus der Zeit zwischen 2000 und 2011 einige illegale Verbringungen mit bis zu einer LKW-Ladung bekannt. Für den Zeitraum 2001 bis 2011 sind aus der Strafverfolgungsstatistik insgesamt neun Haftstrafen mit maximal zwei Jahren zur Bewährung bekannt sowie zwischen zwei und 14 Geldstrafen pro Jahr, allerdings ohne Angaben zu den betroffenen Staaten. Für die Jahre ab 2012 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Drucksache 19/15444 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  2. Wie hoch ist das jährliche Volumen der Transporte von Müll aus der Bundesrepublik Deutschland nach Polen seit dem 3. Oktober 1990 (bitte nach Jahr und Volumen und deklarierter Abfallart prozentual auflisten)? Für Verbringungen von Deutschland nach Polen können nach Angaben des Umweltbundesamtes Daten angegeben werden, die unterteilt sind nach notifizierungsbedürftigen Abfällen (von 1995 bis 2018) und nicht notifizierungsbedürftigen Abfällen (von 2001 bis 2018). Tabelle 1 enthält die Gesamtmenge der von Deutschland nach Polen exportierten Abfälle. Tabelle 2 zeigt beispielhaft für das Jahr 2017 die exportierten Mengen nach Abfallart. Tabelle 1: Zeitreihe der Abfallverbringung von Deutschland nach Polen in Tonnen Notifizierungspflichtig Nicht notifizierungspflichtig 1995 0 Keine Berechnung durchgeführt 1996 0 1997 0 1998 802 1999 0 2000 0 2001 0 65 138 2002 46 105 341 2003 349 79 738 2004 233 77 279 2005 17 715 112 722 2006 135 691 135 942 2007 205 443 198 325 2008 240 719 236 136 2009 218 502 237 165 2010 210 695 253 878 2011 139 764 369 286 2012 115 174 378 457 2013 40 837 377 933 2014 55 808 423 538 2015 54 287 465 516 2016 77 613 587 688 2017 145 126 644 904 2018 246 100 700 200 Berechnungen der nicht notifizierungspflichtigen Abfälle von 2001 bis 2006 auf Basis der vorläufigen Zahlen der Außenhandelsstatistik (Quelle: Umweltbundesamt für notifizierungspflichtige Abfälle; Umweltbundesamt auf Basis der Außenhandelsstatistik für nicht notifizierungspflichtige Abfälle). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15444 Tabelle 2: Abfallverbringung von Deutschland nach Polen im Jahr 2017 nach Abfallarten und Art der Entsorgung Abfallart Menge in Tonnen Art der Entsorgung Regelungsstatus Abfälle der Agrar- und Ernährungsindustrie 7.231 Verwertung Frei handelbar Abfälle und Schrott aus Eisen und Stahl 91.961 Verwertung Frei handelbar Abfälle und Schrott aus NE- Metallen 174.234 Verwertung Frei handelbar Andere frei handelbare Abfälle 5.051 Verwertung Frei handelbar Glasabfälle 15.928 Verwertung Frei handelbar Gummi- und Kautschukabfälle , Altreifen 10.433 Verwertung Frei handelbar Holzabfälle unbehandelt 69.768 Verwertung Frei handelbar Kunststoffabfälle 62.406 Verwertung Frei handelbar Papierabfälle 31.655 Verwertung Frei handelbar Schlacken, Aschen, Walzzunder 71.576 Verwertung Frei handelbar Textilabfälle 104.662 Verwertung Frei handelbar Altöl 5.041 Verwertung Genehmigungspflichtig Behandeltes Altholz 2.575 Verwertung Genehmigungspflichtig Altbatterien 568 Verwertung Genehmigungspflichtig Sortierrückstände 24.432 Verwertung Genehmigungspflichtig Gemischter Bauschutt 19.381 Verwertung Genehmigungspflichtig Rückstände aus der Rauchgasreinigung 49.306 Verwertung Genehmigungspflichtig Bodenaushub 42.006 Verwertung Genehmigungspflichtig Abfälle aus der Abfallbehandlung 609 Verwertung Genehmigungspflichtig Andere genehmigungspflichte Abfälle 1.208 Verwertung Genehmigungspflichtig Quelle: Statistisches Bundesamt für frei handelbare Abfälle (Außenhandelsstatistik ); Umweltbundesamt für genehmigungspflichtige Abfälle.  