Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 29. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1554 19. Wahlperiode 05.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Bettina Hoffmann, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1031 – Freiwillige Partnerschaftsabkommen im internationalen Holzhandel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Wäldern liegt auf der Hand – für die Biodiversität – denn sie beheimaten 80 Prozent der Arten der Erde, als Garant gegen die Klimakrise. Wälder sind der zweitgrößte Speicherort für CO2 als Lebensort für etwa 25 Prozent der Weltbevölkerung die von Wäldern abhängig sind (www.un.org/ esa/forests/news/2017/05/protection-of-forests-fundamental-to-security-ofhumanitys -place-on-this-planet-un-forum-told/index.html). Dennoch werden jährlich 13 Millionen Hektar Wald zerstört – durch menschliche Eingriffe oder die Klimakrise – mit drastischen Konsequenzen für Menschen, Tiere, Pflanzen und Klima (www.un.org/sustainabledevelopment/biodiversity/). 17 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen haben ihre Ursache in der Entwaldung. Damit trägt diese anderthalb Mal mehr zu Erhitzung unseres Planeten bei als der globale Flug-, Straßen-, Schienen- und Schiffverkehr gemeinsam (https://gridarendalwebsite -live.s3.amazonaws.com/production/documents/:s_document/148/ original/RRAlogging_english_scr.pdf?1483646716). Mit dem Ziel, die Entwaldung durch den illegalen Holzhandel zu stoppen, wurden verschiedene Instrumente entwickelt: beispielsweise das REDD+ Rahmenwerk , die European Timber Regulation (EUTR) und freiwillige Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreements; VPAs), Abkommen zwischen Holz exportierenden Ländern und der EU. Nichtregierungsorganisationen üben jedoch an verschiedenen Punkten Kritik und ziehen in Zweifel, ob die Ziele mit diesen Instrumenten erreicht werden können, so würden Kriterien wie Nachhaltigkeit und Legalität vermischt (www.robinwood.de/blog/tropenholzrecherche -flegt-vpa-lizenziertes-legales-tropenholz-aus-indonesien). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist wie die Antragsteller der Auffassung, dass die Wälder der Erde von unschätzbarer Bedeutung sind. Wälder spielen aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen für Mensch, Natur und Umwelt auch in vielen internationalen Prozessen, z. B. zum Schutz des Klimas, zum Erhalt der Biodiversität oder zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1554 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bekämpfung der Armut eine wichtige Rolle. Diese verschiedenen Prozesse und eine Vielzahl unterschiedlicher Organisationen und Interessengruppen führen jedoch zu einem fragmentierten System von Akteuren und Ansprüchen an die Wälder der Welt. Die Bundesregierung gehört zu den wichtigsten Akteuren in nahezu allen Prozessen und setzt sich dabei für mehr Kohärenz in der internationalen Waldpolitik ein, um die Gesamtwirkung der Maßnahmen zu erhöhen. Dies hat sie aktuell, umfassend und in Bezug auf alle Waldfunktionen im „Waldbericht der Bundesregierung 2017“ dargelegt. Der Waldbericht enthält zudem eine Gesamtschau aller seitens der Bundesregierung unterstützten Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder. Neben den Maßnahmen gegen das in vielen Ländern akute und drängende Problem des illegalen Holzeinschlags ist als Langfristziel für die EU die Erreichung einer nachhaltigen Waldwirtschaft in den Erzeugerländern zu nennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen im Themenbereich REDD+ (Reduced Emissions from Deforestation and Forest Degradation) nicht vorrangig die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages zum Ziel haben, sondern vielmehr das Zurückdrängen der bedeutendsten Ursachen für die Umwandlung von Wald weltweit , insbesondere die Umwandlung für die landwirtschaftliche Produktion. 1. Von welchem jährlichen globalen Verlust an Naturwald geht die Bundesregierung aus, und welche Länder sieht sie am stärksten von Entwaldung betroffen ? Die gebräuchlichste Datenquelle über die Waldflächen weltweit ist die Waldstatistik der Welternährungsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen, die überwiegend auf nationalen Meldungen der einzelnen Staaten beruht. Auf Ebene der einzelnen Staaten sind Flächenänderungen saldierte Größen (Netto-Waldflächenänderungen ). Verluste von Wald, z. B. Naturwald1, können durch Neubildung von Wald nur in der Bilanz ausgeglichen werden. Nach der Waldstatistik der FAO hat sich zwar die Geschwindigkeit der Entwaldung verlangsamt, die Waldfläche weltweit nimmt aber weiter kontinuierlich ab. Zwischen 2010 und 2015 lag der Netto-Verlust im Durchschnitt bei 3,3 Millionen Hektar pro Jahr. Der Verlust an Naturwaldfläche lag im Minimum bei 8,8 Millionen Hektar pro Jahr, berechnet aus der Summe der von den Ländern gemeldeten Waldflächenabnahmen. Dieser Verlust wurde durch natürliche Wiederbewaldung in Höhe von ca. 3 Millionen Hektar pro Jahr und Aufforstungen von 2,5 Millionen Hektar pro Jahr zum Teil in der Bilanz kompensiert. Nur 35 Prozent der sogenannten Naturwälder sind nach Schätzungen der FAO allerdings noch Primärwälder 2. Die höchsten absoluten Waldflächenverluste von 2010 bis 2015 wurden für Indonesien , Myanmar, Nigeria, Tansania und Brasilien gemeldet. 1 Naturwald ist die Differenz von Gesamtwald und Wald aus Pflanzung. 2 Primärwald ist Wald, der ohne menschliche Einflussnahme entstanden und geblieben ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1554 2. Wie hat die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Aichi-Biodiversitätsziele im Rahmen der CBD (Convention on Biological Diversity/Biodiversitäts -Konvention) darauf hingewirkt, das Kernziel 5‚ die Verlustrate aller natürlichen Lebensräume einschließlich der Wälder, mindestens um die Hälfte zu senken und möglichst nahe Null national wie global zu erreichen? Wird nach Einschätzung der Bundesregierung dieses Ziel erreicht? Hier ist klar zwischen der globalen und der nationalen Situation zu unterscheiden. International ergibt sich folgendes Bild: Der vierte Globale Ausblick zur Lage der biologischen Vielfalt (Global Biodiversity Outlook, GBO-4) zur Halbzeitbewertung der Fortschritte bei der Umsetzung des Strategischen Plans für Biodiversität 2011 bis 2020 der CBD aus dem Jahr 2014 stellte fest, dass nur rund 60 Prozent der analysierten Nationalberichte von Vertragsparteien darauf hinweisen, dass Fortschritte bei der Reduzierung von Lebensraumverlusten erzielt werden. Zudem sind in einigen Regionen der Welt nur begrenzte Fortschritte bei der Erreichung des Kernziels 5 in Bezug auf Wälder zu verzeichnen. Die weltweiten Entwaldungsraten sind rückläufig bzw. verlangsamt, aber weiterhin alarmierend hoch. Die Entwaldung in vielen tropischen Gebieten der Welt nimmt jedoch immer noch zu. Es bedarf daher weiterer Anstrengungen auf globaler Ebene, um das Kernziel 5 bis 2020 noch erreichen zu können. Die abschließende Bewertung zur Zielerreichung der Aichi-Biodiversitätsziele wird der fünfte Globale Ausblick zur Lage der biologischen Vielfalt (GBO-5) in 2020 liefern. