Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15090 – Fachkräftebildung in der Landwirtschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Landwirte beklagen zunehmend einen Fachkräftemangel in der Landwirtschaft . Während die Entwicklung bei den Saisonarbeitskräften und anderen Arbeitskräften für einfache Tätigkeiten eher als unproblematisch gesehen werden kann, wird die Situation bei Fachkräften durch über 70 Prozent der Betriebsleiter in landwirtschaftlichen Betrieben als problematisch beurteilt. Die Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirtschaft berichtet von Betriebsleitern, denen es immer schwerer fällt, Fachkräfte zu finden (Quelle: Berichte über Landwirtschaft; Band 94; Heft 1, Mai 2016). Seit dem Jahr 2007 ist die Zahl der Ausbildungsverträge im Zuständigkeitsbericht der Landwirtschaft von 15.813 auf 13.465 gesunken (gesamtes Bundesgebiet ). Dies entspricht einem Rückgang um fast 15 Prozent (Quelle: Berufsbildungsberichte 2007 und 2019, Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF); www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsbe richt_2019.pdf, S. 60 für 2019 und www.bibb.de/dokumente/pdf/berufsbil dungsbericht_2007.pdf, S. 13 für 2007). In den ostdeutschen Bundesländern ist die Situation nach Ansicht der Fragesteller besonders besorgniserregend. So ging z. B. in Thüringen die Zahl der Auszubildenden von 1.079 im Jahr 2004 auf 549 Auszubildende im Jahr 2017 zurück (Quelle: topagraronline www.topagrar.com/management-und-politik/ news/thueringer-hoefe-leiden-unter-azubi-mangel-9562810.html). Die tarifliche Ausbildungsvergütung weist immer noch eine West-/Ostdifferenzierung aus. So erhalten Azubis in der Landwirtschaft in Westdeutschland 791 Euro pro Monat als Vergütung. In Ostdeutschland sind dies nur 652 Euro pro Monat (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung – BIBB – Deutschland), www.bibb.de/ausbildungsverguetung-2018). Der Fachkräftemangel in der Landwirtschaft schlägt sich auf den Generationenwechsel bei den Führungskräften nieder. Besonders in Ostdeutschland geht 30 Jahre nach der politischen Wende 1990 zunehmend eine ganze Generation in den Ruhestand. Der Fachkräftenachwuchs ist hier nicht ausreichend (Quelle : www.buel.bmel.de/index.php/buel/article/view/89/Gindele.html). Besonders schlecht sieht es bei den Tierwirten aus, für die es außerordentlich schwer ist, Fachkräftenachwuchs zu finden (Quelle: www.tagesspiegel.de/ Deutscher Bundestag Drucksache 19/15535 19. Wahlperiode 27.11.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 26. November 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. berlin/fachkraeftemangel-in-brandenburg-schwierige-suche-nach-azubis-inder -landwirtschaft/25048478.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Agrarbereich zählt aktuell nicht zu den Wirtschaftsbereichen mit einem wesentlichen Fachkräftemangel. Untersuchungen bestätigen, dass dies auch für die nächste Zeit nicht zu erwarten ist. Diese Auffassung wird im Übrigen auch durch Vertreter des Berufsstandes (u. a. der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V.) mitgetragen. Der Agrarbereich hat – im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsbereichen – die Zahl der Absolventen einer Berufsausbildung (bestandene Abschlussprüfungen inklusive „Externenprüfungen“ nach § 45 des Berufsbildungsgesetzes) in den letzten Jahren trotz demografischer Veränderungen und der allgemeinen Änderungen im Lernverhalten im Wesentlichen konstant halten können. So ist diese Zahl im Bereich landwirtschaftliche Berufe im Vergleich 2008 zu 2018 nur um rd. 8 Prozent gesunken, im Bereich des Handwerks waren es rd. 24 Prozent. Gleichzeitig muss auf die nach wie vor hohe Fortbildungsbereitschaft in Bereich der Grünen Berufe hingewiesen werden. Aktuell liegt die Quote erfolgreicher Meisterprüfungen zu bestandenen Berufsabschlussprüfungen bei rd. 20 Prozent. Des Weiteren führt die in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegene Zahl von Studierenden im Agrarbereich auch zu einem stärkeren Zufluss von Akademikern als Fach- und Führungskräfte in die agrarischen Unternehmen . Trotz dieser Feststellungen kann es natürlich zu Besetzungsproblemen in einzelnen Betrieben, Regionen oder Sparten kommen. Des Weiteren gibt es angesichts der Herausforderungen der demografischen Entwicklung sowie des geänderten Bildungsverhaltens keine Garantie, dass es in Zukunft keine grundsätzlichen Probleme der Fachkräftesicherung im Agrarbereich geben wird. Vor diesem Hintergrund steht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in engem Kontakt mit den Sozialpartnern des Agrarbereichs. So hat das BMEL den Berufsstand und die entsprechenden zuständigen Stellen bereits vor Jahren aufgefordert, die Aktivitäten in den Bereichen Berufswerbung und Imagearbeit zu steigern und zu verstetigen. Dies wurde teilweise auch durch Modellvorhaben bzw. auch durch Internetaktivitäten unterstützt. 1. Wie viele offene Stellen für Fachkräfte in den land- und forstwirtschaftlichen Berufen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht besetzt ? Im Berichtsmonat Oktober 2019 waren bei den Agenturen für Arbeit und Jobcenter insgesamt rund 2.200 vakante Arbeitsstellen für die Berufshauptgruppe 11 „Land-, Tier- und Forstwirtschaft“ für Fachkräfte im weiteren Sinne (Anforderungsniveau : Fachkräfte, Spezialisten, Experten) gemeldet. 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge zu den tatsächlichen Zahlen des Nachwuchsbedarfes bei Fachkräften in den land- und forstwirtschaftlichen Berufen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Untersuchungen zu den tatsächlichen Zahlen des Nachwuchsbedarfs bei Fachkräften in den land- und forstwirtschaftlichen Berufen vor. Drucksache 19/15535 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die als Anlage 1 beigefügte Übersicht zeigt die Entwicklung der Zahl an Auszubildenden im Ausbildungsbereich Landwirtschaft in den letzten zehn Jahren sowie die Entwicklung des Frauenanteils (siehe Antwort zu Frage 7). 3. Wie begründet die Bundesregierung den Rückgang der Zahl der Ausbildungsverträge 2007 zu 2017 um fast 15 Prozent im Bereich der Landwirtschaft (vgl. Quelle in der Vorbemerkung)? Im Zeitraum von 2008 bis 2018 hat sich die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den landwirtschaftlichen Berufen (ohne Berufe nach § 66 Berufsbildungsgesetz) von 14.154 auf 12.118 und somit um rd. 15 Prozent reduziert . Allerdings hat sich die Zahl der erfolgreichen Absolventen in diesen Berichtsjahren nur um ca. acht Prozent reduziert. Für den Bereich des Handwerks hat sich im gleichen Zeitraum die Zahl der Absolventen um 25 Prozent reduziert. Neben der durch die demografische Entwicklung bedingten Reduzierung der Zahl der Schulabgänger/innen und der gestiegenen Zahl von Studienanfängern hat auch die zurückgehende Zahl überwiegend öffentlich finanzierter Ausbildungsverhältnisse im Agrarbereich Einfluss auf die Ausbildungszahlen. 4. Welche der 14 Grünen Berufe im Bereich der Landwirtschaft decken nach Kenntnis der Bundesregierung am wenigsten den tatsächlichen Bedarf an Fachkräftenachwuchs, und welche am höchsten? Für die einzelnen Berufe des Agrarbereichs liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse über einen wesentlichen Fachkräftemangel vor. 5. Gab bzw. gibt es Programme der Bundesregierung, Flüchtlinge mit Bleibeperspektive in den landwirtschaftlichen Berufen anzusiedeln? Wenn ja, in welcher Größenordnung, und mit welchem Erfolg? In dem seit 2016 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Bundesprogramm „Willkommenslotsen“* sind u. a. Kammern / Wirtschaftsorganisationen aus dem landwirtschaftlichen Bereich als Projektträger aktiv. Seit 2016 haben 1.476 Unternehmen aus der Landwirtschaft und dem Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau eine individuelle Beratung zu dem Thema Integration von Geflüchteten in Anspruch genommen. Es konnten in der Folge 239 Ausbildungsplätze sowie 249 Arbeitsplätze mit Geflüchteten besetzt werden. Darüber hinaus gelang die Besetzung von 569 Praktikumsplätzen sowie 132 Einstiegsqualifizierungen als Vorbereitung auf einen Ausbildungsplatz . * Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen verschiedener Branchen, die Unterstützung bei der Integration von Geflüchteten benötigen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15535 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Warum liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der Frauenanteil unter den Auszubildenden in den landwirtschaftlichen Berufen bei nur 23,5 Prozent (2017, www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsbe richt_2017.pdf, S. 34)? 