Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Magnitz, Udo Theodor Hemmelgarn, Marc Bernhard, Marina Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15007 – Fragen zum sogenannten Fogging, den Schwarzstaubablagerungen oder auch Magic-Dust und möglichen Zusammenhängen mit der Energieeinsparverordnung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r „Fogging beschreibt das Phänomen einer zeitlich erheblich beschleunigten Schwarzstaubablagerung in Wohnungen während der Heizperiode“, erläutert Martin Wesselmann vom Bau-Institut Hamburg-Harburg (vgl. www.t-on line.de/heim-garten/bauen/id_49880630/fogging-mysterioeser-schwarzstaubbefaellt -viele-wohnungen.html). Hierbei reicht nach Auffassung der Fragesteller der Grad der Verschmutzung von einzelnen betroffenen Stellen an Decken oder Einbauten wie Heizkörpern bis zu großflächigen schwarzen Ablagerungen in verschiedenen Räumen. Die Ablagerungen können selbst in Schränken gelagerte Gegenstände und dort gelagerte Lebensmittel betreffen, was nach Auffassung der Fragesteller diese Lebensmittel in der Qualität beeinträchtigen könnte (vgl. dazu den oben verlinkten Bericht). Nach Recherchen der Fragesteller tritt das sogenannte Fogging insbesondere plötzlich nach Renovierungen auf. Die genannten „Ablagerungen können in Extremfällen innerhalb weniger Stunden entstehen. Meist treten sie aber in einem Zeitraum auf, der wenige Wochen bis hin zu einer kompletten Heizperiode umfasst“ (vgl. oben verlinkte Quelle). Dabei wäre es immer noch nicht abschließend geklärt, aus welchen Gründen Wohnungen oder Häuser vom Phänomen Schwarzstaub betroffen sind. Das Umweltbundesamt schreibt dazu auf seiner Website unter der Überschrift „Schwarze Decken und Wände – keine Panik: Ein rußähnlicher Schmierfilm in der Wohnung könnte das sogenannte ‚Fogging-Phänomen‘ sein“, und weiter : „Aber eine schwarze Wohnung ist kein Grund zur Panik! Durch Fogging ergibt sich zum Glück keine gesundheitliche Gefährdung“ (www.umweltbun desamt.de/themen/schwarze-decken-waende-keine-panik). Deutscher Bundestag Drucksache 19/15449 19. Wahlperiode 26.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 21. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie viele Fälle von Fogging traten nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit in den letzten 20 Jahren, unterteilt nach Jahren, auf? Der Bundesregierung liegen in diesem Zeitraum keine bundesweiten Erhebungen vor. 2. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung, derzeit ein Anstieg der Fälle von Fogging zu verzeichnen? Die Zahl der Bürgeranfragen beim Umweltbundesamt zum Thema Fogging ging seit dem Jahr 2000 kontinuierlich zurück. Die wenigen, aktuellen Bürgeranfragen deuten auf keinen Anstieg hin. 3. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang von Fogging und Dämmung in Häusern? Nein, es sind alte und neue Gebäude gleichermaßen betroffen. Das Gros der Fälle trat in den 1990-er Jahren auf. Die Energieeinsparverordnung trat erst 2002 in Kraft. 4. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Fogging und SVOC (semovolatile organic compound/schwerflüchtige organische Verbindungen ) wie Kunstoffen in Häusern (vgl. www.bmu.de/themen/gesund heit-chemikalien/gesundheit-und-umwelt/innenraumluft/fluechtigeorganische -verbindungen/)? Ja, soweit Semi-Volatile Organic Compounds (SVOC) betroffen sind. 5. Sieht die Bundesregierung Forschungsbedarf zum Thema Fogging und Dämmung in Häusern? Nein. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 6. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Fogging und Raumabdichtung, energiesparinduzierten innen oder außen aufgebrachten Dämmstoffen bzw. Isolierungen, Isolierfenstern, der Nachtabsenkung bzw. auch tagsüber dem Absenkbetrieb von Heizungen? Nein. 7. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Fogging und Erkrankungen wie Asthma und Allergien? Nein. 8. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang von Fogging und den Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Drucksache 19/15449 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333