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit über 70 Länder bei der Umsetzung der Aichi-Biodiversitätsziele des Strategischen Plans für biologische Vielfalt 2011 bis 2020 des Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD). In diesem Kontext fördern das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vor allem im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) auch Projekte, die direkt zur globalen Zielerreichung des Aichi-Kernziels 5 beitragen („Bis 2020 ist die Verlustrate aller natürlichen Lebensräume einschließlich Wäldern mindestens um die Hälfte und, soweit möglich, auf nahe Null reduziert und die Verschlechterung und Fragmentierung erheblich verringert.“). Die Maßnahmen zielen auf den Erhalt und die Wiederherstellung von Wäldern und anderen Ökosystemen ab. Hierzu zählen die Ausweisung und Entwicklung von Naturschutzgebieten genauso wie die nachhaltige Waldwirtschaft für die Verringerung von Emissionen aus Entwaldung und Degradierung von Wäldern (REDD+), der Wiederaufbau von Waldlandschaften, entwaldungsfreie Lieferketten , die Zertifizierung von Wäldern und die Förderung des legalen Holzhandels. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1554 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die von der Bundesregierung geförderten Projekte leisten auch einen indirekten Beitrag zu Kernziel 5, indem sie die Regierungen der Partnerländer bei der Steuerung und Umsetzung der Aichi-Ziele unterstützen, beispielsweise durch die Entwicklung und Umsetzung nationaler Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne (NBSAPs). Seit 2011 hat die Bundesregierung die Mittel, die für den Erhalt von Wäldern und anderen Ökosystemen bereitgestellt werden, auf 500 Mio. Euro jährlich erhöht, wie die folgende Grafik* verdeutlicht: Für die nationale Umsetzung des Aichi-Ziels 5 zum Schutz natürlicher Lebensräume sind in Deutschland die Länder zuständig. Die Bundesregierung unterstützt die Länder mit unterschiedlichen Maßnahmen dabei, die Ziele der auf der CBD aufbauenden Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt sowie die Ziele der europäischen Naturschutzrichtlinien umzusetzen. Für die vollständige Erreichung der Ziele sind weitere Anstrengungen erforderlich. In Deutschland waren die Veränderungen der Waldfläche zwischen 2002 und 2012 gering: Einem Waldverlust von 58 000 Hektar stehen 108 000 Hektar neuer Wald gegenüber. In der Summe hat die Waldfläche um 0,4 Prozent oder 50 000 Hektar geringfügig zugenommen. Die ökologische Wertigkeit der Wälder in Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert. Beim Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität “ der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erreicht der Teilindikator für Wälder mit 87 Prozent des Zielwertes 2013 den höchsten Wert aller Teilindikatoren. Dies ist auch das Ergebnis der nachhaltigen, naturnahen und multifunktionalen Bewirtschaftung der Wälder. Auch die Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands zeigt, dass sich die Entwicklung bei vielen Waldbiotopen stabilisiert hat. Allerdings weisen die Roten Listen Deutschlands für den Wald noch immer Tier-, Pilz- und Pflanzenarten aus, die als gefährdet und vom Aussterben bedroht gelten. Dies betrifft unter anderem viele Arten, die auf alte Waldbestände, eine ungestörte Waldentwicklung und Alt- und Totholzkomponenten angewiesen sind. Es ist daher erforderlich , die bisherigen Maßnahmen fortzusetzen und durch zusätzliche Aktivitäten zu stärken, um das Erreichte zu erhalten und den ökologischen Zustand der Wälder weiter zu verbessern. Das Ziel der Nationalen Biodiversitätsstrategie, fünf Prozent der Waldfläche einer natürlichen Entwicklung zu überlassen, ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Erhaltung des natürlichen Lebensraums Wald. * Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/1554 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1554 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der globalen Entwaldung auf Klima und Biodiversität und die Erreichung der internationalen Ziele zu Klima und Biodiversität? Klimaschutz ist eine globale Herausforderung, bei der Wälder von großer Relevanz sind und waldbezogenen Maßnahmen daher eine hohe politische Priorität zukommt. Die derzeit zu beobachtenden hohen Entwaldungsraten, aber auch die fortschreitende Degradierung von Wäldern weltweit tragen in erheblichem Maße zum Klimawandel sowie zu einem gravierenden Verlust biologischer Vielfalt bei. Mit dem Übereinkommen von Paris sind erstmals alle den Wald berührenden Beiträge zum Erhalt des Weltklimas in einem Abkommen gewürdigt, das für alle Staaten der Erde gilt. Inhaltlich umfasst das Übereinkommen die den Wald betreffenden Elemente von REDD+, nachhaltiger Waldbewirtschaftung und die Möglichkeit der Anerkennung von Holz und Holzprodukten als zusätzliche Kohlenstoffspeicher 3. Die Vertragsstaaten werden durch das Übereinkommen aufgefordert , diese positive Klimawirkung von Wäldern, d. h. von waldgebundenen Kohlenstoffsenken und –speichern, zu erhalten und auszubauen. Hinter dieser Aufforderung steht, dass Wald Teil des natürlichen Kohlenstoffkreislaufes ist. Der Wald und die aus der nachhaltigen Bewirtschaftung resultierende Verwendung von Holzprodukten können erheblich zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen beitragen. Das Ziel des Übereinkommens von Paris, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2° C und wenn möglich auf 1,5 °C zu begrenzen, wird nur erreicht werden können, wenn alle genannten, den Wald betreffenden Elemente entsprechend kohärent gefördert werden. Die Bundesregierung setzt sich daher intensiv dafür ein. Die Umkehr des dramatisch voranschreitenden Verlustes der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel eine der größten globalen Herausforderungen. Auf der zehnten Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) im Jahr 2010 in Nagoya, Japan, wurden vor diesem Hintergrund der Strategische Plan 2011 – 2020 und die dazugehörigen Aichi-Biodiversitätsziele beschlossen (Entscheidung X/2). Diese 20 Aichi-Ziele adressieren direkt oder indirekt auch den Schutz der Biodiversität in Wäldern. Der vierte Statusbericht (Global Biodiversity Outlook, GBO-4) von 2014 diente als ein wichtiger Zwischenbericht zur Halbzeit des Umsetzungszeitraumes des Strategischen Plans. Wenngleich bei einigen waldrelevanten Zielen leicht positive Tendenzen zu verzeichnen sind (z. B. Zertifizierung nachhaltiger Waldbewirtschaftung ), ist man bei der Mehrzahl der Aichi-Ziele von einer Zielerreichung noch weit entfernt. Insbesondere die Fragmentierung und Degradierung von Wäldern schreitet weltweit weiter dramatisch voran. 4. Welche wechselseitigen Effekte sieht die Bundesregierung zwischen der Klimakrise und der globalen Entwaldung? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Erreichen von ökologischen klimatischen Kipppunkten für das Ökosystem Wald? Landwirtschaft, Forstwirtschaft und andere Landnutzung tragen zusammen zu einem Viertel der globalen Treibhausgas-Emissionen bei (IPCC 20144). Der Weltklimarat IPCC bezeichnet Aufforstung, nachhaltige Waldbewirtschaftung und reduzierte Entwaldung zudem als die kosteneffektivsten Klimaschutzmaßnahmen (IPCC 2014). So wurden in den intakten Wäldern und Waldböden in Deutschland 3 Zur Umsetzung notwendige Methoden und Anrechnungsregeln sind aktuell Gegenstand der Verhandlungen auf internationaler Ebene. 4 IPCC, 2014: Summary for Policymakers. In: Climate Change 2014: Mitigation of Climate Change. Contribution of Working Group III to the Fifth Assessment Report of the Intergovernmental Panel on Climate Change. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1554 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode im Jahre 2015 ca. 58 Millionen t. CO2-Äquivalent festgelegt (UBA 2017, NIR 2017). Die Produktion und langfristige Nutzung von Holzprodukten aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern verstärkt diesen Senkeneffekt. Wälder verändern sich global durch den Klimawandel, insbesondere durch Klima- und Witterungsextreme wie Hitze, Trockenheit und, durch diese begünstigt , durch Waldbrand und Schaderreger. Eine weltweite, quantitative Übersicht über den Umfang von Schäden von Wäldern bis hin zu Absterbeerscheinungen existiert bisher nicht. Bei großer globaler Erwärmung im Bereich jenseits von 2 bis 3°C entsteht jedoch zusätzlich ein wachsendes Risiko von stark nichtlinearen Reaktionen von Komponenten im Klimasystem. Diese werden Kipppunkte genannt, da nach deren Überschreiten eine kaum noch steuerbare Eigendynamik des Systems einsetzt. So hat man festgestellt, dass während Dürrezeiten in EL-Niño Jahren die Nettoprimärproduktion um 10 bis 20 Prozent im Vergleich mit dem langjährigen Mittel abnimmt und so Ökosysteme kurzfristig zu Kohlenstoffquellen werden. Fortschreitende Entwaldung und Walddegradierung verstärkt diesen Effekt. In der Folge kann dies zur deutlichen Reduzierung der Niederschläge führen und Auswirkungen auf die atmosphärische Zirkulation haben. Dies kann wiederum zu einem großflächigen Absterben der tropischen Regenwälder in der Amazonasregion führen. 5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Freisetzung von CO2-Emissionen durch die jährliche globale Entwaldung? Die Rodung und Zerstörung von Wald, insbesondere in den Tropen, ist nach dem Energiesektor die zweitgrößte Quelle für vom Menschen verursachte Treibhausgase in der Atmosphäre. Nach der Weltwalderhebung der FAO betragen die Emissionen im Schnitt der Jahre 2010 bis 2015 0,3 Gigatonnen Kohlenstoff jährlich (FAO, 2015). Da die globalen Emissionen in den letzten Jahren gestiegen sind, verminderte sich der rechnerische Anteil der Emissionen aus nicht-nachhaltiger Waldnutzung in den letzten Jahren von ehemals knapp 20 Prozent auf nunmehr 12 Prozent. 6. Wie bewertet die Bundesregierung das Scheitern der Verabschiedung der europäischen Waldkonvention im Jahr 2015? Die Verhandlungen zu einer Europäischen Waldkonvention scheiterten Anfang 2015 an übergeordnetem politischen Dissens. Gemäß Beschluss der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (Forest Europe) 2015 in Madrid sollen bis 2020 weitere Diskussionen geführt werden. Die Bundesregierung prüft derzeit , inwieweit sie sich in den bereits angelaufenen Diskussionen im Rahmen des Prozesses Forest Europe engagieren wird. 7. Welche VPAs, nach Informationen der Bundesregierung, bestehen, sind in Verhandlung oder in Planung (bitte nach Land, Umfang, Stand und geplantem Abschluss auflisten)? Zu unterscheiden sind die Phasen (1) der VPA-Verhandlungen zwischen der EU und dem Partnerland, (2) der Einigung auf ein VPA (der dann noch die Unterzeichnung und Ratifizierung folgt, bis das VPA offiziell in Kraft tritt) und (3) der vollständigen Anwendung, ab der FLEGT-Lizenzen ausgestellt werden können. Für letzteres muss zuvor die Entwicklung und Überprüfung des Kontrollsystems Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1554 abgeschlossen sein. Einen geplanten Abschluss für die Verhandlungen und insbesondere für die Erreichung der letzten Phase kann man nicht angeben, da dies von den jeweiligen politischen und praktischen Bedingungen im Partnerland abhängt . Erwartet wird jedoch, dass Ghana als zweites Land nach Indonesien die Phase der vollständigen Anwendung erreicht (ggf. noch 2018). Im Folgenden wird für alle VPA-Länder der jeweilige Stand mit Datum angegeben: (1) Länder, mit denen die EU über ein VPA verhandelt (acht Länder): - Elfenbeinküste: Verhandlungen aufgenommen im Februar 2013, - Demokratische Republik Kongo: Verhandlungen aufgenommen im Oktober 2010, - Gabun: Verhandlungen aufgenommen im September 2010, - Guyana: Verhandlungen aufgenommen im Dezember 2012, - Honduras: Verhandlungen aufgenommen im Januar 2013, - Laos: Verhandlungen aufgenommen im April 2012, - Malaysia: Verhandlungen aufgenommen im Januar 2007, - Thailand: Verhandlungen aufgenommen am 11. September 2013. (2) Länder, mit denen ein VPA vereinbart wurde, wobei noch keine FLEGT-Lizenzen ausgestellt werden können (sechs Länder): - Ghana: VPA in Kraft getreten am 1. Dezember 2009, - Republik Kongo: VPA in Kraft getreten am 1. März 2013, - Republik Kamerun: VPA in Kraft getreten am 1. Dezember 2011, - Zentralafrikanische Republik: VPA in Kraft getreten am 1. Juli 2012, - Liberia: VPA in Kraft getreten am 1. Dezember 2013 - Vietnam: VPA vereinbart am 11. Mai 2017 (Unterzeichnung und Ratifizierung in 2018 erwartet). (3) Länder, die FLEGT-Lizenzen ausstellen können: Bislang nur Indonesien: Ausstellung von FLEGT-Lizenzen seit 15. November 2016. Eine aktuelle Übersicht über den jeweiligen Stand in allen VPA-Partnerländern ist auf der Homepage des Europäischen Forstinstituts (EFI) einzusehen: www. euflegt.efi.int/where-we-work 8. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung allgemein mit der Einrichtung von VPAs? VPAs haben das Ziel, den illegalen Holzeinschlag in den Partnerländern zu bekämpfen und damit auch einen ersten entscheidenden Schritt zur Sicherung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu machen. Zu diesem Zweck sollen die Umsetzung und Weiterentwicklung waldbezogenen Rechts der Partnerländer unterstützt , gute Regierungsführung gefördert und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in Entscheidungen über die Waldbewirtschaftung gestärkt werden. Gerade Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1554 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Einbeziehung der Zivilgesellschaft führt dabei zu Demokratisierungsimpulsen , die weit über die eigentlichen Ziele der VPAs hinaus positive Wirkung erzielen können. a) Sieht die Bundesregierung durch VPAs eine Verbesserung im Bereich Legalität von Holz/Holzeinschlag? Grundsätzlich ja. Die Verbesserung ist je nach Fortschritt in den verschiedenen Partnerländern unterschiedlich zu bewerten. b) Sieht die Bundesregierung durch VPAs eine Verbesserung im Bereich Nachhaltigkeit von Holz/Holzeinschlag? Grundsätzlich ja. So werden im