Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 4. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1555 19. Wahlperiode 05.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1324 – Gleichberechtigter und ungehinderter Zugang aller demokratischen Gruppen zu Betriebsratswahlen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r : In einem Artikel der „Berliner Morgenpost“ (www.morgenpost.de/politik/ article213511783/Betriebsraete-im-Visier-Rechte-machen-in-Unternehmenmobil .html) schreiben die Autoren von so genannten rechtsextremen Vorzeigeprojekten und rechtspopulistischen Orientierungen in Betriebsräten, die sich als Alternative zu den etablierten Gewerkschaften verstehen. Dazu wird die ehemalige geschäftsführende Bundesministerin für Arbeit und Soziales Katarina Barley zitiert. Wörtlich: „Es geht auch in den Betrieben darum, unsere demokratischen Werte zu verteidigen.“ Weiter meint sie, dass eine hohe Wahlbeteiligung das beste Mittel sei, um „rechtes Gedankengut“ erst gar nicht in die Betriebsräte kommen zu lassen. Weiter wörtlich: „Dass offenbar rechte und rechtsextreme Personen in den Betriebsräten an Einfluss gewinnen, ist besorgniserregend .“ In einem Artikel des „Manager-Magazins“ (www.manager-magazin. de/unternehmen/autoindustrie/daimler-rechte-betriebsrats-liste-zentrum-automobillegt -zu-a-1196839.html) wird vor dem Hintergrund einer Daimler-Betriebsratswahl von einem „Rechtsruck“ und einer als „rechtsradikal bezeichneten Liste“ gesprochen. 1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der ehemaligen geschäftsführenden Bundesarbeitsministerin Katarina Barley? Falls ja, mit welcher Begründung? 2. Was ist aus Sicht der Bundesregierung „rechtes Gedankengut“? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die Betriebsverfassung ist Ausdruck der freiheitlich demokratischen Grundordnung in den Betrieben. So regelt etwa § 75 des Betriebsverfassungsgesetzes (Betr VG) die Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen und weist dem Betriebsrat neben dem Arbeitgeber ein Wächteramt über deren Einhaltung zu. Personen die ein Betriebsratsamt ausüben, sollten sich dementsprechend in der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1555 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lage sehen, die vom Gesetz vorgesehenen Aufgaben im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs wahrzunehmen. Für die Betriebsratsmitglieder gilt ebenso wie für den Arbeitgeber zur Vermeidung von Gefährdungen des Betriebsfriedens ein generelles Verbot parteipolitischer Betätigung im Betrieb (§ 74 Absatz 2 Satz 3 BetrVG). 3. Wie steht die Bundesregierung zu den Äußerungen der ehemaligen geschäftsführenden Bundesarbeitsministerin Katarina Barley hinsichtlich „rechter und rechtsextremer Personen in den Betriebsräten“ und der von der Bundesministerin als „besorgniserregend“ bezeichneten Entwicklung vor dem Hintergrund des am 27. Februar 2018 ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 – 2 BvE 1/16 – Rn. 1-81) zur politischen Zurückhaltung von Bundesministern ? Die Bundesregierung hält auch vor dem Hintergrund der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts dargelegten Maßstäbe die Äußerungen der Bundesministerin für zulässig. 4. Was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um ein angst- und denunziationsfreies Klima im Vorfeld von Kandidaturen zu Betriebsratswahlen zu gewährleisten? Betriebsratswahlen und die Tätigkeit des Betriebsrats sind bereits heute gesetzlich geschützt. Die Initiatoren für die Betriebsratswahl, Wahlvorstandsmitglieder und Kandidatinnen und Kandidaten für die Betriebsratswahl als auch Betriebsratsmitglieder genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Des Weiteren ist die Behinderung von Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit nach § 119 BetrVG ein Straftatbestand und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 5. Sind der Bundesregierung Umstände bekannt, bei denen „rechte und rechtsextreme Personen“ bei Wahlen zu Betriebsräten behindert wurden bzw. werden ? Falls ja, welche Fälle sind das, und was hat die Bundesregierung dagegen unternommen, bzw. was beabsichtigt sie dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 6. Bewertet die Bundesregierung die in dem oben genannten Artikel des „Manager -Magazins“ beschriebene Entwicklung als besorgniserregend? Falls ja, weshalb? Falls nein, weshalb nicht? Die Bundesregierung bewertet keine Presseartikel. 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