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Frauenanteil jeweils in den 14 Grünen Berufen im Bereich der Landwirtschaft? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach wie vor gibt es geschlechterspezifische Präferenzen bei der Berufswahl von Jugendlichen. Dies trifft auch für die Agrarberufe zu. Während z. B. in den Berufen Pferdewirt/-in, Hauswirtschafter/-in und Milchwirtschaftlicher Laborant/-in überwiegend Frauen eine Berufsausbildung absolvieren, dominieren bei Berufen wie Landwirt/-in, Fachkraft Agrarservice oder Gärtner/-in männliche Auszubildende. Es gibt allerdings auch Berufe mit einem ausgewogeneren Geschlechterverhältnis, wie z. B. Tierwirtin bzw. Tierwirt. Veränderungen bei vorhandenen Geschlechterpräferenzen sind sowohl auf Seiten der Ausbildungsinteressierten als auch bei den Ausbildungsbetrieben nur langfristig erreichbar. Aktionen wie der Girls Day und gezielte Imagemaßnahmen können hierbei unterstützen. Wesentlich ist auch die Arbeit der Unternehmen vor Ort. Wie aus der Übersicht in Anlage 1 hervorgeht, betrug der Frauenanteil im Durchschnitt aller Berufe des Ausbildungsbereichs Landwirtschaft Ende 2018 rd. 23 Prozent. Dieser Anteil hat sich in den letzten Jahren kaum geändert. Die Frauenanteile in den einzelnen Berufen können der Anlage entnommen werden. 8. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Frauenanteil in der Landwirtschaft zu erhöhen? Der Anteil von Frauen, die als Fach- oder Führungskräfte in der Landwirtschaft tätig sind, wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt. Der Bundesregierung liegen derzeit noch keine hinreichenden Kenntnisse über die aktuelle Lebens- und Einkommenssituation von Frauen in den ländlichen Räumen sowie in der Landwirtschaft vor. Deshalb fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine deutschlandweite quantitative und qualitative Untersuchung zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft. Die Ergebnisse sollen Ende des Jahres 2021/Anfang 2022 vorliegen . 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die immer noch bestehenden Unterschiede bei den Vergütungen für Auszubildende im Bereich der Landwirtschaft in Ost und West? Mit dem am 24. Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird ab dem 1. Januar 2020 eine Mindestvergütung für Ausbildungen in den Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung eingeführt. Dadurch soll in diesen Berufen grundsätzlich eine bundesweite Untergrenze für die Ausbildungsvergütungen eingeführt werden . Wo eine Tarifbindung besteht, greift der Tarifvorrang. Drucksache 19/15535 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wie schätzt die Bundesregierung die Perspektiven von jungen Fachkräften in der Landwirtschaft für die Gründung eines eigenen Landwirtschaftsbetriebes ein, angesichts steigender Ackerlandpreise und geringerer Infrastruktur im ländlichen Raum (Quelle: www.bmel.de/SharedDocs/ Downloads/Broschueren/LR-verstehen.pdf?__blob=publicationFile)? Der Zugang zu Land ist für landwirtschaftliche Existenzgründerinnen und Existenzgründer neben dem Zugang zu Kapital und Beratung eine der drei zentralen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Gründung. Für junge Fachkräfte aus der Landwirtschaft haben sich die Möglichkeiten, Agrarflächen zu pachten oder zu erwerben, in den letzten zehn Jahren deutlich verschlechtert. Ursache ist der drastische Anstieg der Kauf- und Pachtpreise für Agrarimmobilien seit der Finanzkrise 2007. Die Bundesregierung prüft deshalb zur Umsetzung eines Auftrages aus dem Koalitionsvertrag, wie sie im Zusammenhang mit den verbliebenen Flächen der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH den Zugang zu Flächen für Existenzgründungen erleichtern kann. Darüber hinaus hält es die Bundesregierung für erforderlich, dass die nach dem Grundgesetz dafür zuständigen Länder die Regulierungslücken bei der Preiskontrolle im Grundstückverkehrsgesetz und im Landpachtverkehrsgesetz schließen, um spekulativen Tendenzen zu begegnen. Entsprechende Vorschläge hatte eine Expertengruppe von Bund und Ländern bereits 2015 vorgelegt. 