Rahmen des VPA-Prozesses die jeweils einschlägigen Gesetze überprüft und dabei oftmals auch im Hinblick auf das Ziel einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung weiterentwickelt. c) Welche Entwicklung sieht die Bundesregierung bei der Nutzung der Zertifizierung im Bereich Nachhaltigkeit für Holz/Holzprodukte nach dem Abschluss eines VPAs? d) Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass durch die Einführung der Zertifizierung von Forest Law Enforcement, Governance and Trade (FLEGT) und der aktiven Bewerbung dieser durch die Händler ein Verdrängungseffekt von nachhaltig zertifizierten Produkten einsetzt? Die Fragen 8c und 8d werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung sieht keine Beeinträchtigung der Zertifizierung von nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch die Ausstellung von FLEGT-Lizenzen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Systeme, die sich gegenseitig unterstützen und ergänzen können. Privatrechtliche Zertifizierungssysteme sind ein Instrument , um eine nachhaltig orientierte Waldbewirtschaftung zu unterstützen und die Nachfrage nach nachhaltig erzeugtem Holz allgemein zu fördern. Ihre Anwendung ist freiwillig und sie ist in vielen Tropenländern bislang leider vergleichsweise wenig verbreitet. Demgegenüber ist die Ausstellung von FLEGT- Lizenzen eine staatlich kontrollierte Maßnahme und bezieht sich auf das gesamte Partnerland. Sie kann daher bei erfolgreicher Umsetzung in den ausgesuchten Zielländern sehr viel größere Wirkung entfalten. Bislang wird, nach Kenntnis der Bundesregierung, dem Verbraucher gegenüber kaum mit FLEGT-Lizenzen geworben , so dass von daher keine Verdrängungseffekte zu erwarten sind. e) Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen mit bereits in Kraft getretenen VPAs? Wurden ihre Erwartungen erfüllt? Wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf? Im Hinblick auf Indonesien, das bislang einzige Land, das FLEGT-Lizenzen ausstellt , sind die Erfahrungen bislang gut. Die Situation in Indonesien hat sich nach den vorliegenden Berichten insgesamt deutlich verbessert. In vielen anderen Ländern wird, auch von Nichtregierungsorganisationen und Vertretern der Zivilgesellschaft , insbesondere über eine verbesserte Einbindung der Zivilgesellschaft Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1554 berichtet. Der langsame Fortschritt der Verhandlungen und insbesondere der Entwicklung der Kontrollsysteme in vielen Partnerländern kann sicherlich nicht befriedigen . Verlässlichkeit der Kontrollsysteme ist hier jedoch wichtiger als das Tempo. Verbesserungen sind auf Seiten der EU insbesondere bei der Prioritätensetzung , der Fortschrittsplanung und einer stärkeren Einbindung bisher kaum engagierter Mitgliedstaaten erforderlich. Diese und weitere Maßnahmen werden gegenwärtig in einem FLEGT-Arbeitsplan für 2018 bis 2022 auf EU-Ebene konkretisiert . f) Wie werden die VPAs auf ihre Wirkung untersucht? Es gibt für jedes Partnerland einen gemeinsamen Umsetzungsausschuss, in dem Vertreter der EU und des Partnerlandes vertreten sind und der regelmäßig über die Entwicklungen und Fortschritte berichtet. Die Europäische Kommission informiert regelmäßig die Mitgliedstaaten. Wenn FLEGT-Zertifikate ausgestellt werden, wie in Indonesien, wird zusätzlich ein unabhängiges Monitoring durchgeführt . 9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Überprüfungen nach der Einführung der FLEGT-Genehmigungen, ob das System auch wirklich funktioniere, vor, wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/9627 angegeben? Hat es solche Überprüfungen gegeben, und in welcher Form ist es zu diesen gekommen? Welche Ergebnisse hat die Bundesregierung festgestellt? Grundsätzlich finden die Überprüfungen in den Partnerländern statt (siehe Antwort zu Frage 8 f). In den Mitgliedstaaten sind lediglich die Echtheit der FLEGT- Lizenz und die Übereinstimmung der jeweiligen Lieferung mit der FLEGT-Lizenz zu prüfen. Wie in der von den Fragestellern genannten Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/9627 angegeben, kann die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aber zusätzlich weitere Kontrollen durchführen. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 10. Wie kontrolliert die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nach Informationen der Bundesregierung die importierten Produkte (Holz, Holzprodukte), die unter ein VPA fallen? Zunächst prüft die BLE die Echtheit der von den Importeuren vorgelegten FLEGT-Lizenzen, die die Legalitätsvoraussetzung einer jeden Lieferung von Holz oder Holzerzeugnissen bildet. Maßstab für diese Prüfung bilden die Artikel 7 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1024/2008. Darüber hinaus erfolgt ein Abgleich der Daten der Papierlizenz mit denen der in der indonesischen Datenbank SILK hinterlegten Lizenz. Die BLE steht in ständigem Kontakt mit der indonesischen Kontaktstelle LIU. Hierbei geht es vor allem um Fragen hinsichtlich der Echtheit von FLEGT-Lizenzen oder um die Feststellung bzw. Klärung von Differenzen zwischen den Daten der Einfuhrzollanmeldung und den Daten in der FLEGT- Lizenz. Auf diese Weise prüft die BLE die formalen und materiellen Gültigkeitsvoraussetzungen einer FLEGT-Lizenz. In Fällen, in denen im Hinblick auf die Anerkennung einer Lizenz eine weitere Prüfung der Ladung für erforderlich erachtet wird (Artikel 10 Absatz 1 der VO (EU) Nr. 1024/2008), fordert die BLE den Zoll auf, eine Beschau der Ladung durchzuführen. Solche Gründe lagen bislang erst in einem konkreten Fall vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1554 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Sieht die Bundesregierung hier Verbesserungsbedarf? Zusätzlich zu der anlassbezogenen Prüfung einer Lieferung hält die Bundesregierung eine regelmäßige Probenziehung bei anlassunabhängig nach Risikokriterien ausgewählten Lieferungen für bedenkenswert. Dazu wäre zum einen eine Probenziehung durch den Zoll vorzusehen, zum anderen kann die BLE bei Kontrollen von Marktteilnehmern im Rahmen der EU-Holzhandels-Verordnung auch Proben von FLEGT-Lieferungen ziehen. Zur Unterrichtung des Zolls über die Lieferungen, bei denen eine Warenprobe gezogen werden soll, wird gegenwärtig eine automatisierte Kommunikation mit den Zollbehörden über das System TRACES getestet. Durch die BLE selbst wurden im vergangenen Jahr in vier Fällen anlassunabhängig Warenproben bei den Marktteilnehmern gezogen und vom Thünen Kompetenzzentrum für Holzherkünfte auf die angegebene Holzart untersucht (siehe folgende Auflistung). BLE Prüfbericht-Nr. Produkt Angegebene Dekla-ration (Holzart) Herkunftsangabe Ergebnis der Holzartenbestimmung PE 594/FLEGT/Ind./1 Eckpfosten Truhe (Massivholz) Teak Indonesien Teak PE 607/FLEGT-1/1 Teak (Massivholz) Teak Indonesien Teak PE 772/ FLEGT/Ind./1 Teak (Massivholz) Teak Indonesien Teak BLE/FLEGT-Kontrolle Bremer Holzwerke GmbH Massivholz-Tische (Recycling-Teak) Teak Indonesien Teak Bei den untersuchten Massivholzmustern handelt es sich ausschließlich