Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1547 19. Wahlperiode 04.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1293 – Kosten der Parlamentarischen Staatssekretäre V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Medienberichte zufolge erhöht sich die Anzahl der Parlamentarischen Staatsekretäre von 33 auf 35. Sowohl das von Heiko Maas geführte Auswärtige Amt, als auch das von Horst Seehofer geführte Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erhalten je einen zusätzlichen Staatsekretär. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass sich die Kosten pro Amtsträger auf ca. 500 000 Euro im Jahr beziffern (www.welt.de/newsticker/news2/article174531473/Finanzen- Steuerzahler-Bund-kritisiert-Rekordzahl-an-parlamentarischen-Staatssekretaeren. html). Nach Auffassung der Fragesteller ist das inakzeptabel, da es sich bei diesen Posten nur um repräsentative Tätigkeiten ohne interne Verantwortung handelt (www.wz.de/home/politik/inland/steuerzahlerbund-kritisiert-postenausweitungin -der-neuen-groko-1.2640445). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Darstellung, dass Parlamentarische Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretärinnen nur repräsentative Aufgaben wahrnehmen würden, trifft nicht zu. Die Parlamentarischen Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretärinnen unterstützen die Mitglieder der Bundesregierung, denen sie beigegeben sind, bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre - ParlStG). Für Erklärungen vor dem Bundestag, vor dem Bundesrat und in den Sitzungen der Bundesregierung wird das Mitglied der Bundesregierung durch den Parlamentarischen Staatssekretär oder die Parlamentarische Staatssekretärin vertreten (§ 14 Absatz 2 Satz 1 Geschäftsordnung der Bundesregierung - GO BReg). Das Mitglied der Bundesregierung kann - lediglich - für Einzelfälle anordnen, dass solche Erklärungen durch den beamteten Staatssekretär abgegeben werden können (§ 14 Absatz 2 Satz 2 GO BReg). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1547 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Kosten entstehen durch die zwei zusätzlichen Parlamentarischen Staatssekretäre im Auswärtigen Amt bzw. dem Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat? Die Amtsbezüge eines Parlamentarischen Staatssekretärs bzw. einer Parlamentarischen Staatssekretärin betragen derzeit monatlich 10 651,55 Euro zuzüglich eines Ortszuschlags in Höhe von 965,01 Euro. (Ortszuschlag Stufe 1; abhängig von den familiären Verhältnissen kann sich ein höherer Betrag ergeben). Die Dienstaufwandsentschädigung beläuft sich auf 2 760,98 Euro jährlich. Die genauen Auszahlungsbeträge hängen von den individuellen Verhältnissen der Amtsträger ab. 2. Wie hoch betrugen die jährlichen Kosten für Parlamentarische Staatssekretäre seit der Einführung dieses Amtes im Jahre 1967 (bitte nach Jahresscheiben und Kosten aufschlüsseln)? Die an die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre insgesamt gezahlten Amtsbezüge werden weder in der Personalstatistik des Bundes noch in der Haushaltsdatenbank gesondert erfasst. Die jährlichen Kosten einschließlich der übrigen Kosten sind nicht ermittelbar, da die unterschiedlichen Aufbewahrungs- und Löschfristen eine vollständige Datenerhebung zu den einzelnen Kostenparametern im angefragten Zeitraum ausschließen . Die Amtsbezüge werden im Titel 421 01 des jeweiligen Einzelplanes nur zusammen mit den Bezügen der Bundesministerinnen und Bundesminister ausgewiesen . Gleiches gilt für die Versorgungsbezüge in Titel 431 57. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333