Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Uwe Witt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14496 – Sozialleistungsbezug, Beschäftigung und Entgelt von Migranten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes wird zunehmend von Migration beeinflusst. Die Zuwanderung nach Deutschland hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.“ (Aussage zu finden auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter „Migration und Arbeitsmarkt“, https://bit.ly/2li HCqK). Hauptgründe dafür sind Zuwanderungen infolge der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), nach Ansicht der Fragesteller die EU- Schuldenkrise und zuletzt die Fluchtmigration. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zur Beantwortung wurden Daten aus verschiedenen Quellen und Erhebungen herangezogen. Daten zur Bevölkerung in Deutschland stammen aus der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes. Die Bevölkerungsfortschreibung unterscheidet sich hinsichtlich der Erhebungsmethode und -verfahren von den weiteren genutzten Quellen und Erhebungen. Anteilswerte bezogen auf die in Deutschland lebenden Personen wurden daher nicht berechnet. Im Rahmen der Migrationsberichterstattung werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) für ausgewählte Merkmale und Staatsangehörigkeiten Quoten (als Anteile an der Bevölkerung) berechnet. Dazu gehören Beschäftigungsquoten , SGB-II-Quoten und ELB-Quoten. Diese Informationen liegen auch für einige erfragte Staatsangehörigkeiten vor (Deutschland, Rumänien, Bulgarien, Türkei, Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Pakistan, Eritrea, Somalia und Nigeria). Zur Berechnung der Quoten wird auf Bezugsgrößen (Bevölkerung in Deutschland) vom Statistischen Bundesamt bzw. vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zurückgegriffen. Diese Quoten können dem Migrationsmonitor (einer Standardpublikation der Statistik der BA) unter folgendem Link entnommen werden (Migrations-Monitor Arbeitsmarkt – Eckwerte – Deutschland (Monatszahlen): https://statistik.arbeitsagentur.de/Naviga tion/Statistik/Statistik-nach-Themen/Migration/Personen-nach-Staatsangehoe rigkeiten/Personen-nach-Staatsangehoerigkeiten-Nav.html. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15445 19. Wahlperiode 26.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bei der in Frage 1 genannten Westsahara handelt es sich gemäß der Staats- und Gebietssystematik des Statistischen Bundesamtes um ein unselbständiges Gebiet , welches zu Marokko gehört. Westsahara wird nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen. 1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der in Deutschland lebenden Personen mit folgender Staatsangehörigkeit: a) Deutschland, b) Ukraine, c) Moldawien, d) Rumänien, e) Bulgarien, f) Bosnien und Herzegowina, g) Serbien, h) Montenegro, i) Kosovo, j) Albanien, k) Nordmazedonien, l) Türkei, m) Libanon, n) Syrien, o) Irak, p) Iran, q) Afghanistan, r) Pakistan, s) Russische Föderation, t) Westsahara, u) Marokko, v) Algerien, w) Tunesien, x) Libyen, y) Ägypten, z) Eritrea, aa) Somalia, ab) Nigeria, ac) Ghana, ad) Mali, ae) Burkina Faso, af) Vietnam (bitte je Staatsangehörigkeit weiter nach Alter unter 15 Jahre, 15 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter differenzieren)? Drucksache 19/15445 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Angaben der Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Bundesamtes gab es zum Stichtag 31. Dezember 2018 in Deutschland rund 72,93 Millionen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten und Altersgruppen können den Tabellen 1 und 2* im Anhang entnommen werden. Aktuellere Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit folgender Staatsangehörigkeit: a) Ukraine, b) Moldawien, c) Bosnien und Herzegowina, d) Serbien, e) Montenegro, f) Kosovo, g) Albanien, h) Nordmazedonien, i) Türkei, j) Libanon, k) Syrien, l) Irak, m) Iran, n) Afghanistan, o) Pakistan, p) Russische Föderation, q) Westsahara, r) Marokko, s) Algerien, t) Tunesien, u) Libyen, v) Ägypten, w) Eritrea, x) Somalia, y) Nigeria, z) Ghana, aa) Mali, ab) Burkina Faso, ac) Vietnam (bitte je Staatsangehörigkeit weiter nach Alter unter 15 Jahre, 15 bis unter 25 Jahre, 25 bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter differenzieren)? * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15445 Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die erfragten Staatsangehörigkeiten und Altersgruppen können den Tabellen 3 und 4* im Anhang entnommen werden. Daten für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung erst in der zweiten Jahreshälfte 2020 vor. 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Regelleistungsberechtigten (RLB) für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten ? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? 4. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? 5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Dezember 2018 insgesamt rund 5,59 Millionen Regelleistungsberechtigte (RLB), rund 3,98 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und rund 1,61 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 5* im Anhang entnommen werden. 6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Leistungsberechtigten nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? Ein Ausweis der Gesamtzahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ist aufgrund der getrennt nach einzelnen Kapiteln (3., 4. sowie 5. bis 9. Kapitel SGB XII) erfassten Empfängerinnen und Empfänger nicht möglich. Da die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger mehrere Leistungen aus verschiedenen Kapiteln des SGB XII gleichzeitig in Anspruch nehmen können, würden sie in diesen Fällen mehrfach erhoben werden. Eine um Mehrfachzählungen bereinigte Gesamtzahl der SGB XII-Empfängerinnen und Empfänger liegt nicht vor. * Von einer Drucklegung der Tabelle/Tabellen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15445 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Daten zu den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) liegen nach einzelnen Staatsangehörigkeiten erst ab dem Jahr 2015 vor. Weiterhin wird Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach § 41 Absatz 1 SGB XII ausschließlich volljährigen Personen ab 18 Jahren gewährt. Bei den Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) und von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII wird das Merkmal „Staatsangehörigkeit“ erst seit dem Jahr 2017 erhoben. Eine kombinierte Auswertung der Merkmale „Staatsangehörigkeit“ und „Altersgruppen “ liegt standardmäßig nicht vor und ist aufgrund nicht vorliegender Einzeldaten nicht möglich. Vorliegende Ergebnisse können den Tabellen 6 bis 9* im Anhang entnommen werden. 