um Teak (Tectona grandis). Die Deklarationen waren vollständig korrekt (incl. Nachweis von Recycling-Teak). Mit Implementierung des geplanten regelmäßigen, anlassunabhängigen Prüfsystems besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein – bezogen auf die Kontrollmöglichkeiten auf Importseite – umfangreiches Prüfsystem. b) Sind der Bundesregierung Probleme in Hinsicht auf Legalität im Zusammenhang mit auf Grundlage von VPAs importierten Produkten bekannt? Nein, bislang liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. c) Sind der Bundesregierung Probleme in Hinsicht auf Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit auf Grundlage von VPAs importierten Produkten bekannt ? Nein, bislang liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 11. Ist der Bundesregierung der Vorwurf an Indonesien, Holz aus Kamerun unter FLEGT-Lizenz in der EU in Verkehr zu bringen, bekannt, und wie bewertet sie ihn (vgl. www.robinwood.de/blog/tropenholz-recherche-flegtvpa -lizenziertes-legales-tropenholz-aus-indonesien)? Nein, der Vorwurf ist der Bundesregierung nicht bekannt. Es ist jedoch fester Bestandteil aller VPAs, das nicht nur Holz aus dem Partnerland selbst, sondern auch Holz aus anderen Ländern, das in das Partnerland (hier: Indonesien) eingeführt und nach Weiterverarbeitung in die EU exportiert werden soll, unter das VPA fällt und die Legalität entsprechend zu überprüfen ist. Falls der Nachweis Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/1554 der Legalität nicht möglich ist, darf es nicht in die EU exportiert werden. Sämtliche Holzprodukte, die unter das VPA fallen und aus dem Partnerland in die EU exportiert werden, müssen zwingend eine FLEGT-Lizenz aufweisen. Ausgenommen sind nur Transitlieferungen, also z. B. der Export aus einem Nachbarland über das Partnerland. Bei diesen ist sicherzustellen, dass sie nicht mit einer FLEGT-Lizenz versehen werden können. 12. Welche Bestrebungen gibt es innerhalb der Bundesregierung, FLEGT-Holz in den Beschaffungserlass des Bundes für Holzprodukte mit aufzunehmen? Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen? Diese Entscheidung steht zur Zeit nicht an. Der Gemeinsame Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010 wurde erst am 6. Oktober 2017 durch einen gemeinsamen Leitfaden der am Erlass beteiligten Bundesministerien ergänzt. Eine Überprüfung des Beschaffungserlasses ist nicht vor 2020 vorgesehen . Dann wird auf der Grundlage der bis dahin vorliegenden Erfahrungen darüber zu entscheiden sein, ob und wie FLEGT-Holz in den Beschaffungserlass aufgenommen werden könnte. 13. Wie hoch war der Wert von Tropenholzimporten aus Indonesien in die EU und nach Deutschland in den Jahren von 2010 bis 2016 vor Einführung der FLEGT-VPA-Lizenz? Grundsätzliche Vorbemerkung zu den Fragen 13 bis 15: Die eindeutige Identifizierung von Tropenholzprodukten im Außenhandel ist nur eingeschränkt möglich. Lediglich für einen Teil der Produkte werden explizit Waren aus tropischem Holz ausgewiesen. Dies gilt beispielsweise für Rohholz, Schnittholz, Hobelware, Furnierblätter, Sperrholz oder Holzrahmen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass auch Waren, die aus tropischen Ländern eingeführt werden und deren Warenbezeichnung nicht explizit eine tropische Baumart aufführt, ebenfalls Tropenholz enthalten. Dies gilt sowohl für Holzprodukte als auch für Zellstoff- und Papierprodukte. Weiterhin ist zu beachten, dass die Warensystematik für das Jahr 2017 überarbeitet wurde. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich teilweise die Bezeichnungen einzelner Warennummern für Tropenholzprodukte geändert. Als gänzliches neues Produkt ist nun auch profiliertes Holz mit expliziter Erwähnung von Tropenholz in der Warensystematik enthalten. Aufgrund dieser Neuerungen in der Systematik der Außenhandelsstatistik ist ein direkter Vergleich der Einfuhrwerte für das Jahr 2017, die in den Tabellen 1 und 2 dargestellt sind, mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. Die Einfuhren von Produkten auf Basis Holz aus Indonesien nach Deutschland entwickelten sich von 2010 bis 2016 rückläufig (Tabelle 1). Der Einfuhrwert sank von 243 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 188 Millionen Euro im Jahr 2016. Relativ stabil zeigen sich dabei die Einfuhren von Zellstoff- und Papierprodukten auf einem Niveau von 20 bis 25 Millionen Euro. Für tropische Holzprodukte kann nach einem Rückgang von 2010 bis 2014, seit 2015 wieder ein leichter Anstieg der Importe verzeichnet werden. Die Einfuhren der restlichen Holzprodukte sind, mit Schwankungen, deutlich rückläufig: Der Einfuhrwert sank von 186 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 144 Millionen Euro im Jahr 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1554 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 1: Einfuhren aus Indonesien nach Deutschland, in Tsd. Euro   Quelle: Statistisches Bundesamt; Gesamtdatenbank des Instituts für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie *) Hinweis: Daten 2017 sind vorläufig **) Nur Holzprodukte, deren Bezeichnung im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik explizit den Namen einer tropischen Baumart enthält Die Einfuhren von Produkten auf Basis Holz aus Indonesien in die Europäische Union sind von 2010 bis 2016 ebenfalls rückläufig (Tabelle 2). Während die Einfuhren 2010 noch bei 1,3 Mrd. Euro lagen, schwankt der Einfuhrwert seit 2012 um 1,0 bis 1,1 Milliarden Euro. Bei Zellstoff- und Papierprodukten reduzierte sich der Wert von 306 Millionen Euro im Jahr 2010 auf ca. 220 Millionen bis 240 Millionen Euro in den Jahren 2012 bis 2015. Im Jahr 2016 gab es hier einen deutlichen Anstieg auf 288 Millionen Euro. Bei Holzprodukten insgesamt gab es eine ähnliche Entwicklung. Der Rückgang von 1,0 Milliarden Euro im Jahr 2010 bis zum Jahr 2013 auf 675 Millionen Euro fiel allerdings noch deutlicher aus. Seit 2014 ist ein leichter Anstieg erkennbar bis auf 822 Millionen Euro im Jahr 2016. Innerhalb der Holzprodukte entwickelten sich die tropischen Holzprodukte nach einem Rückgang auf 85 Millionen Euro mit 108 Millionen Euro im Jahr 2016 fast wieder auf das Niveau von 2010. Tabelle 2: Einfuhren aus Indonesien in die Europäische Union, in Tsd. Euro Quelle: Statistisches Bundesamt; Gesamtdatenbank des Instituts für Internationale Waldwirtschaft und Forstökonomie *) Hinweis: Daten 2017 sind vorläufig **) Nur Holzprodukte, deren Bezeichnung im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik explizit den Namen einer tropischen Baumart enthält 14. Wie hoch war der Wert von Tropenholzimporten aus Indonesien in die EU und nach Deutschland in den Jahren von 2016 bis 2017 nach Einführung der FLEGT-VPA-Lizenz? Die Einfuhren aller Produkte auf Basis Holz von Indonesien nach Deutschland und in die Europäische Union haben im Jahr 2017 nach vorläufigen Angaben mit 191 Millionen Euro bzw. 1,1 Milliarden Euro ein vergleichbares Niveau wie im Jahr 2016. Deutliche Veränderungen sind jedoch in den beiden Untergruppen für