3. Wie viele Fälle von illegalem Müllexport aus der Bundesrepublik Deutschland nach Polen in den Jahren 2013 bis 2019 sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Datum, Ursprungsort des Exports, Zielort und Inhalt auflisten)? a) In wie vielen von diesen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland zu strafrechtlichen Konsequenzen für deutsche Firmen oder gehen deutsche Staatsbürger (bitte nach Jahren und Tatvorwurf clustern)? b) In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Firmen oder deutsche Staatsbürger illegal exportierten Müll Drucksache 19/15444 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wieder zurück in die Bundesrepublik Deutschland reimportieren (bitte nach Datum, Ursprungsort des Exports, Zielort und Abfallart auflisten )? c) In wie vielen dieser Reimportfälle war nach Auffassung deutscher Behörden der „illegale Transport […] nicht hinreichend belegt“ (ta gesschau.de/investigativ/monitor/polen-illegaler-abfall-101.html) (bitte nach Datum, Ursprungsort des Exports, Zielort und Abfallart auflisten)? d) Welche eigenen Erkenntnisse bzw. Recherchen lagen nach Auffassung der deutschen Behörden bei der Formulierung der Aussage vor, nach denen unzureichende Beweise für illegale Transporte vorliegen, und welche Stellen in der Bundesrepublik Deutschland wurden dabei in die Entscheidungsfindung wann und mit welchem Inhalt hinzugezogen ? Die Fragen 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet. Gerichtsurteile zur illegalen Abfallverbringung: In den Jahren 2015 und 2016 gab es jeweils zwei Urteile wegen Verbringung geringer Mengen (kleiner als zwei Tonnen) mit Geldstrafen von weniger als 500 Euro. 2012, 2013, 2014 und 2017 gab es keine Gerichtsurteile wegen illegaler Abfallverbringung nach Polen . Summe der zurückgeführten Abfälle ohne weitere Details hinsichtlich Staaten: In den Jahren 2012 bis 2017 gab es jeweils zwischen 83 und 205 Rückführungen mit einer jährlichen Gesamtmenge von 1000 bis 5500 Tonnen. Es wird dabei jedoch nicht unterschieden zwischen Import und Export. Über die betroffenen Staaten liegen dem UBA auch keine Informationen vor. Für die Jahre 2018 und 2019 liegen noch keine endgültigen Informationen vor. Weitere Informationen sind verfügbar unter: www.umweltbundesamt.de/the men/abfall-ressourcen/grenzueberschreitende-abfallverbringung/verfolgung-der -illegalen-abfallverbringung. Details zu Ermittlungsverfahren liegen nur bei den Abfallbehörden der Länder und den Strafverfolgungsbehörden vor. Nähere Angaben zu den Fragen 3a bis 3d liegen nicht vor.  4. Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass unabhängig vom Vorfall in Zgierz bei Łódz eventuell weitere Brände auf Mülldeponien in Polen auf illegale Müllexporte aus der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen sein könnten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  5. Welche Bodenproben- und Luftmessergebnisse sind der Bundesregierung bezüglich des Deponiebrandes 2018 in Zgierz bekannt? a) Wie hoch waren die gemessenen Werte, und in welchem Verhältnis stehen sie zu den Grenzwerten des deutschen Immissionsschutzes? b) Welche gesundheitlichen Belastungen für die Lokalbevölkerung sind im Nachgang des Deponiebrandes in Zgierz nach Kenntnisstand der Bundesregierung aufgetreten? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15444  6. Welche Hinwiese hat die Bundesregierung über bisher eingeleitete Maßnahmen zur strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen und Aufklärung über die Beteiligten durch polnischen Behörden und deutsche Behörden in allen bislang bekannten Fällen illegalen Müllexports nach Polen seit dem 3. Oktober 1990? Zur Strafverfolgung in Polen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. In der Rechtspflegestatistik des Statistischen Bundesamtes wird bei eingestellten Verfahren kein ausreichend detaillierter Bezug zu den Tatbeständen angegeben . Zu Gerichtsurteilen in Deutschland wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  7. Welche Erfolge konnten polnische Strafverfolgungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn der „Beobachtung“ der sogenannten „Müllmafia“ durch die EU-Kommission verzeichnen (vgl. e uractiv.com/section/circular-economy/news/commission-concerned-with -polands-waste-mafia/1259622/)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.  