7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Rentner für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? Angaben der Statistik der Deutschen Rentenversicherung zur Anzahl der Renten nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 10* im Anhang entnommen werden. Daten für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. 8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Arbeitslosen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? 9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Arbeitssuchenden nach SGB II für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten ? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA gab es im Dezember 2018 insgesamt rund 2,83 Millionen Arbeitsuchende im Rechtskreis SGB II, darunter rund 1,43 Millionen Arbeitslose. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabellen 11 und 12* im Anhang entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Tabelle/Tabellen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15445 10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Arbeitslosen nach Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? 11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Arbeitssuchenden nach SGB III für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten ? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA gab es im Dezember 2018 insgesamt rund 1,47 Millionen Arbeitsuchende im Rechtskreis SGB III, darunter rund 777.000 Arbeitslose. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabellen 13 und 14* im Anhang entnommen werden. 12. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Unterbeschäftigten für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA waren im Dezember 2018 insgesamt rund 3,16 Millionen Personen unterbeschäftigt (ohne Kurzarbeit). Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 15* im Anhang entnommen werden. 13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt rund 4,78 Millionen Beschäftigte ausschließlich geringfügig tätig. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 16* im Anhang entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Tabelle/Tabellen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15445 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sog. Aufstocker für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? Nach Angaben der Statistik der BA waren im Dezember 2018 insgesamt rund 1,07 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte erwerbstätig. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 5* im Anhang entnommen werden. 15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? 16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Anforderungsniveau Helfer für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit gleicher Staatsangehörigkeit? 17. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Anforderungsniveau Fachkraft für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit gleicher Staatsangehörigkeit? 18. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Anforderungsniveau Spezialist für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit gleicher Staatsangehörigkeit? 19. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Anforderungsniveau Experte für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit gleicher Staatsangehörigkeit? Die Fragen 15 bis 19 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt rund 33,29 Millionen Beschäftigte sozialversicherungspflichtig tätig. Unter ihnen übten rund 5,10 Millionen eine Helfertätigkeit aus, rund 19,37 Millionen waren als Fachkräfte, rund 4,23 Millionen als Spezialisten und rund 4,40 Millionen als Experten tätig. Weitere Ergebnisse nach den * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15445 erfragten Staatsangehörigkeiten und Anforderungsniveaus können Tabelle 16* im Anhang entnommen werden. 20. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Leiharbeitnehmer für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit gleicher Staatsangehörigkeit? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA waren zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt rund 857.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 17* im Anhang entnommen werden. 21. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der in Ausbildung befindlichen Personen für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten ? Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Anzahl der in Ausbildung befindlichen Personen nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 18* im Anhang entnommen werden. Zahlen für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. 22. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Empfänger der Berufsausbildungsbeihilfe jeweils für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Nach Angaben der Statistik der BA gab es im Dezember 2018 insgesamt rund 88.000 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 19* im Anhang entnommen werden. 23. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der in staatlich geförderter Weiterbildung befindlichen Personen für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden zum Stichtag 31. Dezember 2018 rund 167.000 Personen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 20* im Anhang entnommen werden. Zahlen für das Jahr 2019 sowie zum Stichtag 31. Dezember 2013 liegen der Bundesregierung nicht vor. Ferner liegen der Bundesregierung keine Daten zur Bildungsprämie und zum Weiterbildungsstipendium vor. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15445 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Angaben der Förderstatistik der BA gab es im Dezember 2018 insgesamt rund 179.000 Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 21* im Anhang entnommen werden. 24. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der in einem Studium befindlichen Personen für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Studierenden nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 22* im Anhang entnommen werden. Zahlen für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. 25. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der BAföG-Leistungsempfänger jeweils für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten ? Angaben des Statistischen Bundesamtes zur Anzahl der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) geförderten Personen nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können Tabelle 23* im Anhang entnommen werden. Zahlen für das Jahr 2019 liegen der Bundesregierung bisher nicht vor. 26. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013 sowie am 31. Dezember 2018 das Medianeinkommen für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten insgesamt sowie für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte? Als Grundlage für die Beantwortung dieser Frage kann das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen werden. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte am 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert. Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häufigkeitsverteilung in zwei gleich große Teile und steht damit in der Mitte der Verteilung. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15445 Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA lag das mittlere Bruttoarbeitsentgelt (Median) der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe im Jahr 2018 insgesamt bei 3.304 Euro. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten und Anforderungsniveaus können Tabelle 24* im Anhang entnommen werden. 27. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Alleinerziehenden für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? Nach Ergebnissen der Stichprobenbefragung des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes zählten zur Bevölkerung in Privathaushalten im Jahr 2018 rund 2,58 Millionen alleinerziehende Elternteile, was einem Anteil von 3,1 Prozent entspricht. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Staatsangehörigkeiten können den Tabellen 25 und 26* entnommen werden. 28. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell die Zahl der Kindergeldberechtigten für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten? Zahlen zum steuerrechtlichen (Rechtsgrundlage Einkommensteuergesetz – EStG) und zum sozialrechtlichen Kindergeld (Rechtsgrundlage Bundeskindergeldgesetz – BKGG) werden in unterschiedlichen Statistiken erfasst. Für detaillierte Ausführungen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Kindergeldstatistik – Entwicklungen im Zeitverlauf“ auf Bundestagsdrucksache 19/11307 verwiesen. Zahlen der Kindergeldberechtigten liegen der Bundesregierung zu den in Frage 1 aufgeführten Staatsangehörigkeiten nicht vollständig vor. Soweit die Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes im Zuständigkeitsbereich der BA liegt, liegen Zahlen zur Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigten in einem differenzierteren Umfang vor, als für den Personenkreis der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, für die die Festsetzung und Zahlung durch die öffentlichen Arbeitgeber (öAG) erfolgt. Die Anzahl der Berechtigten, deren Staatsangehörigkeit in den Statistiken nicht separat ausgewiesen wird, wird in der Zeile „Übrige“ oder „Sonstige“ erfasst. Vor dem Hintergrund, dass die BA inzwischen auch für mehr als 87 Prozent der Kindergeldfälle nach dem EStG zuständig ist, wird im Folgenden daher auf die Bestandsstatistiken der BA verwiesen . Dadurch können sich ggf. abweichende Bestandszahlen zu den in früheren parlamentarischen Anfragen gegebenen Antworten, in denen auch die Zahl der Kindergeldberechtigten enthalten ist, deren Zahlung und Festsetzung durch die öAG erfolgte, ergeben. Für Zahlen zum Stichtag 31. Dezember 2013 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Zahlung von Kindergeld an ausländische Kindergeldberechtigte“ auf Bundestagsdrucksache 19/1275 verwiesen. Für Daten zum Stichtag 31. Dezember 2018 sowie zu aktuellen Monatszahlen verweist die Bundesregierung auf die Publikation „Kindergeld – Deutschland und Länder (Monatszahlen der Familienkasse der BA)“. Diese wird seit Dezember 2018 auf den Seiten der Statistik der BA veröffentlicht. Unter dem * Von einer Drucklegung der Tabelle/Tabellen wird abgesehen. Diese ist/sind auf Bundestagsdrucksache 19/15445 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/15445 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode folgenden Link ist die Publikation abrufbar: https://statistik.arbeitsagentur.de/n n_1444746/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Suchergebnis_F orm.html?view=processForm&resourceId=210358&input_=&pageLocale=de& topicId=1498246®ion=&year_month=201812&year_month.GROUP=1&se arch=Suchen. 29. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell für die in Frage 1 genannten Staatsangehörigkeiten jeweils die Gesamtzahl der Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII in Anspruch genommen haben bzw. nehmen? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? 30. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember 2013, am 31. Dezember 2018 und wie hoch ist aktuell für die in Frage 2 genannten Staatsangehörigkeiten jeweils die Gesamtzahl der Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen haben bzw. nehmen ? Welchem relativen Anteil entspricht dies jeweils, bezogen auf alle in Deutschland lebenden Personen mit gleicher Staatsangehörigkeit? Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet. Ein Ausweis der Gesamtzahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger , die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen , ist nicht möglich, weil eine um Mehrfachzählungen bereinigte Gesamtzahl der SGB XII-Empfängerinnen und Empfänger nicht vorliegt (vgl. Antwort zu Frage 6). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/15445 Drucksache 19/15445 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333