Holzprodukte erkennbar. Während tropische Holzprodukte einen klaren Zuwachs verzeichnen, nahmen die Einfuhren der restlichen Holzprodukte um beinahe den 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* tropische Holzprodukte aus Indonesien** 34.760 30.865 16.622 14.803 16.740 17.587 20.334 61.944 restl. Holzprodukte aus Indonesien 185.519 161.368 161.656 128.575 141.795 157.138 143.943 105.242 Zellstoff- und Papierprodukte aus Indonesien 23.102 21.039 24.119 19.858 21.952 24.561 23.549 23.749 Summe der Einfuhren aus Indonesien 243.381 213.272 202.397 163.236 180.487 199.286 187.826 190.935 Anteil indonesicher Tropehnholzeinfuhren an allen Tropenholzeinfuhren** 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0,1 0,3 Anteil indonesicher Einfuhren an Gesamteinfuhren an Holz u. Produkten auf Basis Holz 0,9 0,8 0,8 0,6 0,6 0,7 0,6 0,6 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* tropische Holzprodukte aus Indonesien** 110.545 105.488 90.787 84.533 87.169 109.718 107.676 205.426 restl. Holzprodukte aus Indonesien 901.292 761.949 727.812 590.135 635.180 737.951 714.290 604.388 Zellstoff- und Papierprodukte aus Indonesien 306.206 294.888 221.482 235.091 226.995 242.042 288.264 314.533 Summe der Einfuhren aus Indonesien 1.318.043 1.162.325 1.040.082 909.758 949.344 1.089.710 1.110.230 1.124.347 Anteil indonesicher Tropehnholzeinfuhren an allen Tropenholzeinfuhren** 0,08 0,08 0,08 0,08 0,09 0,09 0,09 0,16 Anteil indonesicher Einfuhren an Gesamteinfuhren an Holz u. Produkten auf Basis Holz 4,1 3,6 3,3 3,1 3,1 3,1 3,2 3,2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/1554 gleichen Einfuhrwert ab. Dies lässt sich vor allen Dingen auf die seit 2017 neue Warennummer von profiliertem tropischem Holz zurückführen. Diese Einfuhren sind bis 2016 noch bei den restlichen Holzprodukten enthalten. Eine Zunahme der Einfuhr von Tropenholz aus Indonesien lässt sich daraus nicht ableiten. 15. Hat sich mit der Einführung des FLEGT-VPA mit Indonesien der Anteil von indonesischen Tropenholzimporten in die EU und nach Deutschland am Gesamtmarkt verändert? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Wie in den Tabellen 1 und 2 erkennbar, ist der Anteil indonesischer Tropenholzeinfuhren an allen Tropenholzeinfuhren sowohl nach Deutschland als auch in die Europäische Union deutlich angestiegen. Im Vergleich dazu ist der Anteil der Einfuhren von Holz und Produkten auf Basis Holz konstant geblieben. Ob diese dynamische Entwicklung im Jahr 2017 im direkten kausalem Zusammenhang mit der Einführung der FLEGT-VPA-Lizenzierung im November 2016 steht, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Ein Anstieg des Anteils von indonesischen Tropenholzimporten an der Gesamteinfuhr von Tropenholz nach Einführung der FLEGT-Lizenzen wäre jedoch aus Sicht der Bundesregierung zu begrüßen (siehe Antwort zu Frage 17). 16. Auf welcher Basis beruhte die Entscheidung der Bundesregierung, dem FLEGT-VPA mit Indonesien zuzustimmen trotz der gleichbleibend besorgniserregenden Berichte über Raubbau, Korruption und Umweltvergehen? Gerade vor dem Hintergrund der Waldzerstörungen in Indonesien in der Vergangenheit bietet das VPA einen, und dort bislang auch den einzigen, erfolgversprechenden Ansatz für grundlegende Verbesserungen. Die Entscheidung wurde auf der Grundlage von umfangreichen Vorarbeiten und sorgfältigen Prüfungen der Europäischen Kommission getroffen. Es ist eine laufende Überprüfung und zusätzlich ein unabhängiges Monitoring vereinbart. Bei festgestellten Verstößen könnten entsprechende Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden bis hin zur Aussetzung oder sogar Kündigung des VPA. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Funktionalität und Effektivität des indonesischen Holz-Legalitätssicherungssystems (SVLK)? Wie bewertet die Bundesregierung dieses? Nach Kenntnis der Bundesregierung funktioniert SVLK gut. Die Europäische Kommission berichtet, dass die Kontrollen in Indonesien effektiv und wirksam sind. Allerdings veröffentlicht Indonesien bislang nicht, wenn Betrugsversuche vereitelt werden. Dies sollte möglichst zukünftig erfolgen und würde die Transparenz und auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in SVLK weiter erhöhen. Am 1. März 2018 fand erneut eine Sitzung des Gemeinsamen Umsetzungsausschuss mit Vertretern der EU und Indonesiens statt. Dabei wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, auch die periodische Evaluierung des VPA besprochen. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollen in Kürze vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1554 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Ist der Bundesregierung der gemeinsame Bericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation (Interpol) „The Rise of Environmental Crime“ (http://web.unep. org/environmentalgovernance/erl/resources/publications/rise-environmentalcrime ) bekannt, in welchem Indonesien verdächtigt wird, Tropenholz aus illegalen Quellen als Plantagenholz in Verkehr zu bringen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht? Der Bericht ist der Bundesregierung grundsätzlich bekannt, nicht jedoch der von den Fragestellern genannte Verdacht in Bezug auf Indonesien. Da der Bericht aus 2016 stammt, kann er zudem Entwicklungen seit der Ausstellung von FLEGT- Lizenzen in Indonesien (15. November 2016) nicht enthalten. Wenn konkrete Verdachtsmomente in Bezug auf FLEGT-Holz, z. B. von Nichtregierungsorganisationen , vorliegen, so wäre die Bundesregierung für entsprechende Hinweise dankbar, denen sie dann, gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den indonesischen Behörden nachgehen kann. 19. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Anzeichen, die sich aus der Betrachtung von Finanzströmen herleiten, insbesondere im Zusammenhang mit den Vorwürfen, dass illegal geschlagenes Holz aus Drittländern nach Indonesien gebracht werde und anschließend mit FLEGT-Lizenz auf dem europäischen Markt lande (vgl. www.gfintegrity.org/issue/transnationalcrime -terrorist-financing/; www.robinwood.de/blog/tropenholz-rechercheflegt -vpa-lizenziertes-legales-tropenholz-aus-indonesien)? Die von den Fragestellern genannten Anzeichen sind der Bundesregierung nicht bekannt. 20. Wie bewertet die Bundesregierung das VPA mit Indonesien vor dem Hintergrund , dass für dieses Land im globalen Vergleich neben Myanmar, Nigeria, Tansania und Brasilien die höchsten absoluten Waldflächenverluste von 2010 bis 2015 bekannt sind (S. 228, Waldbericht der Bundesregierung 2017)? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. 