11. Wie viele Neugründungen von Landwirtschaftsbetrieben gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren durch junge Fachkräfte unter 27 Jahren? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Allerdings liegt die Anzahl der Betriebe für die letzten vier Jahre vor, die die Junglandwirteprämie in Anspruch genommen haben. Diese Prämie wird Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern gewährt, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter niederlassen oder sich fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie in einem solchen Betrieb niedergelassen haben und zum Zeitpunkt der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. 2015 2016 2017 2018 Begünstigungsfähige Antragsteller 21.404 26.163 28.773 37.636 Anteil Junglandwirte an allen Betriebsinhabern in Prozent 6,7 8,3 9,2 12,1 (Quelle: BMEL) 12. Welche Größen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die neu gegründeten Landwirtschaftsbetriebe der letzten zehn Jahre nach Fläche bzw. nach Angestellten und Arbeitern? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15535 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Berufswechsler von einem erlernten Beruf der Landwirtschaft in eine branchenfremde Tätigkeit? Die Frage kann nur näherungsweise für berufliche Mobilitätsprozesse von zuvor Arbeitslosen im Rahmen der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit beantwortet werden. Grundlage für diese Mobilitätsauswertung sind die zuvor ausgeübten Berufe (Herkunftsberufe) und die Berufe, in die Arbeitslose bei der Beschäftigungsaufnahme einmünden (Einmündungsberufe). Dabei ist der Herkunftsberuf nicht zwingend der Ausbildungsberuf, denn es können zuvor schon Mobilitätsprozesse stattgefunden haben oder es liegt keine formale Ausbildung vor, weil die Qualifikation über Berufserfahrung erworben wurde. Von den insgesamt 6.600 Arbeitslosen, die im Jahr 2018 eine Beschäftigung als Fachkraft i. w. S. aufnahmen und die vor ihrer Arbeitslosigkeit als Fachkraft einen Beruf der Berufshauptgruppe „Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe“ ausübten, mündeten rund 3.900 in eine Beschäftigung in der Berufshauptgruppe „Land-, Tier- und Forstwirtschaftsberufe“, während rund 2.600 in eine andere Berufshauptgruppe wechselten. 14. Wie viele Jahre bleiben nach Kenntnis der Bundesregierung ausgebildete Fachkräfte der 14 Grünen Berufen im erlernten Beruf? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ausbildungsabbrecher in den 14 Grünen Berufen der Landwirtschaft? Der Bundesregierung liegen keine Daten zur tatsächlichen Zahl von Ausbildungsabbrüchen vor. Im Rahmen der Berufsbildungsstatistik werden zwar die Zahlen der gelösten Ausbildungsverträge in der dualen Berufsausbildung erhoben . Eine Vertragslösung ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einem Abbruch der dualen Berufsausbildung, denn auch Betriebs- oder Berufswechsel innerhalb des dualen Systems gehen mit Vertragslösungen einher. Ein Großteil der Jugendlichen mit gelöstem Ausbildungsvertrag schließt erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab. Nach einer Studie aus dem Jahr 2002 (Schöngen 2003) und verschiedenen aktuelleren Studien in Teilregionen bzw. Kammerbezirken sind dies in relativ kurzer Zeit nach der Vertragslösung bereits ca. 50 Prozent aller Auszubildenden mit vorzeitig gelöstem Vertrag. In der als Anlage 2 beigefügten Tabelle werden die Zahlen der vorzeitigen Vertragslösungen im Berichtsjahr 2018 für die 14 Grünen Berufe in der Landwirtschaft dokumentiert, die aus den genannten Gründen jedoch nicht mit der Zahl der tatsächlichen Ausbildungsabbrüche übereinstimmen. 