8. Inwiefern, auf welcher rechtlichen Grundlage und mit welchen Resultat arbeitet die Bundesrepublik mit dem polnischen Oberinspektorat für Umweltschutz (Główny Inspektorat Ochrony Środowiska, GIOŚ) und anderen polnischen Behörden zusammen, um illegale Müllexporte aus der Bundesrepublik Deutschland nach Polen zu verhindern bzw. strafrechtlich zu verfolgen? Das GIOS ist sowohl Anlaufstelle Polens für das Basler Übereinkommen als auch die zuständige Behörde in Polen. Das Umweltbundesamt arbeitet mit dem GIOS zusammen im Rahmen seiner Zuständigkeit als Anlaufstelle für das Basler Übereinkommen sowie für die Überwachung von Verbringungen von und nach Polen, soweit Deutschland ein Transitstaat ist. Die für Export und Import zuständigen Behörden der Länder arbeiten im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit dem GIOS zusammen.  9. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die deutsche Bundesregierung aus der Aussage des polnischen Vizeumweltministers, dass die polnischen Müllverbrennungsanlagen neben dem im Inland anfallenden Müll nur den aus Großbritannien, Italien und Tschechien verarbeiten können (vgl. dw.com/en/poland-wont-take-uk-garbage-any-more/ a-49725035)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse, um den Wahrheitsgehalt der Aussage zu überprüfen. 10. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung auf den Weg gebracht , um Polen dabei zu unterstützten, das EU-Recycling-Ziel von 50 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erreichen, welches es derzeit zu verfehlen droht, nachdem die Bundesrepublik Deutschland für knapp die Hälfte der Müllexporte verantwortlich ist, die aus der EU nach Polen gelangen (vgl. www.dw.com/de/polen-will-britischen-m%C3%BCll-nicht-mehr/a- 49743261)? Die Bundesregierung sieht die jeweiligen Mitgliedstaaten in der Pflicht, ihre gemeinsam festgelegten EU-rechtlichen Ziele zu erreichen. Bei der Berechnung Drucksache 19/15444 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Einhaltung der Ziele werden exportierte bzw. importierte Abfälle nach Maßgabe der geltenden Vorgaben in dem Staat berücksichtigt, in dem sie erzeugt werden. 11. In welche Länder wurde der Export deutscher Abfälle nach dem Importstopp von China für 24 Abfallarten im Jahr 2018 verlagert (vgl. www.d w.com/de/polen-will-britischen-m%C3%BCll-nicht-mehr/a-49743261)? Nach Angaben des UBA hat die Verbringung von Abfällen im Jahr 2018 in die Länder Indien, Pakistan, Indonesien, Malaysia und Thailand um zusammen 500.000 Tonnen zugenommen, während sie nach China um 650.000 Tonnen abgenommen hat. In Staaten außerhalb von EU und OECD wurden im Jahr 2018 insgesamt 1,7 Mio. Tonnen verbracht. Das sind 300.000 Tonnen weniger als im Jahr 2017. Dabei handelt es sich ausschließlich um ungefährliche Abfälle; der Export gefährlicher Abfälle oder von Abfällen zur Beseitigung außerhalb der OECD ist verboten. Insgesamt liegt der Export konstant bei rund 26 Mio. Tonnen . 12. Welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass die illegalen Müllexporte nach Polen seit jenem Importstopp durch China im Jahr 2018 gestiegen sind? Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf verstärkte illegale Abfallverbringungen aus Deutschland nach Polen vor. 13. Welche politischen Konzepte verfolgt die Bundesregierung, damit die Bundesrepublik in der Lage sein wird, den in der Bundesrepublik Deutschland entstandenen Plastikmüll eigenständig zu sortieren und zu recyceln? 14. Wann wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Bundesrepublik Deutschland in der Lage sein, den gesamten im Land verursachten Müll zu recyceln, bedarfsgerecht weiterzuverarbeiten und zu lagern? 