21. Wie viel Hektar Wald wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Vermeidung von großflächiger Entwaldung mit von der Bundesregierung finanzierten REDD+ Maßnahmen erhalten (bitte nach Projektgebieten auflisten ), und auf welche Evaluierungen stützt die Bundesregierung dabei ihre Erkenntnisse? Der Walderhalt in den Tropen ist ein extrem komplexes Thema. Die Umsetzung von REDD+ ist bislang langwieriger als anfangs angenommen. Die bisherige Umsetzung von REDD+ hat sich vor allem auf Vorbereitungsmaßnahmen für REDD+ konzentriert. In der Waldkohlenstoffpartnerschaft (FCPF) bei der Weltbank lagen im Januar 2018 Emissionsreduktionsprogramme aus Costa Rica, der Demokratischen Republik Kongo, Mexiko, Chile, Ghana und Vietnam sowie (mit Auflagen) Mozambique und der Republik Kongo vor. Die ersten Kaufverträge für Emissionsreduktionen werden 2018 ausgehandelt. Elf weitere Länder sollen folgen: Côte d´Ivoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Guatemala, Indonesien , Kamerun, Laos, Madagaskar, Nepal, Nicaragua und Peru. Einzig Brasilien hat seit dem Rio-Gipfel 1992 mit viel eigenem Einsatz zwischenzeitlich die Entwaldung im Amazonas nachweisbar um ca. 80 Prozent gesenkt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/1554 Seit 2015 nimmt die Regenwald-Vernichtung im brasilianischen Amazonasgebiet jedoch leider wieder stark zu. Mit dem REDD Early Movers Programm (REM) vergütet die Bundesregierung Emissionsreduktionen, die in einem gesamten Bundesstaat oder Biom erreicht wurden. Das Programm folgt damit der REDD+ Logik der Klimarahmenkonvention , die großflächige nationale oder subnationale Ansätze fordert und Entwaldungsreduktionen keinen einzelnen Flächen oder Maßnahmen zuordnet. Folgende konkrete Maßnahmen werden im Rahmen von REM gefördert: - Im brasilianischen Bundesstaat Acre wurde von 2012 bis 2015 die Entwaldung um 885 km² reduziert. REM hat bisher Emissionsreduktionen aus dieser verminderten Entwaldung vergütet. - Im Biom Amazonien hat Kolumbien in 2013 und 2014 die Entwaldung um 297 km² reduziert. REM hat bisher Emissionsreduktionen aus dieser reduzierten Entwaldung vergütet. Weitere Zahlungen sind für zusätzliche Reduktionen aus den Jahren 2015 und 2016 geplant, sobald diese verifiziert sind. - Im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso wird REM Emissionsreduktionen aus 2016 vergüten, offizielle Daten dazu stehen noch aus. Für die Verwendung und Verteilung der finanziellen Vergütung für Waldschutz wurden mit den Ländern Programme zur Nutzenweitergabe („Benefit Sharing“) vereinbart, die verschiedene Ziele haben und z. B. auch den Schutz bestehender Wälder durch lokale und indigene Bevölkerung beinhalten. Der unter der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie gefasste Indikator „Zahlungen an Entwicklungsländer für nachgewiesene Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Wäldern unter dem REDD+ Regelwerk“ soll künftig die erzielten Wirkungen des deutschen Engagements in geeigneter Weise abbilden. Hierzu hat die Bundesregierung entsprechende Analysen in Auftrag gegeben. Die FAO und das Center for International Forestry Research (CIFOR) zeigten, dass Hinderungsgründe für multifunktionale Forstwirtschaft in den drei Untersuchungsregionen Amazonasbecken, Südostasien und Kongobecken vielschichtig und mehrdimensional sind (Guariguata et al. 2013). Entsprechend muss REDD+ dies, unabhängig von der zukünftigen Mittelausstattung, berücksichtigen. 22. Bis wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Evaluierungen der Maßnahmen von REDD Early Movers veröffentlicht, bzw. im Falle der Evaluation der mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Internationalen Klimaschutzinitiative finanzierten Maßnahmen, und bis wann wird die vollständige Evaluierung veröffentlicht ? Das BMUB hat über die Internationale Klimaschutzinitiative ein Emissionsreduktionsprogramm im Bundesstaat Acre in Brasilien über das Programm REDD Early Mover der KfW im Zeitraum Dezember 2013 bis Juni 2017 gefördert. Für nachgewiesene Emissionsreduzierungen durch vermiedene Entwaldung sind Zahlungen in einer Höhe von 9 Millionen Euro geleistet worden. Eine Evaluierung des Vorhabens ist im Rahmen eines internen Qualitätssicherungsprozesses der KfW erfolgt. Der Bericht wurde der Bundesregierung am 8. März 2018 übermittelt . Eine Veröffentlichung des Berichts wird voraussichtlich im zweiten Quartal des Jahres 2018 erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1554 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Wie bewertet die Bundesregierung den Bereich Holzkohle? Sieht sie hier die Gefahr, dass Produkte aus illegalem Holzeinschlag stammen , wofür Recherchen der Nichtregierungsorganisationen sprechen (www. wwf.de/2017/august/auf-regenwald-gegrillt/), insbesondere da diese nicht unter die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) fallen? Am Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte wurden in 2017 insgesamt 74 Prüfauftrage (umfassen 106 Chargen und ca. 1590 Einzelproben) zur Bestimmung von Holzkohle/-briketts bearbeitet, um die angegebenen Deklarationen zu überprüfen. Bei den Auftraggebern handelte es sich um Hersteller/Importeure (national/international), Verbraucherschutz- und Umweltorganisationen. Die Ergebnisse der umfangreichen Prüfungen wurden detailliert ausgewertet und veröffentlicht 5. Auf der Grundlage der in 2017 durchgeführten Analysen kann festgestellt werden , dass etwa 30 Prozent der untersuchten Sortimente als „kritisch“ in Bezug auf die angegebenen Deklarationen der Hölzer/Baumarten bewertet werden müssen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um - Sortimente, die keine Angaben zu den verwendeten Hölzern enthalten; diese Chargen bestehen zumeist vollständig aus tropischen/subtropischen Hölzern, - Sortimente mit der Deklaration „aus heimischen Laubhölzern", die zusätzlich Beimischungen von tropischen/subtropischen Hölzern enthalten. Die Auswertungen einer Studie (Holzartenbestimmungen von 20 Sortimenten Holzkohle mit zusätzlichen Markt-Recherchen), die im Auftrag des WWF erfolgte , hat zu den Ergebnissen geführt, dass - ca. 50 Prozent der in Deutschland gehandelten und untersuchten Sortimente keine Angaben zu den verwendeten Hölzern oder Baumarten enthalten, - lediglich 30 Prozent der gehandelten Holzkohle und Holzkohlenbriketts aus zertifizierten Quellen (FSC oder PEFC) stammen, - ca. 40 Prozent der in Deutschland gehandelten Sortimente vorwiegend Hölzer aus subtropischen oder tropischen Regionen enthalten und davon ca. 75 Prozent ausschließlich aus subtropisch oder tropischen Hölzern bestehen und es sich bei 25 Prozent um Beimischung zu Hölzern aus temperierten Breiten handelt . Bei der Bewertung dieser Ergebnisse sollte grundsätzlich berücksichtigt werden, dass der Nachweis von tropischen/subtropischen Hölzern in Holzkohle und Holzkohlenbriketts nicht pauschal als illegal eingestuft werden kann. Beispielsweise werden in Namibia Hölzer der Gattung Acacia aus Landpflegemaßnahmen gegen eine Verbuschung zu Holzkohle verarbeitet und in vielen tropischen Regionen Durchforstungs- oder Resthölzer der Sägeindustrie verwendet. Infolge des hohen Medienechos hat das Thünen-Kompetenzzentrum zunehmend Prüfaufträge von Herstellern und Importeuren erhalten, um die Deklarationen der Holzkohleprodukte zu überprüfen. Hinweise an die Verbraucher werden dahingehend formuliert, nur eindeutig zertifizierte Holzkohle (keine Produkte ohne Angabe zu der Zusammensetzung oder Herkunft) zu kaufen. 