16. Welche Förderprogramme stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes allgemein und speziell für Junglandwirte zur Verfügung? Für Junglandwirte (zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt) kann im „Agrar-investitionsförderungsprogramm“ (AFP) derzeit ein zusätzlicher Zuschuss von bis zu zehn Prozent der Bemessungsgrundlage, max. 20.000 Euro, gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist, dass die geförderte Investition während eines Zeitraumes von fünf Jahren nach der erstmaligen Niederlassung als Allein- oder Mitunternehmer in einem landwirtschaftlichen Betrieb getätigt wird. Drucksache 19/15535 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Rahmen der EU-Direktzahlungen stehen zudem zwei Instrumente zur Verfügung , mit denen Betriebsneugründungen oder der Quereinstieg in die Landwirtschaft unterstützt werden können: • die Zahlung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie) und • die Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve an Junglandwirte und Betriebsinhaber, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Die Junglandwirteprämie können Landwirte erhalten, die sich erstmals in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiterin oder Betriebsleiter niederlassen oder sich fünf Jahre vor der erstmaligen Beantragung der Basisprämie in einem solchen Betrieb niedergelassen haben und zum Zeitpunkt der erstmaligen Beantragung der Basisprämie nicht älter als 40 Jahre sind. Die Zahlung wird Junglandwirten, die ein Anrecht auf eine Zahlung im Rahmen der Basisprämienregelung haben, auf Antrag für maximal 90 aktivierte Zahlungsansprüche für maximal fünf Jahre gewährt und beträgt 44,27 Euro je Hektar, was insgesamt rund 20.000 Euro entspricht. 17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Verhältnis von gelernten und ungelernten Arbeitskräften in der Landwirtschaft in den letzten 20 Jahren entwickelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Agrarstatistische Daten liegen lediglich zur landwirtschaftlichen Berufsbildung der Betriebsleiter /innen vor, die im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen 2005, 2010, 2013 und 2016 erhoben wurden. Die nachfolgende Übersicht zeigt die jeweilige Anzahl der Leiter/innen landwirtschaftlicher Betriebe sowie die Zahl der Leiter/ innen mit einer ldw. Berufsbildung. Leiter/innen landwirtschaftlicher Betriebe (in 1.000) Jahr Insgesamt dar. mit ldw. Berufsbildung2) 2005 389,9 266,9 2010 299,1 205,1 2013 285,0 194,0 20161) 276,1 180,5 1) Ausgewiesen ist die ldw. und/oder gärtnerische Berufsbildung. 2) Mit Abschluss einer Berufsschule, einer Ausbildung oder höherwertigen berufsbezogenen Abschlüssen . Quelle: Statistisches Bundesamt 18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des Niedriglohnsektors in der Landwirtschaft in den letzten 20 Jahren entwickelt? Amtliche Daten zum sogenannten Niedriglohnbereich werden vom Statistischen Bundesamt auf Basis der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung (VSE) zur Verfügung gestellt. Berechnungen zur Niedriglohnquote richten sich üblicherweise nach einer Konvention der OECD, die einen Niedriglohn als einen Bruttolohn definiert, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren Bruttolohns (Median) liegt. Auf Basis der VSE liegt die so definierte Niedriglohnschwelle für das zuletzt veröffentlichte Erhebungsjahr 2014 bezogen auf den Bruttostundenlohn bei 10,00 Euro. Im Wirtschaftsabschnitt A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) beträgt der Anteil der Beschäftigungsverhältnisse mit einem solchen Niedriglohn 54,5 Pro- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15535 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. zent. Dieser Wirtschaftsabschnitt ist mit dem Berichtsjahr 2014 erstmals in die Erhebung aufgenommen worden. Für vorangegangene Jahre liegen keine Daten vor. Drucksache 19/15535 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15535 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15535 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/15535 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/15535 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/15535 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.