15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um zukünftig zu vermeiden, dass die Bundesrepublik Deutschland zu den vier größten Exporteuren von Plastikmüll weltweit gehört? Die Fragen 13 bis 15 werden zusammen beantwortet. Auf der Grundlage des Völkerrechts (Basler Übereinkommen und ein OECD- Beschluss) und des europäischen Rechts können ungefährliche Abfälle grundsätzlich frei gehandelt werden, soweit sie in den einschlägigen Abfalllisten im Europarecht aufgeführt sind. Auf Ebene des Basler Übereinkommens wurden Verschärfungen zur Verbringung von Kunststoffabfällen beschlossen, die dazu führen dürften, dass ab dem Jahr 2021 weniger Kunststoffabfälle mit geringerer Qualität aus Deutschland in Entwicklungsländer exportiert werden. Die Bundesregierung setzt sich weiterhin dafür ein, dass die internationalen Regularien für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen ständig mit dem Ziel weiterentwickelt werden, weltweit eine hochwertige Entsorgung zu erreichen und illegale Praktiken soweit möglich zu verhindern. Auf nationaler Ebene wurden die Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen Verwertung von Verpackungsabfällen zuletzt mit dem Verpackungsgesetz und der Einführung des Verpackungsregisters zum 1. Januar 2019 verschärft. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15444 Die Sammelstrukturen in Deutschland führen zu relativ großen Mengen an Sekundärrohstoffen , die auf globalen Märkten gehandelt werden können. Diese legalen Exporte werden verringert, wenn es gelingt, die Recycling-Kapazitäten in Deutschland und in der Europäischen Union auszubauen. Die Grundlage hat die Bundesregierung zum Beispiel mit dem Verpackungsgesetz geschaffen, das für mehr Investitionssicherheit bei Sortier- und Recyclinganlagen führt. Zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Rezyklat-Initiative des BMU zielen auf eine Stärkung der Nachfrage nach recycelten Kunststoffen in Deutschland. Im Übrigen hat das BMU den für Kontrollen zuständigen Länder gegenüber mehrfach auf die Bedeutung verstärkter Kontrollen gegen illegale Verbringungen von Kunststoffabfällen hingewiesen. 16. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher initiiert, um sowohl in der schulischen als auch der außerschulischen Bildung entsprechende Curricula zu entwickeln, welche die Bevölkerung im Rahmen der Bildung für nachhaltige Entwicklung für eine geringere Müllproduktion sensibilisieren ? 17. Welche konkreten Maßnahmen wurden bisher initiiert, um sowohl in der schulischen als auch der außerschulischen Bildung über die Folgen deutscher Müllexporte in den jeweiligen Importländern aufzuklären? Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet. Der Bildungsbereich ist Kernbereich der Eigenstaatlichkeit der Bundesländer. Diese sind für die Entwicklung der Curricula für Schulen, Berufsschulen und Universitäten verantwortlich; Volkshochschulen werden dagegen kommunal betrieben. Die Bundesregierung hat im Jahr 2013 unter Beteiligung der Länder das erste bundesweite Abfallvermeidungsprogramm erstellt. Eine Fortschreibung des Programms soll im Jahr 2020 erfolgen. Zusätzlich erscheint im November 2019 die Bürgerbroschüre „Wertschätzen statt wegwerfen – Konzepte und Ideen zur Abfallvermeidung“; zudem wird die Themenseite Abfallvermeidung (www.bm u.de/Abfallvermeidung) im November 2019 freigeschaltet. Das Arbeitsheft „Abfall-Arbeitsheft für Schülerinnen und Schüler“ und „Abfall-Informationen für Lehrkräfte“ des BMU ist als Lehrmaterial allgemein zu Abfallfragen für Grundschulen online verfügbar. Weiterhin hat das UBA Materialien zur Bildung mit Bezug zur Abfallvermeidung entwickelt, u. a. das Kinderbuch „Nachrichten aus der Tonne“1, und die Veröffentlichungen „Abfälle im Haushalt“2 und „Produkte länger nutzen“3. 1 Siehe https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/nachrichten-aus-der-tonne. 2 Siehe https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-abfaelle-im-haushalt. Siehe https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/produkte-laenger-nutzen-tipps-zu-verbraucherrechten. Drucksache 19/15444 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 3