5 HAAG, V.; KOCH, G.; KASCHURO, S. (2017): Womit grillen wir da eigentlich? – Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass viele Chargen zumindest fehlerhaft deklariert sind. Holz-Zentralblatt 143 (38), 876. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/1554 24. Wie schätzt die Bundesregierung die Legalität von Holzimporten aus Paraguay vor dem Hintergrund ein, dass der Präsident ein Dekret erlies, das die vollständige Abholzung von Wäldern erlaubt, was jedoch im Widerspruch zum dort geltenden Forstgesetz steht, was vorschreibt, dass mindestens 25 Prozent des Waldes stehen bleiben müssen (https://amerika21.de/ 2017/11/188994/dekret-paraguay-ermoeglicht-abholzung; www.bad-ag.info/ illegal-decree-strips-back-forest-protections-in-paraguayan-chaco-used-bypresident -to-authorise-clearance-on-own-ranch/)? a) Geht die Bundesregierung davon aus, dass illegal geschlagenes Holz aus Paraguay nach Deutschland importiert wird? Nach Deutschland wurde 2016 ausschließlich Holzkohle in nennenswertem Umfang aus Paraguay importiert (147.438 m³ Rohholzäquivalent). Vor dem Hintergrund einer vergleichsweise hohen Korruption [Der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Paraguay beträgt 29 von 100 (CPI Score 2017 von Transparency International).] ist das Risiko für illegalen Einschlag in Paraguay grundsätzlich als relativ hoch anzusehen, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die nach Deutschland importierte Holzkohle aus Paraguay teilweise mit illegalem Einschlag in Zusammenhang stehen könnte. b) Inwiefern könnte die EUTR eine Handhabe gegen den Import liefern? Holzkohle fällt bislang nicht unter die EUTR, so dass diesbezüglich keine Handhabe besteht. c) Was unternimmt die Bundesregierung hier (auch in Bezug auf Importeure )? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für ein Verbot dieser Importe? Die Bundesregierung setzt sich für eine Aufnahme von Holzkohle und weiteren Produkten in den Anhang der EUTR ein. Zudem bietet das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte Untersuchungen von Holzkohle an, um die angegebenen Deklarationen zu überprüfen. Wirtschaft und Verbraucher werden diesbezüglich informiert (siehe Antwort zu Frage 23). Möglichkeiten für ein Verbot dieser Importe sieht die Bundesregierung nicht. 25. Wie schätzt die Bunderegierung die Legalität von aus Nigeria importierter Holzkohle vor dem Hintergrund ein, dass nach Kenntnis der Fragesteller die Produktion von Holzkohle in Nigeria illegal ist? a) Was unternimmt die Bundesregierung hier (auch in Bezug auf Importeure )? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Situation vor dem Hintergrund, dass Holzkohle nicht unter die Anhänge der EUTR fällt? c) Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten für ein Verbot dieser Importe von Holzkohle aus Nigeria? Die Fragen werden zusammenhängend wie folgt beantwortet. Da die Produktgruppe Holzkohle bislang nicht der EUTR unterliegt, sind Marktteilnehmer nicht verpflichtet, diesbezüglich entsprechende Sorgfaltspflichten zu beachten. Vor dem Hintergrund einer vergleichsweise hohen Korruption [Der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) von Nigeria beträgt 27 von 100 (CPI Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1554 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Score 2017 von Transparency International).] kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nach Deutschland importierte Holzkohle aus Nigeria teilweise mit illegalem Einschlag in Zusammenhang stehen könnte. Die Bundesregierung setzt sich für eine Aufnahme von Holzkohle und weiteren Produkten in den Anhang der EUTR ein. Zudem bietet das Thünen-Kompetenzzentrum Holzherkünfte Untersuchungen von Holzkohle an, um die angegebenen Deklarationen zu überprüfen. Wirtschaft und Verbraucher werden diesbezüglich informiert (siehe Antwort zu Frage 23). Möglichkeiten für ein Verbot dieser Importe sieht die Bundesregierung nicht. 26. Inwieweit sind in von der Bundesregierung geförderten Forstprojekten, in denen Holzkohleproduktion gefördert wird, klimaausgleichende Maßnahmen vorgesehen, vor dem Hintergrund, dass durch die Produktion von Holzkohle schädliche Klimagase freigesetzt werden? 27. Inwieweit wird in den Programmen das entsprechende Bewusstsein bei der Regierung, der Bevölkerung und den Holzkohleproduzenten geschärft, da für eine nachhaltige Holzkohleproduktion sichergestellt werden muss, dass bei der Gewinnung und Nutzung der Biomasse auch ökologische und soziale Faktoren berücksichtigt werden? 28. Inwieweit werden die Kapazitäten und Prozesse der staatlichen Behörden zur Überwachung der sozial- und umweltverträglichen Produktion von Holzkohle gestärkt? Die Fragen 26 bis 28 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung fördert nachhaltige Holzenergie (Produktion, Weiterverarbeitung zu Holzkohle und legale Vermarktung) in Forstprojekten, da Holz auf lange Sicht weiterhin eine der wichtigsten Energiequellen – insbesondere in Subsahara Afrika – bleiben wird und eine wichtige Einkommensquelle für die ländliche Bevölkerung darstellt. Die derzeitige Produktion von Holzkohle ist jedoch meist nicht nachhaltig oder effizient und trägt damit zu Waldzerstörung bei. Die Projekte stellen daher einen Beitrag zu Reduzierung von schädlichen Klimagasen, die durch Waldzerstörung und ineffiziente Holzkohleproduktion entstehen, dar. Bei den durch die Bundesregierung geförderten Forstprojekten zur nachhaltigen Produktion von Energieholz werden soziale, ökologische und ökonomische Aspekte berücksichtigt: - In Senegal wurde nachhaltige Energieholzproduktion durch kommunale Waldwirtschaft gefördert, in Madagaskar werden Energieholzaufforstungen zum Schutz von Naturwald gefördert und in Kamerun die Nutzung von verfügbaren Holzabfällen für die Holzkohleproduktion. - Die Förderung beinhaltet Kapazitätsaufbau zur Verbesserung von Holzkohle- Meiler-Technologien, um den Holzverbrauch zu reduzieren und Holz aus nachhaltigen Quellen zu nutzen. - Die Unterstützung bei der Gestaltung legaler Vermarktungsmechanismen und differenzierter Abgabesysteme für legale Holzkohle in formalisierten Märkten trägt zur Stärkung der Kapazitäten und Prozesse zur Überwachung der nachhaltigen Energieholzproduktion in Partnerländern bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/1554 - Pilotmaßnahmen, um die Holzkohleproduktion und Vermarktung nachhaltiger zu gestalten, werden z. B. in Madagaskar und Kamerun von der Unterstützung zur Entwicklung subnationaler Biomasse-Energieversorgungsstrategien begleitet . - Die Förderung von Energieholzaufforstungen in Madagaskar wurde von Maßnahmen zur vereinfachten Landtitelvergabe, insbesondere für Frauen und junge Menschen, begleitet. Im Rahmen eines Projekts zur Förderung von Agroforstwirtschaft in Sambia wird ein Konzept zur Umsetzung einer entwaldungsfreien Lieferkette für Holzkohle erprobt, mit dem auch das Bewusstsein für die Vorteile der Baumpflanzung auf Farmland gefördert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333